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vom 3.3.2008:
Hilfsmittel – was die Kassen zahlen
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung hat im Bereich der Hilfsmittel Auswirkungen auf die Versorgung und Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis wichtigen Vorgaben.
Was sind Hilfsmittel?
Zu den Hilfsmitteln gehören Hörhilfen, Körperersatzstücke (etwa Beinprothesen) und andere Gegenstände, die im Einzelfall für Patientinnen und Patienten erforderlich sind, um
den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
eine Behinderung auszugleichen.
Das Spektrum der Hilfsmittel ist allerdings sehr groß.
Grundsätzlich gilt: Hilfsmittel sind nur bewegliche Gegenstände. Das bedeutet, dass weder Dienstleistungen noch behindertengerechte Umbauten von Immobilien, etwa der Einbau eines Treppenlifts, dazugehören.
Beispiele für Hilfsmittel sind Gehhilfen, Hörgeräte, Inkontinenzwindeln, Krankenbetten und Haarprothesen.
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http://www.vz-nrw.de/UNIQ12656130920446 ... 3031A.html
Hilfsmittel – was die Kassen zahlen
Moderator: WernerSchell