
Erhöhung der Ehrenamts-Pauschale
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Vorschlag des Bundesrates positioniert, die sogenannte Übungsleiter-Pauschale von 2.400 auf 3.000 Euro und die sogenannte Ehrenamts-Pauschale von 720 auf 840 Euro zu erhöhen. Die Prüfung dauere an, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11313 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/113/1911313.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10908 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/113/1911313.pdf ). Das gelte auch für den Vorschlag der Länderkammer, die Freigrenze des Paragrafen 64 Absatz 3 der Abgabenordnung von 35.000 auf 45.000 Euro zu erhöhen.
In der Antwort führt die Bundesregierung aus, dass im Bundesfinanzministerium für eine Gesetzesinitaitive aktuell steuerliche Handlungsbedarfe im Bereich des ehrenamtlichen Engagements erarbeitet werden. "Die Bundesregierung beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen für das ehrenamtliche Engagement und für die ehrenamtlich Engagierten in dieser Legislaturperiode vorzulegen", schreibt die Bundesregierung.
Quelle: Mitteilung vom 15.07.2019
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