Muslimin wäscht keine Männer: Gericht weist Klage gegen Kündigung ab
Weil eine muslimische Pflegehelferin keine männlichen Patienten waschen wollte, hat ihr Arbeitgeber sie entlassen - mit Recht,
wie das Arbeitsgericht Mannheim entschieden hat. Es wies eine Klage der 40-Jährigen am Donnerstag (23.03.2017) ab.

Weiter lesen unter … http://www.focus.de/finanzen/recht/mann ... 26546.html
+++
Muslimische Pflegerin weigerte sich, Männer zu waschen und klagte gegen Kündigung
Ihre Klage gegen die fristlose Entlassung scheiterte. Der Richter empfahl ihr: "Suchen Sie sich lieber einen anderen Beruf".
Von Wolf H. Goldschmitt
Mannheim. Diskriminierung wegen ihres Glaubens oder falsch verstandene Berufsauffassung? Die 40-jährige Kristina K. hält ihre fristlose Kündigung bei einem Pflegedienst für ungerecht und nicht verfassungskonform. Die Betreuungshelferin aus Litauen verklagte deswegen gestern vor dem Arbeitsgericht ihren ehemaligen Arbeitgeber. Und verlor. … Die Frau, die "aus Liebe" erst vor zehn Jahren zum muslimischen Glauben übergetreten war und mit einem Kopftuch zur Verhandlung erschien, weigert sich entschieden, männliche Patienten zu waschen. Auch das Waschen von Frauen sei ihr nicht möglich, wenn Männer in der Nähe sind, so die Klägerin, die in ihrer Heimat Medizin studiert hatte. Sie fühle sich sexuell belästigt. Die Muslima bestätigte zwar, dass es laut Koran möglich sei, das andere Geschlecht zu waschen, wenn es notwendig ist. Aber falls es möglich sei, dass ein Kollege diese Arbeit ausführt, sei diese "Notwendigkeit" nicht mehr gegeben. Angesichts der zahlreichen Mitarbeiter des Mannheimer Pflegedienstes müsse es doch machbar gewesen sein, die Vorschriften ihrer Religion zu respektieren, bedauerte sie.
Gerichtskosten zahlt die Klägerin
… http://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_ ... 63576.html
… http://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_ ... 63516.html