Fast 2,5 Millionen Fehltage fielen allein bei den Versicherten der Techniker Krankenkasse in 2015 wegen psychischer, vor allem stressbedingter Erkrankungen an. Spitzenreiter sind dabei – wie auch bei anderen großen Kassen – neben Fernfahrern und Bauarbeitern die beruflich Pflegenden. „Die Krankheitsausfälle der Beschäftigten in Pflegediensten und pflegerischen Einrichtungen wegen stressbedingter psychischer Erkrankung sind in den letzten 15 Jahren überproportional – etwa um 90 Prozent – angestiegen. Das ist keine Überraschung, sondern logische Konsequenz der chronischen Überlastung am Arbeitsplatz“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel zu den heute in Berlin vorgestellten Ergebnissen der neuen TK-Stressstudie 2016. „Die hohen Krankheitsquoten resultieren aus dem Dauerdruck, den Pflegefachpersonen seit langem aushalten müssen, und sie verstärken ihn gleichzeitig. Jeder Tag Arbeitsunfähigkeit führt zu Mehrarbeit für die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen – ein Teufelskreis, der endlich durchbrochen werden muss. Das gelingt aber nur mit einer Personalbemessung, die den Bedarf tatsächlich deckt und Ausfälle – kurzfristig oder geplant – von vornherein mit einkalkuliert und kompensieren kann“, so die DBfK-Referentin.
Zu den Hauptstressoren gehören nach Aussage der Studie ein zu hohes Arbeitspensum, häufige Unterbrechungen und Störungen bei der Arbeit sowie fehlende Erholungsphasen. Eine Pflegedienstleitung berichtet auf die Frage nach der AU-Quote in ihrer Einrichtung, dass sie ganz stabil seit Jahren bei ca. 4 Prozent liege. „Wenn ich ihnen ihre Freizeit nicht wegnehme, halten sie gut durch!“ Planbares, ungestörtes Frei und ein unangetasteter Urlaub – all das ist allerdings in der Pflege inzwischen selten geworden. Die in diesem Frühjahr durchgeführte DBfK-Aktion „Mein Recht auf Frei“ (siehe http://www.dbfk.de/media/docs/download/ ... d-2016.pdf ) hat sehr deutlich die defizitäre Personalbemessung in der Pflege aufgezeigt. Die kurzfristige Übernahme von Schichten, z.B. wegen Krankheitsausfall, ist längst Normalität geworden, obwohl sie gegen Arbeitsrecht verstößt. Die überwiegende Mehrheit der Pflegefachpersonen bestätigt in der „Mein Recht auf Frei“-Onlineumfrage auch die damit verbundenen großen Einschränkungen des Privatlebens und der dringend benötigten Erholung. Wer also als Arbeitgeber in der Pflege Fachkräfte finden und halten will, muss zuallererst für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sorgen und Erholungszeiten respektieren!
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2016
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
+++
Siehe auch unter
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=21498
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=21471
Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21070