ECKPUNKTE zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegerat will deutliches Signal zur Zukunft der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2020, 07:23

Deutsches Ärztelbatt vom 09.03.2020:
Pflegerat will deutliches Signal zur Zukunft der Pflege
Berlin – Der Präsident des Deutschen Pflegerates, Franz Wagner, fordert von der Politik ein deutliches Signal zur Zukunft der Pflege. Die Abwerbung ausländischer Pflegekräfte löse das Problem des Personalmangels nicht, und Deutschland schade den... [mehr] ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q6xtts
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Zuwanderung hat den Gesundheitsbereich gestärkt

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2020, 08:54

IW - Institut der deutschen Wirtschaft

Zuwanderung hat den Gesundheitsbereich gestärkt


Zwischen Juni 2014 und Juni 2019 ist die Zahl der im Gesundheitswesen und in Pflegeheimen beschäftigten Ausländer um 121.000 gestiegen, was 3,4 Prozent der aktuellen Gesamtbeschäftigung entspricht. Dies hilft nicht nur in der Corona-Krise. Um zusätzliche Fachkräfte für das Gesundheitssystem im In- und Ausland zu gewinnen, sollten die Lehrkapazitäten im einschlägigen Bereich erhöht und das Bildungssystem noch stärker für Personen aus dem Ausland geöffnet werden.

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Eine Studie des IW vom 08.04.2020 informiert - Download hier > https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_u ... ereich.pdf

Das Corona-Virus macht eine Zuwanderung nach Deutschland derzeit faktisch unmöglich. So sind aktuell fast vollständige Grenzschließungen notwendig, um die weitere Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Dennoch sollten die positiven Effekte der Migration nicht vollständig aus dem öffentlichen Diskurs verschwinden, da gerade in der aktuellen Situation die Gefahr besteht, dass falsche Narrative entstehen und sich verbreiten. Dabei leisten die Zuwanderer derzeit insbesondere bei der in der Krise stark geforderten Gesundheitsversorgung einen großen Beitrag zur Verbesserung der Lage, wie eine Auswertung der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zeigt.

Diese Daten weisen das höchstmögliche Maß an Messgenauigkeit auf, da sie auf Meldedaten beruhen. Jedoch gibt es einige inhaltliche Einschränkungen. So umfassen sie nicht die selbständigen Dienstleister, wie die niedergelassenen Ärzte, die für die Gesundheitsversorgung in Deutschland eine zentrale Rolle spielen. Auch werden die geringfügig Beschäftigten bei den folgenden Analysen nicht mit betrachtet. Ein weiterer Punkt betrifft die Abgrenzung der Beobachtungsgruppe, die nur anhand der Staatsangehörigkeit erfolgen kann, da das Geburtsland bei den Meldungen zur Sozialversicherung nicht miterfasst wird. Dies führt zu einer deutlichen Unterschätzung der Gesamtzahl der Zuwanderer. So lag die Zahl der im Ausland geborenen Personen zwischen 25 und 64 Jahren im Jahr 2018 mit 11,3 Millionen um den Faktor 1,4 höher als die der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in derselben Altersgruppe mit 7,3 Millionen (Statistisches Bundesamt, 2019; eigene Berechnungen).
Dabei wäre an sich auch eine Differenzierung nach Einreisejahr wünschenswert, da die Ergebnisse sonst auch frühere Wanderungsbewegungen widerspiegeln können. Dies ist mit den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zwar nicht möglich, jedoch lässt sich die Veränderung der Zahl ausländischer Beschäftigter gegenüber dem Stand von vor fünf Jahren ermitteln. Auch wenn sich ein Teil der hinzugekommenen Personen bereits länger im Land aufgehalten haben dürfte, lässt sich so die quantitative Bedeutung der Zuwanderung der letzten Jahre zumindest näherungsweise abschätzen.

Quelle und weitere Informationen: > https://www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzb ... 64755.html



+++
Die Rheinische Post berichtet am 08.04.2020:
Gesundheitsberufe und Altenpflege
Flüchtlingskrise brachte 120.000 zusätzliche Pflegekräfte nach Deutschland

Berlin In der Flüchtlingskrise waren allein 2015 und 2016 über eine Million Menschen nach Deutschland gekommen. Die Zahl der im deutschen Gesundheitswesen und in der Altenpflege beschäftigten Ausländer ist seitdem deutlich um mehr als 120.000 gestiegen.
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-49954605

Anmerkung:
Der Zeitungsbericht suggeriert, dass die Flüchtlingskrise eine Vermehrung der Zahl in Krankenhäusern und Pflegeheimen tätigen Personen zur Folge hatte. Das gibt der IW-Bericht aber überhaupt nicht her. Es hat schon immer eine Einwanderung von ausländischen Dienstkräften gegeben, und zwar aus dem EU-Raum. Dies müsste differenziert betrachtet werden. Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass aus dem Kreis der Flüchtlinge nur wenig Personen mit ausreichender Qualifiktation und entsprechender Eignung übernommen werden konnten. Wichtig sind dabei auch gute und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Eine andere Frage ist, wieviele Personen ab 2015 in eine bundesdeutsche Ausbildung, z.B. in der Pflege, übergewechselt sind. Auch wäre wichtig zu klären, wieviele ausländische Dienstkräfte Deutschland wieder verlassen haben. - Werner Schell
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Ausländische Pflegefachkräfte gefragt

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2020, 15:05

Ausländische Pflegefachkräfte gefragt
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung bemüht sich weiter um die Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte. Bund, Länder und relevante Akteure in der Pflege hätten in der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) konkrete Vorhaben für die erleichterte und beschleunigte Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland erarbeitet, heißt es in der Antwort (19/18303 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/183/1918303.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17600 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/176/1917600.pdf ) der FDP-Fraktion.
Das Bundesgesundheitsministerium werde ein Gütesiegel für eine qualitätsgesicherte und ethisch hochwertige Vermittlung durch nichtstaatliche Einrichtungen schaffen. Die Anwerbung der Pflegefachkräfte soll in größeren Gruppen organisiert werden, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Geprüft werde auch, ob anerkennungsfähige Pflegefachausbildungen mit integriertem Spracherwerb im Ausland eingerichtet werden könnten.

Quelle: Mitteilung vom 09.04.2020
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de


+++
Anmerkung:
Es wurde oft gesagt und bleibt richtig. Wir müssen auf bundesdeutsche Pflegekräfte setzen. Sie wären zu gewinnen, wenn endlich, wie vielfach gefordert, verbesserte Arbeitsbedingungen gestaltet würden: deutlich verbesserte Stellenschlüssel (siehe Rothgang-Gutachten) und höhere Vergütungen. Pflegekräfte werden im Ausland ebenfalls benötigt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich dazu seit vielen Jahren immer wieder zu Wort gemeldet. - Werner Schell
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Anwerbung ausländischer Kräfte nützt nichts ...

Beitrag von WernerSchell » 04.08.2020, 11:11

Angefügt ein Zitat von Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE, zu Meldungen, wonach die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte wegen Corona stockt.
Benjamin Wuttke


Pia Zimmermann: "Die Anwerbung ausländischer Kräfte nützt nichts, wenn diese aufgrund der schlechten Bedingungen den Beruf ebenso schnell verlassen, wie inländische Pflegekräfte. Gegen zu wenig Personal in der Pflege helfen einzig gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Die Ignoranz, mit der Pflegekräften in der Pandemie begegnet wurde, wird die Berufsflucht aber sogar noch verstärken. Hier muss das Bundesgesundheitsministerium ansetzen, um Pflege dauerhaft abzusichern."

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Verzweifelt gesucht: Pflegekräfte aus dem Ausland

Beitrag von WernerSchell » 18.08.2020, 15:57

Focus-Online:

Verzweifelt gesucht: Pflegekräfte aus dem Ausland
Deutschland fehlt nicht erst seit der Corona-Pandemie Pflegepersonal. Gesundheitsminister Jens Spahn wollte die Lücke auch mit ausländischen Fachkräften füllen. Doch die Programme sind derzeit weitestgehend ausgesetzt.
... (weiter lesen unter) .... > https://www.focus.de/perspektiven/gesel ... 32077.html


Anmerkung:
Die Arbeitsbedingungen müssen in der Pflege dringend verbessert werden = Stellenschlüssel und Vergütungen hoch! Dann werden wir die vorhandenen Pflegekräfte halten und neue gewinnen können. Die Suche im Ausland ist ein Irrweg. - Werner Schell
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15 500 ausländische Abschlüsse in Gesundheits- und Krankenpflege im Jahr 2019 anerkannt

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2020, 07:04

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 327 vom 26.08.2020:

15 500 ausländische Abschlüsse in Gesundheits- und Krankenpflege im Jahr 2019 anerkannt/Hoher Anstieg bei der Anerkennung in medizinischen Gesundheitsberufen setzt sich fort

WIESBADEN – Im Jahr 2019 wurden bundesweit 42 500 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren 65 % aller Anerkennungen (27 700) in medizinischen Gesundheitsberufen zu verzeichnen. Das entspricht einem Plus von 24 % gegenüber dem Jahr 2018 (22 300). 15 500 Anerkennungen erfolgten alleine bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern (+49 % gegenüber 2018). Damit setzte sich der positive Trend der letzten Jahre fort:
Seit 2016 (5 600) hat sich die Zahl der Anerkennungen in diesem Beruf annähernd verdreifacht.

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.08.2020
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Keine Einbürgerung bei Ablehnung des Händeschüttelns mit Frauen

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2020, 17:17

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Keine Einbürgerung bei Ablehnung des Händeschüttelns mit Frauen

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit jüngst den Beteiligten bekanntgegebenem Urteil den Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen abgelehnt. Denn ein Einbürgerungsbewerber, der infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung das Händeschütteln mit jeglicher Frau deshalb ablehnt, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung bzw. unmoralischen Handelns gilt, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Die Tatsache, dass der Einbürgerungsbewerber - unter Aufrechterhaltung dieser Einstellung - auch Männern nicht die Hand gibt, führt zu keiner anderen Betrachtung.

Der knapp vierzigjährige Kläger reiste 2002 mit einem Visum zum Zwecke eines Deutschkurses und anschließenden Studiums in das Bundesgebiet ein. Er schloss sein Medizinstudium in Deutschland erfolgreich ab, ist mittlerweile Facharzt und an einer Klinik als Oberarzt tätig. Vor etwa zehn Jahren heiratete er standesamtlich eine in Deutschland geborene deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens, deren Eltern aus Syrien stammen. Der Kläger hält sich seit seiner Einreise bis heute ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet auf.

Im Jahr 2012 beantragte der Kläger seine Einbürgerung, unterschrieb dabei die Bekenntnis- und Loyalitätserklärung sowie das Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus und bestand den Einbürgerungstest mit der maximal möglichen Punktzahl. Bei der geplanten Aushändigung der Einbürgerungsurkunde weigerte der Kläger sich 2015, der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamts zur Begrüßung die Hand zu geben; denn er habe seiner Ehefrau versprochen, keiner anderen Frau die Hand zu geben. Zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde kam es nicht. Gegen die daraufhin vom Landratsamt 2016 abgelehnte Einbürgerung hat der Kläger Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, das diese mit Urteil vom 7. Januar 2019 abwies. Die Berufung des Klägers hiergegen zum VGH blieb erfolglos.

Der 12. Senat des VGH führt im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 20. August 2020 zur Begründung seines Urteils aus: Eine Einbürgerung setze nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz u.a. voraus, dass der Bewerber seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleiste. Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse setze - jenseits der stets vorauszusetzenden Bereitschaft zur Beachtung von Gesetz und Recht - auch eine tätige Einordnung in die elementaren Grundsätze des gesellschaftlich-kulturellen Gemeinschaftslebens voraus. In Deutschland - wie auch in anderen westlichen Staaten - seien Handschlag und Händeschütteln gängige nonverbale Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale, die unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder anderen personellen Merkmalen der beteiligten Personen erfolgten und auf eine jahrhundertelange Praxis zurückgingen. Aufgrund der langen geschichtlichen Tradition des Handschlags erachte der Senat es für ausgeschlossen, dass die derzeitige Corona-Pandemie, die mit einer Vermeidung des Handschlags einhergehe, auf Dauer zu einem Ende des Händeschüttelns führe. Auch in der Vergangenheit habe der Handschlag die Zeiten überdauert, die von weltweiten Infektionen geprägt gewesen seien.

Allerdings seien als Ausdruck einer pluralistischen Gesellschaft in Deutschland daneben andere Praktiken zur Begrüßung oder Verabschiedung anzutreffen, etwa Küsse oder eine Art Abklatschen („High Five“). Bei besonderen privaten, öffentlichen oder gar hoheitlichen Anlässen, die durch Förmlichkeiten geprägt würden, sei es aber gerade der Handschlag, der in diesem Kontext regelmäßig praktiziert werde. Der Handschlag habe ferner eine rechtliche Bedeutung. Er symbolisiere einen Vertragsabschluss. Zudem gebe es gesetzliche Regelungen, die vorsähen, dass Personen durch Handschlag auf eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet würden, beispielsweise bei der Übertragung eines öffentlichen Amts oder der Bestellung eines Vormunds durch das Familiengericht. Der Handschlag habe daher im gesellschaftlich-kulturellen und rechtlichen Leben eine das Miteinander prägende, tiefgehende Verwurzelung. Für diese sei typisch, dass der Handschlag unabhängig davon erfolge, welche Geschlechter sich gegenüberstünden. Verweigere der Einbürgerungsbewerber das Händeschütteln aus geschlechtsspezifischen - und damit mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG nicht in Einklang zu bringenden - Gründen, sei keine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gegeben. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Verweigerung des zwischengeschlechtlichen Handschlags - wie hier - dazu diene, dem Geltungsanspruch einer salafistischen Überzeugung zum Verhältnis von Mann und Frau zu einer gesellschaftlichen Wirkung zu verhelfen.

Soweit der Kläger vortrage, er habe sich, weil er den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau voll mittrage, mittlerweile dazu entschlossen, niemandem mehr die Hand zu reichen, führe dies zu keiner anderen Würdigung. Die jedenfalls seit Anfang des Jahres 2018 bestehende Praxis des Klägers, niemandem mehr die Hand zu geben, erachte der Senat als ein unter dem Eindruck der Ablehnung der Einbürgerung entwickeltes taktisches Vorgehen.

Der VGH hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Sie kann vom Kläger binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden (Az. 12 S 629/19).

Quelle: Pressemitteilung vom 16.10.2020
> https://verwaltungsgerichtshof-baden-wu ... GE=1213200
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Neue CORRECTIV REcherche über das Geschäft mit ausländischen Pflegekräften

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2020, 07:55

CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft


Neue CORRECTIV REcherche über das Geschäft mit ausländischen Pflegekräften

Wir möchten Sie auf die Recherche „Nurses for Sale – Wie dubiose Vermittler ausländische Pflegekräfte zur Ware machen“ aufmerksam machen.

Die Recherche zeigt, wie deutsche Agenturen und Krankenhäuser Pflegekräfte weltweit anwerben und hier ausbeuten. Wir berichten über falsche Versprechen, Knebelverträge und unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Krankenhäuser suchen händeringend Pflegepersonal, nicht erst seit COVID-19. Vermittler für ausländische Fachkräfte nutzen diesen Notstand aus. Es entsteht ein entmenschlichtes Geschäft im Markt globaler Pflegeketten. Es besteht Handlungsbedard; Bundesgesundheitsminister Spahn und der Bundesregierung gelingt es bisher nicht den Markt zu überblicken oder zu regulieren.

Die Recherche verdeutlicht zudem: Ohne mehr Personal, angemessene Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen ist es nicht möglich, dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Das Anwerben ausländischer Pflegekräfte kann dabei nicht die Lösung sein.

Wir freuen uns, wenn Sie die Recherche aufgreifen und für Ihre Arbeit nutzen. Mehr Aufmerksamkeit sorgt für Debatte, für Sichtbarkeit dieses politischen Problems. Wir freuen uns selbstverständlich auch über einen Hinweis auf Ihren Social Media Kanälen.


Hier geht es zur Recherche: https://correctiv.org/top-stories/2020/ ... -for-sale/

Wir würden über eine positive Rückmeldung von Ihnen freuen und stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung

Quelle: Mitteilung vom
Luise Lange
Community Engagement
Tel: +49 175 74 66 031
E-Mail: luise.lange@correctiv.org

P.S.: CORRECTIV ist das erste gemeinnützige Recherchezentrum in Deutschland. Wir stehen für investigativen Journalismus und langfristige Recherchen. Mehr über unsere Arbeit erfahren Sie hier: > https://correctiv.org/ueber-uns/
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Willkommen, aber keine Lösung für Pflegenotstand ...

Beitrag von WernerSchell » 30.11.2020, 09:53

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Willkommen, aber keine Lösung für Pflegenotstand
Anwerbung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland


Rund 12.000 Pflegefachpersonen haben 2019 laut dem Recherchenetzwerk CORRECTIV, das über ausbeuterische Vermittlungspraktiken berichtet, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland beantragt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) macht deutlich, dass die Anwerbung reguliert werden müsse, dabei aber keine Lösung des Pflegenotstands erwartet werden dürfe.

„Pflegefachpersonen aus dem Ausland anzuwerben wird unser Problem mit dem Fachkräftemangel nicht lösen“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „So lange die Rahmenbedingungen mit angemessenen Gehältern, einer guten Personalbemessung und verlässlichen Arbeitszeiten nicht gegeben sind, ist Deutschland für Pflegefachpersonen aus dem Ausland ebenso wenig attraktiv wie für die hier ausgebildeten Pflegenden.“

Der DBfK stellt klar, dass die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland willkommen sind und in den Teams als Bereicherung empfunden werden. „Wichtig für die Zusammenarbeit ist natürlich, dass sie gleichwertige Qualifikationen und das entsprechende Sprachniveau aufweisen sowie bei der Integration durch den Arbeitgeber begleitet werden“, so Bienstein weiter. „Anders werden die Kolleginnen und Kollegen nicht Teil des Teams und man wird sie auch nicht als Mitarbeitende halten können.“

Bei der Vermittlung müssen für den DBfK zwei Grundsätze im Fokus stehen: „Die Pflegefachpersonen aus dem Ausland brauchen faire Konditionen und gute Startbedingungen. Dafür müssen einheitliche Vorgaben zu den Vermittlungsgebühren, den Vertragsbedingungen und der Begleitung vor Ort geschaffen werden. Außerdem muss die Anwerbung am Verhaltenscodex der WHO orientiert sein. Das heißt, dass wir durch die Anwerbung die Versorgungssituation im Herkunftsland nicht gefährden dürfen“, so Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.11.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
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