Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 03.07.2014 - Az.: 5 Sa 120/14 -
Quelle Urteilsschrift: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 14E8D8A%7D
Die Entscheidung befasst sich mit der Versetzung einer Krankenschwester
nach Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und längerer Erkrankung
Arbeitgeber darf nach 20 Jahren noch versetzen
Die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum schafft regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand dahin gehend, dass der Arbeitgeber von diesem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. Die Nichtausübung des Direktionsrechts hat keinen Erklärungswert. Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen.
Hier: Wird eine Krankenschwester über etwa 20 Jahre lang auf denselben Stationen beschäftigt, so führt allein diese Tatsache nicht dazu, dass der Arbeitgeber sie nicht auf eine andere Station versetzen darf.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz ... etzen.html
http://www.juraforum.de/arbeitsrecht/ve ... ich-488741
Versetzung einer Krankenschwester nach Schwierigkeiten ...
Moderator: WernerSchell
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