Häusliche Krankenpflege - Bundesrahmenempfehlung

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Häusliche Krankenpflege - Bundesrahmenempfehlung

Beitrag von Presse » 06.11.2013, 07:43

Einigung über Bundesrahmenempfehlung häusliche Krankenpflege:
Kompromiss erzielt / Wichtiger Schritt für Pflegedienste


Berlin (ots) - Erstmals seit Inkrafttreten der Gesetzesregelung im Jahr 1997 ist es der Selbstverwaltung im SGB V, dem GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Träger von Pflegediensten gelungen, sich auf einen Text zur Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege zu verständigen. Trotz nicht unerheblicher Interessensunterschiede und circa 100 unterschiedlichen Verträgen auf Landesebene erzielten die Verhandlungspartner zu den drängendsten Problemen der häuslichen Krankenpflege einen Kompromiss und legten weitere Schritte für zukünftige Verhandlungen fest.

"Mit den Empfehlungen hat die Selbstverwaltung nach jahrelangem Stillstand Handlungsfähigkeit bewiesen. Das Verhandlungsergebnis ist ein Kompromiss zwischen den Verbänden der Pflegedienste und dem Spitzenverband der Krankenkassen sowie den existierenden Verträgen vor Ort und stellt einen ersten wichtigen Schritt für die Pflegedienste, die Patienten, aber auch die Krankenkassen dar. Jetzt müssen die vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen zügig umgesetzt werden, damit die Ergebnisse auch in der Praxis ankommen", so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

Vereinbart wurde, zunächst insbesondere die Themen aufzugreifen, die in der Praxis häufig problematisch sind. Folgende Punkte wurden daher unter anderem einer Klärung zugeführt: der Einsatz der Altenpflegekräfte als Pflegedienstleitung, Anzahl und Beschäftigung von Pflegedienstleitung und Stellvertretung, das Verordnungs- und Genehmigungsverfahren von Leistungen und das Abrechnungs- und Datenträgeraustauschverfahren. Zentrales Anliegen des bpa und der weiteren Verbände war die uneingeschränkte Anerkennung und Gleichstellung der Altenpflegefachkräfte als Pflegedienstleitung und die Berücksichtigung von Heilerziehungspflegern bei Spezialdiensten sowie die deutliche Entschlackung des Abrechnungsverfahrens - Letzteres insbesondere durch die Klarstellung der Verantwortlichkeiten im Genehmigungsverfahren: Hier ist nicht der Pflegedienst für die Übermittlung von Dokumenten verantwortlich.
Außerdem wurde die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen geklärt, wenn diese dem Pflegedienst noch keine Genehmigungsnummer übermittelt haben.

Die Verhandlungspartner hatten sich im Vorfeld darauf verständigt, zunächst die praxisrelevanten Themen der häuslichen Krankenpflege aufzugreifen und anschließend weitere Regelungsinhalte der Bundesrahmenempfehlung zu verhandeln und sukzessive weiterzuentwickeln.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa
18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.11.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860, www.bpa.de

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Häusliche Krankenpflege: Bundesrahmenempfehlung ...

Beitrag von Presse » 11.11.2013, 14:48

Häusliche Krankenpflege: Bundesrahmenempfehlung nach §132a SGB V geeint

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) war im Rahmen der Selbstverwaltung gemeinsam mit anderen Verbänden und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen laut §132a SGB V dazu aufgefordert, „gemeinsam Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege abzugeben“. Eine Bundesrahmenempfehlung soll zu einer einheitlichen Umsetzung in den Ländern führen und einen Beitrag zur Entbürokratisierung, insbesondere im Verordnungs- und Genehmigungsverfahren sowie im Bereich des Datenträgeraustauschs leisten. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen wurde nun ein Kompromiss gefunden. Damit kann die Rahmenempfehlung zum Jahreswechsel in Kraft treten. Dieser Kompromiss enthält überwiegend und für die große Mehrzahl der Bundesländer positive Aspekte. Hierzu zählen unter Anderem die Möglichkeit der Abrechnung von erbrachten Leistungen mit vorläufiger Kostenzusage und die klar geregelten Zuständigkeiten im Bezug auf die ärztliche Verordnung.

Allerdings konnte der DBfK zwei Forderungen, die aus seiner Sicht einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung leisten würden, nicht durchsetzen. Es ist nicht gelungen, einen vollständigen Verzicht auf Berufserfahrung im ambulanten Bereich als Voraussetzung für die Zulassung als verantwortliche Pflegefachkraft bzw. deren Stellvertretung zu erreichen (es werden jetzt neun Monate verlangt). Weiterhin bleibt die Anerkennung von zweijährig qualifizierten Altenpfleger/innen als verantwortliche Pflegefachkraft, die vor 2003 ausgebildet wurden, nur für diejenigen bestehen, die bereits die Zulassung erreicht haben. Sie können diese Anerkennung auch in ein anderes Bundesland mitnehmen.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Leistungserbringer der ambulanten und teilstationären Pflege werden auf Bundesebene durch den DBfK Bundesverband sowie auf Landesebene durch die Regionalverbände DBfK Nordwest e.V. und DBfK Südost, Bayern - Mitteldeutschland e.V. vertreten. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.11.2013
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140

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Häusliche Krankenpflege - Ausgaben

Beitrag von Presse » 14.02.2014, 18:31

Ersatzkassen geben vier Millionen Euro mehr für häusliche Krankenpflege aus

Düsseldorf, 14.02.2014. Die Vergütungen für die häusliche Krankenpflege steigen in Nordrhein-Westfalen um 2,81 Prozent. Das haben jetzt der Verband der Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen (vdek) mit den übrigen Krankenkassenverbänden und die Verbände der privaten Pflegedienste vertraglich vereinbart. Zudem übernehmen die Krankenkassen zusätzliche Leistungen der privaten Pflegedienste, was den Patienten zu Gute kommt. Die Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres.
Die Ersatzkassen in NRW zahlten im vergangenen Jahr für die Leistungen der privaten Pflegedienste 140 Millionen Euro. Die Preissteigerungen führen zu weiteren Ausgaben in Höhe von vier Millionen Euro. Der vdek geht davon aus, dass die privaten Pflegedienste den größten Teil höheren Vergütungen in eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte investieren.
Jährlich geben alle Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen rund dreiviertel Milliarden Euro für die häusliche Krankenpflege aus. Sie ist im Gesundheitssektor der Bereich mit der höchsten Dynamik bei den Ausgaben. Die Kosten wachsen jährlich um rund zehn Prozent.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.02.2014
Sigrid Averesch
Verband der Ersatzkassen e.V (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Referatsleiterin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211-38410-15
Fax: 0211-38410-20
Mobil: 0173/7180056
sigrid.averesch@vdek.com
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