Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen ....

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Moderator: WernerSchell

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Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen ....

Beitrag von WernerSchell » 09.05.2020, 06:07

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Land Nordrhein-Westfalen: Aufhebung des generellen Besuchsverbots in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe zum Muttertag

Das Gesundheits- und Sozialministerium NRW wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher.

Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen. Damit greift das Gesundheitsministerium die zentralen Empfehlungen eines Expertengremiums unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Zimmermann (Hochschule für Gesundheit Bochum) auf, das eigens für dieses Thema eingerichtet wurde.

„Unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie war das generelle Besuchsverbot in den Pflegeheimen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohl die Maßnahme, die am meisten weh getan hat. Die dort lebenden Menschen haben besonders unter den bestehenden Kontaktverboten gelitten. Ich habe immer betont: Wenn es die Situation erlaubt, müssen wir das so schnell wie möglich wieder aufheben“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

„Darum ist es wichtig, dass wir Besuche wieder ermöglichen, wenn gleichzeitig effektive Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Denn eines ist klar: Nicht nur das Coronavirus ist für die Betroffenen eine große Gefahr. Auch soziale Isolation kann erhebliches seelisches Leid und körperliche Schäden verursachen. Darum müssen wir die richtige Balance zwischen einem wirksamen Infektionsschutz auf der einen Seite und der sozialen Teilhabe auf der anderen Seite schaffen“, so Laumann weiter.

Das Expertengremium um Prof. Dr. Zimmermann hat in seinem Bericht (abrufbar unter www.mags.nrw/coronavirus) zum Ausdruck gebracht, dass unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und unter Einhaltung des Infektionsschutzes Besuche wieder möglich gemacht werden können und müssen. „Damit werden nicht nur die Bedürfnisse und Rechte der sozial isolierten, benachteiligten und besonders verletzlichen Menschen gewahrt. Auch der Schutz der in diesen Einrichtungen wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der dort lebenden Mitbewohnerinnen und Mitbewohner wird gewährleistet“, sagt Prof. Dr. Zimmermann für die Expertengruppe.

Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können. Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohnerzimmer stattfinden. Möglich sind Besuche von bis zu zwei Personen in den separat eingerichteten Räumen. Direkt auf dem Bewohnerzimmer kann der Besuch durch eine Person erfolgen. Die Dauer ist je Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.

In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben häufig jüngere und weniger risikobehaftete Menschen, die allerdings in besonderem Maße auf Kontakte zu ihren Angehörigen angewiesen sind. Deshalb werden die Einrichtungen Öffnungen vorbereiten müssen, die gegebenenfalls über die in den Pflegeheimen hinausgehen.

Alle Besucher sollen registriert und einem Kurzscreening unterzogen werden, bei dem unter anderem auch Fragen zum eigenen Gesundheitszustand und zu möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage beantwortet werden müssen. Dadurch soll das Risiko des Besuchs von Infizierten, Kontaktpersonen und von Personen mit Erkältungszeichen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auch müssen Besucherinnen und Besucher die erforderlichen Schutzmaßnahmen erklärt und sie gegebenenfalls begleitet werden.

Klar ist darüber hinaus auch: Bei allen Maßnahmen müssen die aktuellen Empfehlungen des RKI berücksichtigt werden. Die Einrichtungen, egal ob in der stationären Pflege oder im Bereich der Eingliederungshilfe, werden nun über die konkrete Umsetzung informiert, um entsprechende Konzepte und Vorarbeiten auf den Weg bringen zu können.

In den tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind ab dem 10. Mai 2020 für die dort lebenden Personen ebenfalls Lockerungen vorgesehen.

Auch die Werkstätten für behinderte Menschen sollen dann wieder mehr Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Selbstverständlich müssen auch dort die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten steht an erster Stelle. Die Einrichtungen können also beginnen, Öffnungskonzepte zu erarbeiten, die sich im Rahmen der Empfehlungen des RKI zu den Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie zu den besonders gefährdeten Personengruppen und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewegen und die Gegebenheiten in der Region, der jeweiligen Werkstatt und ihre Beschäftigten, aber zum Beispiel auch die Arbeitsumgebung berücksichtigen.

„Ich bin froh, dass wir nun wieder ein Stück Normalität ermöglichen können. Menschen brauchen vertraute Kontakte und Gespräche“, so Minister Laumann. „Und ich bin auch sehr erfreut, dass über unser Vorgehen mit den gesundheitspolitischen Sprechern im Landtag ein Einvernehmen besteht.“
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/a ... -eingliede

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Foto: Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesund und Soziales NRW

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Dazu passt die nachfolgende Pressemitteilung der Hochschule für Gesundheit in Bochum:

Hochschule für Gesundheit in Bochum

Schutz vor Infektion und vor sozialer Isolation


Unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Zimmermann von der Hochschule für Gesundheit in Bochum hat ein interdisziplinäres Expertengremium 'Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Infektion und vor sozialer Isolation von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigungen in einer Exit-Strategie‘ vorgelegt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hatte die Empfehlungen beauftragt und am 5. Mai 2020 veröffentlicht.

In einem Ad-hoc-Papier vom 24. April 2020 haben zehn Expert*innen unter der Federführung von Dr. Markus Zimmermann, Professor für pflegerische Versorgungsforschung an der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum), in einer interdisziplinären Expertise ‚Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Infektion und vor sozialer Isolation von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigungen in einer Exit-Strategie‘ gegeben. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Empfehlungen in Auftrag gegeben.

Die interdisziplinäre Expert*innengruppe betonte, dass eine fortgesetzte Kontaktsperre bei pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung unter Umständen zu einem größeren Schaden führen könne, als es das Risiko einer COVID-19-Infektion mit sich bringe. Abhängig von der Möglichkeit der kognitiven Verarbeitung oder der Situation der Menschen könne das Ausbleiben von Besuchen Apathie, Depressionen und Suizidgedanken entstehen oder zunehmen lassen, heißt es in dem Papier.

Aus medizinisch-infektiologischer, aus epidemiologischer, rechtlicher, pflege- und rehabilitationswissenschaftlicher, ethischer und ökonomischer Perspektive sowohl der Wissenschaft als auch der am Versorgungsgeschehen Beteiligten wird in dem Papier die Frage geprüft, ob und unter welchen Bedingungen soziale Kontakte mit An- und Zugehörigen während der anhaltenden COVID-19-Epidemie ermöglicht werden könnten, um damit eine soziale Isolierung der Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigung aufzuheben oder zu kompensieren.

Zunächst seien die Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Robert Koch-Instituts (RKI) zu erfüllen, die verhindern sollen, dass Coronaviren in die Einrichtungen hineingetragen werden. „Schon jetzt können die Einrichtungsleitungen ja laut der gültigen Coronaschutzverordnung Besuche innerhalb der Wohnbereiche in Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es rechtlich erforderlich, medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist“, erklärte Markus Zimmermann und fügte hinzu, dass „das Ausbleiben der Besuche und Kontakte mit elementaren Bezugspersonen in manchen Fällen nicht zu verantworten ist“.

Die Expert*innen weisen darauf hin, dass die Ausstattung mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung sowie die Ausbildung in der Anwendung von Schutzmaßnahmen in vielen Einrichtungen begrenzt ist. Diese bestehenden Defizite müssten „so rasch als möglich ausgeglichen werden“. Zudem benötige die Umsetzung der RKI-Empfehlungen die Schulung von Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen.

Die Corona-Pandemie habe zu einer sozialen Isolierung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigung geführt, heißt es in dem Gutachten. Diese sozialen Kontakte seien jedoch für ältere und pflegebedürftige Menschen, für Menschen mit chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen existenziell. Vielfach seien soziale Kontakte der zentrale Lebensinhalt im Tagesablauf der Bewohner*innen. Daher müssten Überlegungen angestellt werden, wie nach Beendigung von allgemeinen Kontaktsperren in der Bevölkerung trotz des erhöhten Infektionsrisikos und des Risikos von schwierigen Verläufen im Falle einer Erkrankung Kontakte ermöglicht werden können.

Die Expert*innen weisen darauf hin, dass Menschen, die in sozialen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen leben, bislang deutlich seltener Zugang zu digitalen Medien und deshalb weniger Möglichkeiten haben, ihre sozialen Kontakte virtuell zu pflegen.

Laut Empfehlung müssen für die Bewohner*innen soziale Kontakte von außen und auch nach außen mit den notwendigen Vorkehrungen der Hygiene und geeigneter Schutzvorkehrungen ermöglicht und deshalb die rechtlichen Grundlagen entsprechend angepasst werden. Zentrale Voraussetzung für ein gesteuertes Besuchsrecht ist ein differenziertes und transparentes Kommunikations- und Informationsmanagement in den Einrichtungen unter Mitwirkung der Bewohnerbeiräte.

Zum Schutz der Pflegenden und Betreuer*innen sowie zum Schutz der Mitbewohner*innen müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vorgaben des Infektionsschutzes gewahrt werden.

Besuche von außerhalb können laut Empfehlung in den Außenanlagen der Einrichtungen oder speziellen Besuchsräumen mit geringerem Risiko organisiert werden. Vorstellbar sind abtrennbare Areale oder abgegrenzte Einheiten wie beispielsweise Lauben oder temporäre Besuchshäuser, -container oder eigens errichtete Zelte.

Beruflich Pflegende und pflegende An- und Zugehörige müssen sich und die pflegebedürftige Person bei der Versorgung entsprechend schützen können. Zimmermann: „Dafür werden ausreichend Schutzmaterialien wie Einmalhandschuhe, Mund-Nasenschutz und Einmalkittel benötigt. Auch für Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, empfehlen wir einen bevorzugten Zugang zu Mund-Nasenschutzmasken oder höherwertigen Schutzmasken.“

Aus Sicht der Expert*innen sollte es eine zentrale Notrufnummer geben, damit in Notfällen der Rettungsdienst die Verantwortung für die weitere Versorgung von pflegebedürftigen Personen übernehmen könne, sobald die Pflege- oder Betreuungsperson an COVID-19 erkrankt. Es sollten zudem lokale Pools mit erfahrenen Pflegepersonen aufgebaut werden, die als Freiwillige in Notsituationen zur Verfügung stehen und kurzfristig eingesetzt werden können. „Die Koordination und Notfallnummer könnte aus unserer Sicht zum Beispiel bei der Pflege- und Wohnberatung der Kommunen oder der Kreise verankert werden“, erklärte Zimmermann.

Als besondere Regelung führt das Papier den Ratschlag auf, dass vorhandene Patientenverfügungen im Hinblick auf den Wunsch nach intensivmedizinischer Behandlung geprüft werden sollten. Im Falle fehlender Patientenverfügungen sollten Bewohner*innen und Betreuer*innen darauf angesprochen werden.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Markus Zimmermann, Professor für pflegerische Versorgungsforschung an der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum), Mail: markus.zimmermann(at)hs-gesundheit.de





Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2020
Dr. Christiane Krüger Pressestelle
Hochschule für Gesundheit
https://idw-online.de/de/news746887
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Heim-Besuchsverbote gelockert = große logistische Herausforderungen

Beitrag von WernerSchell » 09.05.2020, 06:10

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DBfK Südost e.V.

Einrichtungen vor großen logistischen Herausforderungen

DBfK warnt vor zu schneller Öffnung der stationären Langzeitpflege für Besucher/innen / Mehr Schutzausrüstungen, mehr Pflegefachpersonen, mehr Tests und eine einheitliche Besuchsregelung gefordert

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Die Lockerung der Besuchsregelungen vom kommenden Wochenende an – so wünschenswert diese sind – stellt die stationäre Landzeitpflege vor große logistische Herausforderungen: „Es ist niemand darauf vorbereitet, wenn neben 100 Bewohnerinnen und Bewohnern noch 100 Angehörige eine Einrichtung aufsuchen. Schon alleine der Schutz der Bewohner/innen stellt die Pflegenden derzeit vor große Hürden“, warnt Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des DBfK Südost e.V. Die Bandbreite an Herausforderungen ist im Zuge der Lockerungen groß: Neben der strikten Einhaltung des Hygienekonzeptes müssen Pflegende Bewohner/innen und Angehörige, die sich lange nicht gesehen haben und sich nun nur auf Distanz begegnen dürfen, auch emotional begleiten. Viele Einrichtungen fühlen sich alleine gelassen. „Damit die Einrichtungen mehr Sicherheit im Umgang mit den Besuchsregeln bekommen, fordern wir von der Politik ein Konzept zur schrittweisen Öffnung der Heime. Dies ermöglicht eine nachhaltige, gute Planung und Vorbereitung. Ein Überrumpelungsmanöver ist wenig hilfreich“, so Dr. Biederbeck weiter.

Grundvoraussetzung sei, dass es überall und für jeden eine geeignete persönliche Schutzausrüstung gibt, das sei bislang nicht der Fall. „Der Mangel an Schutzausrüstung ist nach wie vor ein riesiges Problem, von einer Entwarnung kann keine Rede sein“, so Dr. Biederbeck.

Maske und Mindestabstand, möglichst im Freien lauten die wagen Vorgaben seitens der Politik – die mögliche Tragweite dieser Lockerungen ist offenbar nicht bedacht worden. Der DBfK als Vertreter der professionellen Pflege ist in großer Sorge und warnt vor ernsthaften Konsequenzen. Oberstes Gebot bleibt, Menschen zu schützen und das Gesundheitssystem und damit die Berufsgruppen im Gesundheitswesen nicht zu überfordern. Der logistische Aufwand für die Registrierung und Einweisung der Besucherinnen und Besucher ist enorm und bindet zusätzliches Personal, das in den Einrichtungen aber oftmals nicht vorhanden ist. Hier zeigt sich erneut die unauflösbare Misere eines auf Effizienz getrimmten Pflegewesens. Das Infektionsgeschehen in den Pflegeeinrichtungen hat in den letzten Wochen gezeigt, welche fatalen Konsequenzen daraus entstehen können.

Nicht zuletzt müssen die Einrichtungen über ausreichend gut qualifizierte Pflegefachpersonen verfügen: Die geforderte strikte Einhaltung von Hygieneregeln ist nur möglich, wenn ausreichend qualifiziertes Personal pro Schicht eingeplant ist, das in der Lage ist, die Schutzvorkehrungen zu treffen und damit die Hygienestandards genau einzuhalten. Auch und ganz besonders in den Pflegeeinrichtungen gilt, Kontakte auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken: Je kleiner die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ist, die eine Pflegefachperson pflegt, desto geringer ist die Infektionsgefahr.

In diesem Zusammenhang muss auch die regelmäßige Testung der Bewohner/innen und des Personals, vor allem aber die zügige Mitteilung des Testergebnisses (innerhalb von 24 Stunden), gewährleistet sein. Das ist ebenfalls noch ein Manko.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.05.2020
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost e.V. | Edelsbergstraße 6 | 80686 München
Telefon: 089-179970-23 | Mobil: 0176 43996058 | Fax: 089-1785647 | s.karg@dbfk.de | www.dbfk.de | www.facebook.com/dbfk.suedost



+++
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Dazu ergeben sich von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk folgende Anmerkungen:

Ich sehe mit dem DBfK e.V. die Lockerungen der Besuchsverbote für die Pflegeeinrichtungen für sehr problematisch an. Darauf habe ich bereits in verschiedenen Statements aufmerksam gemacht. Es gibt viele Gründe, die zu erheblichen Bedenken Anlass geben. Den erforderlichen Schutz vor Infektionen der meist älteren und vorerkrankten HeimbewohnerInnen (= Personen mit höchstem Risiko) und Pflegekräfte sehe ich nicht als ausreichend gewährleistet an.
Es ist im Übrigen zu bedenken, dass die bisherigen Pflege-Stellenschlüssel für eine angemessene Versorgung der BewohnerInnen keine Grundlage bieten konnten. Daher wurde folgerichtig immer wieder über entsprechende Mängel berichtet und es mussten entsprechende Aufbesserungen eingefordert werden (siehe u.a. unter > viewtopic.php?f=3&t=23544 ).
Das seit Monaten im BMG vorliegende Rothgang-Gutachten sieht einen zusätzlichen Dienstkräftebedarf von 36% vor und liegt damit weit über dem von hier mit 20% angenommenen Stellenplus. Hierdurch wird die Personalmisere noch einmal zusätzlich verdeutlicht (siehe u.a. unter > viewtopic.php?f=3&t=23508 )
Und jetzt sollen die personell total unterbesetzten Pflegeeinrichtungen auch noch sicherstellen, dass bei den anstehenden Besucherströmen Infektionen durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen tunlichst ausgeschlossen werden. Das halte ich unter den gegebenen Umständen für nicht machbar mit der Folge, dass mit gehäuften Corona-Infektionsausbrüchen in den Heimen zu rechnen ist. Dabei will ich das Bemühen einzelner Einrichtungen um möglichst sichere Besuchsvoraussetzungen nicht infrage stellen. Bei einer Betrachtung der Gesamtsituation in Deutschlands Pflegeheimen kann das aber die Sorge bezüglich der genannten Gefährdungslage nicht wirklich schmälern. - Werner Schell
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WernerSchell
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Coronavirus - Schutz der Heimbewohnerinnen und Pflegekräfte mängelbehaftet ...

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2020, 16:42

"Die Politik hat die Möglichkeiten, Menschen, die in Pflegeheimen leben und arbeiten, konsequent und von Beginn an vor dem Corronavirus zu schützen, versäumt."
Zwischenruf von Patrick Weiss in CAREkonkret, 15.05.2020

+++
Die Medien haben lebhaft zur Besuchslockerung in den Pflegeeinrichtungen berichtet, zum Teil sehr kritisch. U.a. berichtete die Rheinische Post am 16.05.2020 wie folgt:

Kritik an NRW-Regierung:
„Der Druck wurde auf die Träger und Pflegeheime abgewälzt“

Düsseldorf Seit Samstag dürfen Pflegeheim-Bewohner in Nordrhein-Westfalen wieder Besuch bekommen. Den Trägern zufolge hielt sich der Andrang in Grenzen, Angehörige zeigten meist Verständnis. Es gibt aber auch Kritik.
Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) Nordrhein-Westfalen kritisiert die Landesregierung für die Wiedereröffnung der Pflegeheime am vergangenen Samstag.
„Es ist verantwortungslos, wenn der Gesundheitsminister den Angehörigen zum Muttertag Besuche verspricht, sich aber in keiner Weise um die Umsetzung kümmert“,
sagt Sprecherin Katrin Mormann. „Dieser Druck wurde einfach auf die Träger und vor allem auf Einrichtungen abgewälzt.“ Die gelockerten Besuchsmöglichkeiten seit dem vergangenen Wochenende funktionierten nur wegen der guten Vorbereitung der Einrichtungen.
… (weiter lesen unter) …. > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-51105303
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Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeheimen unzureichend umgesetzt

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2020, 17:16

Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeheimen unzureichend umgesetzt

Bonn. Die Petition des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V. zur Lockerung der Besuchsverbote hat Wirkung gezeigt. „Mit Enttäuschung müssen wir jetzt allerdings feststellen, dass die Umsetzung in vielen Einrichtungen nicht oder völlig unzureichend erfolgt“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins. „Viele Bewohnerinnen und Bewohner leiden weiterhin unter den emotionalen und körperlichen Folgen sozialer Isolation.“

Täglich erreichen die Rechtsberater des BIVA-Pflegeschutzbundes erschütternde Anrufe und E-Mails mit Klagen über die für viele immer noch schwer erträglichen Zustände in vielen Einrichtungen: Besuchsumstände, die „Gefängnisbesuchen“ ähneln oder für Hörgeschädigte oder Demenzerkrankten nicht geeignet sind. Privatsphäre ist unmöglich. Besuchszeiten sind selbst für weit angereiste Angehörige auf wenige Minuten beschränkt. Die Anzahl der Besucher ist aus Sicht der Betroffenen willkürlich begrenzt. Bettlägerigen und sehr pflegebedürftigen Menschen können Angehörige aufgrund von Abstandsregeln nicht helfend zur Seite stehen. Oftmals wird der Besuch gänzlich verweigert mit dem Hinweis, dass noch kein Hygienekonzept vorliege. Das sind nur einige der häufigsten Beschwerden.

Der BIVA-Pflegeschutzbund stellt daher die dringende Forderung, endlich verbindliche Vorgaben und Fristen für die Erstellung von bedarfsgerechten Besuchs- und Hygienekonzepten zu erlassen. Diese Konzepte müssen von den Aufsichtsbehörden überprüft und sollten für jeden zugänglich, z.B. auf der Internetseite der Einrichtungen, veröffentlicht werden. Nur wenn den Heimen klare Handlungsanweisungen an die Hand gegeben und Fristen gesetzt werden, können Unsicherheiten und damit willkürliche und oftmals unnötige Härten vermieden werden.

Mit Hilfe einer bundesweiten Umfrage sammelt der BIVA-Pflegeschutzbund derzeit weitere Erfahrungen von Menschen mit den jetzt geltenden Besuchsregeln (https://de.surveymonkey.com/r/KQ5G7CW). Erste Ergebnisse zeigen bereits, dass Angehörige, die Zutritt in die Einrichtungen erhalten haben, nicht selten einen schlechten Allgemeinzustand der Bewohner feststellen, was auf die verringerte Betreuungs- und Pflegeleistung zurückzuführen ist. Stegger sieht dies im Zusammenhang mit den ausbleibenden Besuchen, die in den Einrichtungen stets sowohl eine kontrollierende als auch sehr häufig eine aktiv unterstützende Funktion haben. „Länder und regionale Aufsichtsbehörden müssen hier schnellstens handeln, um die gesetzlich vereinbarten Besuchserleichterungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner umzusetzen und die negativen Folgen der Isolation zu beenden“, sagt Stegger.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 22.05.2020
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
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Besuche in Pflegeheimen: Einrichtungen brauchen klare Vorgaben und mehr Unterstützung

Beitrag von WernerSchell » 26.05.2020, 13:31

Besuche in Pflegeheimen: Einrichtungen brauchen klare Vorgaben und mehr Unterstützung

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat die Landesregierungen dazu aufgerufen, mit klaren Vorgaben Besuche von Angehörigen in allen Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Rückmeldungen von Betroffenen zeigen, dass sich trotz der von Bund und Ländern angekündigten Lockerungen die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen nicht entscheidend verbessert hat. Vielfach sind Besuche nur einmal in der Woche und für eine Dauer von 30 bis 60 Minuten möglich, Angehörige und Bewohner bleiben durch eine Plexiglasscheibe getrennt.

„Es ist auch nicht zu akzeptieren, dass mobile Bewohnerinnen und Bewohnern daran gehindert werden, sich frei zu bewegen und die Einrichtungen auch mal zu verlassen“, so BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering. „Die Entscheidung über solche gravierenden Freiheitseinschränkungen kann nicht von den Einrichtungen getroffen werden.“

Die BAGSO fordert, dass für Angehörige, die bei pflegerischen Aufgaben unterstützen, tägliche Besuche mit ausreichender Zeitdauer möglich gemacht werden. Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten präventiven Tests in Pflegeheimen müssen kurzfristig durchgeführt werden. Die Einrichtungen benötigen zudem finanzielle und personelle Unterstützung, um ihren Aufgaben in der Corona-Pandemie gerecht werden zu können.


Zur Stellungnahme "Besuche in Pflegeheimen: Einrichtungen brauchen klare Vorgaben und mehr Unterstützung" >>> https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... ona....pdf

Über die BAGSO
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt über ihre 120 Mitgliedsorganisationen viele Millionen ältere Menschen in Deutschland. Mit ihren Publikationen und Veranstaltungen – dazu gehören auch die alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Seniorentage – wirbt die BAGSO für ein möglichst gesundes, aktives und engagiertes Älterwerden.


Quelle: Pressemitteilung vom 26.05.2020
Kontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 12
www.bagso.de
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Kreisdirektor Dirk Brügge zu Besuche in Pflegeeinrichtungen:„Sicherheit der Heim-Bewohner steht an erster Stelle“

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2020, 14:36

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 379/2020
Datum: 29.5.2020


Kreisdirektor Dirk Brügge zu Besuche in Pflegeeinrichtungen:
„Sicherheit der Heim-Bewohner steht an erster Stelle“


Rhein-Kreis Neuss. Seit dem 10. Mai sind wieder Besucher in Pflegeeinrichtungen möglich. Alle Einrichtungen im Kreis haben auf Basis der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts ein Besuchskonzept erstellt und dieses mit der Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)-Behörde des Rhein-Kreises Neuss abgestimmt. Kreisdirektor und Sozialdezernent Dirk Brügge berichtet, dass die WTG-Behörde des Kreissozialamtes die Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung der Besuchsregelung unterstützt. Gleichzeitig wirbt er um Verständnis für die Situation in den Einrichtungen: „Angehörige verstehen häufig nicht, dass die Besuche mit großem organisatorischem Aufwand verbunden sind. Die Pflegeeinrichtungen tun alles, um einerseits Besuche unter Sicherstellung des Infektionsschutzes zu ermöglichen und andererseits den Regelbetrieb aufrecht zu erhalten.“ Sicher sei der Wunsch, die Angehörigen regelmäßig wiederzusehen, groß, doch stehe die Sicherheit der Heim-Bewohner an erster Stelle.

Kreisdirektor Dirk Brügge betont: „Besuche sind nur möglich, wenn sich alle an die Regeln halten.“ Er erinnert daran, dass maximal ein Besuch pro Bewohner mit maximal zwei Angehörigen am Tag möglich ist. Besucher müssen sich registrieren und einem Kurz-Screening unterziehen. Die Besuche finden in speziellen Bereichen unter hohen Schutz- und Hygieneanforderungen statt, und die Einrichtung kann die Dauer der Besuche zeitlich begrenzen. Wenn die Einrichtungsleitung Spaziergänge erlaubt, dürfen die Bewohner die Einrichtung auch kurzfristig verlassen – allerdings nur unter Beachtung der bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen.

Damit die Besuche reibungslos funktionieren können, sind die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen auf die Unterstützung und das Verständnis der Angehörigen angewiesen. Wer sich vor seinem Besuch mit der Einrichtung in Verbindung setzt, sorgt mit dafür, dass die Vorgaben von Land, Gesundheitsamt und Heimaufsicht eingehalten werden können und alle gesund bleiben. „Wir befinden uns immer noch in Corona-Zeiten, und es gibt leider noch keinen Grund zur Entwarnung. Deshalb müssen wir alle achtsam bleiben“, erinnert Brügge.

Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
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41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

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BAGSO zieht Zwischenbilanz zu Besuchsregeln in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 03.06.2020, 17:15

Einige Bundesländer müssen dringend nachbessern
BAGSO zieht Zwischenbilanz zu Besuchsregeln in Pflegeheimen


Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert, dass in allen Bundesländern Besuche in Pflegeheimen wieder in angemessener Weise möglich gemacht werden. Mehr als vier Wochen nach der Ankündigung von Bund und Ländern, Pflegeeinrichtungen unter Auflagen wieder für Besuche von Angehörige zu öffnen, stellen mehrere Bundesländer es weiterhin in das Ermessen der Einrichtungen, ob sie Besuche überhaupt zulassen. In anderen Bundesländern sind Besuche auf maximal eine Stunde in der Woche begrenzt. Die BAGSO hält diese Regelungen für nicht verhältnismäßig und fordert die betreffenden Länder auf, ihre Verordnungen anzupassen.
Bei den Kontaktverboten zwischen engsten Familienangehörigen handelt es sich nach Meinung der BAGSO um die mit Abstand schwersten Grundrechtseingriffe in der gesamten Corona-Zeit. „Sie mögen zu Beginn der Corona-Krise begründet gewesen sein, aber sie waren auf einen Zeitraum von vier oder sechs Wochen ausgelegt und können auf keinen Fall unverändert Bestand haben. In etlichen Bundesländern haben die Verantwortlichen dies bereits erkannt“, heißt es in der Stellungnahme der BAGSO.
In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein gelten weiter grundsätzliche Besuchsverbote. Die Einrichtungsleitungen entscheiden weitgehend selbst darüber, welche Ausnahmen sie zulassen. In Bremen, Hamburg und Hessen ist der Besuch auf eine Stunde pro Woche oder weniger begrenzt. In Brandenburg und Niedersachsen sollen Besuche ermöglicht werden, Häufigkeit und Dauer bleiben aber vollständig im Ermessen der Einrichtungen.
Die übrigen acht Bundesländer haben tägliche Besuche von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen in den vergangenen Wochen durch Verfügungen ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist aus Sicht der BAGSO, dass die Umsetzung der Regelungen von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird.


Zur Stellungnahme „Besuche in Pflegeheimen: Einige Bundesländer müssen dringend nachbessern“ > https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... bilanz.pdf

Über die BAGSO
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt über ihre 120 Mitgliedsorganisationen viele Millionen ältere Menschen in Deutschland. Mit ihren Publikationen und Veranstaltungen – dazu gehören auch die alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Seniorentage – wirbt die BAGSO für ein möglichst gesundes, aktives und engagiertes Älterwerden.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.06.2020
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Anlaufstelle bei Konflikten zu Heimbesuchen in Nordrhein-Westfalen

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2020, 16:39

Ärzte Zeitung vom 05.06.2020:
Nordrhein-Westfalen
Anlaufstelle bei Konflikten zu Heimbesuchen

Weil viele Heime trotz gelockerter Besuchsregeln noch restriktiv damit umgehen, hat Nordrhein-Westfalen eine „Dialogstelle“ etabliert.
Von Ilse Schlingensiepen
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen soll eine neue „Dialogstelle“ dabei helfen, Konflikte über die Ausgestaltung der Besuchsregelungen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen unter Corona-Bedingungen möglichst einvernehmlich zu lösen.
.... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte ... 6960EEFYI4


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Siehe auch unter > https://www1.wdr.de/nachrichten/landesp ... n-100.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Besuche in Pflegeheimen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert verbindliche Regelungen für alle Einrichtungen

Beitrag von WernerSchell » 12.06.2020, 16:54

Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG)

Besuche in Pflegeheimen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert verbindliche Regelungen für alle Einrichtungen

Berlin, 12. Juni 2020. Während überall in Deutschland immer mehr Bereiche konsequent aus dem Corona-Lockdown geführt werden und sich wieder etwas Normalität einstellt, erleben Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen auch weiterhin große Einschränkungen und zum Teil Willkür bei den Besuchsregelungen. „Uns erreichen nach wie vor zahlreiche Anrufe von Angehörigen, die keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, ihre Lieben im Pflegeheim zu besuchen“, so Monika Kaus, die 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG). „Die Besuche können nicht regelmäßig stattfinden, sie sind aufgrund der Schutzvorgaben nur mit Mundschutz, auf Abstand und hinter Plexiglaswänden möglich, Berührungen sind untersagt. Das ist besonders für Menschen mit einer Demenzerkrankung sehr verwirrend und löst Ängste und Unruhe aus.“

Aus Sicht der DAlzG gibt es nach der monatelangen Trennung von Pflegeheimbewohnern und ihren nächsten Angehörigen noch immer keine grundsätzlichen Verbesserungen, damit der Kontakt zwischen den Familienmitgliedern wieder überall möglich ist und zu mehr Wohlbefinden und Lebensqualität beitragen kann. „Schon der mangelnde Kontakt in den letzten Wochen hat bei vielen demenzerkrankten Pflegeheimbewohnern zu einer deutlichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geführt. Mittlerweile zweifelt niemand mehr an den positiven Wirkungen und der Notwendigkeit von persönlichem Kontakt, körperlicher Nähe und Berührung. Daher müssen dringend grundsätzliche Regelungen getroffen werden, die von allen Pflegeeinrichtungen verbindlich umgesetzt werden müssen“, fordert Monika Kaus.

„So kann es auch gehen!“

Erste Verbesserungsmaßnahmen in einzelnen Bundesländern

Positive Beispiele für konkrete Verbesserungsmaßnahmen kommen aktuell aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein: In der vergangenen Woche hat die Landesregierung von NRW eine Dialogstelle für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen eingerichtet. Aufgabe der Dialogstelle ist es, Streitigkeiten zu schlichten, die bei der Ausgestaltung der Besuchsmöglichkeiten in den stationären Pflegeeinrichtungen aufkommen können.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat „Handlungsempfehlungen als Mindestvorgaben für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Pflege“ veröffentlicht, die ab dem 15. Juni gelten. Demnach hat jede Einrichtung ein individuelles Besuchskonzept zu entwickeln, das eine fachliche und ethische Risikobewertung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen und den in stationären Einrichtungen notwendigen Maßnahmen des Infektionsschutzes vornimmt.

Verbindliche Regelungen für alle Einrichtungen nötig

„Solche Maßnahmen müssen sich in der nächsten Zeit bewähren. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in den Einrichtungen dieser Bundesländer gelingt und wie sichergestellt werden kann, dass die Maßnahmen wirklich in jeder Einrichtung erfolgen“, sagt Monika Kaus. „Erst dann erleben die Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen die Besuche als die so dringend notwendige Erleichterung und Entlastung.“ Die DAlzG sieht in einigen Bundesländern eine erste positive Entwicklung.

Informationen zu Corona für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind oft schon in normalen Zeiten hoch belastet. Nun liegt die Verantwortung für eine gute Versorgung der Erkrankten meist ausschließlich auf ihren Schultern. Die DAlzG hat auf ihrer Internetseite Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Corona-Zeit zusammengestellt. Dort finden Interessierte unter anderem einen kurzen Erklärfilm sowie ein Informationsblatt, das sich auch an Menschen mit beginnender Demenz richtet: www.deutsche-alzheimer.de/ueber-uns/pre ... krise.html

Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,7 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.


Kontakt
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Susanna Saxl, Annika Koch
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
www.deutsche-alzheimer.de
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Besuchsregelungen in Altenheimen: Konflikte vermeidbar machen

Beitrag von WernerSchell » 13.06.2020, 06:10

Besuchsregelungen in Altenheimen: Konflikte vermeidbar machen

Bonn. Die Kette der Beschwerden über die aktuellen Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen reißt nicht ab. Trotz Lockerungen der Besuchsverbote erleben viele Angehörige keine Erleichterung. Umgekehrt beschweren sich die Einrichtungen öffentlich in den Medien über Angehörige, die die geltenden Sicherheitsregelungen in den Heimen missachten.

„Diese quälenden Konflikte für alle Seiten müssten nicht sein“, sagt der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V., Manfred Stegger. Er verweist auf positive Beispiele unter den Einrichtungen, die für ihre Bewohnerinnen und Bewohner gute Lösungen gefunden haben. Gleichzeitig betont er noch einmal die Forderung seines Vereins, die von den Heimen erarbeiteten Richtlinien transparent zu machen. Viele Konflikte entstünden, weil Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen nicht ausreichend informiert und von den praktizierten Regelungen überrascht werden. Selbst die gewählten Heimbeiräte kennen diese Regeln oftmals nicht. Unmut und Unverständnis bei den Betroffenen seien die Folge.

Als positives Beispiel nennt Stegger die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach, die in sieben Altenheimen sehr viel tue, um im Rahmen des gesetzlich Erlaubten Besuche zu ermöglichen. Für alle Einrichtungen wurden Besuchsbegleiter eingestellt entsprechend der Empfehlung des Robert Koch Instituts. Jede Einrichtung ermögliche sechs Stunden täglich Besuche bei den Bewohner*innen, so Stegger. Außerdem würden alle Mitarbeiter*innen und Senior*innen regelmäßig getestet. Pro Tag und pro Heim bedeute das sieben Stunden Mehrarbeit. Durch das Einstellen von zusätzlichem Personal für die Besuche werde zudem der Soziale Dienst entlastet, der so mehr Zeit für seine eigentlichen Aufgaben habe: das Erbringen von Betreuungsleistungen. Diese werden in vielen Heimen zurzeit zum Nachteil der Bewohner*innen eingeschränkt oder ganz ausgesetzt. Die personellen Mehrausgaben können vom Corona-Rettungsschirm aufgefangen werden. Allerdings, so Stegger, müsse die Einrichtungsleitung bereit sein, diesen organisatorischen Mehraufwand selbst zu leisten. Dies sei leider längst nicht überall der Fall.

Auch weist Stegger in dem Zusammenhang auf die Notwendigkeit hin, vor allem Angehörigen, die vor Corona regelmäßige Pflege- und Unterstützungsaufgaben für ihre Lieben übernommen haben, wieder aktiv mitarbeiten zu lassen. Nach wie vor müssten sie die Abstandsregeln einhalten. Schließlich seien sie ebenfalls „systemrelevant“. Sie sollten ebenso regelmäßig getestet und ihre selbstgewählten Aufgaben für ihre Lieben wahrnehmen können.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 12.06.2020
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
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Pflege und SARS-CoV-2-Pandemie - Heime fühlen sich von Corona-Lockerungen überfordert

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2020, 16:48

Ärzte Zeitung vom 19.06.2020:
Pflege und SARS-CoV-2-Pandemie
Heime fühlen sich von Corona-Lockerungen überfordert

Heimbewohner zählen zu den Corona-Risikogruppen: In vielen Einrichtungen gelten daher strenge Besuchsregeln. Jetzt rufen die Länder nach Lockerung bei zugleich maximalem Schutz. Die Anbieter sehen sich einmal mehr im Stich gelassen.
Von Thomas Hommel
Berlin. Private Pflegeanbieter haben scharfe Kritik an den Gesundheitsministern der Länder geübt. Deren Forderung nach einer Lockerung der Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen bei „maximalem“ Schutz vor möglichen SARS-CoV-2-Infektionen stelle die Einrichtungen vor eine „unlösbare Aufgabe“, heißt es in einem am Freitag bekannt gewordenen „Offenen Brief“ des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). .... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 1CDCC83CE8
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Resolution der Gesundheitsministerkonferenz zu Besuchskonzepten in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2020, 06:26

BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt Resolution der Gesundheitsministerkonferenz zu Besuchskonzepten in Pflegeheimen
NRW reagiert als erstes Bundesland mit einer neuen Allgemeinverfügung


Bonn. Die Gesundheitsminister der Länder fordern in einer Resolution vom 18. Juni 2020 alle Leitungen von Pflegeeinrichtungen auf, in ihren Besuchskonzepten den Infektionsschutz zu wahren und gleichzeitig soziale Kontakte zu ermöglichen. Aufgrund des aktuell geringen Infektionsgeschehens erwarte man nun, dass die Spielräume für mehr Besuche ausgeschöpft würden. In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 19. Juni eine Allgemeinverfügung mit entsprechenden Lockerungen. Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt den Vorstoß von Nordrhein-Westfalen und fordert alle anderen Bundesländer auf, dem guten Beispiel zu folgen.
Bis heute beklagen immer noch 70 Prozent der Anrufer beim BIVA-Beratungstelefon unerträgliche Besuchssituationen, da nach den ersten Lockerungen oftmals keine bedarfsgerechten Besuche möglich waren. „Die bisherigen Lösungen haben keine Balance von Schutz vor Infektion, seelischer Gesundheit und Selbstbestimmtheit des Einzelnen ermöglicht“, sagt BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger. Der BIVA-Pflegeschutzbund setzt sich bereits seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sowohl für das Grundrecht auf Selbstbestimmung und Teilhabe als auch für ausreichenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ein.
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 19. Juni 2020 eine neue Allgemeinverfügung, die konkrete Anforderungen an die Besuchskonzepte der Pflegeeinrichtungen stellt. Hierin wird unter anderem festgelegt, dass Besuche täglich möglich sein müssen und dass mit Mund-Nase-Bedeckung und Händedesinfektion auch körperliche Berührungen erlaubt sind. Ab dem 1. Juli sind Besuche auf den Bewohnerzimmern zuzulassen – und zwar vertraulich, also ohne Begleitperson. „Die übrigen Bundesländer müssen nun zeitnah diesem guten Beispiel folgen“, fordert Stegger.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 22.06.2020
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Lars Mückner (Betreuungsrichter aus Duisburg) und andere diskutieren über Freiheitsrechte in Coronazeiten

Beitrag von WernerSchell » 05.07.2020, 12:01

Lars Mückner (Betreuungsrichter aus Duisburg) und andere diskutieren über Freiheitsrechte in Coronazeiten (03.07.2020):
Als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet der Duisburger Familien- und Betreuungsrichter Lars Mückner die am 1. Juli 2020 in Kraft getretene neue Corona-Schutzverordnung, die Angehörigen den Besuch von Familienmitgliedern in Einrichtungen der Altenhilfe wieder erleichtert. Trotzdem werde es weiterhin "Missbräuche und Missverständnisse" geben, so der streitbare Jurist im neuen Podcast der Ruhrgebietskonferenz Pflege. Es gelte nämlich, den Schutz des Lebens und Freiheitsrechte in der Balance zu halten. Mückner: "Der erste, der die Vorschriften in seiner Einrichtung lockert, kann durchaus derjenige sein, der die Lockerungen als erster wieder zurücknehmen muss - siehe Gütersloh." ….
> https://www.youtube.com/watch?v=7LC9cnmB3mY
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Heimleiter Marcus Jogerst über die Situation in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2020, 11:32

Deutschlandfunk Kultur

INTERVIEW | Beitrag vom 11.08.2020
Heimleiter über die Situation in der Pflege
„Das ist eine Pleite, die die Bundesregierung da hinlegt“


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Marcus Jogerst im Gespräch mit Dieter Kassel

Unter Pandemie-Bedingungen wurden sie lautstark für systemrelevant erklärt: die Pflegekräfte. Von den schönen Worten sei nichts geblieben, kritisiert der Heimleiter Marcus Jogerst. Seine Bilanz der letzten Monate und Jahre ist bitter.
… (weiter lesen und Interview anhören) >>> https://www.deutschlandfunkkultur.de/he ... gxqd7LIBKk
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Kaffee mit Oma? Na klar! Besuchslotsen in Alten- und Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2020, 11:39

Kaffee mit Oma? Na klar! Besuchslotsen in Alten- und Pflegeheimen
Alten- und Pflegeheime sind weiterhin nur sehr eingeschränkt für Besucherinnen und Besucher zugänglich. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE, dazu:


„Corona wird uns alle noch eine Weile begleiten. Das heißt, wir müssen besonders die Menschen unterstützen, für die Corona eine besondere Härte bedeutet. Über einen Härtefallfond lässt sich eine Politik des Ermöglichens finanzieren. Eine Politik von der die große Mehrheit profitiert, die sich solidarisch an die vielen Einschränkungen der letzten Wochen und Monate gehalten hat.
Ein Beispiel: Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Sie haben sie ein besonders hohes Risiko eines schweren Verlaufes einer Covid-19 Erkrankung. Zusätzlich bedeutet der Lockdown für sehr viele von Ihnen totale Isolation. Das stellt eine extreme Härte dar.
Die Bundesregierung sollte zum Beispiel ein Besuchslotsenprogram aufsetzen: "Kaffee mit Oma - na klar". Die Lotsen würden die Einrichtungen, die Familien und die Pflegebedürftigen so betreuen, dass Besuche möglich werden. Die Familien müssten über die besonderen Hygieneanforderungen informiert werden, ffp2 Masken könnten zur Verfügung gestellt werden, Besuche über den Gartenzaun könnten geplant und umgesetzt oder spezielle Räume mit Virenbarrieren eingerichtet werden.
All das kann von dem Pflegepersonal nicht übernommen werden, denn auch ihre ohnehin schon zu hohe Belastung ist durch Corona noch einmal gestiegen. Viele Menschen, die jetzt zum Beispiel in Gastronomie und Tourismusbranche nicht arbeiten können aber auch Menschen aus der Veranstaltungsbranche - kurz Menschen, die gerne mit Menschen zu tun haben - wären für diese Arbeit geeignet. Nach einer kurzen Hygienefortbildung wären sie einsatzbereit.“

Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2020
Antje Dieterich
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecherin Sonja Giese - 0159 04 18 68 47 sonja.giese@die-linke.de
Stellvertretender Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Stellvertretende Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de
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