Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch ...

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch ...

Beitrag von Presse » 12.02.2014, 09:46

Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht ausreicht.

Die Antragstellerin, die Freie Hansestadt Bremen, verlangt von dem Antragsgegner aus übergegangenem Recht Elternunterhalt. Die Eltern des 1953 geborenen Antragsgegners trennten sich 1971; ihre Ehe wurde noch im selben Jahr geschieden. Der Antragsgegner verblieb im Haushalt seiner Mutter und hatte anfangs noch einen losen Kontakt zu seinem Vater. Nach Erreichen des Abiturs im Jahr 1972 brach der Kontakt des volljährigen Sohnes zu seinem 1923 geborenen Vater ab. Dieser bestritt seinen Lebensunterhalt als Rentner aus den Erträgen einer Lebensversicherung sowie einer geringen Altersrente. 1998 errichtete er ein notarielles Testament, in dem er seine Bekannte zur Erbin einsetzte. Zudem bestimmte er, dass der Antragsgegner nur den "strengsten Pflichtteil" erhalten solle. Erläuternd führte der Vater in dem Testament aus, dass zu seinem Sohn seit rund 27 Jahren kein Kontakt mehr bestehe. Im April 2008 verzog der Vater in eine Heimeinrichtung; er starb im Februar 2012. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im Hinblick auf die seinem Vater in der Zeit von Februar 2009 bis Januar 2012 nach dem Sozialgesetzbuch erbachten Leistungen auf Zahlung eines Gesamtbetrages von 9.022,75 € in Anspruch.

Das Amtsgericht hat dem Antrag stattgegeben. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hat das Oberlandesgericht den Antrag zurückgewiesen, weil der Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt sei. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde.

Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss des Oberlandesgerichts auf die Rechtsbeschwerde aufgehoben, die Beschwerde zurückgewiesen und damit die amtsgerichtliche Entscheidung wiederhergestellt. Der – zur Höhe unstreitige - Anspruch auf Elternunterhalt war trotz des Kontaktabbruchs zu dem volljährigen Sohn nicht nach § 1611 Abs. 1 BGB* verwirkt.

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618 a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts. Solche Umstände sind im vorliegenden Fall nicht festgestellt. Zwar mag der Vater durch sein Verhalten das familiäre Band zu seinem volljährigen Sohn aufgekündigt haben. Andererseits hat er sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt. Die Errichtung des Testaments selbst stellt keine Verfehlung dar, weil der Vater insoweit lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht hat.

Beschluss vom 12. Februar 2014 – XII ZB 607/12
AG Delmenhorst – Beschluss vom 27. März 2012 – 22 F 125/11 UK
OLG Oldenburg Beschluss vom 25. Oktober 2012 – 14 UF 80/12
FamRZ 2013, 1051


* § 1611 Abs. 1 BGB
Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle Nr. 027/2014 vom 12.02.2014
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=0&anz=27

+++
Weitere Beiträge zum Thema "Elternunterhalt" in diesem Forum. Ggf. mit dem Suchwort "Elternunterhalt" auffindbar.

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Elternunterhalt: Kinder müssen trotz Kontaktabbruchs zahlen

Beitrag von Presse » 12.02.2014, 13:22

Elternunterhalt: Kinder müssen trotz Kontaktabbruchs zahlen
Selbst wenn Kinder seit Jahrzehnten keinen Kontakt zu ihren Eltern haben: für die Heimkosten müssen sie trotzdem aufkommen,
hat der BGH entschieden. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=854 ... ege&n=3284

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Unauflöslich / Kommentar zum Unterhalt-Urteil

Beitrag von Presse » 13.02.2014, 07:33

Allg. Zeitung Mainz:
Unauflöslich / Kommentar zum Unterhalt-Urteil

Mainz (ots) - Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt. Gleichzeitig gibt es immer weniger Kinder. Und Pflege ist teuer und für viele Dienstleister keineswegs nur Nächstenliebe, sondern ein Bombengeschäft. Das nennt man Teufelskreis. Und darein platzt nun das Urteil des Bundesgerichtshofes, das so gar keine Rücksicht nimmt auf individuelle Befindlichkeiten und Lebensvorstellungen. Wird dadurch alles noch viel schlimmer? Die Antwort ist völlig unzweideutig: Nein.
Im Gegenteil, man muss den Karlsruher Richtern dankbar sein. Dankbar dafür, dass sie uns wieder den Blick für eine zunehmend aus der Mode kommende, aber nichtsdestotrotz weiterhin gültige Grundregel christlich-abendländischen Zusammenlebens öffnen: Ohne Familien bricht unsere Gesellschaft zusammen. Und zwar Familien im traditionellen Sinn, in denen Kinder aufwachsen. Das Band zwischen Kindern und Eltern ist unauflöslich, egal wie viele Gräben ein Leben zwischen den Generationen mitunter aufwirft. Und - noch viel wichtiger in Zeiten wie diesen - dieses Band gilt unabhängig davon, aus welcher Richtung der Zeitgeist bis in manche Kirche hinein gerade weht. Die Familien können und werden beim Thema Pflege nicht alle Härten des demografischen Wandels abfedern können. Auch an anderen Stellen muss Solidarität intensiv gelebt werden. Aber ohne Familien wird dieser Wandel noch sehr viel härter ausfallen. Das hat der BGH uns gestern in die Stammbücher geschrieben. Beliebigkeit und Unverbindlichkeit sind keine Werte, die uns in die Zukunft führen.
Verantwortung für Verwandte hat kein Verfallsdatum. Auch wenn diese Erkenntnis mitunter wehtut.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2014 Allgemeine Zeitung Mainz
Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de

+++

Stuttgarter Zeitung:
Kommentar zu Unterhalt/Urteil/Bundesgerichtshof

Stuttgart (ots) - Dass vier Jahrzehnte fehlender Kontakt, vom Vater mutwillig herbeigeführt, gleichwohl noch eine Einstandspflicht begründen, mag die Hüter der öffentlichen Kassen freuen, die sonst für die Kosten des Heimaufenthaltes hätten aufkommen müssen.
Lebensnah ist diese Rechtsprechung nicht.
Es ist die klamme öffentliche Hand, die in Zukunft noch mehr Entscheidungen dieser Art erzwingen wird. Der Staat ist zwar bereit, den Ruhestand der Bundestagsabgeordneten abzusichern, auch wenn die zuvor in keine Kasse einbezahlt haben. Er wird aber immer häufiger versuchen, sich von Pflegekosten zu befreien. Und denkbar ist noch ganz anderes. Im Augenblick nimmt der Staat bei vielen Hartz-IV-Leistungen keinen Rückgriff auf Verwandte in direkter Linie.
Das muss nicht so bleiben.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2014 Stuttgarter Zeitung
Pressekontakt: Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung@stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Elternunterhalt: Kinder müssen trotz Kontaktabbruchs zahlen

Beitrag von Presse » 13.02.2014, 07:38

Elternunterhalt: Kinder müssen trotz Kontaktabbruchs zahlen
Selbst wenn Kinder seit Jahrzehnten keinen Kontakt zu ihren Eltern haben: für die Heimkosten müssen sie trotzdem aufkommen,
hat der BGH entschieden. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=854 ... ege&n=3285

Kommentar zum Elternunterhalt: Dickes Blut
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=854 ... ege&n=3285

Gaby Modig
phpBB God
Beiträge: 1292
Registriert: 13.11.2005, 13:58

Kinder müssen trotz Kontaktabbruch für Eltern zahlen

Beitrag von Gaby Modig » 13.02.2014, 08:19

Die Medien berichten zum neuen BGH lebhaft, u.a.:
Kinder müssen trotz Kontaktabbruch für Eltern zahlen
Karlsruhe (dpa) - Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Urteil stößt auf Kritik. ... (mehr) http://www.wz-newsline.de/home/thema-de ... -1.1553519

Rheinische Post - 12. Februar 2014
Fragen und Antworten zum BGH-Urteil
Warum auch "Rabeneltern" Unterhalt bekommen

http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/ ... -1.4029921

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 13.02.2013 u.a. mit folgenden Titeln:
Pflege: Kinder haften für ihre Kinder
Wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen
http://www.rp-online.de/wirtschaft/wenn ... -1.4031526
Außerdem gab es einen Kommentar zum Thema

Bericht im Handelsblatt:
Kinder müssen für Eltern zahlen – auch ohne Kontakt
Sein Vater hatte offenbar keinen Kontakt gewollt und ihn teilenterbt. Dennoch muss ein Bremer Heimkosten für seinen pflegebedürftigen Angehörigen nachzahlen.
Das entschied nun der Bundesgerichtshof. Ein Präzedenzfall.
... (mehr) ... http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 69040.html
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflege - Sprengstoff für die Familie? - TV-Tipp 18.02.2014

Beitrag von WernerSchell » 14.02.2014, 18:00

Menschen bei Maischberger" am Dienstag, 18. Februar 2014, um 22.55 Uhr

Das Thema:
"Pflege - Sprengstoff für die Familie?"

München (ots) - Kinder müssen die Pflege ihrer Rabeneltern bezahlen, urteilte jetzt der BGH. Pfleger gestehen: "Wir haben Fehler gemacht". Der Personalmangel in der Pflege ist dramatisch. Die Debatte um Qualität und inanzierung der Pflege ist neu entbrannt.

Gäste:
Siegfried Rauch, Schauspieler
Marlene Keilhack (holte Ehemann aus dem Pflegeheim zurück)
Heiko Rutenkröger (Altenpfleger)
Karl-Josef Laumann, CDU (Pflegebeauftragter der Bundesregierung)
Anette Dowideit
(Journalistin)

Siegfried Rauch
"Pflege im Heim ist und bleibt eine bezahlte Ersatzhandlung", sagt der Fernseh-Star ("Traumschiff", "Der Bergdoktor"). Als seine Mutter pflegebedürftig wurde, holte Siegfried Rauch sie zu sich nach Hause.
"Wir hatten uns zwei Heime angeschaut und gesagt: Das hat die Mama nicht verdient"." Ein Jahr pflegte sie der Schauspieler zusammen mit seiner Frau, wickelte und fütterte sie. "Das war schon eine harte Zeit, aber auch eine schöne. Wenn man den Eltern am Ende ihres Lebens etwas zurückgibt, ist das sehr bereichernd".

Marlene Keilhack
Fünf Jahre hatte die Bremerin ihren demenzkranken Ehemann zu Hause gepflegt, bis sie ihn ins Pflegeheim gab. Doch die Zustände dort waren "einfach unvorstellbar", erzählt Marlene Keilhack. Er sei im Heim mit Medikamenten außer Gefecht gesetzt worden. Als ihr Mann auch in einem zweiten Heim sediert und vernachlässigt wurde, gründete sie mit anderen Angehörigen eine Demenz-WG. "Da blühte er noch einmal richtig auf", sagt Marlene Keilhack. Ihre Klage gegen das erste Pflegeheim auf Schmerzensgeld gewann sie.

Heiko Rutenkröger
"Ich ließ eine Patientin einsam sterben" ("Bild"). Das Bekenntnis des examinierten Altenpflegers stieß auf viel Respekt. Heiko Rutenkröger, der seit 20 Jahren pflegebedürftige Menschen betreut, machte in seinen Augen einen großen Fehler, als er eine fast 90-Jährige Patientin nach der üblichen ambulanten Pflege allein ließ.
"Ich habe sofort gemerkt, dass sich die alte Dame anders verhielt, aber nichts unternommen". Die Parkinsonkranke starb in der Nacht. Der Tod wäre nicht zu verhindern gewesen. "Ich hätte aber die Angehörigen benachrichtigen sollen, damit sie sich verabschieden können", sagt der 44-Jährige, der sich für einen offenen Umgang mit Fehlern einsetzt.

Karl-Josef Laumann
"Kinder haben Unterhaltspflichten für ihre Eltern und das will ich auch nicht abschaffen", stellt der neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung klar. Bevor der Staat einspringe, müsse die Familie für die Pflegekosten herangezogen werden, so der CDU-Sozialpolitiker. Der größte Teil der Pflegebedürftigen werde ohnehin Zuhause betreut. "Die Familie ist und bleibt sehr wichtig bei der Pflege", sagt der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.

Anette Dowideit
Mit Psychopharmaka ruhiggestellt, zu wenig Personal im Pflegeheim, abgezockt statt gepflegt: "Pflegeskandale sind keine Einzelfälle, das Pflegesystem produziert sie geradezu", sagt die "Welt"-Journalistin.
In ihrem Buch "Endstation Pflegeheim" beschreibt Anette Dowideit schockierende Missstände in der deutschen Pflege. Die Schuldigen seien dabei nicht die Pfleger, denn wie die Opfer falscher Pflege litten sie unter Zeit- und Kostendruck. "Der Pflegeindustrie geht es um Profit und die Politik schaut lieber weg", meint die Pflegeexpertin.

"Menschen bei Maischberger" ist eine Gemeinschaftsproduktion der ARD, hergestellt vom WDR in Zusammenarbeit mit der Vincent TV GmbH.
Redaktion: Hans-Georg Kellner

Quelle: Pressemitteilung vom 14.02.2014 ARD Das Erste
Pressekontakt: Agnes Toellner, Presse und Information Das Erste,
Tel: 089/5900 3876, E-Mail: agnes.toellner@DasErste.de Felix Neunzerling, ZOOM MEDIENFABRIK GmbH ,
Tel.: 030/3150 6868, E-Mail: FN@zoommedienfabrik.de Fotos über http://www.ard-foto.de

+++
Siehe auch unter

Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch ...
viewtopic.php?f=5&t=20217

Das Thema Pflegereform und Pflegenotstand wird beim Pflegetreff am 13.05.2015 in Neuss problematisiert:
viewtopic.php?f=7&t=19125
viewtopic.php?f=3&t=20189
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

So drücken Sie den Elternunterhalt

Beitrag von Presse » 14.02.2014, 18:28

Focus - Online

So drücken Sie den Elternunterhalt
Unterhalt-Tricks vom Anwalt: Solange ihre Eltern leben, sollten Kinder Schulden haben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kinder auch für Rabeneltern bezahlen müssen, die den Kontakt zu ihnen abbrachen. Der Anwalt des Klägers erklärt im FOCUS Online-Interview, wie sich Kinder gegen Ansprüche auf Pflegegeld-Zahlungen wehren können.
… (weiter lesen unter) … http://www.focus.de/finanzen/recht/nach ... 12837.html

Übersicht: So drücken Sie den Elternunterhalt

Unterhalt-Tricks vom Anwalt: Solange ihre Eltern leben, sollten
http://www.focus.de/finanzen/recht/nach ... 12837.html

"Vernünftige Tipps sind vom Amt nicht zu erwarten"
http://www.focus.de/finanzen/recht/so-d ... 13760.html

Selbstbehalt, abzugsfähige Leistungen, geschütztes Vermögen
http://www.focus.de/finanzen/recht/so-d ... 13750.html

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Re: Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch ...

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2014, 08:32

Pflegekosten der Eltern
Meist werden Kinder nicht zur Kasse gebeten

von Rolf Winkel Autor
Auch wer keinen Kontakt mehr zu seinen Eltern hat, muss unter Umständen Pflegekosten zahlen. In der Praxis kann allerdings vielfach Entwarnung gegeben werden.
Unterhalt Wann müssen Kinder für Eltern im Pflegeheim zahlen? Finanzportal Biallo.de
Pflegekosten müssen Kinder dann zahlen, wenn sie ein Leben im Luxus führen oder unangemessenen Aufwand betreiben
Auch verstoßene Kinder können von den Sozialämtern für ihre im Pflegeheim lebenden Eltern zur Kasse gebeten werden. Das hat der Bundesgerichtshof am 12. Februar 2014 zum wiederholten Male bestätigt.
Wer jedoch Bescheid weiß, kann sich gegen Rückforderungen des Sozialamts wehren.
... (weiter lesen unter) ... http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/ ... zahlen.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten