Mitarbeiter geohrfeigt:
Vorgesetzter muss 800 Euro Schmerzensgeld für Ohrfeige zahlen
Urteil des Landesarbeitsgericht Köln vom 27.10.2008 - 5 Sa 827/08 -
1. Versetzt ein vorgesetzter Schichtleiter im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung über Arbeitspflichten einen Mitarbeiter eine Ohrfeige,
hat er an den Arbeitnehmer ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.
2. Führt die Ohrfeige zu keinerlei weiteren Verletzungsfolgen, ist ein Schmerzensgeld von 800,00 € als Mindestbetrag angemessen; muss sich
der Geschlagene hingegen in ärztliche Behandlung begeben, ist ein mehrfach höheres Schmerzensgeld angemessen.
Download der Entscheidung: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koe ... 81027.html
bzw. http://openjur.de/u/136974.html
Besprechungen und weitere Informationen:
http://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Ko ... s22719.htm
http://www.iww.de/aa/archiv/schmerzensg ... zten-f4769
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktu ... 27-08.html
http://www.rp-online.de/leben/beruf/arb ... -1.2590439
Vorgesetzter muss Schmerzensgeld für Ohrfeige zahlen
Moderator: WernerSchell
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