Leitfaden Prävention - Präventionsbericht 2018

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Leitfaden Prävention - Präventionsbericht 2018

Beitrag von WernerSchell » 12.01.2019, 07:41

Allgemeine Hinweise zum Präventionsgesetz und zum Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen …. >>>>
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=17756
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21942
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 47&p=98434


"CAREkonkret" berichtet in der Ausgabe vom 04.01.2019 zum Thema und titelt: "Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes - Erwartungen nicht erfüllt". Dies ist eine Erkenntnis, die nach den Erfahrungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zutrifft. - Nachfolgend weitere Hinweise zum Thema:

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Leitfaden Prävention

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Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Die von diesem Leitfaden abgedeckten Leistungsarten umfassen die individuelle verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V, die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V sowie die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V.
Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.
Die vorliegende Fassung des Leitfadens wurde unter Einbeziehung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderungen (Beratende Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und Gesundheitsförderung) erarbeitet und erfüllt die im Präventionsgesetz vom 25. Juli 2015 enthaltenden Aufträge. Sie enthält darüber hinaus die Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV für die Jahre 2019 bis 2024 sowie neugefasste Voraussetzungen für die Anbieterqualifikation in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention (s. u. „Informationen für Anbieterinnen und Anbieter von Präventionskursen“).
Für die Umsetzung von Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention, der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung sind im Rahmen des GKV-Leitfadens Prävention ausschließlich die Krankenkassen vor Ort und nicht der GKV-Spitzenverband zuständig.
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Dokumente und Links
• Leitfaden Prävention und Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen (PDF, 2,0 MB)vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018 > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... refrei.pdf

Quelle und weitere Informationen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... ention.jsp

Präventionsbericht

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Die Leistungen der Krankenkassen in der primären Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung werden jährlich in einem Präventionsbericht der gesetzlichen Krankenversicherung und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) dokumentiert. Der Präventionsbericht schafft bundesweit Transparenz über die Inanspruchnahme von primärpräventiven Kursangeboten der Krankenkassen, zu den Aktivitäten der GKV in der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie in nichtbetrieblichen Lebenswelten wie Schulen und Gemeinden.

Die Krankenkassen erreichten 2017 mit ihren primärpräventiven und gesundheitsfördernden Angeboten ca. 8,1 Millionen Menschen. Sie schöpften den gesetzlich vorgesehenen Gesamtbetrag voll aus.

Quelle und weitere Informationen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... ericht.jsp
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen unter Beteiligung der Kassen - Das Ziel ist verfehlt

Beitrag von WernerSchell » 16.02.2019, 09:12

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=23075

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Leitfaden Prävention

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Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.

Die von diesem Leitfaden abgedeckten Leistungsarten umfassen die individuelle verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V, die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V sowie die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V.

Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.

Die vorliegende Fassung des Leitfadens wurde unter Einbeziehung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderungen (Beratende Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und Gesundheitsförderung) erarbeitet und erfüllt die im Präventionsgesetz vom 25. Juli 2015 enthaltenden Aufträge. Sie enthält darüber hinaus die Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV für die Jahre 2019 bis 2024 sowie neugefasste Voraussetzungen für die Anbieterqualifikation in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention (s. u. „Informationen für Anbieterinnen und Anbieter von Präventionskursen“).

Für die Umsetzung von Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention, der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung sind im Rahmen des GKV-Leitfadens Prävention ausschließlich die Krankenkassen vor Ort und nicht der GKV-Spitzenverband zuständig.


Zugangs­wege: Lebens­welt­be­zo­gene Präven­tion und Gesund­heits­för­de­rung (Setting-Ansatz) und indi­vi­du­elle verhal­tens­be­zo­gene Präven­tion (Präven­ti­ons­kurse) > https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... apse588312
Hand­lungs­felder und Präven­ti­ons­prin­zi­pien > https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... apse588316
Infor­ma­tion für Anbieter von Präven­ti­ons­kursen > https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... apse599224
Muster­for­mu­lare Präven­ti­ons­kurse > https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... apse895191
Häufige Fragen zu den fach­li­chen Mindest­stan­dards für die Anbie­ter­qua­li­fi­ka­tion in der indi­vi­du­ellen verhal­tens­be­zo­genen Präven­tion > https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... apse895203

Dokumente und Links
Leitfaden Prävention und Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen (PDF, 2,0 MB) vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018 > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... refrei.pdf


Quelle und weitere Informationen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... ention.jsp


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Die Zeitschrift "CAREkonkret" berichtet in ihrer Ausgabe vom 15.02.2019 zum Thema und titelt:

"Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen unter Beteiligung der Kassen - Das Ziel ist verfehlt".

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zum Thema Prävention und Gesundheitsförderung am 22.11.2017 einen Pflegetreff durchgeführt und im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung ebenfalls den Eindruck gewonnen, dass die Möglichkeiten der Prävention in Pflegeeinrichtungen unzureichend genutzt werden (> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... on#p102066 > Filmdokumentation > https://www.youtube.com/watch?v=ukP2Nj9 ... e=youtu.be ).
Siehe auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 7&p=107177
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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vdek unterstützt Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen in der betrieblichen Gesundheitsförderung

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2019, 11:36

MEHRWERT:PFLEGE startet – gemeinsames Projekt der Ersatzkassen
vdek unterstützt Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen in der betrieblichen Gesundheitsförderung


(Berlin, 11. Juni 2019) Arbeiten in der Pflege bedeutet, sich um die Gesundheit anderer zu kümmern - dabei rückt die eigene Gesundheit der Beschäftigten oftmals in den Hintergrund. Der Arbeitsalltag in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen ist durch spezifische Arbeitsanforderungen gekennzeichnet: Schichtdienst, Zeitdruck, der Umgang mit Emotionen sowie körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten können zu einer Belastung werden.

Um die Arbeitsfähigkeit von Pflegekräften und allen anderen Beschäftigtengruppen zu erhalten bzw. zu stärken und um eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen, haben die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) das Konzept „MEHRWERT:PFLEGE“ entwickelt. Dieses neue Angebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung wird vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) organisiert. Grundlage dafür bildet das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG).

Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland, die ein betriebliches Gesundheitsmanagement für ihre Beschäftigten aufbauen oder weiterentwickeln möchten, können sich von qualifizierten BGF-BeraterInnen mit Unterstützung des vdek kostenlos beraten und begleiten lassen. Auf Basis einer Situationsanalyse entwickeln die BeraterInnen gemeinsam mit dem Krankenhaus oder der stationären Pflegeeinrichtung passgenaue Unterstützungsangebote zum Beispiel zur Schichtplangestaltung, zur teamorientierten Kommunikation und gesundheitsgerechten Führung bis hin zur Stressbewältigung, Bewegung und Ernährung.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek: „Unser Angebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung soll die Pflege attraktiver und gesünder gestalten. Mit MEHRWERT:PFLEGE haben die Ersatzkassen ein Konzept entwickelt, welches darauf abzielt, die Ressourcen aller Beschäftigten zu stärken sowie den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. Damit nehmen die Ersatzkassen den Auftrag des Gesetzgebers aktiv an und setzen sich für die Förderung der Beschäftigtengesundheit gemeinsam ein.“

Ab sofort können sich interessierte Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen an den vdek wenden.

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Stefanie Thees (Projektleiterin)
Tel.: 030/26931-1951
mehrwert-pflege@vdek.com

Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 030/26931-1200, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

Weitere Informationen im Anhang und unter vdek.com/mehrwert-pflege

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2019
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Präventionsbericht veröffentlicht

Beitrag von WernerSchell » 07.08.2019, 14:05

Präventionsbericht veröffentlicht

(Quelle: DGUV) Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat dem Bundesministerium für Gesundheit ihren ersten Präventionsbericht (PDF, 2,8 MB) übergeben. > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=7mkrl Getragen wird die NPK von der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die private Krankenversicherung hat Stimmrecht in der NPK. Der Präventionsbericht erscheint ab jetzt alle vier Jahre.

Der Präventionsbericht beschreibt die Leistungen, die die an der NPK beteiligten Institutionen, darunter auch Bund, Länder und Kommunen zur Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland erbringen. Zudem bietet er konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Prävention in der Bundesrepublik. Das Besondere: Der Präventionsbericht enthält erstmals konkrete Zahlen in gebündelter Form zu den Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention. So haben die an der NPK beteiligten Institutionen 2017 über 1,8 Milliarden Euro in entsprechende Leistungen investiert, 2012 waren es noch 1,27 Milliarden Euro.

"Prävention und Gesundheitsförderung gewinnen in Deutschland stetig an Bedeutung", so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund und derzeit Vorsitzende der NPK. Dies zeige sich auch an der Steigerung der Ausgaben für Präventionsleistungen um über 40 Prozent seit 2012, erklärt Gross. Dabei sei es den beteiligten Institutionen ein besonderes Anliegen, sozial benachteiligte Menschen zu erreichen und ihnen mit Prävention bessere gesundheitliche Perspektiven zu ermöglichen. Sie hätten allgemein schlechtere Gesundheitschancen, was schon während der Schwangerschaft beginne und sich in das Kindesalter und das Erwachsenenalter fortsetze.

Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sieht Arnd Spahn, alternierender Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, als Investition in die Zukunft. Der Bericht zeige, dass Kinder und Jugendliche im Schulalter die am häufigsten erreichte Zielgruppe von Präventionsmaßnahmen seien. Die Förderung von besserem Essen in der Gemeinschafsverpflegung sei ihm daher ein besonderes Anliegen. "Gerade bei gesunder Ernährung sollten wir ein deutlicheres Augenmerk auf Chancengleichheit zwischen Stadt und Land legen, da die Angebotsvielfalt deutlich variiert", hebt Spahn hervor und spricht sich für regionales, saisonales und gesundes Essen statt Fast-Food aus.

"Nicht nur in Kita und Schule, auch am Arbeitsplatz können wir Menschen sehr gut mit unseren Präventionsangeboten erreichen", so Stefan Hussy, Mitglied der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) für die gesetzliche Unfallversicherung. Unternehmen könnten in Deutschland auf eine Vielzahl an Leistungen zurückgreifen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. "Unser gemeinsames Ziel ist, diese Leistungen immer besser zu verzahnen und Beratungsangebote für Unternehmen weiter auszubauen, damit eine möglichst große Zahl von Betrieben und Beschäftigten davon profitiert", so Hussy. Handlungsbedarf gebe es etwa bei den psychischen Belastungen und im Hinblick auf Bewegungsmangel, da rund die Hälfte der Erwerbstätigen inzwischen im Büro arbeitet.

Dass Prävention auch einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung unserer alternden Gesellschaft leiste, macht Timm Genett, Geschäftsführer beim Verband der Privaten Krankenversicherung, deutlich. Die NPK-Mitglieder setzten sich dafür ein, dass die von ihnen finanzierten Maßnahmen zu einer spürbaren gesundheitlichen und damit gesellschaftlichen Ressource in unserer alternden Gesellschaft werden. Der Auf- und Ausbau entsprechender qualitätsgesicherter Angebotsinfrastrukturen stehe daher ganz oben auf der Agenda. "Besonders groß ist der Bedarf an solchen Maßnahmen in benachteiligten ländlichen Regionen, in denen die proportionale Verteilung in den Alterssegmenten von jung zu alt dramatisch ist und sein wird", so Genett.

Quelle: Mitteilung vom 05.08.2019
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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