MODELLVORHABEN ZUR GRIPPEIMPFUNG IN APOTHEKEN

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MODELLVORHABEN ZUR GRIPPEIMPFUNG IN APOTHEKEN

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2020, 06:59

DAZ.ONLINE NEWS - 09.07.2020

MODELLVORHABEN ZUR GRIPPEIMPFUNG IN APOTHEKEN
Apotheker sollen 12,61 Euro für das Impfen erhalten


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Quelle: Ärzte Zeitung


Bei der ersten Vereinbarung über ein Modellvorhaben zur Grippeimpfung in Apotheken ist auch die Honorarfrage spannend. Die AOK Rheinland/Hamburg und der Apothekerverband Nordrhein einigten sich auf 12,61 Euro netto pro Impfung. Im Vergleich zu vorherigen ökonomischen Betrachtungen erscheint dies knapp bemessen.

Der Apothekerverband Nordrhein hat mit der AOK Rheinland/Hamburg ein Modellvorhaben über Grippeschutzimpfungen in Apotheken abgeschlossen. Über die Einzelheiten informierte der Apothekerverband inzwischen in einem Rundschreiben. Demnach können die Apotheken in vier Modellregionen dem Modellvorhaben beitreten, wenn sie die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen für das Impfen nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Allerdings sei derzeit noch kein Beitritt möglich, weil vor dem endgültigen Abschluss der Verträge die Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts abzuwarten seien. Etwaige Anmerkungen der Institute seien zu berücksichtigen. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehöre unbedingt eine ärztliche Schulung eines Apothekers aus der jeweiligen Apotheke. Die Schulungen würden spätestens nach der Sommerpause angeboten. Außerdem müsse für die Impfungen ein geeigneter Raum in der Apotheke zur Verfügung stehen. Dieser müsse über Sitzmöglichkeiten und eine Liege verfügen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... n-erhalten


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Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Landesgruppe Nordrhein


Grippeschutzimpfung: Fatales Signal der AOK an die Ärzteschaft

Neukirchen-Vluyn, 13. Juli 2020 – „Ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte“: So bezeichnet der Vorsitzende der Landesgruppe Nordrhein des Virchowbundes die jüngst getroffene Vereinbarung über ein Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung. Demnach sollen erstmals auch Apotheker impfen dürfen. Die Vergütung dafür liegt mit 12,61 Euro netto pro Impfung deutlich über jener für Ärzte.
„Die AOK Rheinland/Hamburg zeigt damit ganz klar, dass es mit ihrer Wertschätzung für die Hausärzte und grundversorgenden Fachärzte nicht weit her ist“, kritisiert Dr. André Bergmann. „Eine ärztlich durchgeführte Influenza-Impfung ist gerade einmal 7,71 Euro ‚wert‘. Das ist zu wenig, um in der Praxis kostendeckend zu arbeiten.“
Dass Ärzte im Gegensatz zu Apothekern zusätzlich noch die Versichertenpauschale abrechnen können, will Bergmann nicht als Gegenargument gelten lassen. „Die Bezeichnung ,Pauschale‘ sagt ja schon aus: Darin ist eine ganze Bandbreite von Leistungen enthalten, die innerhalb eines Quartals anfallen. In der Realität mache ich als Arzt eher noch ein Minusgeschäft. In Pandemie-Zeiten, wo die Grippeschutzimpfung so wichtig und sinnvoll ist wie noch nie zuvor, ist das ein Skandal.“
Dabei hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erst vergangene Woche in einem Livestream die niedergelassenen Ärzte gebeten, Grippeimpfungen noch stärker auszuweiten.
„Eine so wichtige Leistung wie das Impfen muss von den Kassen dann auch angemessen bezahlt werden“, sagt Bergmann. Er fordert eine deutlich höhere Vergütung pro Impfung. Was für Apotheker gelte, müsse auch für Ärzte möglich sein.

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.07.2020
Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressestelle
Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferent: Adrian Zagler
Tel: 0 30 / 28 87 74 - 124
Fax: 0 30 / 28 87 74 - 115
presse@virchowbund.de
www.virchowbund.de


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Deutsches Ärzteblatt vom 13.07.2020:
Grippeschutzimpfung: Virchowbund Nordrhein kritisiert Modellvorhaben
Neukirchen-Vluyn – Die Landesgruppe Nordrhein des Virchowbundes kritisiert die jüngst getroffene Vereinbarung des Apothekerverbandes Nordrhein mit der AOK Rheinland¬/Ham-burg über ein regionales Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung.
Die Einigung sei ein „Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte“, sagte André Berg-mann, Vorsitzender der Landesgruppe. Vorgesehen ist, dass Apotheker erstmals auch im-pfen dürfen. Die Vergütung dafür soll mit 12,61 Euro netto pro Impfung über jener für die Ärzte liegen.
… (weiter lesen unter) … > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/33 ... d593d99cec


Ärzte Zeitung vom 13.07.2020:
Influenza-Prävention
Erstes Apotheker-Impfprojekt provoziert Kritik

Apotheker in Nordrhein können ab der kommenden Saison gegen Grippe impfen. Andere Regionen sind noch nicht so weit.
Wiesbaden/Düsseldorf. Die Nachricht von der ersten Vereinbarung eines Modellversuchs zur Grippeimpfung in Apotheken im Kammerbezirk Nordrhein hat erneut Kritik aus dem Lager der organisierten Ärzteschaft laut werden lassen. Professor Hans Martin Hoffmeister, Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI), rekurriert sowohl auf medizinische als auch wirtschaftliche Aspekte. Es sei „schon erstaunlich, wie leichtfertig hier mit der Ausübung der ärztlichen Heilkunde umgegangen wird.“ Praxen seien geschult und darauf vorbereitet, auf allergische Impfreaktionen schnell und richtig zu reagieren. „Eine solche Sicherheit kann es von Apotheken nie geben.“
… (weiter lesen unter) … > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test


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Die Rheinische Post / NGZ berichtet am 15.07.2020 ebenfalls kritisch und titelt > "Bundesweit erster Modellversuch: Zur Grippe-Impfung in die Apotheke - Ärztekammer ist alarmiert" > https://rp-online.de/leben/gesundheit/n ... d-52182737
In einem Kommentar wird zu den Apothekenplänen Stellung genommen nach dem Motto: "Impf-Offensive mit Nebenwirkungen" > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-52183937


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Anmerkung:
§ 132j Sozialgesetzbuch (SGB) V sieht ab 01.03.2020 vor, dass Apotheker in öffentlichen Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben gesetzlich krankenversicherte Menschen gegen Influenza impfen dürfen. > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__132j.html Darauf beziehen sich die vorgestellten Texte.
Grundsätzlich ist eine Impfung - auch eine Grippeschutzimpfung - eine ärztliche Aufgabe, die nur unter engen Voraussetzungen an nichtärztliches Personal übertragen werden kann, z.B. an geschulte MitarbeiterInnen in der Arztpraxis. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine Grippeschutzimpfung als Körperverletzung präsentiert, die nicht ganz risikolos ist. Eine diesen Gegebenheiten Rechnung tragende Impfaktion sollte auf jeden Fall den Ärzten uneingeschränkt belassen werden. Für eine Impfung in Apotheken gibt es aus hiesiger Sicht keine vernünftige Begründung. Der den Modellerwägungen zugrunde liegende § 132j SGB V ist eine Fehlentwicklung. - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Das Impfen muss in ärztlicher Hand bleiben!

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2020, 12:20

Das Impfen muss in ärztlicher Hand bleiben!

Berlin, 8. Oktober 2020 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert anlässlich der heutigen Veranstaltung „Impfgipfel – Gemeinsam gegen Grippe und Co“, dass das Impfen ausschließlich in ärztlicher Hand bleibt und dass Ärzte keine Regresse beim Impfen fürchten müssen.

Der SpiFa fordert anlässlich der heutigen Veranstaltung des Tagesspiegels „Impfgipfel – Gemeinsam gegen Grippe und Co“, dass das Impfen in ärztlicher Hand bleiben soll.
Mit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes dürfen seit 2020 auch Apotheker im Rahmen von regionalen Modellvorhaben die jährliche Grippeimpfung durchführen. Dies lehnt der SpiFa entschieden ab. „Wir verfügen in Deutschland über eine wohnortnahe und qualifizierte vertragsärztliche Versorgung, so dass das Impfen eine ausschließlich ärztliche Aufgabe bleiben kann“, sagt Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa. Es ist nicht notwendig, dass durch die Apotheken eine Parallelstruktur für das Durchführen von Impfungen aufgebaut wird, die zudem mit hohen Unsicherheiten für die Patienten verbunden ist. Impfen ist nicht nur die Verabreichung eines Impfstoffs.
Die Tätigkeitsgebiete von den Heilberufen der Ärzte und Apotheker sind klar getrennt. Die Apotheker sind für die Distribution der Impfstoffe zuständig. Ausschließlich Ärzte sollten auch weiterhin für das qualifizierte Impfen zuständig sein, dazu zählt die medizinische Überwachung bei Risikopatienten genauso wie die umfassende medizinische Aufklärung aller Patienten.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes können außerdem alle Ärzte jede Art von Impfung durchführen. Das fachübergreifende Impfen war vorher in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Damit ist nun jeder Arztbesuch für alle Patienten eine Chance zur Überprüfung und Vervollständigung des eigenen Impfschutzes. An alle impfenden Ärzte sollte daher appelliert werden, jede Gelegenheit zur Überprüfung des Impfstatus der Patienten zu nutzen, um vorhandene Impflücken zu schließen. „Wenn zur Steigerung der Impfquote die Ärzte dazu aufgefordert werden, sollte aber auch sichergestellt werden, dass sie nicht selbst für die Abnahme der Impfstoffe haften und keine Regresse fürchten müssen“, so Dr. Schroeder weiter.

www.spifa.de
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) ist ein Dachverband fachärztlicher Berufsverbände. Das Ziel des SpiFa ist die Darstellung der übergeordneten Interessen der Fachärzte in Praxis und Klinik sowie deren politische Durchsetzung auf Bundes- und auch auf Landesebene.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) setzt sich für die berufspolitischen Interessen der niedergelassenen und in der Klinik tätigen Fachärzte ein.

www.sanakey.de
Die Sanakey GmbH ist Trägerin des gesellschafts- und gesundheitspolitischen Think-Tanks des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

www.difa-vf.de
Das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung GmbH (DIFA) ist eine 2015 gegründete 100-prozentige Tochter der Sanakey GmbH. Das DIFA-Institut versteht sich als Vorreiter für eine ärztlich getriebene Versorgungsforschung in Klinik und Praxis, bei der die Hoheit über die Verwendung der Daten bei den Fachärzten und freien Verbänden selbst liegt. Ziel ist eine fächerübergreifende Anbindung an die Versorgungsforschung mit der Möglichkeit, Fragen datenbasiert beantworten zu können.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2020
Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
Herausgeber (V.i.S.d.P.): Dr. med. Dirk Heinrich, Dr. med. Axel Schroeder,
Dr. med. Christian Albring, Dr. med. Hans-Friedrich Spies,
Dr. med. Helmut Weinhart
SpiFa-Hauptgeschäftsführer: RA Lars F. Lindemann
SpiFa-Pressekontakt: presse@spifa.de
SpiFa e.V., Robert-Koch-Platz 9, 10115
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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