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Kündigung per Fax unwirksam!

Verfasst: 27.05.2004, 12:24
von Berti
Kündigung per Fax unwirksam!

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per Telefax ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen: 10 Sa 475/03).

Das Gesetz verlange, dass Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben und dem Arbeitnehmer im Original übergeben werden müssen, entschied das LAG. Ein Fax sei rechtlich betrachtet eine Kopie und erfülle daher diese Voraussetzungen nicht. Das LAG gab damit der Kündigungsschutzklage eines Kraftfahrers statt. Der Arbeitnehmer stand im Verdacht, am Diebstahl von Transportware beteiligt gewesen zu sein. Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos. Unklar blieb, ob dem Kläger die Kündigung im Original oder als Kopie zugegangen war.

Über die o.a. Entscheidung berichtete die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 27.5.2004.