Nadelstichverletzungen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Neue TRBA 250 fasst Prävention von Nadelstichverletzungen noch klarer – als Broschüre bei der BGW erhältlich

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2018, 06:28

Neue TRBA 250 fasst Prävention von Nadelstichverletzungen noch klarer – als Broschüre bei der BGW erhältlich

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Hamburg – In der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) sind jetzt die Vorschriften zur Prävention von Nadelstichverletzungen noch klarer gefasst worden. Die aktuelle Fassung ist bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als Broschüre erhältlich.

Tätigkeitsliste zusammengefasst
Unter anderem sind in der TRBA 250 nun alle Tätigkeiten zusammen aufgelistet, bei denen grundsätzlich Sicherheitsgeräte verwendet werden müssen, wenn spitze oder scharfe medizinische Instrumente unverzichtbar sind. Aufgrund erhöhter Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr betrifft das:
• die Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nachgewiesenermaßen durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind,
• die Behandlung fremdgefährdender Patientinnen und Patienten,
• Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme,
• Tätigkeiten in Krankenhäusern bzw. -stationen im Justizvollzug,
• Blutentnahmen,
• sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten sowie
• das Legen von Gefäßzugängen.

Für sonstige Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen Instrumenten müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz vor Nadelstichverletzungen getroffen werden, die dem jeweiligen Unfall- und Infektionsrisiko angemessen sind.

Fehlervermeidung gestärkt
Um Fehlern beim Arbeiten mit solchen medizinischen Instrumenten vorzubeugen, stellt die TRBA 250 in ihrer aktuellen Fassung klar, dass es zu vermeiden ist, in einem Arbeitsbereich für vergleichbare Tätigkeiten sowohl Sicherheitsgeräte als auch herkömmliche Instrumente einzusetzen.

Neu aufgenommen wurde folgende Anforderung: „Beim Umgang mit spitzen und scharfen Instrumenten müssen Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mit dem Ziel gestaltet werden, dass ein ungestörtes, unterbrechungsfreies und konzentriertes Arbeiten möglich ist.“ Ferner weist die TRBA 250 in ihrer aktuellen Fassung ausdrücklich darauf hin, dass sicherzustellen ist, dass die Beschäftigten die Sicherheitsgeräte richtig anwenden können.

Über die TRBA 250
Die TRBA 250 konkretisiert die Bestimmungen der Biostoffverordnung für die Bereiche Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege im Hinblick auf biologische Arbeitsstoffe mit infektiösen Eigenschaften. Sie erläutert, welche Schutzmaßnahmen Unternehmen und Beschäftigte treffen sollten, um beispielsweise zu vermeiden, dass Infektionserreger
• eingeatmet werden,
• in Kontakt mit der Haut oder Schleimhaut kommen oder
• bei Schnitt- und Stichverletzungen in den Körper gelangen.

Zudem enthält die TRBA 250 Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung, zur Unterrichtung der Beschäftigten sowie zu Anzeige- und Aufzeichnungspflichten.

PDF und Broschüre bei der BGW
Die BGW stellt die TRBA 250 unter www.bgw-online.de zur Verfügung: Suchstichwort: TRBA 250. Die Regel kann dort als PDF heruntergeladen – und von Mitgliedsbetrieben der BGW auch kostenfrei als gedrucktes Heft bestellt werden.

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Zu dieser Presseinformation können wir Ihnen eine Abbildung anbieten. Bild und Pressemitteilung finden Sie im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.

Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2018
Pressekontakt:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Torsten Beckel und Sandra Bieler, Kommunikation

Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg

Tel.: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96

E-Mail: presse@bgw-online.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Neue Empfehlungen zur Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material

Beitrag von WernerSchell » 16.07.2018, 06:12

Neue Empfehlungen zur Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material

(BGW) Stich- und Schnittverletzungen, bei denen die Wunde potenziell mit infektiösem Material kontaminiert ist, müssen angemessen versorgt werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Unfallkassen Baden-Württemberg, Berlin, Nord und Nordrhein-Westfalen geben dazu jetzt gemeinsame und zum Teil neue Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, die an der Nachsorge entsprechender Arbeitsunfälle im Gesundheitsdienst beteiligt sind.
Das abgestimmte Nachsorgeprogramm beschreibt für die Infektionsrisiken durch Hepatitis-B-Viren (HBV), Hepatitis-C-Viren (HCV) und HIV Vorgehensweisen für den Regelfall. Die Neuerungen im Überblick:
• Im Hinblick auf HBV entfällt grundsätzlich die Notwendigkeit von Nachsorgemaßnahmen, wenn bei der verletzten Person eine erfolgreiche Grundimmunisierung dokumentiert und die positive Antikörperkontrolle nicht älter als zehn Jahre ist.
• Die Antikörperdiagnostik der Hepatitis C sollte bei erhöhtem Risiko, HCV-infektiöser oder unbekannter Indexperson durch einen Nukleinsäureamplifikationstest (NAT) ergänzt werden.
• Für die HIV-Diagnostik gibt es mittlerweile verbesserte Testmöglichkeiten. Deshalb entfällt hier der bislang übliche dritte Screeningtest nach sechs Monaten, wenn die beiden vorangegangenen Screeningtests negativ ausfielen.
Genauere Informationen dazu finden sich bei der BGW unter www.bgw-online.de/nsv-nachsorge . Unter anderem lässt sich dort das aktuelle Nachsorgeschema als Übersicht herunterladen. Ferner gelangen Interessierte über die Internetseite der BGW auf einen vertiefenden Fachartikel zum Thema in der Zeitschrift ASU.

Quelle: Mitteilung vom 15.07.2018
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Nachsorge bei Stich- und Schnittverletzungen

Beitrag von WernerSchell » 17.09.2018, 06:13

Nachsorge bei Stich- und Schnittverletzungen

(Quelle: BGW) Stich- und Schnittverletzungen, bei denen die Wunde potenziell mit infektiösem Material kontaminiert ist, müssen angemessen versorgt werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und einige Unfallkassen geben dazu Empfehlungen.
Zur Pressemitteilung der BGW > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=6o1cm
In der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) sind jetzt die Vorschriften zur Prävention von Nadelstichverletzungen noch klarer gefasst worden. Die aktuelle Fassung ist bei der BGW als Broschüre erhältlich.
Zur Broschüre der BGW > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=6o1cn

Quelle: Mitteilung vom 17.09.2018
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Kostenbudgets wichtiger als Sicherheit am (Pflege)Arbeitsplatz ?

Beitrag von WernerSchell » 15.01.2019, 17:40

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Kostenbudgets wichtiger als Sicherheit am (Pflege)Arbeitsplatz ?

Aufgrund der systematischen Begehungen und Auswertungen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH fiel im letzten Jahr 2018 die erhöhte Zahl an Nadelstichverletzungen bei den Pflegemitarbeitern auf. Diese wurden insbesondere bei der Durchführung von Blutzuckermessungen verursacht.
Die Blutzuckermessung erfolgt nach individueller ärztlicher Verordnung und die notwendigen Hilfsmittel werden ebenso vom behandelnden Arzt der/des Bewohners/in verordnet. Sie werden nicht regelhaft als Material der Einrichtung vorgehalten. Sie sind zudem nicht über die Pflegesätze, die die Einrichtung erhält, refinanziert.
In der ärztlichen Verschreibung von Hilfsmittel zur Blutzuckermessung als Behandlungsmaßnahmen gilt das Gebot des Kostenbudgets. Dieses Gebot schließt nicht automatisch die Rezeptierung ausschließlich sicherer Produkte ein.
Die Anwendung der bisher in den Einrichtungen rezeptierten Stechhilfen zur kapillaren Blutgewinnung birgt ein Restrisiko der Nadelstichverletzung.

Gespräche mit der Berufsgenossenschaft und anderen Trägerverbänden zeigten, dass auch hier die Problematik bekannt ist und auch hier vermehrt Verletzungen aufgetreten sind; so dass das Thema bereits beim Bundesgesundheitsministerium und dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung aktenkundig ist.

Allerdings kann und will die Sozial-Holding zum Schutz ihrer Mitarbeiter*innen nicht darauf warten, bis Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen bei Kostenträgern geklärt sind und damit wissend ein erhöhtes Verletzungsrisiko bei der Anwendung in Kauf nehmen. In allen Einrichtungen der Sozial–Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH werden gesamt durchschnittlich pro Jahr 67600 Blutzuckermessungen durchgeführt. Tendenz aufgrund der Multimorbidität der Bewohner/innen steigend.

Vor diesem Hintergrund wurden zum Jahresende 2018 für alle Einrichtungen des Trägers Einweg Sicherheitslanzetten für die kapillare Blutgewinnung für Blutzuckermessungen gekauft und hiermit den voraussichtlichen Bedarf für das 2019 abgedeckt. (Der Kostenaufwand liegt bei rund 4500,-)
Als sichere Stechhilfe / Einweg-Sicherheitslanzette für die kapillare Blutgewinnung bei Blutzuckermessungen sind entsprechende Produkte bei der Unfallkasse NRW – einsehbar auf der Internetseite https://www.sicheres-krankenhaus.de/ - hinterlegt.

Die Einweg-Sicherheitslanzetten wurden vor dem Jahreswechsel 2018 / 2019 in allen Einrichtungen verteilt, gegen die bisherigen Lanzetten ausgetauscht und seitdem eingesetzt.
Die anwendenden Mitarbeiter*innen wurden von den Pflegedienstleitungen in die Handhabung und Gründe für den Austausch eingewiesen.

Im Nachgang wurden die bisherigen Lanzetten ordnungsgemäß entsorgt.

Ebenfalls werden die Bewohner*innen, Gäste und deren Vertreter, sowie die entsprechenden Ärzte und Apotheken schriftlich über den Austausch und die Veranlassung hierzu informiert.

Ziel für 2019 ist weiterhin zur nachhaltigen Qualitätssicherung und Gewährleistung des Arbeitsschutzes für alle Mitarbeiter*innen in der Pflege bundeseinheitlich die Rezeptierung und Finanzierung seitens der Krankenversicherung als zuständigem Kostenträger zu erwirken.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.01.2019
Geschäftsführung: Helmut Wallrafen
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
August-Monforts-Str. 12-16
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-6866 4100
Fax 02161-6866 4119
h.wallrafen@sozial-holding.de
https://www.sozial-holding.de/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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