Reform der Unfallversicherung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Reform der Unfallversicherung

Beitrag von Presse » 20.06.2008, 10:03

Anhörung zur Reform der Unfallversicherung
Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/MPI) Die Reform der Unfallversicherung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Juni. Von 13 bis 14.30 Uhr stehen im Anhörungssaal 3101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus der Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/9154) sowie die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (16/9312), FDP (16/6645) und Die Linke (16/5616) auf der Tagesordnung. Als Sachverständige sind Vertreter unter anderem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der Deutschen Rentenversicherung Bund geladen.

Kern des Regierungsentwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Versicherung dar. Die branchenbezogene Organisation der gewerblichen Unfallversicherung habe den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft in den vergangenen Jahren nicht nachvollzogen, schreibt die Regierung zur Notwendigkeit einer Reform. Auf eine Leistungsreform wurde allerdings nach langer Diskussion verzichtet.

Die Regierung will die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf neun bis Ende 2009 reduzieren. "Dadurch sollen "nachhaltig leistungsfähige Träger geschaffen werden", heißt es in dem Entwurf. In der gewerblichen Unfallversicherung soll ein neuer Lastenausgleich eingezogen werden, der zu einer Angleichung der Beitragssätze führen soll. Der Betriebsprüfdienst soll von der Unfall- auf die Rentenversicherung übergehen. Die Regierung will ferner den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht stellen. Außerdem sieht der Entwurf vor, das Arbeitsschutzsystem zu reformieren. Mit der Einrichtung einer Nationalen Arbeitsschutzkonferenz soll die Strategieumsetzung zentral zusammengeführt werden.

Die FDP-Fraktion verlangt, Wettbewerb und teilweise Kapitaldeckung in der gesetzlichen Unfallversicherung einzuführen. Der Unfallversicherungsmarkt solle im Bereich Versicherungsleistungen für Arbeitsunfälle durch private Versicherungsunternehmen abgedeckt und somit wettbewerbsorientierter gestaltet werden. Berufskrankheiten sollen laut Antrag weiterhin über die Berufsgenossenschaften abgesichert werden. Die volle Haftungsablösung des Unternehmers solle erhalten bleiben. Rentenlasten, die bis zum Stichtag der Öffnung der Unfallversicherung für private Versicherer entstanden sind, sollen je nach Branche getragen werden. Branchen, die einem starken Strukturwandel unterlagen, sollen in ihren Altlastenzahlungen unterstützt werden.

Die Fraktion Die Linke wendet sich in ihrem Antrag strikt gegen Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Ferner müsse die Regierung darauf verzichten, eine feste Zahl an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Zielgröße festzuschreiben, "da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften darstellt". Die Linke verlangt weiter, den neuen Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als autonomen Dachverband der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu akzeptieren.

Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, eine Reform des Leistungsrechts auf den Weg zu bringen, die dazu führen soll, dass sich Leistungsempfänger einerseits und Berufsgenossenschaften und Gutachter andererseits auf Augenhöhe gegenübertreten können. Dazu sollen die Informationsmacht der Versicherten durch die Einrichtung eines unabhängigen Beratungsdienstes und die Rechte der Unfall- und Berufskranken im Anerkennungsprozess durch Änderungen im Verfahrensrecht gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.6.2008
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Unfallversicherung: Das ändert sich im kommenden Jahr

Beitrag von Presse » 29.12.2008, 07:49

Gesetzliche Unfallversicherung: Das ändert sich im kommenden Jahr

(Quelle: DGUV) Das Jahr 2009 bringt eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum Jahreswechsel hin. So müssen Arbeitgeber ab kommendem Jahr für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher genügte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen.

Meldeverfahren

Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen. Die Unfallversicherung errechnet aus diesem so genannten Lohn- oder Entgeltnachweis den Beitrag für das zurückliegende Jahr.

Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen melden. Dazu müssen sie das so genannte Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen, mit dem sie schon heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung melden. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen ist zukünftig also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einzelmeldung pro Beschäftigten notwendig. Wichtig: Arbeitgeber sollten möglichst Lohnbuchhaltungssoftware erwerben, die den entsprechenden Datenbaustein bereits enthält. Für eine Übergangszeit kommen zudem beide Verfahren zum Einsatz. Der Lohnnachweis entfällt erst ab 2012.

Hintergrund dieser Änderung ist der Übergang der Betriebsprüfung von der Unfall- auf die Rentenversicherung. "Die gesetzliche Unfallversicherung hat diese Neuregelungen von Beginn an strikt abgelehnt", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Wir befürchten, dass der Aufwand an Bürokratie zunimmt."

Insolvenzgeld

Bisher zogen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Beitrag zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein, die das Insolvenzgeld ausbezahlt. Ab Januar 2009 muss der Arbeitgeber den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen überweisen.

Quelle: Mitteilung vom 28.12.2008
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
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