Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten
Verfasst: 20.02.2013, 17:54
SPD will "Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten"
Inneres/Antrag
Berlin: (hib/STO) Die SPD-Fraktion macht sich für eine „Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten“ stark. In einem entsprechenden Antrag (17/12380 http://dip.bundestag.de/btd/17/123/1712380.pdf ) verweist die Fraktion darauf, dass nach dem Bundes- und dem Europawahlgesetz all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen seien, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Nach geltenden menschenrechtlichen Standards seien diese Ausschlusstatbestände jedoch nicht zu rechtfertigen.
Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, der ausschließt, dass der Verlust des Wahlrechts künftig ausschließlich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen im Bundes- und im Europawahlgesetz möglich ist. Auch soll sie laut Antrag einen Gesetzentwurf zur Änderung der beiden genannten Wahlgesetze mit dem Inhalt vorlegen, dass durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbildern der Kandidaten auf den Stimmzetteln die Wiedererkennung von Parteien und Bewerbern „und somit die Stimmabgabe erleichtert wird“.
Quelle: Mitteilung vom 20.02.2013
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Inneres/Antrag
Berlin: (hib/STO) Die SPD-Fraktion macht sich für eine „Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten“ stark. In einem entsprechenden Antrag (17/12380 http://dip.bundestag.de/btd/17/123/1712380.pdf ) verweist die Fraktion darauf, dass nach dem Bundes- und dem Europawahlgesetz all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen seien, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Nach geltenden menschenrechtlichen Standards seien diese Ausschlusstatbestände jedoch nicht zu rechtfertigen.
Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, der ausschließt, dass der Verlust des Wahlrechts künftig ausschließlich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen im Bundes- und im Europawahlgesetz möglich ist. Auch soll sie laut Antrag einen Gesetzentwurf zur Änderung der beiden genannten Wahlgesetze mit dem Inhalt vorlegen, dass durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbildern der Kandidaten auf den Stimmzetteln die Wiedererkennung von Parteien und Bewerbern „und somit die Stimmabgabe erleichtert wird“.
Quelle: Mitteilung vom 20.02.2013
Deutscher Bundestag
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