Häusliche Krankenpflege - Bundesrahmenempfehlung
Verfasst: 06.11.2013, 07:43
Einigung über Bundesrahmenempfehlung häusliche Krankenpflege:
Kompromiss erzielt / Wichtiger Schritt für Pflegedienste
Berlin (ots) - Erstmals seit Inkrafttreten der Gesetzesregelung im Jahr 1997 ist es der Selbstverwaltung im SGB V, dem GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Träger von Pflegediensten gelungen, sich auf einen Text zur Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege zu verständigen. Trotz nicht unerheblicher Interessensunterschiede und circa 100 unterschiedlichen Verträgen auf Landesebene erzielten die Verhandlungspartner zu den drängendsten Problemen der häuslichen Krankenpflege einen Kompromiss und legten weitere Schritte für zukünftige Verhandlungen fest.
"Mit den Empfehlungen hat die Selbstverwaltung nach jahrelangem Stillstand Handlungsfähigkeit bewiesen. Das Verhandlungsergebnis ist ein Kompromiss zwischen den Verbänden der Pflegedienste und dem Spitzenverband der Krankenkassen sowie den existierenden Verträgen vor Ort und stellt einen ersten wichtigen Schritt für die Pflegedienste, die Patienten, aber auch die Krankenkassen dar. Jetzt müssen die vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen zügig umgesetzt werden, damit die Ergebnisse auch in der Praxis ankommen", so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Vereinbart wurde, zunächst insbesondere die Themen aufzugreifen, die in der Praxis häufig problematisch sind. Folgende Punkte wurden daher unter anderem einer Klärung zugeführt: der Einsatz der Altenpflegekräfte als Pflegedienstleitung, Anzahl und Beschäftigung von Pflegedienstleitung und Stellvertretung, das Verordnungs- und Genehmigungsverfahren von Leistungen und das Abrechnungs- und Datenträgeraustauschverfahren. Zentrales Anliegen des bpa und der weiteren Verbände war die uneingeschränkte Anerkennung und Gleichstellung der Altenpflegefachkräfte als Pflegedienstleitung und die Berücksichtigung von Heilerziehungspflegern bei Spezialdiensten sowie die deutliche Entschlackung des Abrechnungsverfahrens - Letzteres insbesondere durch die Klarstellung der Verantwortlichkeiten im Genehmigungsverfahren: Hier ist nicht der Pflegedienst für die Übermittlung von Dokumenten verantwortlich.
Außerdem wurde die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen geklärt, wenn diese dem Pflegedienst noch keine Genehmigungsnummer übermittelt haben.
Die Verhandlungspartner hatten sich im Vorfeld darauf verständigt, zunächst die praxisrelevanten Themen der häuslichen Krankenpflege aufzugreifen und anschließend weitere Regelungsinhalte der Bundesrahmenempfehlung zu verhandeln und sukzessive weiterzuentwickeln.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa
18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 05.11.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860, www.bpa.de
Kompromiss erzielt / Wichtiger Schritt für Pflegedienste
Berlin (ots) - Erstmals seit Inkrafttreten der Gesetzesregelung im Jahr 1997 ist es der Selbstverwaltung im SGB V, dem GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Träger von Pflegediensten gelungen, sich auf einen Text zur Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege zu verständigen. Trotz nicht unerheblicher Interessensunterschiede und circa 100 unterschiedlichen Verträgen auf Landesebene erzielten die Verhandlungspartner zu den drängendsten Problemen der häuslichen Krankenpflege einen Kompromiss und legten weitere Schritte für zukünftige Verhandlungen fest.
"Mit den Empfehlungen hat die Selbstverwaltung nach jahrelangem Stillstand Handlungsfähigkeit bewiesen. Das Verhandlungsergebnis ist ein Kompromiss zwischen den Verbänden der Pflegedienste und dem Spitzenverband der Krankenkassen sowie den existierenden Verträgen vor Ort und stellt einen ersten wichtigen Schritt für die Pflegedienste, die Patienten, aber auch die Krankenkassen dar. Jetzt müssen die vereinbarten Bundesrahmenempfehlungen zügig umgesetzt werden, damit die Ergebnisse auch in der Praxis ankommen", so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Vereinbart wurde, zunächst insbesondere die Themen aufzugreifen, die in der Praxis häufig problematisch sind. Folgende Punkte wurden daher unter anderem einer Klärung zugeführt: der Einsatz der Altenpflegekräfte als Pflegedienstleitung, Anzahl und Beschäftigung von Pflegedienstleitung und Stellvertretung, das Verordnungs- und Genehmigungsverfahren von Leistungen und das Abrechnungs- und Datenträgeraustauschverfahren. Zentrales Anliegen des bpa und der weiteren Verbände war die uneingeschränkte Anerkennung und Gleichstellung der Altenpflegefachkräfte als Pflegedienstleitung und die Berücksichtigung von Heilerziehungspflegern bei Spezialdiensten sowie die deutliche Entschlackung des Abrechnungsverfahrens - Letzteres insbesondere durch die Klarstellung der Verantwortlichkeiten im Genehmigungsverfahren: Hier ist nicht der Pflegedienst für die Übermittlung von Dokumenten verantwortlich.
Außerdem wurde die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen geklärt, wenn diese dem Pflegedienst noch keine Genehmigungsnummer übermittelt haben.
Die Verhandlungspartner hatten sich im Vorfeld darauf verständigt, zunächst die praxisrelevanten Themen der häuslichen Krankenpflege aufzugreifen und anschließend weitere Regelungsinhalte der Bundesrahmenempfehlung zu verhandeln und sukzessive weiterzuentwickeln.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa
18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 05.11.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860, www.bpa.de