Impfpflicht bei Soldaten - Impfverweigerung kann mit Disziplinarmaßnahme geahndet werden

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Impfpflicht bei Soldaten - Impfverweigerung kann mit Disziplinarmaßnahme geahndet werden

Beitrag von WernerSchell » 23.11.2021, 08:09

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Impfpflicht bei Soldaten


Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 in einem Beschwerdeverfahren entschieden.

In dem zugrundeliegenden Verfahren verweigerte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung. Dabei handelt es sich um eine für alle Soldaten vorgesehene grundlegende Impfung zum Schutz gegen klassische Krankheitserreger (z.B. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten - nicht: Covid 19). Er vertrat die Ansicht, sein Asthma und seine Neurodermitis gingen auf eine frühere Impfung zurück. Ihm drohten schwere Gesundheitsschäden. Nach Einschätzung der behandelnden Truppenärzte war diese Befürchtung unbegründet. Deshalb befahl ihm sein Einheitsführer die Teilnahme an der Impfung und verhängte nach wiederholter Befehlsverweigerung acht Tage Disziplinarrest. Der Disziplinararrest ist ein kurzzeitiger Freiheitsentzug und die strengste einfache Disziplinarmaßnahme, die ein Vorgesetzter in eigener Befugnis anordnen kann. Das zuständige Truppendienstgericht hat diese Entscheidung nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens gebilligt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren die rechtlichen Einwände des Hauptfeldwebels geprüft und das Rechtsmittel zurückgewiesen. Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern. In § 17a Abs. 2 SG hat der Gesetzgeber ausdrücklich eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht vorgeschrieben und das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 2 GG eingeschränkt. Dies beruht auf der Erwägung, dass die Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächen kann.

Die Impfung ist nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt (§ 17a Abs. 4 Satz 2 SG). Auf die subjektive Einschätzung des betroffenen Soldaten kommt es nicht an. Die in Art. 87a Abs. 1 GG vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Bundeswehr wäre gefährdet, wenn die Frage der Zumutbarkeit von mit gesundheitlichen Risiken verbundenen Befehlen ähnlich einer Gewissensentscheidung letztlich von der individuellen Risikoeinschätzung der einzelnen Soldaten abhängig wäre. Denn Soldaten müssen von Berufs wegen bei der Erfüllung von Befehlen - insbesondere bei Auslandseinsätzen und im Fall der Landesverteidigung - erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings darauf hingewiesen, dass die subjektive Gefahreneinschätzung des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens eine Rolle spielen kann und dass im vorliegenden Fall im Ergebnis der subjektiven Belastungssituation des Hauptfeldwebels dadurch Rechnung getragen worden ist, dass anders als in sonstigen Fällen der wiederholten Befehlsverweigerung nicht das mit schwerwiegenderen Folgen verbundene gerichtliche Disziplinarverfahren gewählt worden ist.


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Fußnote:
§ 17a Soldatengesetz (SG) - Auszug:
(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.
(3) …
(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.


BVerwG 2 WNB 8.20 - Beschluss vom 22. Dezember 2020

Vorinstanz:
Truppendienstgericht Süd, TDG S 3 BLb 1/18 und TDG S 3 RL 1/20 - Beschluss vom 07. November 2019 -

Quelle: Pressemitteilung Nr. 3/2021 vom 18.01.2021
Bundesverwaltungsgerichts
PF 100854
04008 Leipzig
Tel. +49 (0) 341 2007 0
post@bverwg.bund.de
httpshttps://www.bverwg.de/user/themes/bverwg/gfx/lo ... /pm/2021/3


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Frankfurter Allgemeine vom 18.01.2021 berichtet:

BUNDESWEHR:
Richter bestätigen Impfpflicht für Soldaten

VON ALEXANDER HANEKE
Ein Hauptfeldwebel verweigert eine Basisimpfung und wird dafür mit Arrest bestraft. Bald könnte das auch für die neuen Corona-Impfstoffe gelten.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... pLQXqjazP0

Siehe auch
> https://www.spiegel.de/karriere/bundesv ... 8c4bf59435
> https://www.deutschlandfunk.de/bundeswe ... id=1217505

Die Ärzte-Zeitung berichtete am 15.01.2021 u.a. wie folgt:
Bundeswehr prüft „Duldungspflicht“
Gibt es eine Corona-Impfpflicht für Soldaten?
Soldaten müssen eine Impfung gegen übertragbare Krankheiten dulden. Ob und wie das für die Corona-Schutzimpfung gilt, wird nun geprüft.
Berlin. Die Bundeswehr steht vor einer Entscheidung über die Ausweitung einer Impfpflicht auf den Schutz gegen das Coronavirus. Eine Prüfung laufe, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Aktuell werde „eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen SARS-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann“. Der „Spiegel“ hatte im Dezember berichtet, dass der Generalarzt der Bundeswehr empfohlen habe, die Impfung gegen das Virus in den sogenannten Basisimpfschutz für alle Soldaten aufzunehmen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Gi ... 16270.html


Die Ärzte Zeitung berichtete am 19.01.2021:
Impfpflicht für Soldaten: Gesundheit der Truppe geht vor Einzelschicksal
Angetreten zu Prävention: Das Bundesverwaltungsgericht konstatiert eine Impfpflicht für Soldaten. Der Nadelstich kann ihnen befohlen werden.
Leipzig. Soldaten dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern. Andernfalls müssen sie eine Disziplinarstrafe hinnehmen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung sei bei Soldatinnen und Soldaten diesbezüglich eingeschränkt.
.... (weiter lesen unter) > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... _TELEGRAMM
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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