Pflege: Arbeitgeber gegen "Tarifvertrag für alle"

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Pflege: Arbeitgeber gegen "Tarifvertrag für alle"

Beitrag von Presse » 20.08.2014, 06:24

Pflege: Arbeitgeber gegen "Tarifvertrag für alle"
Der Arbeitgeberverband Pflege hat vor der Einführung eines allgemeinen verbindlichen Tarifvertrages in der Branche gewarnt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=867 ... ege&n=3672

Pflege: Arbeitgeber gegen Mindestlöhne
Die Arbeitgeber in der Pflege loben sich selbst für die attraktiven Arbeitsplätze, die sie geschaffen haben.
Gesetzliche Mindestlöhne lehnen sie ab.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=867 ... ege&n=3673

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Arbeitgeberverband Pflege erfährt deutliche Kritik

Beitrag von Presse » 23.08.2014, 08:11

Deutscher Pflegerat und Verdi kritisieren Arbeitgeberverband Pflege

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat die Einschätzungen zur Situation in der Pflege des Arbeitgeberverbands Pflege zurückgewiesen. Dieser hatte am Dienstag unter anderem mitgeteilt, dass er die oft genannte Zahl von 150.000 fehlenden ausgebildeten Pflegekräften für übertrieben halte. Der Deutsche Pflegerat machte gestern in Berlin indes deutlich, dass die Anstellungen in der ambulanten und stationären Pflege und Altenpflege oft unter „prekären Rahmenbedingungen" erfolgten. So würden Arbeitsverhältnisse zu gering entlohnt und diese durch Befristungen und Teilzeitverträge erschwert. Eine verlässliche Lebens- und Karriereplanung sei damit nicht möglich und Flucht aus dem Beruf sei vielfach die Folge.
... (weiter lesen unter) .... https://www.station24.de/web/guest/mana ... il/6935743

Anmerkung der Moderation:
In diesem Forum wird in zahlreichen Beiträgen auf den Pflegenotstand hingewiesen und dringlichst Reformen angemahnt!
Siehe u.a. das Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 13.05.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

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Nun kein Nachholbedarf mehr bei Pflege-Mindestlohn

Beitrag von Presse » 05.09.2014, 10:47

Arbeitgeberverband Pflege: Nun kein Nachholbedarf mehr bei Pflege-Mindestlohn

Berlin (ots) - Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege und Mitglied der Mindestlohn-Kommission des BMAS, zu den Ergebnissen der Kommissionsarbeit zur Vereinbarung eines neuen Mindestlohns in der Pflege: "Der neue Mindestlohn in der Pflege, beginnend zum 1. Januar 2015 mit 9,40 Euro im Westen und 8,65 im Osten, der dann stetig bis zum Januar 2017 auf 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost) ansteigt, stellt einen sehr beachtlichen Gehaltssprung dar, was mich natürlich für alle Pflegehilfskräfte freut, die davon profitieren werden. Derzeit liegt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bei 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten.
Für einige Unternehmen der Pflegewirtschaft wird die neue Lohnuntergrenze, die deutlich über dem zukünftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegt, zu einer großen finanziellen Herausforderung werden. Dieser mehr als faire Pflege-Mindestlohn bedeutet für mich auch eine klare Absage an alle Befürworter flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
Pflegefachkräfte verdienen nach einer aktuellen Erhebung der Bundesregierung bundesdurchschnittlich 2.824 Euro. In der deutschen Pflegewirtschaft werden Pflegefach- und Pflegehilfskräfte anständig bezahlt. Ein starker Anpassungssprung bei der Entlohnung der Pflegehilfskräfte ist nun gemacht. Es gibt keinen Nachholbedarf mehr.
Lohnsteigerungen beim Pflege-Mindestlohn sollten sich zukünftig an den prozentualen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns orientieren", so der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege und Mitglied der Mindestlohn-Kommission des BMAS, Thomas Greiner.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte im Frühjahr dieses Jahres -auf Antrag der Caritas- erneut die Kommission aus Gewerkschaften, Arbeitnehmern und Arbeitgebern der kirchlichen, kommunalen und privaten Pflegewirtschaft einberufen, um über die Weiterentwicklung des Mindestlohns in der Pflege zu beraten. Der Arbeitgeberverband Pflege ist seit dem Jahr 2009 Mitglied der Kommission.

Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Der Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 8.500 Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter. Der Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein.
http://www.arbeitgeberverband-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung vom 05.09.2014 Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Pressekontakt: Steffen Ritter
Pressesprecher
Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 - 67 80 63 7-0
Telefax: +49 (0)30 - 67 80 63 7-22
Mobil: +49 (0)160- 15 31 796
E-Mail: presse@arbeitgeberverband-pflege.de
Internet: http://www.arbeitgeberverband-pflege.de

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Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte leben

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2015, 06:47

"Je besser ich mit meinen Mitarbeitern umgehe,
desto größer ist ihre Bereitschaft, gut zu arbeiten".

Zitat Wolfgang Grupp (73), Unternehmer (Trigema), in Rheinischer Post / NGZ am 04.06.2015


Diese Handlungsmaxime muss entsprechend für die Heimträger und ihre Führungskräfte gelten.
Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte muss von allen Beteiligten tatsächlich gelebt werden!
Siehe dazu zahlreiche Beiträge von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - u.a.

> viewtopic.php?f=3&t=18752&hilit=Wertsch%C3%A4tzung

Hinweise im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > viewtopic.php?f=7&t=18545&hilit=Nachtcaf%C3%A9

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Mindestlohn, Mindestpersonalbesetzung ...

Beitrag von WernerSchell » 23.10.2016, 06:22

Am 22.10.2016 bei Facebook gepostet:
Mindestlohn, Mindestpersonalbesetzung …. klingt in manchen Ohren gut, lenkt aber von den wirklichen Erfordernissen im Pflegesystem ab. Pflegekräfte müssen entsprechend ihrer Fachlichkeit angemessen bezahlt werden. Die Stellenbesetzung muss den konkreten Anforderungen in der Krankenhaus- und Heimversorgung gerecht werden, so dass, wie z.B. nach § 11 SGB XI gefordert, nach pflegewissenschaftlichen Standards gepflegt werden kann…. Pflegekräfte wollen die Patienten und pflegebedürftigen Menschen bestmöglich versorgen - und dabei sind "Mindesterwägungen" weniger hilfreich.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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