Unfallversichert bei der häuslichen Pflege
Abruf Filmbeitrag
> https://file-2-a.video-cdn.net/8SM6gJ5m ... e_480p.mp4
Wer Angehörige zu Hause pflegt, ist dabei gesetzlich unfallversichert. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber zum Jahresanfang die Bedingungen für den Versicherungsschutz konkretisiert. Danach muss die Pflege einen Umfang von mindestens zehn Stunden die Woche haben, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei unterschiedliche Tage. Im Audio-Podcast erklärt Eberhardt Ziegler, Experte für Versicherungsrecht bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, was mit Blick auf den Versicherungsschutz bei der häuslichen Pflege noch zu beachten ist.
Interview > https://file-2-a.video-cdn.net/8SM6gJ5m ... e_480p.mp4
Beitrag > https://file-2-a.video-cdn.net/48TrD22t ... e_480p.mp4
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz für pflegende Angehörige
> http://www.dguv.de/de/versicherung/vers ... /index.jsp
> http://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/p ... 141379.jsp
Flyer
"Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege"
> http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_d ... CUID=26256
Quelle: Mitteilung vom 17.03.2017
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763818
E-Mail: newsletter@dguv.de
Internet: http://www.dguv.de
Unfallversichert bei der häuslichen Pflege
Moderator: WernerSchell
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Unfallversicherungsschutz für Pflegende
Unfallversicherungsschutz für Pflegende
Knapp 75 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Unterstützung bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich gilt: Unfallversichert ist, wer eine pflegebedürftige Person - mit mindestens Pflegegrad 2 - nicht erwerbsmäßig, regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche, an wenigstens zwei Wochentagen in häuslicher Umgebung pflegt. Dies wird in einem Artikel der DGUV-Zeitschrift "arbeit und gesundheit" erläutert.
Zum Artikel in der Zeitschrift > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=6ls2r
Quelle: Mitteilung vom 15.06.2018
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763818
Knapp 75 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Unterstützung bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich gilt: Unfallversichert ist, wer eine pflegebedürftige Person - mit mindestens Pflegegrad 2 - nicht erwerbsmäßig, regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche, an wenigstens zwei Wochentagen in häuslicher Umgebung pflegt. Dies wird in einem Artikel der DGUV-Zeitschrift "arbeit und gesundheit" erläutert.
Zum Artikel in der Zeitschrift > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=6ls2r
Quelle: Mitteilung vom 15.06.2018
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Glinkastraße 40
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Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763818