Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, mehr Angebote - „Zuckerbrot und Peitsche“ für die Kassenärzte

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Mehr Service und bessere Versorgung für die Patienten

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2018, 16:10

Kabinettsbeschluss zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
vdek: Mehr Service und bessere Versorgung für die Patienten


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(Berlin, 26.9.2018) „Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das heute im Kabinett beschlossen wurde, verbessert vor allem den Zugang der Patienten zur ärztlichen Versorgung“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Das leidige Thema Wartezeit beim Arzt werde sich durch die neuen Regelungen entschärfen, so Elsner. So sollen die Terminservicestellen für die Versicherten künftig rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein und freie Arzttermine - auch in Akutfällen – vermitteln. Zudem werde endlich auch eine bundeseinheitliche Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Terminvermittlung unter der 116 117 in allen Regionen Deutschlands eingeführt und die Mindestsprechzeiten für GKV-Patienten ausgeweitet.

Positiv seien auch die Regelungen zur Stärkung der Versorgung auf dem Land. Hausärzte in strukturschwachen Regionen werden durch besondere Vergütungsregelungen in ihrer steuernden Funktion unterstützt – etwa bei der Terminvermittlung zu Fachärzten. Dies gilt auch für die Förderung der sprechenden Medizin.

Ein deutlicher Mehrwert für die Patienten werde auch durch Einführung der elektronischen Patientenakte erreicht. „Dass die Patienten auch über mobile Geräte wie Smartphones auf die Patientenakte zugreifen können sollen, ist ein weiterer guter Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Elsner betonte, man müsse nun genau verfolgen, wie die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. „Wir sehen, dass das Gesetz zu Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führen wird. Diese sind dann gerechtfertigt, wenn mit dem Geld eine deutliche Verbesserung für die Versorgung der Versicherten erreicht wird.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.09.2018
Michaela Gottfried
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TSVG passiert Bundeskabinett

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2018, 16:12

Ärzte Zeitung vom 26.09.2018:
Arzttermine im Fokus
TSVG passiert Bundeskabinett

Das Kabinett hat heute Morgen den Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) durchgewunken. Es enthält einige Änderungen für Ärzte. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Gesetz soll Wartezeiten von Kassenpatienten verkürzen

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2018, 08:17

Gesetz soll Wartezeiten von Kassenpatienten verkürzen
Per Gesetz will Gesundheitsminister Jens Spahn Kassenpatienten für Ärzte attraktiver machen. Dafür nimmt er ordentlich Geld in die Hand.
Quelle: Der Tagesspiegel > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.html? ... yvre4hc4m6

Kürzere Wartezeiten beim Arzt: Spahn fehlt der Mut zur Reform
Es ist ein Fortschritt, dass Kassenpatienten künftig schneller einen Termin bei einem Facharzt bekommen werden. Doch das Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn hat einen großen Makel: Es geht die Probleme nur an der Oberfläche an, heißt es im Kommentar des Dlf.
Quelle: Deutschlandfunk > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.html? ... yvre4doym6
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Gesundheitsminister will Tariflöhne für ambulante Pfleger

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2018, 06:11

Gesundheitsminister will Tariflöhne für ambulante Pfleger
Jens Spahn will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass Lohndumping in der ambulanten Pflege beendet wird. Es fordert Tariflöhne.
Quelle: Berliner Morgenpost > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.html? ... sq7qgwjl06
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"Schneller, höher weiter" scheint das Motto des neuen TSVG zu sein

Beitrag von WernerSchell » 05.10.2018, 17:21

Aus Forum:
Zeitschriftenschau September - Oktober 2018 (Auswahl):
viewtopic.php?f=6&t=22795&p=105788#p105788

KBV klartext, Das Magazin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, 3. Quartal 2018:
Schwerpunktthema: "Räderwerk der Regulierung - das Terminservice- und Versorgungsgesetz".

"Schneller, höher, weiter" scheint das Motto des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zu sein. Es bringt zwar mehr Geld, aber nicht für die Versorgung wirklich kranker Menschen. Stattdessen geht es um eine "Wünsch-dir-was-Versorgung", durch die neue Probleme entstehen werden.
Quelle: KBV-Vorstand im Interview - "KBV klartext", Magazin der Kassenärztlichen Bundesvereinigiung, 3. Quartal 2018

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TSVG - Kinderärzte fürchten schlechtere Versorgung durch Gesetz

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2018, 05:59

Ärzte Zeitung vom 16.10.2018:
TSVG
Kinderärzte fürchten schlechtere Versorgung durch Gesetz

Auf harsche Kritik stößt das TSVG bei Kinder- und Jugendärzten. Vor allem die geplanten längeren Praxisöffnungszeiten bringen die Pädiater auf die Palme. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Vertragsärzte fordern Sperre für Termin-Schwänzer

Beitrag von WernerSchell » 06.12.2018, 13:09

NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Vertragsärzte fordern Sperre für Termin-Schwänzer


Berlin, 6. Dezember 2018 – Rund 30 Prozent der über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vermittelten Arzttermine werden unentschuldigt von den Patienten versäumt. Das ergaben Rückmeldungen beim Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, NAV-Virchow-Bund.

„Bei der jetzt geplanten gesetzlichen Ausweitung der Terminservice-stellen muss eine Sperre für diejenigen Patienten eingeführt werden, die ihren Termin unentschuldigt versäumen. Wer sich über die Vermittlungsstellen der KVen einen Termin besorgt und ihn dann ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnimmt, der soll für vier Wochen für alle weiteren Termine über die Terminservicestellen gesperrt werden“, so die Forderung des Bundesvorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes, Dr Dirk Heinrich.

„Wir befinden uns in einem Solidarsystem, in dem es ein gesetzliches Wirtschaftlichkeitsgebot gibt. Wer keine Terminmoral zeigt und als Patient nicht daran mitwirkt, das Gesundheitssystem durch sein persönliches Verhalten wirtschaftlich zu nutzen, verhält sich unsolidarisch gegenüber anderen Patienten und unangemessen gegenüber den begrenzten Ressourcen im System“, erklärt Dr. Heinrich.

Der Gesetzgeber müsse nun ein Zeichen dafür setzen, dass ein solches unsoziales Verhalten nicht unbeantwortet bleibt. Neben zahl-reichen Rechten sind den Patienten in der Vergangenheit auch Mitwirkungspflichten auferlegt worden. „Hier muss der Gesetzgeber deutlich nachschärfen, sonst blockieren die Terminschwänzer unsere Praxisorganisation“, fordert der Bundesvorsitzende. „Denn diese Schwänzer nehmen denen die Termine weg, die wirklich dringend einen brauchen.“

Die Durchführung könne durch eine Rückmeldefunktion erfolgen, welche in das System der Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen integriert wird. Gesperrte Patienten werden weiterhin innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung behandelt. Sie erhalten lediglich für vier Wochen keine bevorzugte Vergabe mehr über die Servicestellen der KVen.

Zur Umsetzung schlägt der NAV-Virchow-Bund eine Ergänzung des § 75 Absatz 1a Satz 10 SGB V vor, mit der die Vertragspartner des Bundesmantelvertrages eine entsprechende Regelung vereinbaren können.

Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

NAV-Virchow-Bund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Pressestelle
Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferenten: Julia Bathelt, Adrian Zagler
Fon 030288774124
Fax 030288774154
presse@nav-virchowbund.de
www.nav-virchowbund.de

Quelle: Pressemitteilung vom 06.12.2018
Bundesgeschäftsstelle
Chausseestraße 119b | 10115 Berlin
Fon 0302887740 | Fax 030288774115
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Erweiterter Terminservice der Ärzte

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2018, 17:10

Erweiterter Terminservice der Ärzte
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer Weiterentwicklung der Terminservicestellen sollen Patienten künftig noch schneller an Ärzte vermittelt werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor (19/6337 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf ), das dem Bundestag jetzt zur Beratung vorliegt und voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten soll. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Dem Entwurf zufolge wird der Terminservice zu einem Service für die ambulante Versorgung und Notfälle ausgebaut. Auch Haus- und Kinderärzte sollen vermittelt werden. Die Terminservicestelle soll über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer sowie über das Internet ständig erreichbar sein. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf mindestens 25 Stunden pro Woche ausgedehnt.
Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Ärzte sollen die zusätzlichen Aufwendungen vergütet bekommen. Für die erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt ist ein Zuschlag von mindestens fünf Euro vorgesehen.
Zuschläge sollen auch gezahlt werden für die Betreuung von Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden, für neue Patienten in der Praxis, für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden und für Leistungen nach einer Terminvermittlung durch einen Hausarzt.
Landärzte sollen einen Zuschlag erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden außerdem dazu verpflichtet, in unterversorgten Gebieten entweder Praxen zu eröffnen, oder mobile und telemedizinische Alternativen anzubieten.
Mit der Novelle soll auch die digitale Versorgung verbessert werden. So müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen, die auch über das Smartphone oder Tablet genutzt werden kann.
Der Gesetzentwurf beinhaltet schließlich einige neue Leistungsansprüche für bestimmte Patientengruppen.
So bekommen Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung wird erweitert um die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen. So soll in Fällen einer keimzellschädigenden Behandlung wie etwa einer Krebstherapie die Möglichkeit der Fortpflanzung erhalten bleiben.
In der Pflege werden ambulante Betreuungsdienste für die Haushaltshilfe eingeführt. Für den Impfschutz sollen künftig die verfügbaren Impfstoffe aller Hersteller genutzt werden können, möglichst ohne vertraglichen Ausschluss einzelner Hersteller.
Innovative Behandlungsmethoden sollen künftig leichter erprobt werden können. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen ab 2021 von 50 auf 60 Prozent angehoben werden.
Schließlich soll auch die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verbessert werden.

Quelle: Mitteilung vom 11.12.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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Krankenkassen für mehr Sprechstunden abends und am Samstag

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2018, 07:15

Ärzte Zeitung vom 21.12.2018:
GKV-Spitzenverband
Krankenkassen für mehr Sprechstunden abends und am Samstag

Wie können Patienten schneller an Arzttermine kommen? Die Kassen sehen noch einigen Spielraum bei den Öffnungszeiten. Die KBV reagiert sauer auf die Ideen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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vzbv kommentiert Änderungsanträge zum TSVG-Entwurf

Beitrag von WernerSchell » 12.02.2019, 18:36

vzbv kommentiert Änderungsanträge zum TSVG-Entwurf
Bedarfsgerechte Versorgung braucht ein Gesamtkonzept

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt die wesentlichen Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das am 13.02.2019 erneut im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wird. Allerdings müsse die Bundesregierung die Ursachen der bestehenden Versorgungsdefizite gezielt angehen, statt lediglich Symptome zu lindern. Auch zu den vorliegenden Änderungsanträgen hat der vzbv nun Stellung genommen:

• Das Problem der unterschiedlichen Wartezeiten auf einen Arzttermin für gesetzlich und privat Versicherte wird höchstens gelindert, aber nicht überwunden.
• Zusätzliche Arzthonorare können zu neuen finanziellen Fehlanreizen führen. Eine ungleiche Behandlung verschiedener Patientengruppen muss unbedingt vermieden werden.
• Notwendig ist eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsberufen und Versorgungsbereichen.
• Der vzbv begrüßt die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte als große Chance auf eine patientengerechtere Versorgung. Bei der Entwicklung müssen Verbraucher und Patienten stärker als bisher eingebunden und beteiligt werden.
• Die Anhebung des Festzuschusses zum Zahnersatz ist eine Entlastung für Verbraucher, die beim Zahnarzt zunehmend mit privaten Zuzahlungen konfrontiert sind. Weitere Entlastungen sind notwendig und der Verbraucherschutz muss in diesem Bereich gestärkt werden.
• Ein Online-Portal zur Hebammensuche ist gut – die Hebammenversorgung muss aber weiter gestärkt und der Zugang für Frauen und Familien erleichtert werden.
• Um die Arzneimittelversorgung mit Vor-Ort-Apotheken evaluieren zu können, ist eine aussagekräftige Datenbasis notwendig. Den entsprechenden Änderungsantrag begrüßt der vzbv ausdrücklich.

Sie finden die ausführlichen Stellungnahmen im Download-Bereich.

Beachten Sie bitte auch das Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zum Vorschlag, dass das Bundesgesundheitsministerium Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) werden soll. - https://newsletter.vzbv.de/d?o00diy4y00 ... oj2bhgze30

Downloads
» Bedarfsgerechte Versorgung braucht ein Gesamtkonzept | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) | Januar 2019 -> https://newsletter.vzbv.de/d/d.pdf?o00d ... oj2bci5i30
» Eine nutzerfreundliche Patientenakte - nur mit Beteiligung der Patienten | Stellungnahme des vzbv zu ausgewählten Änderungsanträgen zum TSVG | Februar 2019 -> https://newsletter.vzbv.de/d/d.pdf?o00d ... oj2b0fye30

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2019
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Pressestelle
Rudi-Dutschke-Straße 17
10969 Berlin
Tel.: (030) 25 800-525
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Erneute Beratung über Terminservicegesetz

Beitrag von WernerSchell » 13.02.2019, 17:35

Erneute Beratung über Terminservicegesetz
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Expertenanhörung über den Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beraten. Im Kern geht es bei der Vorlage darum, Patienten schneller und zielgenauer an Ärzte zu vermitteln und Wartezeiten zu verkürzen.
Der Gesetzentwurf (19/6337 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf ) beinhaltet aber auch weitergehende, teils sachfremde Regelungen, die über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingereicht wurden und die am Mittwoch Teil der Beratung waren. Einige der geplanten Änderungen werden von den Experten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, kritisch gesehen.
Von mehreren Verbänden kritisiert wurde die angestrebte Mehrheitsbeteiligung des Bundes von 51 Prozent an der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, faktisch werde die gematik damit zur staatlichen Oberbehörde. Bei der Weiterentwicklung des Krankenversicherungssystems sei der Sachverstand der Selbstverwaltung weiter nötig, nicht staatsbürokratische Vorgaben. Die Ärztevertretung warnte, die Änderung werde zu Planungsunsicherheiten und weiteren Verzögerungen führen.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte, durch das Vorhaben werde die Selbstverwaltung faktisch ausgeschaltet, während die gematik weiter durch Beiträge finanziert werde. Die Entscheidungshoheit des Bundes sei weder nötig noch zielführend. Alle mit dem E-Health-Gesetz von 2015 gesetzten Fristen seien eingehalten worden. Verantwortlich für die langsame Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen seien sie Industrie und die komplexen Zulassungsverfahren angesichts der hohen Sicherheitsanforderungen. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) verspricht sich hingegen durch die Neuregelung mehr Tempo bei der Digitalisierung.
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) äußerte sich zufrieden mit der Aufhebung der Ausschreibungsoption im Hilfsmittelbereich. Bisher habe es Ausschreibungen auch in Fällen gegeben, in denen dies vom Gesetzgeber gar nicht gewollt war, etwa bei der Stoma-Versorgung und Inkontinenzmitteln. So sei der Eindruck entstanden, dass Ausschreibungen als reines Instrument der Preissenkung genutzt würden.
Der GKV-Spitzenverband erklärte hingegen, in diversen Hilfsmittelbereichen seien Ausschreibungen ein bewährtes Instrument für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung. Sinnvoll wäre eine am individuellen Bedarf orientierte verpflichtende Beratung und Versorgung durch die Leistungserbringer mit mehrkostenfreien Hilfsmitteln. Ferner sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, Mehrkostenregelungen in bestimmten Produktbereichen auszuschließen.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisierte, die eng begrenzte Aufnahme der Geburtshelferinnen in den Wirkungsbereich des TSVG sei nicht an den Bedürfnissen der Hebammen orientiert und bringe auch keine Verbesserung für werdende Mütter und Familien. Dem Entwurf zufolge sollen die Hebammen ihre Kontaktdaten an den GKV-Spitzenverband übermitteln, der diese dann in einer "Vertragspartnerliste" veröffentlicht.
Der DHV erklärte, Hebammen könnten schon jetzt leicht gefunden werden, es gebe aber nicht genug Fachkräfte. Mit der Veröffentlichung von Daten würden keine zu zusätzlichen Betreuungskapazitäten geschaffen. Es werde sich nur die Zahl der Absagen erhöhen und damit der Frust bei Eltern. Der DHV forderte eine aktive Vermittlung zwischen Eltern und Hebammen nach dem Modell der Terminservicestellen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte eine umfassende Stärkung der Hebammenhilfe. Frauen berichteten, wie schwierig und langwierig es sei, eine Hebamme zu finden. Das gelte für die Schwangerschaftsvorsorge, die Geburtshilfe und die Nachsorge. Die geplante Hebammenliste im Internet sei ein wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend. Es gebe weiteren Handlungsbedarf.

Quelle: Mitteilung vom 13.02.2019
Deutscher Bundestag
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Oft ohne Not in die Notaufnahme

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2019, 07:09

Ärzte Zeitung vom 11.03.2019:
Patientenströme
Oft ohne Not in die Notaufnahme

Die Koalition bastelt in letzten Zügen am Terminservicegesetz. Doch viele Patienten sind auf eingetretenen Versorgungspfaden unterwegs – und die enden oft in der Klinik. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr

Kleine Wehwehchen
Lieber Klinik statt Praxis

Patienten suchen Notaufnahmen offenbar selbst dann auf, wenn sie ihre Erkrankung nicht für lebensbedrohlich halten. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Krankenkasse KKH hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr

Anmerkung:
Die Inanspruchnahme von Krankenhausnotaufnahmen - auch aus den geringsten Anlässen - hat deutlich zugenommen mit der Folge, dass diejenigen darunter leiden, die dringend und schnell einer Hilfe bedürfen. Wie bereits von hier wiederholt herausgestellt, gehören solche Entwicklungen konsequent abgestellt. Wer ohne Not kommt, gehört abgewiesen bzw. in die kassenärztliche Versorgung - Werner Schell
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Patientenströme - Oft ohne Not in die Notaufnahme

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2019, 07:23

Ärzte Zeitung vom 11.03.2019:
Patientenströme
Oft ohne Not in die Notaufnahme

Die Koalition bastelt in letzten Zügen am Terminservicegesetz. Doch viele Patienten sind auf eingetretenen Versorgungspfaden unterwegs – und die enden oft in der Klinik. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr

Kleine Wehwehchen
Lieber Klinik statt Praxis

Patienten suchen Notaufnahmen offenbar selbst dann auf, wenn sie ihre Erkrankung nicht für lebensbedrohlich halten. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Krankenkasse KKH hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr

Anmerkung:
Die Inanspruchnahme von Krankenhausnotaufnahmen - auch aus den geringsten Anlässen - hat deutlich zugenommen mit der Folge, dass diejenigen darunter leiden, die dringend und schnell einer Hilfe bedürfen. Wie bereits von hier wiederholt herausgestellt, gehören solche Entwicklungen konsequent abgestellt. Wer ohne Not kommt, gehört abgewiesen bzw. in die kassenärztliche Versorgung - Werner Schell
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TSVG: Kürzere Wartezeiten - aber Mehrkosten in Milliardenhöhe und gravierende Eingriffe in Rechte der Selbstverwaltung

Beitrag von WernerSchell » 14.03.2019, 10:54

TSVG-Verabschiedung im Bundestag
vdek zu TSVG: Kürzere Wartezeiten - aber Mehrkosten in Milliardenhöhe und gravierende Eingriffe in Rechte der Selbstverwaltung


(Berlin, 14.3.2019) Zur heutigen Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Das TSVG enthält viele Regelungen, die die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten verbessern werden. Der Gesetzgeber geht nun endlich die Probleme bei Terminvergabe und Wartezeiten in den Arztpraxen an und hat geeignete Lösungsansätze vorgelegt – von der Erhöhung der Mindestsprechstunden von 20 auf 25 pro Woche bis zur besseren Erreichbarkeit der Terminservicestellen, die ab Frühjahr 2019 rund um die Uhr (24/7) bundesweit unter der Rufnummer 116 117 sowie online erreichbar sind.

Das TSVG führt aber auch zu deutlichen Mehrkosten; allein im Bereich der ärztlichen Versorgung sind dies jetzt bis zu 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Angesichts dieser Höhe erwartet der vdek, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den Gesetzesauftrag vollumfänglich umsetzen, deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Terminvermittlung und der Wartezeiten schaffen und eine Bevorzugung von Privatversicherten bei der Terminvergabe in den Arztpraxen beenden.

Erfreulich ist, dass die einzelnen Krankenkassen weiterhin gezielt Selbsthilfeprojekte fördern können – wenn auch in geringerem Umfang als bislang. Die geplante Abschaffung der Einzelförderung zugunsten einer reinen kassenübergreifenden Pauschalförderung hätte bedeutet, dass die Vielfalt bei den Projekten empfindlich gelitten hätte und die Umsetzung vor Ort enorm erschwert worden wäre.

Nicht akzeptabel sind die Eingriffe der Politik in die Entscheidungskompetenzen der gemeinsamen Selbstverwaltung. In der gematik kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt als Mehrheitsgesellschafter die Entscheidungen mit 51 Prozent allein herbeiführen, die dann die Krankenkassen ohne Entscheidungsrechte allein aus ihren Beitragsgeldern zahlen müssen. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Zukunft weitgehend alleine die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) festlegen soll. Die Krankenkassen sollten hier mitgestalten dürfen. Schließlich tragen sie nicht nur die Kosten für die ePA, sondern haben bereits praktische Erfahrungen gemacht.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.


Quelle_ Pressemitteilung vom 14.03.2019
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WernerSchell
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TSVG - Koalition ist erfreut - Ärzteschaft verärgert

Beitrag von WernerSchell » 15.03.2019, 07:57

Ärzte Zeitung vom 15.03.2019:
Spahns TSVG beschlossen
Koalition ist erfreut - Ärzteschaft verärgert

Das Termineservice- und Versorgungsgesetz hat seine letzte Hürde genommen. Die Koalition sieht darin wegweisende Maßnahmen auf dem Weg zu einer besseren Gesundheitsversorgung – die Ärzte beklagen einen massiven Eingriff in die Praxisorganisation. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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