Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Der Pflege-Aktionsplan von Jens Spahn ist ein Witz!

Beitrag von WernerSchell » 02.06.2018, 12:37

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kritisiert die Aussagen der GroKo seit Bekanntwerden der entsprechenden Vereinbarungen als völlig unzureichend. Mittlerweile haben sich zahlreiche Pflegeexperten und Sozialverbände nach Bekanntwerden des "Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege" (von Jens Spahn) dieser Kritik angeschlossen. Und das ist auch gut so!

"Dieser Aktionsplan ist leider ein Witz, Mit diesen 13.000 Symbolstellen gewinnen wir nichts in diesem Land".
Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie, gegenüber den Zeitungen der Funke Gruppe ("Zitat der Woche" in "CAREkonkret" vom 01.06.2018)
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Pflegemisere - Politik muss endlich handeln

Beitrag von WernerSchell » 03.06.2018, 08:45

Pflegemisere - Politik muss endlich handeln! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk verdeutlich seit über 10 Jahren die Handlungsanforderungen.

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Spahns Pflege-Sofortprogramm kostet die Kassen Milliarden Euro extra

Beitrag von WernerSchell » 27.06.2018, 08:21

Spahns Pflege-Sofortprogramm kostet die Kassen Milliarden Euro extra
Gesundheitsminister Jens Spahn hat dem Pflegenotstand den Kampf angesagt. Die Krankenkassen sollen dafür zahlen. Weitaus mehr als bisher gedacht.
Quelle: Handelsblatt > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.html? ... ejxesregi6
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Start der Konzertierten Aktion Pflege

Beitrag von WernerSchell » 29.06.2018, 09:39

Start der Konzertierten Aktion Pflege
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Konzertierte Aktion Pflege" (KAP) soll am 3. Juli beginnen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2952 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902952.pdf ) auf eine Kleine Anfrage (19/2607 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902607.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sind die Ministerien für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die Initiative eingebunden.
Unter Beteiligung aller relevanten Akteure sollen längstens innerhalb eines Jahres konkrete Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation in der Alten- und Krankenpflege erarbeitet werden. Dazu würden zahlreiche Themenkreise gebildet mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte "unmittelbar und spürbar" zu verbessern.
Auch die jüngsten Vorschläge des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus würden als wichtige Impulse in den Beratungen diskutiert. Westerfellhaus hat unter anderem vorgeschlagen, Berufsrückkehrer mit Prämien zu locken. Wer aus der Teilzeit in die Vollzeit wechsle, solle auch eine Prämie erhalten. Zudem sollen Pflegekräfte ihre Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich auf 80 Prozent reduzieren können. Umgekehrt sollen Teilzeitkräfte auf 80 Prozent aufstocken können.

Quelle: Mitteilung vom 29.06.2018
Deutscher Bundestag
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Spahn zu Pflegergehalt - "Anerkennung drückt sich ja nicht nur in Worten aus"

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2018, 06:18

Ärzte Zeitung vom 17.07.2018:
Spahn zu Pflegergehalt
"Anerkennung drückt sich ja nicht nur in Worten aus"

Gesundheitsminister Spahn will, dass beim Pflegepersonal mehr in den Geldbeutel wandert. Auch ein konkretes Gehaltsziel nennt er. Andere Akteure sind skeptisch mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege bedroht Versorgung neurologischer Reha-Patienten in NRW

Beitrag von WernerSchell » 08.08.2018, 12:40

Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege bedroht Versorgung neurologischer Reha-Patienten in NRW

Köln, 08.08.2018 – Wer sich wie Michael Schumacher bei einem Unfall eine schwere Kopfverletzung zuzieht oder wie Gaby Köster einen Schlaganfall erleidet, der ist – im Anschluss an seine Akutversorgung im Krankenhaus – auf eine neurologische Anschlussrehabilitation angewiesen. Diese spezifische medizinische Betreuung in speziell dafür ausgestatteten Rehakliniken ist wichtig, auch um zum Teil bleibende Folgeschäden bei den Betroffenen zu verhindern. In Deutschland gibt es rund 200 stationäre Einrichtungen für neurologische Rehabilitation, 30 davon in NRW. Diese Kliniken sehen sich derzeit von zwei Vorhaben des Gesetzgebers massiv bedroht.

Rehakliniken vom Sofortprogramm vergessen
„Das Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege des Bundesgesundheitsministeriums beinhaltet bislang ausschließlich Maßnahmen und Finanzmittel für Akutkrankenhäuser und Pflegeheime. Rehakliniken werden von der Politik zurzeit schlichtweg vergessen“, äußert sich Dr. Ursula Becker, Sprecherin und Gründungsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW (LAG) besorgt. Ihre Befürchtung: „Wenn das Gesetzesvorhaben so umgesetzt wird, werden Pflegekräfte massiv aus den Einrichtungen für Rehabilitation abwandern. Dann müssen einzelne Abteilungen oder sogar ganze Kliniken schließen.“ Für die Patienten in NRW seien die Folgen gar nicht abzuschätzen. Im Namen der LAG fordert Becker deshalb von Berlin, die Maßnahmen des Sofortprogrammes umgehend auf die Kliniken für Rehabilitation in Deutschland auszuweiten.

Pflegeberufegesetz um Ausbildungsstätte Rehabilitationsklinik erweitern
Außerdem macht sie sich dafür stark, dass Rehabilitationskliniken Pflegeberufe ausbilden dürfen – denn das ist bislang im neuen Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 nicht vorgesehen. „Viele Pflegeschülerinnen und -schüler haben die Rehabilitation als Arbeitsfeld gar nicht auf dem Schirm, einfach, weil wir in der Ausbildung nicht vorkommen. Dabei ist die Reha ein äußerst attraktiver Arbeitsplatz mit spannenden Verläufen und planbaren Schichten. Das weiß nur keiner“, ärgert sich Becker. Rehakliniken seien hier klar im Nachteil gegenüber Akuthäusern und Altenheimen im Kampf um qualifiziertes Personal. Für sie ist es deshalb unerlässlich, dass das Pflegeberufegesetz zwingend um die Ausbildungsstätte Rehabilitationsklinik erweitert wird. „Rehakliniken erfüllen insgesamt einen wichtigen Versorgungsauftrag in unserem Land. Durch den derzeitigen Fachkräftemangel sind sie massiv bedroht und das Sofortprogramm aus Berlin verschärft so, wie es derzeit ausgelegt ist, die Situation nur noch. „Unsere jahrelangen Anstrengungen, die Versorgung für neurologische Patienten in NRW zu verbessern, sind zunichte gemacht, wenn die Rehabilitation wegen abwandernder Pflegekräfte zusammenbricht.“
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Die Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW sieht durch das Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege des Bundesgesundheitsministeriums die pflegerische Versorgung von Rehapatienten in NRW gefährdet.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW
Mitglieder: Asklepios Weserbergland-Klinik, Celenus- Klinik für Neurologie Hilchenbach, Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik, Evangelische Kliniken Gelsenkirchen, Fachklinik Rhein/Ruhr f. Herz-/Kreislauf- u. Bewegungssystem, Gräfliche Kliniken, Marcus Klinik, Helios Klinik Hagen- Ambrock, Helios Klinik Hattingen, Helios Odebornklinik, Hospital zum Heiligen Geist Kempen, Johanniter-Ordenshäuser Bad Oeynhausen, Klinik Maria Frieden Telgte, MATERNUS-Klinik für Rehabilitation, Neurologisches Rehabilitationszentrum Godeshöhe e.V., REHANOVA Köln Neurologische/ Neurochirurgische Rehabilitationsklinik GmbH, St. Mauritius Therapieklinik Meerbusch
Vorstand: Dr. Ursula Becker (Sprecherin), Prof. Dr. Dr. Paul W. Schönle (Sprecher), Dr. Thomas Brand, Prof. Dr. Stefan Knecht, Michael Frank

Weitere Informationen unter: www.neuroreha-nrw.de
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Über eine Veröffentlichung in Ihrem Medium würden wir uns sehr freuen. Für Rückfragen oder ein Interview stehen Ihnen die Sprecher/innen der LAG, Dr. Ursula Becker und Prof. Dr. Dr. Paul W. Schönle gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.08.2018
Rebecca Jung
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Becker Unternehmensgruppe
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Reformbedarf bei der Pflege - Höhere Steuern = bessere Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 09.08.2018, 07:18

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22776


Reformbedarf bei der Pflege - Höhere Steuern = bessere Pflege?

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Fast drei Viertel der Deutschen würden für eine bessere Pflege mehr Steuern zahlen. Das geht aus einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des NDR hervor.
Von Leonie Puscher und Anne Ruprecht.
Die Themen Pflege und Pflegenotstand beschäftigen - einmal mehr - die deutsche Politik. Am vergangenen Mittwoch beschloss der Bundestag einen Gesetzesentwurf, nach dem in der Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen werden sollen. Und die CDU belebt die Debatte über die Wehrpflicht wieder - auch, mit Blick auf den Ersatzdienst im Sozialsektor, zum Beispiel in der Pflege.
Dass die Pflege die Deutschen umtreibt, belegt auch eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der NDR-Sendung "Panorama - Die Reporter". Den Ergebnissen zufolge machen sich viele Menschen Gedanken darüber, wie die steigenden Kosten der Pflege in Zukunft finanziert werden können.
... (weiter lesen auf tagesschau.de ) .... https://www.tagesschau.de/inland/pflege-221.html

+++
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Siehe zum Thema die Beiträge im Forum unter:
viewtopic.php?f=4&t=22646
viewtopic.php?f=4&t=22697
viewtopic.php?f=4&t=22696
viewtopic.php?f=4&t=22742
viewtopic.php?f=4&t=22564
viewtopic.php?f=4&t=22683

Bei Facebook gepostet (Chronikbild 04.08.2018):

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"Pflegeberuf ist schon heute attraktiv"

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2018, 06:32

Ärzte Zeitung vom 10.08.2018:
Arbeitgeberverband
"Pflegeberuf ist schon heute attraktiv"

Als Berufseinsteiger besser bezahlt als ein Mechatroniker, nach 10 Jahren eine höhere Vergütung als ein Bänker: Der Arbeitgeberverband Pflege widerspricht den Klagen über fehlende Attraktivität der Pflege. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Ambulante Pflege muss gestärkt werden

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2018, 16:52

0697 / 14. August 2018
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Ambulante Pflege muss gestärkt werden

„Eine gesetzliche Regelung für die ambulante Pflege ist dringend notwendig“, begrüßt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, die Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung ambulanter Pflegeverträge der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Der Entwurf zum Pflegepersonalstärkungsgesetz, den die Bundesregierung vorgelegt hat, lässt die ambulante Pflege im Regen stehen. In der Pflege im Krankenhaus konnten bestimmte Verbesserungen durchgesetzt werden, aber die Altenpflege und vor allem die ambulante Pflege bleiben außen vor. Dabei sind die Pflegedienste schon jetzt vollkommen überlastet und können kaum noch neue Patientinnen und Patienten aufnehmen. Die Pflegekräfte verdienen oft weniger als im Krankenhaus und haben ungünstigere Arbeitszeiten.“ Zimmermann weiter:

„DIE LINKE fordert eine klare Aufwertung der ambulanten Pflege und unterstützt die Forderungen der Deutschen Stiftung Patientenschutz nach gesetzlichen Regelungen für eine gute ambulante pflegerische Versorgung. Die Patientinnen und Patienten müssen ambulant genauso gut versorgt werden können wie im Krankenhaus. Dazu gehören gute Arbeitsbedingungen und tarifliche Bezahlung für die Pflegekräfte. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten für ihre Versorgung muss gewährleistet sein.“

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Klare Regeln für Pflegedienste gefordert

Beitrag von WernerSchell » 15.08.2018, 06:09

Ärzte Zeitung vom 15.08.2018:
Patientenschutz
Klare Regeln für Pflegedienste gefordert

Patientenschützer verlangen angesichts eines zunehmend angespannten Marktes klarere Regeln für Pflegedienst-Verträge. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Personalausstattungen verbessern - pauschaler Zuschlag als Notmaßnahme JETZT!

Beitrag von WernerSchell » 15.08.2018, 13:09

Personalausstattungen verbessern - pauschaler Zuschlag als Notmaßnahme JETZT!
>>> viewtopic.php?f=3&t=22715&p=105016#p105016
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bad e.V. kritisiert irritierende Forderungen der „Deutschen Stiftung Patientenschutz“

Beitrag von WernerSchell » 30.08.2018, 14:15

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Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Zweigertstr. 50 - 45130 Essen


Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat kürzlich eine Reihe von Forderungen erhoben, um die Rechte von Patienten gerade in Bezug auf Pflegedienst-Verträge zu stärken. Der bad e.V., der die Interessen von rund 1000 Pflegediensten in Deutschland vertritt, ist darüber verwundert: Die meisten Forderungen sind bereits jetzt gesetzlich geregelt – zusätzlicher Handlungsbedarf besteht unseres Erachtens nicht. Lesen Sie dazu die nachfolgende Pressemitteilung:

bad e.V. kritisiert irritierende Forderungen der „Deutschen Stiftung Patientenschutz“:
Warum wird verlangt, was schon längst geltendes Recht ist?


Essen, 30. August 2018. Mit Verwunderung hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. auf Forderungen der Deutschen Stiftung für Patientenschutz reagiert, der kürzlich angemahnt hat, es müsse klarere Regeln für Pflegedienst-Verträge geben, die erstens schriftlich abgeschlossen und in denen zwei-tens die vereinbarten Leistungen klar beschrieben werden müssten.

Dabei wendet sich der bad e.V. nicht gegen eine transparente und nachvollziehbare Darstellung für die Versicherten: „Aber warum fordert die Stiftung etwas, das der Gesetzgeber längst realisiert hat und das tagtäglich umgesetzt wird“, wundert sich Andreas Kern, Bundes-vorsitzender des bad e.V. Er verweist unter anderem auf § 120 Absatz 2 SGB XI, der in Verbindung mit Absatz 3 für die ambulante Pflege verbindlich vorgibt, dass ein schriftlicher Pflegevertrag abzuschließen ist. „Außerdem wird der Pflegevertrag, der den obigen Anforderungen genügen muss, auch in den meisten Qualitätsprüfungen für die ambulanten Pflegedienste mit abgefragt. Spätestens jedoch seit der Einführung der Abrechnungsprüfung Ende 2016 ist es schwer vorstellbar, dass eine ambulante Pflegeeinrichtung keinen schriftlichen Pflegevertrag vorhält“, erläutert Kern weiter.

Des Weiteren sieht § 120 Absatz 3 SGB XI in seiner heutigen Fassung bereits vor, dass die Versicherten schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu unterrichten sind. Dieses Kriterium wird als Mindestanforderung bei jeder Qualitätsprüfung mit abgefragt. Sollte kein schriftlicher Kostenvoranschlag vorliegen, hat dies negative Auswirkung auf die Qualitätsprüfungsnote des Dienstes.

Auch die Forderung der Stiftung nach einer standardisierten Beschreibung der angebotenen Leistungen, um mehrere Dienste vergleichbar zu machen, kann von Seiten des bad e.V. nur bedingt nachvollzogen werden. „In den einzelnen Bundesländern sind aufgrund der abge-schlossenen Leistungskomplexe oder der Leistungsgruppen die Angebote mehrerer Dienst-leister nahezu immer sehr gut vergleichbar. Zudem wird auch durch den Kostenvoranschlag, welcher sowohl den Einzelpreis einer Leistung als auch die Gesamtsumme der angebotenen Leistungen ausweist, eine Vergleichbarkeit sehr gut und übersichtlich dargestellt.“

Auch in einem anderen Punkt hat der bad e.V. den Eindruck, dass sich die Stiftung nicht ausreichend über den inzwischen nicht mehr ganz so neuen Gesetzesstand informiert hat: Die Forderung nach einer vierwöchigen Ankündigungsfrist bei Preissteigerungen wird nach Ansicht des Verbandes bereits flächendeckend in der Praxis umgesetzt. „Jede Preiserhöhung im Bereich der häuslichen Pflege müssen die Einrichtungen aus Gründen des Verbrau-cherschutzes mindestens vier Wochen im Voraus ankündigen. Tun sie es nicht, muss der Pflegebedürftige die neuen Preise solange nicht bezahlen, bis die Ankündigungsfrist abge-laufen ist. Unsere Mitglieder erhalten deshalb bei einer Preissteigerung gleich ein entspre-chendes Ankündigungsschreiben zur rechtzeitigen Information der Versicherten im Voraus.“ Rückwirkende Preiserhöhungen seien praxisfern und ohnehin nur schwer durchsetzbar, so dass dies, wenn überhaupt, nur bei sehr wenigen der rund 13.000 bundesdeutschen Pflege-dienste vorkommen dürfte. „Hier darf der alte Fehler nicht wiederholt werden, die gesamte Branche in Sippenhaft zu nehmen, nur weil eine Handvoll an Einrichtungen hier keine recht-zeitige Preisankündigung vollzogen hat.“

Den Ruf nach einer sechswöchigen Kündigungsfrist, um den Versicherten die Chance zur Suche nach anderen Anbietern zu ermöglichen, kann der bad e.V. ebenfalls nur bedingt nachvollziehen, denn: „In den meisten Pflegeverträgen stehen bereits Kündigungsfristen von mindestens vier Wochen. Es ist also beileibe nicht so, dass Pflegedienste die Verträge mit Kunden kurzfristig kündigen können und der Kunde dann von einem Tag auf den anderen unversorgt ist“, beschreibt Kern die augenblickliche Situation. Anders als für die Versicherten ist es den Pflegeeinrichtungen aufgrund der Regelung des § 621 BGB jedenfalls nicht möglich, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bzw. mit einer Frist von weniger als zwei Wochen zu kündigen.
„Alles in allem frage ich mich, ob die Stiftung aus Unkenntnis der aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten Dinge fordert, die bereits jetzt längst umgesetzt sind.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landes-organisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2018
Kontakt
Andrea Kapp, RA’in
Bundesgeschäftsführerin bad e.V.
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
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Pflegenotstand ... Notnagel Hilfskräfte ... Statement Prof. Stefan Sell

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2018, 06:35

Nehmen, was kommt? Von 13.000 neuen Stellen für die Pflegeheime, den fehlenden Fachkräften und einem gesetzgeberisch freigegebenen Notnagel Hilfskräfte
19. September 2018 von Prof. Stefan Sell
»Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem Sofortprogramm Pflege für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. In der stationären Altenpflege sorgen wir für 13.000 neue Stellen.« So kann man es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter dem Punkt „3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege)“ bei den Erläuterungen, wie man sich die Pflegestrategie der Bundesregierung vorstellen soll.
... (weiter lesen unter) ... http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... -notnagel/
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