Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten > MDK-Reformgesetz

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten > MDK-Reformgesetz

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2019, 06:36

Bild


Bild Bild

Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten - Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, den Medizinischen Dienst noch stärker von den Krankenkassen zu trennen. Außerdem soll er Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter überprüfen als bisher. Das ist das Ziel eines neuen Gesetzentwurfs.

Bild

Der Medizinische Dienst braucht die organisatorische Unabhängigkeit von den Krankenkassen, um glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben. Die Patienten haben ein Recht auf transparente und effektive Prüfstrukturen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral agiert.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn


Damit tritt Spahn dem Vorwurf, der Medizinische Dienst arbeite ausschließlich im Interesse der Krankenkassen, entschieden entgegen. Künftig soll der Medizinische Dienst als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, Krankenhäuser von überflüssiger Bürokratie zu entlasten.

Die Abrechnungen der Kliniken sollen künftig gezielter überprüft werden. Das ist auch im Sinne der Patienten. Weniger, aber gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn


Die Inhalte des Gesetzentwurfs im Detail

So überarbeiten wir die Organisation des MDK Organisationsreform MDK
Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst" (MD) geführt werden. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.

Abrechnungsprüfungen der Krankenhäuser
Wer ordentlich abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt: In Zukunft soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der MD-Prüfungen begrenzt. Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus. Statt wie bisher Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken künftig schneller lösen. Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden und der Katalog für sogenannte „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe" wird erweitert. Dadurch sollen mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern genutzt werden; so wird auch der Entstehung eines der häufigsten Prüfanlässe entgegengewirkt. Nicht mehr zulässig wird die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser sein. Durch Einführung einer bundesweiten Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen außerdem transparenter.

Weitere Inhalte
Sogenannte „Solidargemeinschaften", die bereits vor Einführung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ihre Mitglieder im Krankheitsfall abgesichert haben, werden als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss muss seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen und in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. So werden die Entscheidungen des G-BA noch transparenter.

Downloads
MDK-Reformgesetz (Referentenentwurf: 03.05.2019) PDF-Datei: 743 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_RefE.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 03.05.2019
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html

+++
Bild
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen
MDK-Reformgesetz

Die Bundesregierung verfolgt nach eigener Aussage mit dem Reformgesetz vor allem zwei bereits im Koalitionsvertrag formulierte Ziele: Die Stärkung der Unabhängigkeit der bisherigen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung beziehungsweise des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) sowie eine Reduzierung der Prüfverfahren von Krankenhausabrechnungen. Diese haben laut Aussage des GKV-Spitzenverbandes in diesem Jahr ein Rekordhoch erreicht. Jede zweite geprüfte Krankenhausabrechnung sei fehlerhaft, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Das zeigten neueste Auswertungen der Krankenkassen für das Jahr 2017.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aok-bv.de/hintergrund/geset ... 22089.html

+++
Bild
Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz
Essen, 11. Juni 2019
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen − MDK-Reformgesetz“ vorgelegt. Dieses sieht grundlegende organisatorische Veränderungen für MDK und MDS vor. Die beabsichtigten neuen Organisationsstrukturen der künftigen Medizinischen Dienste werden strikt abgelehnt, da sie zu einer Schwächung der sozialen Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten führt. Darüber hinaus würde der neue MD Bund vollständig vom GKV-Spitzenverband und damit vom Kranken- und Pflegeversicherungssystem auf Bundesebene abgekoppelt. Dies sollte zurückgenommen werden. Daneben enthält der Referentenentwurf positive Elemente wie die Ausgestaltung der Medizinischen Dienste als Körperschaften öffentlichen Rechts, die Stärkung der Transparenz, der bundes-einheitlichen Aufgabenwahrnehmung und der gutachterlichen Unabhängigkeit, die aufgrund der verfehlten Organstruktur ihre Wirkung nicht entfalten werden. Am 11. Juni findet die Verbändeanhörung im BMG statt, die der MDS in einer Stellungnahme kommentiert.
... (weiter lesen unter) ... https://www.mds-ev.de/aktuell/aktuelle- ... 06-11.html

Stellungnahme des MDS zum MDK-Reformgesetz > https://www.mds-ev.de/richtlinien-publi ... haben.html
Pressemitteilung des MDS-Verwaltungsrates > https://www.mds-ev.de/presse/pressemitt ... 05-29.html

+++
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
vom 4. Juni 2019 in Berlin ... > https://www.pkv.de/politik/stellungnahm ... ormgesetz/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

MDK-Reform völlig inakzeptabel

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2019, 06:45

Bild

MDK-Reform völlig inakzeptabel

(16.07.19) Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes sieht in der Kabinettsfassung des MDK-Reformgesetzes keinerlei Fortschritt. Schon der Referentenentwurf sei eine Provokation gewesen, so Dr. Volker Hansen, alternierender Vorsitzender der Arbeitgeberseite. Der Ausschluss aktiver Selbstverwalter kappe die Verbindung des MDK zu den Versicherten und Beitragszahlern, ergänzt sein Pendant der Versichertenseite, Knut Lambertin.

Weitere Informationen:
https://aok-bv.de/presse/pressemitteilu ... 22392.html
----
Quelle: Mitteilung vom 16.07.2019
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

MDK-Reformgesetz schwächt die soziale Selbstverwaltung

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2019, 09:42

Bild

MDK-Reformgesetz schwächt die soziale Selbstverwaltung

Zu dem heute im Bundeskabinett zu beratenden Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes geben die Verwaltungsratsvorsitzenden des MDS, Dieter F. Märtens und Dr. Volker Hansen, folgende Erklärung ab:

„Der heute im Bundeskabinett zu beratende Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes zielt weiterhin darauf ab, die soziale Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten zu schwächen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Kabinettsentwurf entschieden ab“, so Dieter F. Märtens, Verwaltungsratsvorsitzender des MDS. Zwar enthalte der überarbeitete Gesetzentwurf Verbesserungen. „Es bleibt jedoch dabei, dass keine Vertreter aus den Selbstverwaltungsgremien der sozialen Kranken- und Pflegeversicherung in die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste entsandt werden dürfen. Dadurch werden die aus Sozialwahlen legitimierten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber aus der Arbeit der Medizinischen Dienste ausgeschlossen. Dies bedeutet de facto die Abschaffung der sozialen Selbstverwaltung auf der Ebene der Medizinischen Dienste.“

„Kritisch bleibt auch, dass der MDS weiterhin vom GKV-Spitzenverband abgekoppelt werden soll. Dies verkennt, dass der MDS der maßgebliche Berater der Spitzenverbandsebene in allen medizinischen und pflegerischen Fragen ist“, so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des MDS. „Zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung braucht der MDS weiterhin eine enge Anbindung an den GKV-Spitzenverband. Aus diesem Grund sollten die Selbstverwaltungsvertreter beim MDS weiterhin durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gewählt werden.“ Diese verfehlten Organisationsregelungen verhindern, dass die im Kabinettsentwurf vorgesehenen Elemente einer Stärkung des Medizinischen Dienstes ihre Wirkung entfalten können, also zum Beispiel die Umwandlung der Medizinischen Dienste in Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Verankerung der fachlichen Unabhängigkeit der gutachterlich tätigen Pflegefachkräfte, Kodierfachkräfte und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe im Gesetz. „Deshalb appellieren wir schon heute an Bundestag und Bundesrat, die organisationsrechtlichen Vorschriften des MDK-Reformgesetzes grundlegend so zu überarbeiten, dass die soziale Selbstverwaltung gestärkt und nicht geschwächt wird“, so Märtens und Hansen übereinstimmend.

Hintergrund:

Am 17. Juli 2019 berät das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz). In dem Kabinettsentwurf sind, wie bereits im Referentenentwurf vom 3. Mai 2019, grundlegende organisatorische Veränderungen des MDS und des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) vorgesehen: MDS und MDK sollen unter Beibehaltung der föderalen Struktur zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts umgestaltet werden. Die MDK sollen in MD (Medizinische Dienste) umbenannt werden, der MDS in MD Bund.

Auf Landes- und Bundesebene soll die Besetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste neu geregelt werden. Während der Referentenentwurf eine Besetzung der Verwaltungsräte mit sechs Vertretern aus der Selbstverwaltung, sechs Vertretern von Patienten- und Betroffenenorganisationen und vier Vertretern der Berufsverbände von Pflegekräften und der Ärztekammern vorsah, sieht der Kabinettsentwurf eine Erweiterung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste auf 23 Vertreter vor. Davon sollen künftig 16 Vertreter durch die Krankenkassen oder ihre Verbände gewählt werden. Sieben weitere Vertreter, davon fünf Vertreter von Patienten-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen und zwei nicht stimmberechtigte Vertreter der Landesärztekammern und Verbände der Pflegeberufe, sind von den obersten Verwaltungsbehörden der Länder zu benennen. Hauptamtlich bei den Krankenkassen Beschäftigte sollen – wie bereits im Referentenentwurf vorgesehen – nicht in den Verwaltungsrat eines Medizinischen Dienstes gewählt werden dürfen. Der Kabinettsentwurf hält zudem daran fest, die gleichzeitige Mitgliedschaft von Selbstverwaltern im Verwaltungsrat einer Krankenkasse sowie im Verwaltungsrat eines Medizinischen Dienstes in Zukunft auszuschließen.

Ebenfalls im Kabinettsentwurf beibehalten wurde die Absicht, die Trägerschaft des MDS zu ändern. So soll der künftige MD Bund von den Medizinischen Diensten und nicht mehr vom GKV-Spitzenverband getragen werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2019
Pressekontakt:
Elke Grünhagen
Team Öffentlichkeitsarbeit
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) Theodor-Althoff-Straße 47
45133 Essen
Telefon: 0201 8327-116
Fax: 0201 8327-3116
E-Mail: e.gruenhagen@mds-ev.de
>>> https://www.mds-ev.de/presse/pressemitt ... 07-17.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

REFORM DES MEDIZINISCHEN DIENSTES - Unabhängiger Dienst ist Voraussetzung für faire Prüfung

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2019, 09:46

Deutsche Krankenhausgesellschaft

DKG ZUR REFORM DES MEDIZINISCHEN DIENSTES
Unabhängiger Dienst ist Voraussetzung für faire Prüfung


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass der Medizinische Dienst von den Krankenkassen unabhängiger und die Krankenhausrechnungsprüfungen auf eine fairere Grundlage gestellt werden sollen. Die vorgesehene Abschaffung der Aufrechnung von durch die Kassen strittig gestellten Leistungen mit solchen, die unstrittig sind, ist für die Krankenhäuser besonders wichtig. Damit wird eine die Krankenhäuser benachteiligende Regelung abgeschafft. Auch die vorgesehene Begrenzung der Prüfquoten ist dringend notwendig. Die Bundesregierung unterstreicht damit, dass der massive Anstieg der Abrechnungsprüfungen missbräuchlich ist. „Mit 2,8 Milliarden Euro, die die Krankenkassen über geradezu beliebige Rechnungsinfragestellungen erzielen, werden den Krankenhäusern im massiven Umfang Mittel für erbrachte Leistungen entzogen. Davon entfallen alleine ca. 700 Millionen Euro auf von Pflegekräften erbrachte Leistungen, für die die Krankenhäuser Gehälter bezahlen müssen“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Zentraler Kritikpunkt der Krankenhäuser sind die vorgesehenen Strafzahlungen. „Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser mit Strafzahlungen belegt werden, wenn das Ergebnis von Prüfungen Rechnungskürzungen sind. In keiner medizinischen Gebührenordnung für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Apotheken oder andere Berufe des Gesundheitswesens werden Abrechnungsminderungen mit Strafzahlungen belegt. Selbst die Manipulationen der Kassen beim Morbi-RSA hatten keine Sanktionen zur Folge. „Die Belegung der Krankenhäuser mit Strafzahlungen ist diskriminierend, diskreditierend und Ausdruck einer Misstrauenskultur gegen die Krankenhäuser. Rechnungskorrekturen basieren in der Regel auf unterschiedlichen medizinischen Einschätzungen über Erfordernisse und Umfang der Krankenhausbehandlung und deren höchst komplizierten Kodierungen. Die DKG appelliert deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Bundesländer, die Krankenhäuser in den Regionen zu schützen. Wenn in betrügerischer Absicht Abrechnungen erstellt werden, ist das über das Strafrecht zu regeln“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer.
Die vorgesehene Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes muss noch konsequenter als im Gesetzentwurf umgesetzt werden. Es kann und darf nicht sein, dass in den Aufsichtsgremien weiterhin die Krankenkassen eine dominierende Position haben. Baum fordert deshalb: „Die Krankenhäuser müssen in gleicher Weise eingebunden werden. Schließlich haben die Krankenkassen bis dato den Medizinischen Dienst als Einnahmequelle missbraucht‘.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2019
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

MDK-Reform beschlossen ... Bundeskabinett winkt drei Gesetzentwürfe durch ...

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2019, 06:11

Ärzte Zeitung vom 18.07.2019:

Bundeskabinett
Ja zu Masern-Impfpflicht, Apotheken-Gesetz und MDK-Reform

Drei auf einen Schlag: Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für die Impfpflicht gegen Masern, das Vor-Ort-Apotheken-Gesetz und die MDK-Reform. Gleichwohl hagelt es Kritik an den Plänen. ... > https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... 90E43D9YI4

Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Ein bisschen Zeit erkauft > https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... kauft.html

Turbo-Spahn schlägt wieder zu
Drei Gesetze auf einen Streich

Gesundheitsminister Spahn in Höchstform: Dem Bundeskabinett präsentiert er drei ambitionierte Reformpläne - und die werden abgenickt. Nach der Sommerpause berät der Bundestag darüber. Es dürfte turbulent werden. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test

+++
Gesundheit
Reform für Medizinischen Dienst der Krankenkassen beschlossen

Der MDK soll unabhängig von den Kassen werden, die ihn finanzieren, Patienten sollen im Verwaltungsrat sitzen: Das Kabinett hat umstrittene Änderungen verabschiedet.
Quelle: Zeit Online > https://newsletter.vzbv.de/d?o00dlb7y00 ... lu6zg6x3e6
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

MDS und MDK nehmen Stellung zum MDK-Reformgesetz

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2019, 15:59

PRESSESTATEMENT Essen, den 13. Oktober 2019

MDS und MDK nehmen Stellung zum MDK-Reformgesetz

Aus Anlass der morgigen Anhörung zum Entwurf für ein MDK-Reformgesetz erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

„Die Medizinischen Dienste sehen im MDK-Reformgesetz viele Regelungen, die geeignet sind, die Aufgabenwahrnehmung und damit die Medizinischen Dienste insgesamt zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Umwandlung der Medizinischen Dienste in Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Beibehaltung der föderalen Strukturen. Positiv ist auch, dass die im Gesetz verankerte gutachterliche Unabhängigkeit ausdrücklich auf die Pflegefachkräfte und Kodierkräfte des MDK ausgedehnt wird. Darüber hinaus werden die bundesweite Aufgabenwahrnehmung und die Transparenz der Arbeit der Medizinischen Dienste ausgebaut. Die bundeseinheitliche Aufgabenerledigung in der Begutachtung und Prüfung wird so gestärkt.
Kritisch sehen die Medizinischen Dienste weiterhin die Ausgestaltung der organisationsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die vorgesehene Besetzung der Verwaltungsräte bei den MD und beim MD Bund. Auch wenn anzuerkennen ist, dass die Zahl der Vertreter der sozialen Selbstverwaltung auf 16 von insgesamt 23 Verwaltungssitzen erhöht wurde, so fehlt diesen Vertretern die Anbindung an das Gesundheits- und Krankenversicherungssystem. Wir appellieren an die Politik, die vorgesehene Unvereinbarkeitsregelung aufzuheben, nach der Verwaltungsratsmitglieder im Medizinischen Dienst nicht einem Selbstverwaltungsgremium der Kranken- und Pflegeversicherung angehören dürfen. Ebenso sollten Selbstverwaltungsvertreter im MD Bund weiterhin auch aus der Bundesebene entsandt werden. Diese beiden Änderungen sind notwendig, damit in den Kontrollorganen der Medizinischen Dienste sachkundige Selbstverwalter vertreten sind, die mit Fragen der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens vertraut sind.
Die Medizinischen Dienste begrüßen, dass sich das MDK-Reformgesetz der Krankenhausabrechnungsprüfungen annimmt. Ein selektiver Prüfansatz und Sanktionselemente sind geeignet, den Anteil korrekter Abrechnungen zu erhöhen. Denn nach wie vor sind mehr als 50 Prozent der von den Medizinischen Diensten geprüften Rechnungen nicht korrekt. Wichtig ist jedoch, eine Reduzierung der Prüfungen erst dann vorzusehen, wenn die Anreize für korrektes Abrechnen greifen.“

Zur Stellungnahme: https://www.mds-ev.de/richtlinien-publi ... haben.html

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.10.2019
Pressereferentin
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen e. V. (MDS)
Theodor-Althoff-Straße 47
45133 Essen
Telefon: 0201 8327-115
Fax: 0201 8327-3115
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
Internet: www.mds-ev.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kritik an geplanter MDK-Reform

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2019, 12:20

Kritik an geplanter MDK-Reform
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die geplante Neuorganisation der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) wird von den Krankenkassen heftig kritisiert. Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes beinhaltet der Entwurf für das MDK-Reformgesetz (19/13397 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913397.pdf ) einige inakzeptable Regelungen. Die Vorlage stelle mit ihren organisationsrechtlichen Änderungen zudem "ein vollkommen unbegründetes Misstrauensvotum gegen die Kranken- und Pflegekassen und ihre Selbstverwaltung dar", erklärte der Verband anlässlich einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf am Montag in Berlin. Vertreter der Ärzte und Krankenhäuser lobten hingegen die geplanten Änderungen. Die Gesundheitsexperten äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Abkopplung des MDK von den Krankenkassen vor. Bisher sind die MDK als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und Medizinischer Dienst (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird vom Verband abgelöst. In die neugebildeten Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste sollen Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen entsandt werden.
Der MDK befasst sich unter anderem mit der Pflegebegutachtung und entscheidet über die Pflegebedürftigkeit. MDK-Fachleute prüfen außerdem die Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen. Im Auftrag der Krankenkassen prüft der MDK auch die Krankenhausabrechnungen in ausgewählten Fällen. Der MDK unterstützt zudem Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Die 15 MDK in den Ländern und der MDS bilden gemeinsam die MDK-Gemeinschaft.
Das Gesetz soll auch dazu beitragen, die Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Abrechnungen der Kliniken einzugrenzen. Der Entwurf sieht dazu mehr Transparenz bei den Abrechnungen der Krankenhäuser vor. So soll die Abrechnungsqualität einer Klinik den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Ab 2020 soll eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt werden. Bei einer schlechten Abrechnungsqualität muss eine Klinik mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Kassen und Kliniken schneller lösen. Künftig soll außerdem die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser nicht mehr zulässig sein.
Der AOK-Bundesverband warnte, mit der Reform werde die Vertretung der Beitragszahler im Verwaltungsrat des geplanten Medizinischen Dienstes (MD) erheblich geschwächt. Um einen Verlust an Wissen und Erfahrung für die Arbeit im Verwaltungsrat zu vermeiden, sei es unabdingbar, dass Vertreter der sozialen Selbstverwaltung in der Krankenkasse gleichzeitig eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des MD innehaben könnten. Angesichts der Funktion der Krankenkassen als Auftraggeber und Finanzierer des MD bedürfe es einer organisatorischen Anbindung.
Als nicht sachgerecht bewertete der AOK-Verband die geplanten Änderungen bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Es könne nicht Sinn der Reform sein, einen Großteil der fehlerhaften Abrechnungen gar nicht mehr in die Prüfung einzubeziehen. Das hieße letztlich, Krankenhäuser zu einem strategischen Abrechnungsmanagement aufzufordern. Das neue Modell werde die Zahl der Rechtsstreitigkeiten deutlich erhöhen.
Grundsätzliche Kritik an dem Reformvorhaben kam auch vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der vor weitreichenden negativen Folgen für die Selbstverwaltung der Krankenkassen und die Funktionsfähigkeit des Medizinischen Dienstes warnte. Die faktische Ausschaltung der sozialen Selbstverwaltung im MDK werde abgelehnt. Die Unvereinbarkeitsregelung bei der Besetzung der Verwaltungsräte müsse in jedem Fall gestrichen werden.
Der Spitzenverband rügte auch die geplante Neuordnung der Abrechnungsprüfungen. Jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung sei fehlerhaft. In der Folge hätten Krankenhäuser 2017 rund 2,8 Milliarden Euro an die Krankenkassen zurückzahlen müssen. Die geplante Reform berge die Gefahr drastischer Mehrausgaben und strategischer Fehlanreize. Eine maximale Prüfquote von zehn Prozent pro Krankenhaus statt der im Schnitt 17,1 Prozent für das Jahr 2017 sei viel zu gering. 2020 sei in der Folge mit Mehrausgaben von mindestens 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Der Verband forderte die Streichung der maximal zulässigen Prüfquote.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt den Krankenkassen im Gegenzug vor, die Rechnungsprüfungen als Geschäftsmodell zu nutzen. Der Gesetzentwurf stelle einen beachtlichen Schritt in die richtige Richtung dar, da er elementare Probleme des MDK-Prüfverfahrens identifiziere. Das Prüfsystem sei außer Kontrolle geraten und geprägt von einer überzogenen Misstrauenskultur, beklagte die DKG. Die MDK-Prüfungen führten bei den Kliniken zu einem stetig steigenden und nicht vertretbaren Aufwand, zu erheblichen Liquiditätsverlusten und langwierigen Rechtsstreitigkeiten. MDK-Prüfungen würden von den Kassen nicht verdachts-, sondern potenzialbezogen veranlasst und seien inzwischen ein Wettbewerbsfaktor für die Krankenkassen.

Quelle; Mitteilung vom 14.10.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kritik an geplanter MDK-Reform

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2019, 12:20

Kritik an geplanter MDK-Reform
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die geplante Neuorganisation der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) wird von den Krankenkassen heftig kritisiert. Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes beinhaltet der Entwurf für das MDK-Reformgesetz (19/13397 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913397.pdf ) einige inakzeptable Regelungen. Die Vorlage stelle mit ihren organisationsrechtlichen Änderungen zudem "ein vollkommen unbegründetes Misstrauensvotum gegen die Kranken- und Pflegekassen und ihre Selbstverwaltung dar", erklärte der Verband anlässlich einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf am Montag in Berlin. Vertreter der Ärzte und Krankenhäuser lobten hingegen die geplanten Änderungen. Die Gesundheitsexperten äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Abkopplung des MDK von den Krankenkassen vor. Bisher sind die MDK als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und Medizinischer Dienst (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird vom Verband abgelöst. In die neugebildeten Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste sollen Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen entsandt werden.
Der MDK befasst sich unter anderem mit der Pflegebegutachtung und entscheidet über die Pflegebedürftigkeit. MDK-Fachleute prüfen außerdem die Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen. Im Auftrag der Krankenkassen prüft der MDK auch die Krankenhausabrechnungen in ausgewählten Fällen. Der MDK unterstützt zudem Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Die 15 MDK in den Ländern und der MDS bilden gemeinsam die MDK-Gemeinschaft.
Das Gesetz soll auch dazu beitragen, die Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Abrechnungen der Kliniken einzugrenzen. Der Entwurf sieht dazu mehr Transparenz bei den Abrechnungen der Krankenhäuser vor. So soll die Abrechnungsqualität einer Klinik den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Ab 2020 soll eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt werden. Bei einer schlechten Abrechnungsqualität muss eine Klinik mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Kassen und Kliniken schneller lösen. Künftig soll außerdem die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser nicht mehr zulässig sein.
Der AOK-Bundesverband warnte, mit der Reform werde die Vertretung der Beitragszahler im Verwaltungsrat des geplanten Medizinischen Dienstes (MD) erheblich geschwächt. Um einen Verlust an Wissen und Erfahrung für die Arbeit im Verwaltungsrat zu vermeiden, sei es unabdingbar, dass Vertreter der sozialen Selbstverwaltung in der Krankenkasse gleichzeitig eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des MD innehaben könnten. Angesichts der Funktion der Krankenkassen als Auftraggeber und Finanzierer des MD bedürfe es einer organisatorischen Anbindung.
Als nicht sachgerecht bewertete der AOK-Verband die geplanten Änderungen bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Es könne nicht Sinn der Reform sein, einen Großteil der fehlerhaften Abrechnungen gar nicht mehr in die Prüfung einzubeziehen. Das hieße letztlich, Krankenhäuser zu einem strategischen Abrechnungsmanagement aufzufordern. Das neue Modell werde die Zahl der Rechtsstreitigkeiten deutlich erhöhen.
Grundsätzliche Kritik an dem Reformvorhaben kam auch vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der vor weitreichenden negativen Folgen für die Selbstverwaltung der Krankenkassen und die Funktionsfähigkeit des Medizinischen Dienstes warnte. Die faktische Ausschaltung der sozialen Selbstverwaltung im MDK werde abgelehnt. Die Unvereinbarkeitsregelung bei der Besetzung der Verwaltungsräte müsse in jedem Fall gestrichen werden.
Der Spitzenverband rügte auch die geplante Neuordnung der Abrechnungsprüfungen. Jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung sei fehlerhaft. In der Folge hätten Krankenhäuser 2017 rund 2,8 Milliarden Euro an die Krankenkassen zurückzahlen müssen. Die geplante Reform berge die Gefahr drastischer Mehrausgaben und strategischer Fehlanreize. Eine maximale Prüfquote von zehn Prozent pro Krankenhaus statt der im Schnitt 17,1 Prozent für das Jahr 2017 sei viel zu gering. 2020 sei in der Folge mit Mehrausgaben von mindestens 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Der Verband forderte die Streichung der maximal zulässigen Prüfquote.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt den Krankenkassen im Gegenzug vor, die Rechnungsprüfungen als Geschäftsmodell zu nutzen. Der Gesetzentwurf stelle einen beachtlichen Schritt in die richtige Richtung dar, da er elementare Probleme des MDK-Prüfverfahrens identifiziere. Das Prüfsystem sei außer Kontrolle geraten und geprägt von einer überzogenen Misstrauenskultur, beklagte die DKG. Die MDK-Prüfungen führten bei den Kliniken zu einem stetig steigenden und nicht vertretbaren Aufwand, zu erheblichen Liquiditätsverlusten und langwierigen Rechtsstreitigkeiten. MDK-Prüfungen würden von den Kassen nicht verdachts-, sondern potenzialbezogen veranlasst und seien inzwischen ein Wettbewerbsfaktor für die Krankenkassen.

Quelle; Mitteilung vom 14.10.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

MDK-Reformgesetz: Zankapfel Klinikabrechnungen

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2019, 06:37

Deutsches Ärzteblatt vom 18.10.2019:
MDK-Reformgesetz: Zankapfel Klinikabrechnungen
Der Gesetzgeber will die Prüfung der Krankenhausabrechnungen einheitlicher und transparenter gestalten. Krankenkassen und Krankenhäuser streiten sich in der Debatte heftig. Auch kritisieren die Krankenkassen die Strukturreform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Der Entwurf eines „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen“... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-pzjyhu
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

MDK-Reformgesetz – Entmachtung der Selbstverwaltung geht weiter

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2019, 17:09

MDK-Reformgesetz – Entmachtung der Selbstverwaltung geht weiter

Aus Anlass der 2./3. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Verwaltungsrat des MDS:

„Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Sozialen Selbstverwaltung haben mit großem Einsatz, starken Argumenten und gemeinsam mit den Sozialpartnern die vom Bundesgesundheitsminister geplante totale Entmachtung der ehrenamtlichen Verwaltungsräte beim GKV-Spitzenverband und in den Medizinischen Diensten verhindert.

Das Nachgrätschen jetzt ist durch nichts zu rechtfertigen und kontraproduktiv für die dauerhafte Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Gesundheitssystems. Vollkommen unverständlich ist, dass die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste künftig nur noch ein weiteres Ehrenamt in der Sozialversicherung innehaben und für maximal zwei Amtsperioden wählbar sein dürfen. Zumal diese Begrenzung für die anderen Verwaltungsratsmitglieder (Patienten- und Berufsvertreter) nicht gilt.

Im Ergebnis hat damit der Bundestag heute einen weiteren Schritt zur Entmachtung der Sozialen Selbstverwaltung beschlossen. Wohlgemerkt: In diametralen Gegensatz auch zum Koalitionsvertrag, in dem ausdrücklich eine Stärkung der Selbstverwaltung festgeschrieben ist.

Der Verwaltungsrat des MDS erkennt an, dass im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen in den organisationsrechtlichen Vorschriften vorgenommen wurden. Doch sind die beschlossenen Änderungen in der Organisation der Medizinischen Dienste, insbesondere zur Besetzung der Verwaltungsräte sehr widersprüchlich ausgestaltet und schränken die Wahlrechte der Selbstverwaltung stark ein.

Auf der anderen Seite sieht der Verwaltungsrat positive Neuregelungen. Dies betrifft die Umwandlung der Medizinischen Dienste in Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Beibehaltung der föderalen Strukturen. Positiv ist auch, dass die im Gesetz verankerte gutachterliche Unabhängigkeit ausdrücklich auf Pflegefachkräfte und Kodierkräfte in den Medizinischen Diensten ausgedehnt wird. Der Ausbau der bundesweiten Aufgabenwahrnehmung und der Transparenz stärkt die Aufgabenerledigung in der Begutachtung und Prüfung.

Der MDS begrüßt, dass die Rahmenbedingungen für die Krankenhausabrechnungsprüfung durch das MDK-Reformgesetz verbessert werden. Der vorgesehene selektive Prüfansatz und die im Gesetz verankerten Strafzahlungen sind geeignet, perspektivisch den Anteil korrekter Abrechnungen zu erhöhen. Dies kann auf Dauer zu einer Reduzierung der Prüfungen führen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 07.11.2019
Michaela Gehms
Pressesprecherin MDS
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) Theodor-Althoff-Straße 47
45133 Essen
Telefon: 0201 8327-115
Fax: 0201 8327-3115
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
Internet: www.mds-ev.de

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Loslösung von Krankenkassen: Medizinischer Dienst wird neutral

Beitrag von WernerSchell » 10.11.2019, 07:42

Loslösung von Krankenkassen: Medizinischer Dienst wird neutral
Die Begutachtung von Patienten liegt bisher in den Händen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Das weckte bei nicht wenigen Unbehagen und soll nun anders werden.
Quelle: ZDF.de > https://newsletter.vzbv.de/d/d.html?o00 ... jgsyytv3m6
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt