Medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 07.05.2017, 11:47

Medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen

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Die Ergebnisse einer aktuellen Studie des VKAD zur Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen wurden gestern in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege aus der Krankenversicherung ist schon seit Jahren eine zentrale Forderung des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).Denn hier klafft seit Einführung der Pflegeversicherung eine Gerechtigkeitslücke. Lesen Sie mehr dazu in unserer anhängenden Pressemitteilung.
Anne Helmer, Referentin
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
Karlstr. 40, 79104 Freiburg
Tel. 0761 200-458 - Fax 0761 200-710 - mailto: anne.helmer@caritas.de - mailto: vkad@caritas.de
Internet: http://www.vkad.de


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Gerechtigkeitslücke endlich schließen!
VKAD präsentiert Forschungsergebnisse zur Finanzierung der Behandlungspflege im Altenheim


Berlin, Freiburg, 27.4.2017 // Die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege aus der Krankenversicherung ist schon seit Jahren eine zentrale Forderung des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). Denn hier klafft seit Einführung der Pflegeversicherung eine Gerechtigkeitslücke. Während den ambulant versorgten Patienten die ärztlich verordneten Pflegemaßnahmen aus der Krankenversicherung erstattet werden, gehen die Bewohner in den Pflegeheimen leer aus. Hier müssen die Kosten der medizinischen Behandlungspflege – nach derzeitiger Gesetzeslage - aus der Pflegeversicherung mitbezahlt werden. Eine Erstattung durch die Krankenversicherung findet aber nicht statt.
Der VKAD sieht darin einen Grund für die hohen Eigenanteile der Bewohner an den Pflegekosten und die steigende Belastung des Pflegepersonals in den Altenheimen.
Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Verband ein Projekt zur Ermittlung der Kosten der Behandlungspflege in Altenheimen initiiert. Die Projektergebnisse wurden jetzt Vertretern aus Politik und Sozialwirtschaft vorgestellt.
In einer von David Leopold im Rahmen seiner Abschlussarbeit an der Katholischen Hochschule Freiburg erstellten Studie wurden die Kosten der Behandlungspflege in den Altenheimen nach einem neuen Ansatz ermittelt. Grundlage war die Erfassung des im letzten Abrechnungsmonat vor dem Wechsel in ein Pflegeheim entstandenen Aufwandes für die Behandlungspflege. Dabei zeigte sich, dass beim Umzug in ein Heim ca. 70% der Pflegebedürftigen auf Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V angewiesen waren.
Die durchschnittlichen Kosten pro Monat betrugen 474,75 Euro. Hochgerechnet auf die Zahl der Heimbewohner im gesamten Bundesgebiet ergibt sich daraus ein Aufwand von 3.048 Mio. Euro.
Im Anschluss an die Präsentation der Projektergebnisse betonte Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des VKAD, dass mit Hilfe dieser den Pflegebedürftigen zustehenden Mittel erhebliche Verbesserungen für die Bewohner und das Personal in den Einrichtungen möglich seien. Wenn nur die Hälfte dieser Mittel in die Personalausstattung der Heime fließen würde, stünden pro Haus ca. 2,5 zusätzliche Stellen zur Entlastung des Pflegepersonals zur Verfügung. Wenn die andere Hälfte zur Verringerung der Eigenanteile eingesetzt werde, führe dies zu deutlichen Entlastungen der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger.
Jetzt sei es an der Politik, praktikable Vorschläge für die Schließung dieser Gerechtigkeitslücke zu erarbeiten, die die Einrichtungen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten. An dieser Arbeit werde sich der Verband gerne beteiligen.
Die vollständige Studie wird im Rahmen der Bundestagung des Verbandes, die unter dem Thema „Grenzen überwinden- ambulant und stationär“ am 10. Mai 2017 in Magdeburg stattfindet, veröffentlicht.

Kontakt: Dr. Hanno Heil, Vorsitzender VKAD
E-Mail: Heil.vkad@gmail.com
Mobil: 0173/ 3155289

Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbandes mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der VKAD vertritt die Interessen seiner über 1.200 Mitgliedseinrichtungen durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.

Herausgegeben vom
Verband katholischer Altenhilfe
in Deutschland e. V.
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Download: PM 004/2017 Gerechtigkeitslücke endlich schließen! >> https://www.vkad.de/cms/contents/vkad.d ... ?d=a&f=pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2017, 14:39

VKAD: Pro Pflegereform! VKAD unterstützt die Forderungen für mehr Bedarfs- und Verteilungsgerechtigkeit

„Es gibt viele gute Gründe sich der Initiative Pro Pflegereform anzuschließen“, betonte der VKAD Vorsitzende Dr. Hanno Heil anlässlich des heute vorgestellten Gutachtens von Prof. Dr. Rothgang. Das Gutachten „Alternative Ausgestaltung der Pflegeversicherung – Abbau der Sektorengrenzen und bedarfsgerechte Leistungsstruktur“ wurde von der Initiative Pro Pflegereform beauftragt, der sich auch der VKAD angeschlossen hat.

Die Forderung nach einer systemgerechten Finanzierung der Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen ist für den VKAD ein wesentlicher Grund, sich der Initiative Pro Pflegreform anzuschließen. Zu Beginn dieses Monats hat unser Verband den Forschungsbericht „Medizinische Behandlungspflege – Erhebung des Bedarfs beim Übergang in die stationäre Altenpflege“ veröffentlicht.

Hierzu erläutert Heil, dass seit Einführung der Pflegeversicherung die Vergütung der Behandlungspflege im stationären Bereich ungerecht zulasten der Versicherten und der Einrichtungen geregelt ist. Die VKAD Erhebung stützt sich auf die Addition der Leistungen im letzten Abrechnungsmonat in der ambulanten Pflege und kommt zu interessanten Ergebnissen. Gegenüber dem Zeitpunkt vor dem Umzug ins Pflegeheim sparen die Krankenkassen derzeit ca. 3 Milliarden € jährlich zulasten der versicherten Bewohner/-innen und zulasten der Einrichtungen ein.

Quelle: Mitteilung vom 18.05.2017
Anne Helmer
Referentin
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Internet: http://www.vkad.de

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Forschungsbericht
Medizinische Behandlungspflege in der stationären Pflege
Mit dem im Mai 2017 erschienenen Forschungsbericht stellt der VKAD eine wichtige Datengrundlage zur Finanzierung der Behandlungspflege in Heimen zur Verfügung. Politisches Ziel ist es, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit Behandlungspflege wie in der häuslichen Pflege auch in Heimen über die Krankenkassen finanziert wird.

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Quelle und weitere Informationen:
https://www.vkad.de/beitraege/medizinis ... n/1019349/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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