Ein WC-Aufsatz ist kein "Bestandteil des Seniorenstifts", in dem der Versicherte lebt. Ob es sich bei dem Aufsatz um ein von der Vorhaltepflicht des Heimes erfasstes Hilfsmittel handelt, hängt davon ab, ob noch eine Krankenbehandlung und ein Behinderungsausgleich im Sinne medizinischer Rehabilitation stattfindet oder aber ganz überwiegend die Pflege im Vordergrund steht, weil eine Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht mehr möglich ist.
Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2015 - L 16 KR 791/14 B -
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Quelle und weitere Informationen:
http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urt ... 1.14_B.htm
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=47122
Kosten für einen WC-Aufsatz im Seniorenstift
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