Kodex für Pflegeunternehmer/innen im DBfK

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Kodex für Pflegeunternehmer/innen im DBfK

Beitrag von Presse » 05.10.2013, 07:10

Kodex für Pflegeunternehmer/innen im DBfK

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vertritt nicht nur im Pflegeberuf tätige Einzelpersonen, sondern auch Leistungserbringer der ambulanten und teilstationären Pflege. Eine Expertengruppe aus dem Kreis der im DBfK organisierten Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer hat einen Kodex erarbeitet, der heute in Berlin veröffentlicht wurde. In sechs Artikeln definieren sie den Maßstab, an denen sie sich in ihrem unternehmerischen Handeln messen lassen wollen. Dies betrifft die Unternehmensführung, Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt, Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die respektvolle Betreuung von Pflegekunden, Verlässlichkeit und Fairness gegenüber Kooperations- und Vertragspartnern sowie die Identifikation mit Zielen und Grundsätzen des DBfK. Als Mitglieder im DBfK sind sie gleichzeitig dem vom Weltverband der Pflegeberufe (ICN) erlassenen „ICN-Ethikkodex für Pflegende“ verpflichtet. Die Artikel des DBfK-Pflegeunternehmerkodex im Einzelnen:

Wir Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) …

Artikel 1
… sichern durch unser konzeptionelles und betriebswirtschaftliches Denken, Wissen und Handeln die Kontinuität unserer Pflegeunternehmen.

Artikel 2
… sind uns unserer Verantwortung für die Gesellschaft und die Umwelt bewusst.

Artikel 3
… wissen, dass Mitarbeiterzufriedenheit die Voraussetzung für Patienten-/Kundenzufriedenheit ist.

Artikel 4
… pflegen und begleiten den Menschen als Individuum in seiner Lebenssituation.

Artikel 5
… arbeiten partnerschaftlich mit verschiedenen Vertrags- und Kooperationspartnern zusammen.

Artikel 6
… unterstützen unseren Verband, tragen seine Grundsätze und Ziele mit und weiter. Durch unsere Mitgliedschaft im DBfK signalisieren wir unser berufspolitisches Denken und Handeln.


Die detaillierte Fassung des Kodex finden Sie als Download unter http://www.dbfk.de/download/download/Ko ... fK_web.jpg

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.10.2013
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140

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