Entlassmanagement im Krankenhaus - Verbesserungsbedarf !
Moderator: WernerSchell
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Menschen mit Demenz im Krankenhaus
Menschen mit Demenz im Krankenhaus: Zurück in die eigene Wohnung?
Im Rahmen eines Projekts soll am Universitätsklinikum Magdeburg in den nächsten Jahren ein Konzept entwickelt werden, das die Entlassungsplanung bei Patienten mit der Nebendiagnose Demenz nach der Behandlung im Akutkrankenhaus verbessern soll. Gefördert wird das Projekt „WOHIN“ von der Robert Bosch Stiftung.
Mehr als acht Millionen ältere Menschen werden in Deutschland jährlich stationär behandelt. Sie kommen mit Knochenbrüchen, Lungenentzündungen oder Harnwegsinfektionen ins Krankenhaus, benötigen aber häufig viel mehr als die übliche Behandlung. Laut der in 2016 von der Robert Bosch Stiftung. geförderten General Hospital Studie weisen insgesamt 40 Prozent aller über 65-jährigen Patienten in Allgemeinkrankenhäusern kognitive Störungen auf, fast jeder Fünfte leidet an Demenz. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus wird die Nebendiagnose Demenz oft gar nicht erkannt. Dabei belastet die Krankenhaussituation die Betroffenen zusätzlich, da sie die fremde Umgebung und die unbekannten Abläufe nicht einordnen können. Auch die Klinikbelegschaft stellt dies vor besondere Herausforderungen, denn der Klinikalltag ist oftmals kaum auf Menschen mit Demenz eingestellt.
„Zu den typischen - aber auch besonders herausfordernden - Entscheidungen, mit denen behandelnde Ärzte und Pflegemitarbeiter konfrontiert sind, zählt die Entscheidung, ob ein Patient mit der Nebendiagnose Demenz zurück in die eigene Wohnung entlassen werden kann“, führt der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikum Magdeburg, Dr. Jan L. Hülsemann, als Begründung für die Beantragung dieses Projekts an. Im Rahmen dieser Untersuchungen soll daher am Universitätsklinikum Magdeburg ein auch auf andere Krankenhäuser anwendbares Konzept entwickelt werden, das die Entlassungsplanung bei diesen Patienten nach der Behandlung im Akutkrankenhaus verbessert. „Die Entscheidung für oder gegen eine Pflegeeinrichtung ist gerade bei Patienten mit einer Demenz komplex und nicht leicht zu treffen. Im Rahmen des Projektes wollen wir diesen Prozess durch die Entwicklung eines standardisierten Pfads zur Entscheidungsfindung und dessen Einführung in den Klinikalltag optimieren“, so Prof. Dr. Notger Müller vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen am Standort Magdeburg, der das Projekt leitet.
Im Rahmen des für drei Jahre geplanten Projektes (bis Mai 2020) soll zunächst anhand der medizinischen Dokumentation und mit Interviews mit den behandelnden Ärzten und anderen Krankenhausmitarbeitern das Vorgehen ermittelt werden, das derzeit üblicherweise bei der Entscheidungsfindung Anwendung findet.
Auf dieser Grundlage wird ein Pfad zur Entscheidungsfindung, wohin der Patient entlassen werden soll, entwickelt und in den Klinikalltag eingeführt. Dabei wird Wert auf eine adäquate Beteiligung von Ärzten und Behandlungsteams sowie von Patienten und deren Angehörigen gelegt. Auch die Vernetzung mit den nach der Entlassung relevanten lokalen ambulanten Versorgungsakteuren soll unterstützt werden.
Die Fördermittel wurden in einem mehrstufigen Bewerbungsverfahren mit einem Antrag des Klinikumsvorstandes unter Federführung des Ärztlichen Direktors des Uniklinikums Magdeburg, Dr. Jan L. Hülsemann, mit der Unterstützung der Direktoren der Universitätsklinik für Kardiologie und Angiologie, Prof. Rüdiger Braun-Dullaeus, der Orthopädischen Universitätsklinik, Prof. Christoph Lohmann, der Universitätsklinik für Unfallchirurgie, Prof. Felix Walcher, und der Universitätsklinik für Urologie, Prof. Martin Schostak, genehmigt.
Weitere Infos zum Förderprogramm "Menschen mit Demenz im Akutkrankenhaus der Robert Bosch Stiftung unter:
http://www.bosch-stiftung.de/content/la ... /75873.asp
Kontakt:
Prof. Dr. med. Notger Müller, Leiter des Projektes, T 0391-67 24519, Notger.Mueller@dzne.de
Quelle: Pressemitteilung vom 12.07.2017
Kornelia Suske Pressestelle
Universitätsklinikum Magdeburg
https://idw-online.de/de/news678146
Im Rahmen eines Projekts soll am Universitätsklinikum Magdeburg in den nächsten Jahren ein Konzept entwickelt werden, das die Entlassungsplanung bei Patienten mit der Nebendiagnose Demenz nach der Behandlung im Akutkrankenhaus verbessern soll. Gefördert wird das Projekt „WOHIN“ von der Robert Bosch Stiftung.
Mehr als acht Millionen ältere Menschen werden in Deutschland jährlich stationär behandelt. Sie kommen mit Knochenbrüchen, Lungenentzündungen oder Harnwegsinfektionen ins Krankenhaus, benötigen aber häufig viel mehr als die übliche Behandlung. Laut der in 2016 von der Robert Bosch Stiftung. geförderten General Hospital Studie weisen insgesamt 40 Prozent aller über 65-jährigen Patienten in Allgemeinkrankenhäusern kognitive Störungen auf, fast jeder Fünfte leidet an Demenz. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus wird die Nebendiagnose Demenz oft gar nicht erkannt. Dabei belastet die Krankenhaussituation die Betroffenen zusätzlich, da sie die fremde Umgebung und die unbekannten Abläufe nicht einordnen können. Auch die Klinikbelegschaft stellt dies vor besondere Herausforderungen, denn der Klinikalltag ist oftmals kaum auf Menschen mit Demenz eingestellt.
„Zu den typischen - aber auch besonders herausfordernden - Entscheidungen, mit denen behandelnde Ärzte und Pflegemitarbeiter konfrontiert sind, zählt die Entscheidung, ob ein Patient mit der Nebendiagnose Demenz zurück in die eigene Wohnung entlassen werden kann“, führt der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikum Magdeburg, Dr. Jan L. Hülsemann, als Begründung für die Beantragung dieses Projekts an. Im Rahmen dieser Untersuchungen soll daher am Universitätsklinikum Magdeburg ein auch auf andere Krankenhäuser anwendbares Konzept entwickelt werden, das die Entlassungsplanung bei diesen Patienten nach der Behandlung im Akutkrankenhaus verbessert. „Die Entscheidung für oder gegen eine Pflegeeinrichtung ist gerade bei Patienten mit einer Demenz komplex und nicht leicht zu treffen. Im Rahmen des Projektes wollen wir diesen Prozess durch die Entwicklung eines standardisierten Pfads zur Entscheidungsfindung und dessen Einführung in den Klinikalltag optimieren“, so Prof. Dr. Notger Müller vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen am Standort Magdeburg, der das Projekt leitet.
Im Rahmen des für drei Jahre geplanten Projektes (bis Mai 2020) soll zunächst anhand der medizinischen Dokumentation und mit Interviews mit den behandelnden Ärzten und anderen Krankenhausmitarbeitern das Vorgehen ermittelt werden, das derzeit üblicherweise bei der Entscheidungsfindung Anwendung findet.
Auf dieser Grundlage wird ein Pfad zur Entscheidungsfindung, wohin der Patient entlassen werden soll, entwickelt und in den Klinikalltag eingeführt. Dabei wird Wert auf eine adäquate Beteiligung von Ärzten und Behandlungsteams sowie von Patienten und deren Angehörigen gelegt. Auch die Vernetzung mit den nach der Entlassung relevanten lokalen ambulanten Versorgungsakteuren soll unterstützt werden.
Die Fördermittel wurden in einem mehrstufigen Bewerbungsverfahren mit einem Antrag des Klinikumsvorstandes unter Federführung des Ärztlichen Direktors des Uniklinikums Magdeburg, Dr. Jan L. Hülsemann, mit der Unterstützung der Direktoren der Universitätsklinik für Kardiologie und Angiologie, Prof. Rüdiger Braun-Dullaeus, der Orthopädischen Universitätsklinik, Prof. Christoph Lohmann, der Universitätsklinik für Unfallchirurgie, Prof. Felix Walcher, und der Universitätsklinik für Urologie, Prof. Martin Schostak, genehmigt.
Weitere Infos zum Förderprogramm "Menschen mit Demenz im Akutkrankenhaus der Robert Bosch Stiftung unter:
http://www.bosch-stiftung.de/content/la ... /75873.asp
Kontakt:
Prof. Dr. med. Notger Müller, Leiter des Projektes, T 0391-67 24519, Notger.Mueller@dzne.de
Quelle: Pressemitteilung vom 12.07.2017
Kornelia Suske Pressestelle
Universitätsklinikum Magdeburg
https://idw-online.de/de/news678146
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Entlassmanagement auf Oktober verschoben
Deutsches Ärzteblatt vom 19.07.2017:
Entlassmanagement auf Oktober verschoben
Der Startschuss für das Entlassmanagement im Krankenhaus wird vom 1. Juli auf den 1. Oktober dieses Jahres verschoben.
Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... verschoben
Entlassmanagment: Kassen und Kliniken führen Arztverzeichnis > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18765 ... erzeichnis
Übergang ambulant/stationär: Entlassmanagement steht infrage > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18603 ... ht-infrage
Entlassmanagement: Ärzte wehren sich gegen Datenerfassung > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... nerfassung
Entlassmanagement auf Oktober verschoben
Der Startschuss für das Entlassmanagement im Krankenhaus wird vom 1. Juli auf den 1. Oktober dieses Jahres verschoben.
Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... verschoben
Entlassmanagment: Kassen und Kliniken führen Arztverzeichnis > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18765 ... erzeichnis
Übergang ambulant/stationär: Entlassmanagement steht infrage > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18603 ... ht-infrage
Entlassmanagement: Ärzte wehren sich gegen Datenerfassung > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... nerfassung
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Entlassmanagement = lückenlose Anschlussversorgung
Hinter dem sperrigen Wort „Entlassmanagement“ verbirgt sich ein ernstes Problem. Braucht ein Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Hilfe, muss die Klinik diese künftig organisieren. Ab Oktober 2017 ist das behandelnde Krankenhaus verpflichtet, rechtzeitig für eine lückenlose Anschlussversorgung zu sorgen. test.de erklärt die neuen Regeln.
>>> https://www.test.de/Entlassung-aus-dem- ... ocialshare
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Neue Regelung zum Entlassmanagement im Krankenhaus
Neue Regelung zum Entlassmanagement im Krankenhaus
Ab 1. Oktober 2017 tritt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern in Kraft. Im Fokus dieses verbindlichen Rahmenvertrags zwischen dem GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. stehen die Bedürfnisse des Patienten. So wird an erster Stelle „die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung“ genannt. Hierzu gehöre eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.
Somit ist es unabdingbar für die deutschen Krankenhäuser, dass zum Stichtag (1. Oktober 2017) dafür Sorge getragen wird, den Patienten bei Entlassung aus dem Krankenhaus sowie deren weiter behandelnden Ärzten zugehörige Patientendaten/Entlassbriefe auszuhändigen. Es bedarf demnach einem System, dass sowohl patientenbezogen als auch multiprofessionell arbeitet und dabei Assessments liefert, die den Dokumentationsanforderungen entsprechen und das Erstellen von Entlassplänen ermöglicht.
In § 3 des Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement wird die Forderung nach standardisierten Assessments zur Durchführung eines multiprofessionellen Entlassmanagements laut: „Das Krankenhaus stellt ein standardisiertes Entlassmanagement in multidisziplinärer Zusammenarbeit sicher und etabliert schriftliche, für alle Beteiligten transparente Standards (z. B. für die Pflege: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege). Multidisziplinäre Zusammenarbeit beinhaltet für die Belange dieses Vertrages die Zusammenarbeit von Ärzten/psychologischen Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Sozialdienst, Krankenhausapothekern und weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen. Die Verantwortlichkeiten im multidisziplinären Team müssen verbindlich geregelt werden (…).“
Und weiter: „Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche wird unter Verantwortung des Krankenhausarztes durch die Anwendung eines geeigneten Assessments der patientenindividuelle Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Für Personengruppen mit einem komplexen Versorgungsbedarf nach der Entlassung ist es sinnvoll, Vorkehrungen für ein umfassendes Entlassmanagement im Rahmen eines differenzierten Assessments zu treffen (…).“
Mehr zur multiprofessionellen, klinischen Akte > https://www.recom.eu/software/krankenha ... management
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung > http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertra ... gement.pdf
https://www.recom.eu/unternehmen/news-t ... nhaus.html
Ab 1. Oktober 2017 tritt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern in Kraft. Im Fokus dieses verbindlichen Rahmenvertrags zwischen dem GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. stehen die Bedürfnisse des Patienten. So wird an erster Stelle „die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung“ genannt. Hierzu gehöre eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.
Somit ist es unabdingbar für die deutschen Krankenhäuser, dass zum Stichtag (1. Oktober 2017) dafür Sorge getragen wird, den Patienten bei Entlassung aus dem Krankenhaus sowie deren weiter behandelnden Ärzten zugehörige Patientendaten/Entlassbriefe auszuhändigen. Es bedarf demnach einem System, dass sowohl patientenbezogen als auch multiprofessionell arbeitet und dabei Assessments liefert, die den Dokumentationsanforderungen entsprechen und das Erstellen von Entlassplänen ermöglicht.
In § 3 des Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement wird die Forderung nach standardisierten Assessments zur Durchführung eines multiprofessionellen Entlassmanagements laut: „Das Krankenhaus stellt ein standardisiertes Entlassmanagement in multidisziplinärer Zusammenarbeit sicher und etabliert schriftliche, für alle Beteiligten transparente Standards (z. B. für die Pflege: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege). Multidisziplinäre Zusammenarbeit beinhaltet für die Belange dieses Vertrages die Zusammenarbeit von Ärzten/psychologischen Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Sozialdienst, Krankenhausapothekern und weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen. Die Verantwortlichkeiten im multidisziplinären Team müssen verbindlich geregelt werden (…).“
Und weiter: „Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche wird unter Verantwortung des Krankenhausarztes durch die Anwendung eines geeigneten Assessments der patientenindividuelle Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Für Personengruppen mit einem komplexen Versorgungsbedarf nach der Entlassung ist es sinnvoll, Vorkehrungen für ein umfassendes Entlassmanagement im Rahmen eines differenzierten Assessments zu treffen (…).“
Mehr zur multiprofessionellen, klinischen Akte > https://www.recom.eu/software/krankenha ... management
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung > http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertra ... gement.pdf
https://www.recom.eu/unternehmen/news-t ... nhaus.html
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Entlassmanagement - Mehr Sicherheit für Patienten
Ärzte Zeitung vom 29.09.2017:
Entlassmanagement
Mehr Sicherheit für Patienten
Bei der Entlassung von Patienten sind Krankenhäuser ab 1. Oktober 2017 zu einem standardisierten Vorgehen verpflichtet,
um Behandlungslücken zu vermeiden. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
Entlassmanagement
Mehr Sicherheit für Patienten
Bei der Entlassung von Patienten sind Krankenhäuser ab 1. Oktober 2017 zu einem standardisierten Vorgehen verpflichtet,
um Behandlungslücken zu vermeiden. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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Entlassen, aber nicht verlassen
Entlassen, aber nicht verlassen
Viele Patienten fühlten sich bisher nach dem Krankenhausaufenthalt allein gelassen und schlecht informiert.
Das soll sich ab Sonntag ändern. Dann sind Kliniken verpflichtet, ein "strukturiertes Entlassmanagement" zu organisieren.
Quelle: Märkische Oderzeitung
http://www.moz.de/nachrichten/deutschla ... 1/1607741/
Viele Patienten fühlten sich bisher nach dem Krankenhausaufenthalt allein gelassen und schlecht informiert.
Das soll sich ab Sonntag ändern. Dann sind Kliniken verpflichtet, ein "strukturiertes Entlassmanagement" zu organisieren.
Quelle: Märkische Oderzeitung
http://www.moz.de/nachrichten/deutschla ... 1/1607741/
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Nach dem Klinikaufenthalt gut versorgt
Nach dem Klinikaufenthalt gut versorgt
Neues Entlassmanagement der Krankenhäuser setzt vdek-Forderungen um
(Berlin, 29.9.2017) Ab 1. Oktober 2017 müssen Deutschlands Kliniken für einen reibungslosen Übergang von der stationären Behandlung in die Weiterversorgung ihrer Patienten sorgen. Dies sieht eine Vereinbarung zum „Entlassmanagement“ der Kliniken vor, an dem der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) maßgeblich mitgewirkt hat.
„Gerade ältere und alleinstehende Menschen fragen sich oft mit Sorge, wie komme ich nach der Operation alleine zurecht? Was ist, wenn ich Schmerzen habe? Hier hilft das neue Entlassmanagement. Die Krankenhäuser müssen nun frühzeitig eine etwaige Anschlussversorgung prüfen und bei Bedarf organisieren und koordinieren. Damit stellen Kliniken die Weichen für eine möglichst lückenlose Weiterversorgung nach der stationären Behandlung“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Elsner unterstrich, dass ein Entlassmanagement in vielen Kliniken schon lange eine Selbstverständlichkeit sei, nun müssten alle Krankenhäuser eine strukturierte und gut organisierte Überleitung in die Anschlussversorgung ihrer Patienten sicherstellen. Das neue Entlassmanagement verpflichtet die Krankenhäuser u. a., Entlasspläne zu erstellen und bei Bedarf häusliche Krankenpflege oder Medikamente für die Übergangszeit zu verordnen. Unterstützung erhalten sie dabei von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die z. B. Kontakt mit niedergelassenen Ärzten und Reha-Zentren aufnehmen und Pflegeberater bereitstellen.
„Wir freuen uns, dass viele unserer Forderungen im neuen Entlassmanagement aufgenommen wurden“, so Elsner. Der vdek hatte sich u. a. dafür stark gemacht, dass die Krankenhäuser nun auch Medikamente in der kleinsten Packungsgröße sowie in begrenztem Umfang Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Rollatoren oder Physiotherapie verordnen dürfen. Bislang wurden von Kliniken Arzneimittel nur zum Wochenende für bis zu drei Tage mitgegeben – meist lose und ohne Beipackzettel. Vor allem bei älteren Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen, bestand damit das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen. Der vdek hatte sich ferner erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Kliniken Krankschreibungen für bis zu sieben Tage ausstellen können. Damit entfällt für viele frisch entlassene Patienten die Notwendigkeit, nur wegen einer AU-Bescheinigung bei einem Arzt vorstellig zu werden.
Elsner: „Das neue Entlassmanagement wird Versorgungslücken schließen. Und wir verhindern damit Drehtür-Effekte: Durch die verbesserte Kommunikation aller Beteiligten innerhalb und außerhalb der Klinik können unnötige Wiederaufnahmen von Patienten verhindert werden.“
Hintergrund:
Die Vereinbarung zum neuen Entlassmanagement der Kliniken wurde zwischen GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geschlossen. Sie setzen damit Vorgaben des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes um.
Service:
Auf welche Leistungen haben die Versicherten Anspruch? Wo erhalten sie weitere Informationen über das Entlassmanagement ihrer Klinik? Die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet ein kostenloser FAQ-Katalog des vdek. Der Katalog ist im Internet abrufbar unter: http://www.vdek.com/presse/Fragen_und_A ... ement.html
Quelle: Pressemitteilung vom 29.09.2017
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
http://www.vdek.com
+++
Die Schließung von Versorgungslücken nach einem Krankenhausaufenthalt ist von hier seit über 10 Jahren angesprochen und gefordert worden. Auch in mehreren TV-Beiträgen wurde auf die Problematik aufmerksam gemacht. - Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Neues Entlassmanagement der Krankenhäuser setzt vdek-Forderungen um
(Berlin, 29.9.2017) Ab 1. Oktober 2017 müssen Deutschlands Kliniken für einen reibungslosen Übergang von der stationären Behandlung in die Weiterversorgung ihrer Patienten sorgen. Dies sieht eine Vereinbarung zum „Entlassmanagement“ der Kliniken vor, an dem der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) maßgeblich mitgewirkt hat.
„Gerade ältere und alleinstehende Menschen fragen sich oft mit Sorge, wie komme ich nach der Operation alleine zurecht? Was ist, wenn ich Schmerzen habe? Hier hilft das neue Entlassmanagement. Die Krankenhäuser müssen nun frühzeitig eine etwaige Anschlussversorgung prüfen und bei Bedarf organisieren und koordinieren. Damit stellen Kliniken die Weichen für eine möglichst lückenlose Weiterversorgung nach der stationären Behandlung“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Elsner unterstrich, dass ein Entlassmanagement in vielen Kliniken schon lange eine Selbstverständlichkeit sei, nun müssten alle Krankenhäuser eine strukturierte und gut organisierte Überleitung in die Anschlussversorgung ihrer Patienten sicherstellen. Das neue Entlassmanagement verpflichtet die Krankenhäuser u. a., Entlasspläne zu erstellen und bei Bedarf häusliche Krankenpflege oder Medikamente für die Übergangszeit zu verordnen. Unterstützung erhalten sie dabei von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die z. B. Kontakt mit niedergelassenen Ärzten und Reha-Zentren aufnehmen und Pflegeberater bereitstellen.
„Wir freuen uns, dass viele unserer Forderungen im neuen Entlassmanagement aufgenommen wurden“, so Elsner. Der vdek hatte sich u. a. dafür stark gemacht, dass die Krankenhäuser nun auch Medikamente in der kleinsten Packungsgröße sowie in begrenztem Umfang Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Rollatoren oder Physiotherapie verordnen dürfen. Bislang wurden von Kliniken Arzneimittel nur zum Wochenende für bis zu drei Tage mitgegeben – meist lose und ohne Beipackzettel. Vor allem bei älteren Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen, bestand damit das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen. Der vdek hatte sich ferner erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Kliniken Krankschreibungen für bis zu sieben Tage ausstellen können. Damit entfällt für viele frisch entlassene Patienten die Notwendigkeit, nur wegen einer AU-Bescheinigung bei einem Arzt vorstellig zu werden.
Elsner: „Das neue Entlassmanagement wird Versorgungslücken schließen. Und wir verhindern damit Drehtür-Effekte: Durch die verbesserte Kommunikation aller Beteiligten innerhalb und außerhalb der Klinik können unnötige Wiederaufnahmen von Patienten verhindert werden.“
Hintergrund:
Die Vereinbarung zum neuen Entlassmanagement der Kliniken wurde zwischen GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geschlossen. Sie setzen damit Vorgaben des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes um.
Service:
Auf welche Leistungen haben die Versicherten Anspruch? Wo erhalten sie weitere Informationen über das Entlassmanagement ihrer Klinik? Die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet ein kostenloser FAQ-Katalog des vdek. Der Katalog ist im Internet abrufbar unter: http://www.vdek.com/presse/Fragen_und_A ... ement.html
Quelle: Pressemitteilung vom 29.09.2017
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
http://www.vdek.com
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Die Schließung von Versorgungslücken nach einem Krankenhausaufenthalt ist von hier seit über 10 Jahren angesprochen und gefordert worden. Auch in mehreren TV-Beiträgen wurde auf die Problematik aufmerksam gemacht. - Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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Entlassmanagement im Krankenhaus - Verbesserungsbedarf !
Deutsches Ärzteblatt vom 28.10.2017:
Ärztekammer und Marburger Bund kritisieren Bürokratie beim Entlassmanagement
Seit Anfang Oktober gilt das Entlassmanagement in Krankenhäusern. Das soll für Patienten den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung verbessern. Harsche Kritik daran üben nun ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... management
Entlassmanagement gilt ab Oktober > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ab-Oktober
Ärztetag: Entlassmanagement nur bei erhöhtem Versorgungsbedarf > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ungsbedarf
Entlassmanagment: Arztverzeichnis in Hand von Kassen und Kliniken? > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... enhaeusern
Ärztekammer und Marburger Bund kritisieren Bürokratie beim Entlassmanagement
Seit Anfang Oktober gilt das Entlassmanagement in Krankenhäusern. Das soll für Patienten den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung verbessern. Harsche Kritik daran üben nun ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... management
Entlassmanagement gilt ab Oktober > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ab-Oktober
Ärztetag: Entlassmanagement nur bei erhöhtem Versorgungsbedarf > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ungsbedarf
Entlassmanagment: Arztverzeichnis in Hand von Kassen und Kliniken? > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... enhaeusern
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Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten
Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten
Foto: spotmatikphoto / Fotolia - Verbraucherzentrale NRW
Rezept, Rollator oder Reha: Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, benötigen sie meist auch in der Zeit danach noch medizinische Nachsorge, Hilfsmittel oder Pflege. In die Wege leiten muss dies das jeweilige Krankenhaus. In der Praxis hat das bislang oft nicht funktioniert. Seit Oktober 2017 ist in einem Rahmenvertrag zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Kassenärzten genau geregelt, welche Aufgaben Kliniken beim so genannten Entlassmanagement übernehmen müssen. Patienten müssen zum Beispiel nicht mehr einen Umweg über ihren Hausarzt gehen, sondern können ein von ihrer Klinik ausgestelltes Rezept über Medikamente sofort in der Apotheke einlösen. Die wichtigsten Nachsorgepflichten der Kliniken im Überblick:
Vorabinfos und Einwilligung
Das Entlassungsmanagement dient Patienten, die voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden und im Anschluss weitere Hilfen benötigen. Krankenhäuser sind hierbei verpflichtet, Patienten schriftlich über Ziele und Inhalte des Entlassmanagements zu informieren. Und Patienten müssen dem Übergang in die ambulante Versorgung und der damit verbundenen Weitergabe ihrer persönlichen Daten mit ihrer Unterschrift zustimmen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für Teileinwilligungen, wie die Weitergabe der Daten an die Krankenkasse. Solche Rückzieher können allerdings dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht rechtzeitig bereitstehen.
Ablauf der Anschlussversorgung
Das Entlassmanagement sollte so früh wie möglich in Gang gesetzt werden. Hierzu muss der behandelnde Arzt – falls erforderlich – mit den Pflegekräfte, dem Mitarbeiter des Sozialdienstes und dem Apotheker den genauen Versorgungsbedarf ermitteln und in einem Entlassplan eintragen. Rechtzeitig vor der Entlassung muss die Klinik den weiterbehandelnden Arzt und Pflegedienst über die nötige Weiterversorgung informieren und hierzu möglichst schon Termine vereinbaren. Falls zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu genehmigen sind, hilft das Krankenhaus bei Bedarf, die Unterlagen auszufüllen und weiterzuleiten. Die Krankenkassen prüfen die Anträge, beraten die Patienten und nehmen Kontakt zu den Leistungsanbietern, beispielsweise zu Sanitätshäusern, auf. Patienten können Ärzte, Pflegedienst, Physiotherapeuten und Apotheker selbst aussuchen. Diese Wahlfreiheit darf durch das Entlassmanagement nicht einschränkt werden.
Leistungen
Am Tag der Entlassung erhalten Patienten einen Entlassbrief. In dem Schreiben sind die persönlichen Patientendaten, Diagnosen, Befunde, der Name des behandelnden Klinikarztes plus Rufnummer für Rückfragen, Empfehlungen für die weitere Behandlung und Informationen zur Arzneimitteltherapie enthalten. Darin sind auch alle Verordnungen und weiterversorgenden Einrichtungen aufgeführt. Einen Medikationsplan gibt’s extra. Außerdem bekommen Patienten sämtliche Verordnungen, die sie im Anschluss an ihren Klinikaufenthalt benötigen. Die Krankenhäuser dürfen Arzneien, Heil- und Hilfsmittel oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Pflegeleistungen lediglich für sieben Tage verordnen. Darüber hinaus müssen Patienten ihren weiteren Bedarf mit einem niedergelassenen Arzt klären.
Bei Problemen
Sind Sie unsicher, wer sich um Ihr Entlassmanagement kümmert, können Sie sich an den behandelnden Arzt im Krankenhaus oder an den dortigen Sozialdienst wenden. Probleme können der Beschwerdestelle des jeweiligen Krankenhauses oder dem zuständigen Patientenfürsprecher gemeldet werden. Kontaktdaten stehen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser und online in der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung. > http://www.weisse-liste.de/
Auskünfte zu Patientenrechten bieten 20 lokale Gesundheitsberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. > https://www.verbraucherzentrale.nrw/ges ... wesen-1446
Quelle und weitere Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... sten-22463
Foto: spotmatikphoto / Fotolia - Verbraucherzentrale NRW
Rezept, Rollator oder Reha: Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, benötigen sie meist auch in der Zeit danach noch medizinische Nachsorge, Hilfsmittel oder Pflege. In die Wege leiten muss dies das jeweilige Krankenhaus. In der Praxis hat das bislang oft nicht funktioniert. Seit Oktober 2017 ist in einem Rahmenvertrag zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Kassenärzten genau geregelt, welche Aufgaben Kliniken beim so genannten Entlassmanagement übernehmen müssen. Patienten müssen zum Beispiel nicht mehr einen Umweg über ihren Hausarzt gehen, sondern können ein von ihrer Klinik ausgestelltes Rezept über Medikamente sofort in der Apotheke einlösen. Die wichtigsten Nachsorgepflichten der Kliniken im Überblick:
Vorabinfos und Einwilligung
Das Entlassungsmanagement dient Patienten, die voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden und im Anschluss weitere Hilfen benötigen. Krankenhäuser sind hierbei verpflichtet, Patienten schriftlich über Ziele und Inhalte des Entlassmanagements zu informieren. Und Patienten müssen dem Übergang in die ambulante Versorgung und der damit verbundenen Weitergabe ihrer persönlichen Daten mit ihrer Unterschrift zustimmen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für Teileinwilligungen, wie die Weitergabe der Daten an die Krankenkasse. Solche Rückzieher können allerdings dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht rechtzeitig bereitstehen.
Ablauf der Anschlussversorgung
Das Entlassmanagement sollte so früh wie möglich in Gang gesetzt werden. Hierzu muss der behandelnde Arzt – falls erforderlich – mit den Pflegekräfte, dem Mitarbeiter des Sozialdienstes und dem Apotheker den genauen Versorgungsbedarf ermitteln und in einem Entlassplan eintragen. Rechtzeitig vor der Entlassung muss die Klinik den weiterbehandelnden Arzt und Pflegedienst über die nötige Weiterversorgung informieren und hierzu möglichst schon Termine vereinbaren. Falls zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu genehmigen sind, hilft das Krankenhaus bei Bedarf, die Unterlagen auszufüllen und weiterzuleiten. Die Krankenkassen prüfen die Anträge, beraten die Patienten und nehmen Kontakt zu den Leistungsanbietern, beispielsweise zu Sanitätshäusern, auf. Patienten können Ärzte, Pflegedienst, Physiotherapeuten und Apotheker selbst aussuchen. Diese Wahlfreiheit darf durch das Entlassmanagement nicht einschränkt werden.
Leistungen
Am Tag der Entlassung erhalten Patienten einen Entlassbrief. In dem Schreiben sind die persönlichen Patientendaten, Diagnosen, Befunde, der Name des behandelnden Klinikarztes plus Rufnummer für Rückfragen, Empfehlungen für die weitere Behandlung und Informationen zur Arzneimitteltherapie enthalten. Darin sind auch alle Verordnungen und weiterversorgenden Einrichtungen aufgeführt. Einen Medikationsplan gibt’s extra. Außerdem bekommen Patienten sämtliche Verordnungen, die sie im Anschluss an ihren Klinikaufenthalt benötigen. Die Krankenhäuser dürfen Arzneien, Heil- und Hilfsmittel oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Pflegeleistungen lediglich für sieben Tage verordnen. Darüber hinaus müssen Patienten ihren weiteren Bedarf mit einem niedergelassenen Arzt klären.
Bei Problemen
Sind Sie unsicher, wer sich um Ihr Entlassmanagement kümmert, können Sie sich an den behandelnden Arzt im Krankenhaus oder an den dortigen Sozialdienst wenden. Probleme können der Beschwerdestelle des jeweiligen Krankenhauses oder dem zuständigen Patientenfürsprecher gemeldet werden. Kontaktdaten stehen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser und online in der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung. > http://www.weisse-liste.de/
Auskünfte zu Patientenrechten bieten 20 lokale Gesundheitsberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. > https://www.verbraucherzentrale.nrw/ges ... wesen-1446
Quelle und weitere Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... sten-22463