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Unfallversicherung: Bundesrat beschließt die Reform
Verfasst: 19.09.2008, 13:17
von Presse
Unfallversicherung: Bundesrat beschließt die Reform
Der Bundesrat hat soeben die Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung gebilligt. Für Arbeitgeber kommt es ab Januar 2009 zu einigen wichtigen Veränderungen.
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Unfallversicherung: Das ändert sich im kommenden Jahr
Verfasst: 29.12.2008, 07:49
von Presse
Gesetzliche Unfallversicherung: Das ändert sich im kommenden Jahr
(Quelle: DGUV) Das Jahr 2009 bringt eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum Jahreswechsel hin. So müssen Arbeitgeber ab kommendem Jahr für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher genügte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen.
Meldeverfahren
Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen. Die Unfallversicherung errechnet aus diesem so genannten Lohn- oder Entgeltnachweis den Beitrag für das zurückliegende Jahr.
Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen melden. Dazu müssen sie das so genannte Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen, mit dem sie schon heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung melden. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen ist zukünftig also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einzelmeldung pro Beschäftigten notwendig. Wichtig: Arbeitgeber sollten möglichst Lohnbuchhaltungssoftware erwerben, die den entsprechenden Datenbaustein bereits enthält. Für eine Übergangszeit kommen zudem beide Verfahren zum Einsatz. Der Lohnnachweis entfällt erst ab 2012.
Hintergrund dieser Änderung ist der Übergang der Betriebsprüfung von der Unfall- auf die Rentenversicherung. "Die gesetzliche Unfallversicherung hat diese Neuregelungen von Beginn an strikt abgelehnt", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Wir befürchten, dass der Aufwand an Bürokratie zunimmt."
Insolvenzgeld
Bisher zogen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Beitrag zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein, die das Insolvenzgeld ausbezahlt. Ab Januar 2009 muss der Arbeitgeber den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen überweisen.
Quelle: Mitteilung vom 28.12.2008
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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