25 prozentige Arbeitsunfähigkeit - Reform angestrebt

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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25 prozentige Arbeitsunfähigkeit - Reform angestrebt

Beitrag von WernerSchell » 08.12.2015, 07:31

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Ärzte Zeitung vom 08.12.2015:
Sachverständigenrat will Reform
25 prozentige Arbeitsunfähigkeit soll möglich sein!

Der Sachverständigenrat will eine Reform der Krankschreibung: Möglich soll werden, dass Arbeitnehmer zu 25 Prozent oder 50 Prozent krank geschrieben werden, schlagen die Experten vor. Doch das sind nicht ihre einzigen Empfehlungen.
Von Anno Fricke
BERLIN. In Deutschland gilt bei Krankschreibungen eine Alles-oder-nichts Regel. Entweder ist man zu 100 Prozent krank oder zu 100 Prozent arbeitsfähig. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen schlägt nun vor, diese eherne Regel aufzubrechen.
In Deutschland solle es möglich werden, die im Rahmen einer Krankschreibung festgestellte Arbeitsunfähigkeit prozentual zu differenzieren, heißt es im Sondergutachten des Rats "Krankengeld - Entwicklung, Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten".
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=900 ... tik&n=4664

Deutsches Ärzteblatt:
Sachverständigenrat empfiehlt eine teilweise Krankschreibung
Um die Krankengeldausgaben zu senken, sollen Ärzte Arbeitnehmer künftig auch teilweise krankschreiben können.
Diesen Vorschlag machte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. ...
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... schreibung
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Krankengeld: Ein bisschen krank? Ab zur Arbeit!

Beitrag von WernerSchell » 08.12.2015, 12:13

Krankengeld: Ein bisschen krank? Ab zur Arbeit!
Krankengeld in Rekordhöhe - und nichts scheint dagegen zu helfen. Experten schlagen vor,
die Patienten besser zu versorgen - und es ihnen zu ermöglichen, nur ein bisschen krank zu sein.
Quelle: Rheinische Post
http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.5614361
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Teilzeit-Krankschreibung: Idee haut Ärzte nicht vom Hocker

Beitrag von WernerSchell » 09.12.2015, 07:37

Ärzte Zeitung vom 09.12.2015:
Teilzeit-Krankschreibung: Idee haut Ärzte nicht vom Hocker
Arbeitnehmer sollen auch zu 25 oder 50 Prozent krankgeschrieben werden können, empfehlen die Gesundheitsweisen.
Ihre Idee stößt bei Verbänden und Ärzten auf Kritik.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... tik&n=4667
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Zwei Drittel halten nichts von Teil-Kranken

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2015, 07:31

Ärzte Zeitung vom 11.12.2015:
Leser-Umfrage: Zwei Drittel halten nichts von Teil-Kranken
Der Vorstoß der Gesundheitsweisen, eine Teil-AU einzuführen, stößt auf Kritik. Eine Online-Umfrage der "Ärzte Zeitung" zeigt:
Nur ein kleiner Teil der Leser findet die Idee "sehr gut".
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... tik&n=4673
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Praxis der Krankschreibung ist realitätsfern

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2015, 07:22

Ärzte Zeitung vom 14.12.2015:
Gesundheitsweiser Gerlach: "Die jetzige Praxis der Krankschreibung ist realitätsfern"
Wer trotz Krankheit ein paar Stunden am Tag arbeiten kann, solle dies auch tun können, findet der Sachverständigenrat um Professor Gerlach.
Im Interview erläutert der Gesundheitsweise, wie sich die Teilzeit-Krankschreibung praktisch umsetzen lässt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... tik&n=4676
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Gutachten: Sachverständigenrat empfiehlt Teil-Krankschreibun

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2016, 07:37

Gutachten: Sachverständigenrat empfiehlt Teil-Krankschreibung
Dtsch Arztebl 2015; 112(51-52): A-2166 / B-1782 / C-1728
Osterloh, Falk
Um die Krankengeldausgaben zu senken, sollen Ärzte Arbeitnehmer künftig auch teilweise krankschreiben können. Diesen Vorschlag machte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Zwischen 2006 und 2014 sind die Krankengeldausgaben von 5,7 auf 10,6 Milliarden Euro angestiegen. Deshalb hatte das Bundesgesundheitsministerium ein Sondergutachten beim Sachverständigenrat in Auftrag gegeben.

SACHVERSTÄNDIGENRAT
zur Begutachtung der Entwicklung
im Gesundheitswesen
Krankengeld – Entwicklung, Ursachen
und Steuerungsmöglichkeiten

http://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/ ... engeld.pdf
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Höchststand bei Krankschreibungen

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2016, 06:26

Neuer Höchststand bei Krankschreibungen

(Quelle: DAK) Im ersten Halbjahr 2016 meldeten sich die Arbeitnehmer in Deutschland häufiger krank als in den vergangenen Jahren: Der Krankenstand betrug 4,4 Prozent, so das Ergebnis einer aktuellen Analyse der DAK-Gesundheit. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 ist er damit um 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Mehr als jeder dritte Berufstätige (37 Prozent) wurde mindestens einmal krankgeschrieben. Im Schnitt dauerte eine Erkrankung 12,3 Tage – im Vorjahreszeitraum waren es 11,7 Tage. Verantwortlich für den vergleichsweise hohen Krankenstand ist vor allem der Anstieg bei den Fehltagen aufgrund von psychischen Leiden und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Bei diesen Diagnosen stieg die Zahl der Fehltage um jeweils 13 Prozent.
Über die Hälfte aller Fehltage lassen sich auf drei Krankheitsarten zurückführen: An erster Stelle stehen Rückenleiden und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen, die Männer etwas häufiger betreffen als Frauen. Jeder fünfte Fehltag wurde damit begründet (22 Prozent). Danach folgen Krankheiten des Atmungssystems mit 17 Prozent Anteil am Gesamtkrankenstand. Fast genauso viele Ausfalltage gingen auf das Konto der psychischen Erkrankungen. Ihr Anteil am Krankenstand hat sich auf 16 Prozent erhöht (1. Halbjahr 2015: 15 Prozent). Frauen fehlten mit Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen fast doppelt so häufig wie Männer. Die Betroffenen fielen besonders lange aus: Im Schnitt waren es 35 Tage. Die durchschnittliche Erkrankungsdauer von psychischen Erkrankungen übertraf somit sogar die von Krebserkrankungen (32 Tage). Eine starke Erkältungswelle wie zu Beginn des vergangenen Jahres gab es 2016 nicht: Während Husten, Schnupfen und Heiserkeit im ersten Halbjahr 2015 einen Anteil von 20,4 Prozent am Krankenstand hatten, waren es 2016 nur 17 Prozent. Die Zahl der Ausfalltage sank um neun Prozent.
Der Bundesvergleich zeigt: Berufstätige in den östlichen Bundesländern waren mit einem Krankenstand von 5,5 Prozent häufiger und länger krankgeschrieben als im Vorjahreszeitraum (2015: fünf Prozent). Im Westen ist der Krankenstand mit 4,2 Prozent deutlich niedriger. Das wirkt sich auf die Anzahl der Fehltage aus: Im Osten wurden 32 Prozent mehr Ausfalltage dokumentiert als im Westen (Ost: 1.000 Fehltage pro 100 Versicherte/West: 758 Fehltage pro 100 Versicherte).

Quelle: Mitteilung vom 13.08.2016
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend

Beitrag von WernerSchell » 09.08.2017, 06:42

Am 09.08.2017 bei Facebook gepostet:
Das Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen ist besorgniserregend - Pflegekräfte brauchen Gesundheits¬prävention. Insoweit informieren aktuell der BKK Gesundheitsatlas 2017 und das Deutsche Ärzteblatt. Vor allem braucht die Pflege dringend verbesserte Personalausstattungen (Stellenschlüssel). … Das würde Stressabbau gewährleisten und käme durch mehr Zuwendungsmöglichkeiten den Patienten und pflegebedürftigen Menschen zugute.
>>> viewtopic.php?f=3&t=22246
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Krankengeld: Die wichtigsten Regeln

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2018, 06:59

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Krankengeld: Die wichtigsten Regeln

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Quelle: VdK - Kranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. | © Pixabay

Näheres unter > https://www.vdk.de/deutschland/pages/ge ... rankengeld
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Ärzte uneins über Teilkrankschreibung

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2018, 06:14

Ärzte Zeitung vom 06.09.2018:
Forderung nach Arbeitsminderungsbescheinigung
Ärzte uneins über Teilkrankschreibung

Ärzte haben nur eine Wahl: krankschreiben oder nicht krankschreiben. Einige Ärzte fordern vom Gesetzgeber die Teilkrankschreibung. Der Marburger Bund findet das gut, der Hausärzteverband bleibt skeptisch. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Krankengeldbezug im Urlaub

Beitrag von WernerSchell » 11.03.2019, 07:18

Krankengeldbezug im Urlaub
Urteil des Sozialgerichts in Karlsruhe vom 20.02.2018, S 4 KR 2398/17


Keine Verweigerung von Krankengeld während des Urlaubs im Ausland, wenn Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt worden ist und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hat.
Aus den Gründen:
Der Kläger war arbeitsunfähig erkrankt und bezog Krankengeld von der Beklagten, seiner gesetzlichen Krankenkasse. Er fragte nach, ob er für einen Erholungsurlaub mit seiner Familie für knapp zwei Wochen in ein Ferienhaus an der Mittelmeerküste fahren könne. Der Kläger legte hierzu eine Bescheinigung seines Arztes über seine Reisefähigkeit vor und verwies darauf, dass in diesem Zeitraum keine Arzttermine geplant seien.
Die Krankenkasse verweigerte dem Kläger für die Zeit seines Urlaubs im Ausland die Zahlung von Krankengeld. Sie verwies unter anderem darauf, dass die Erkrankung des Klägers sich im Urlaub verschlechtern könne und eine positive Auswirkung des Urlaubs auf dessen Genesung nicht gesichert sei.
Die Klage beim Sozialgericht Karlsruhe hatte Erfolg: Die Beklagte habe ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt, da sie die möglichen Vorteile eines Erholungsurlaubs für den Kläger nicht genügend berücksichtigt habe. Auch hätte die Beklagte beachten müssen, dass der Urlaub des Klägers schon vor seiner Arbeitsunfähigkeit gebucht worden war. Im Übrigen sollten die Vorschriften über das Ruhen des Krankengeldanspruchs bei einem Auslandsurlaub nur eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Krankengeld in den Fällen verhindern, in denen die Arbeitsunfähigkeit im Ausland nur mit Schwierigkeiten festgestellt werden könne. Wenn wie bei dem Kläger die Arbeitsunfähigkeit in Deutschland festgestellt worden sei und unstreitig auch während des Urlaubs vorliege, verbleibe für eine Ablehnung durch die Krankenkasse kein Raum mehr. Dies ergebe sich für das EU-Ausland schließlich auch aus höherrangigem Recht der Europäischen Union
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Quelle: Mitteilung vom 10.03.2019
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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