Anspruch auf besseres Gehen mit Hightech-Prothese
München (jur). Kann ein Beinamputierter mit einer neuartigen mikroprozessorgesteuerten Beinprothese viel besser laufen, muss die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich die Kosten übernehmen.
Eine Leistungspflicht besteht nur dann nicht, wenn es gleichwertige aber kostengünstigere Alternativen gibt oder wenn die Prothese lediglich bequemer und komfortabler ist, entschied das
Sozialgericht München in einem am Montag, 13. Oktober 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: S 29 KR 610/13).
... (mehr Informationen unter)) ...
https://www.bista.de/ratgeber/anspruch- ... these.html
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... sen&n=3799
Anspruch auf besseres Gehen mit Hightech-Prothese
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