Betreuungs-Assistenten: Billige Arbeitskräfte?

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Betreuungs-Assistenten: Billige Arbeitskräfte?

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2015, 07:32

Betreuungs-Assistenten: Billige Arbeitskräfte?

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Filmbericht von Plusminus, ARD, vom 16.09.2015 | 07:14 Min. | Verfügbar bis 15.09.2016. Pflegeheime und -dienste suchen händeringend Arbeitskräfte. Auch schlecht bezahlte Betreuungs-Assistenten, darunter Quereinsteiger ohne fachliche Qualifikation, werden für Tätigkeiten eingesetzt, die sie eigentlich nicht übernehmen dürfen (Quelle: http://mediathek.daserste.de/Plusminus/ ... tId=432744 ). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht bereits seit vielen Jahren auf den rechtsmissbräuchlichen und gefahrenträchtigen Einsatz von gering qualifizierten Betreuungskräften aufmerksam und fordert stattdessen eine deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel (vgl. u.a. Pressemitteilung vom 16.08.201008 - nachlesbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php ). Dort heißt es u.a.: "Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung der Ärzteschaft auf dem kürzlich durchgeführten 111. Deutschen Ärztetag, dass die Pflegebudgets um mindestens 30% verbessert werden müssen. Damit geht die organisierte Ärzteschaft noch weit über das hinaus, was diesseits seit Jahren eingefordert wird, nämlich eine personelle Verstärkung um rd. 20%. Die jetzt mögliche Anstellung von Betreuungsassistenten löst die beklagte Pflegenot in den Heimen nicht auf, so dass die Forderung nach mehr Pflege(fach)personal aufrecht erhalten bleiben muss." - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegenotstand: schnelle Auflösung dringend !

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2015, 08:57

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21363


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 16.11.2015

Pflegenotstand: Konkrete Maßnahmen zur schnellen Auflösung erforderlich

Im Anschluss an die Pressemitteilung vom 03.11.2015 zum Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 teilt Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, mit:

Dass der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erneut die Teilnahme am Neusser Pflegetreff ermöglicht hat, ist eine großartige Geste der Pflegeselbsthilfe gegenüber. Die Pflegetreffs sind nämlich nicht unbedingt mit anderen Veranstaltungen mit Ministerbeteiligung vergleichbar, bei denen möglicherweise überwiegend Nettigkeiten ausgetauscht werden. Hier geht es immer um Themen, die auch sehr streitig diskutiert werden können.

Im Übrigen hat bisher wohl kein Gesundheitsminister so zügig und konsequent eine Koalitionsvereinbarung umgesetzt, wie das bisher geschehen ist. Dies kann und muss lobend herausgestellt werden. Die Zeitschrift „Die Schwester / Der Pfleger, Die führende Fachzeitschrift für die Pflege, hat in der Ausgabe 10/2015 dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einen umfänglichen Beitrag gewidmet und getitelt: „Vom Quereinsteiger zum Macher“. Den in diesem Beitrag gemachten Ausführungen darf man sich anschließen.

Allerdings sind nach diesen positiven Bekundungen auch einige weniger gute Anmerkungen geboten:

Die Pflegereform (Pflegestärkungsgesetze – PSG - I und II) sieht nämlich entgegen den vielseitigen Forderungen aus der Pflegewelt keine zusätzlichen Pflegekräfte vor und setzt in der Heimversorgung allein auf zusätzliche Betreuungskräfte. Das wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut problematisiert.

Die diesbezüglichen Statements sind in einem Filmbeitrag (7,30 Minuten) bei Youtube anschaubar unter > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die gesamte Filmdokumentation des Pflegetreffs (rd. 2 Stunden) ist anschaubar bei Youtube unter > https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg
Ergänzende Beiträge im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (mit Fotos) unter > viewtopic.php?f=4&t=21326 .


Am 22.10.2015 wurde dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk per E-Mail mitgeteilt:

„Ich wollte gestern die streitige Diskussion über den Pflegenotstand bzw. den geplanten § 113c SGB XI nicht vertiefen. Aber es gibt anhaltende Besorgnisse, dass die jetzigen Regelungen nicht reichen, um in naher Zukunft eine befriedigende Auflösung des Pflegenotstandes zu erreichen. Die Ergebnisse, die ggf. mit dem § 113c SGB XI zu erwarten sind, kommen zu spät. Wenn Sie für die Zwischenzeit erwarten, dass mit den rahmenvertraglichen Vereinbarungen (§ 75 SGB XI) weiter zu kommen sei, auch mit Blick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, muss dies m.E. präziser formuliert werden. Die Ländergremien müssen durch den Bundesgesetzgeber deutlicher in die Pflicht genommen werden, eine Pflege zu gewährleisten, die den Anforderungen des § 11 SGB XI gerecht wird. Nahezu 10 Pflegestandards, die auf hohem Niveau gute Pflege beschreiben, müssen umgesetzt werden. Und da können keine Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI hilfreich sein. Diese können gerne dazu kommen, sind aber bei der Pflege nicht wirklich hilfreich.
Ich bin jede Woche ohne Behörden- oder Politikerimage in Heimen unterwegs und erhalte stets Botschaften aus den Einrichtungen, die mir aufzeigen, dass die Pflegewelt nicht so ist, wie es Ihnen vielleicht die Heimträgerseite oder andere Personen bei offiziellen Besuchen zu vermitteln suchen. Ich kenne z.B. hier im Rhein-Kreis Neuss keine leitende Pflegekraft, die mir im Vieraugengespräch nicht bestätigen würde, dass die Besetzung mit Pflegekräften total unzureichend ist und die 87b-Kräfte zwar gerne genommen werden, aber kein einziges pflegerisches Problem lösen.
Bezüglich der Entbürokratisierung und der Neuordnung der Berufsgesetze habe ich überhaupt keine Entlastungserwartungen. Im Gegenteil: Soweit es zu Umstellungen kommt, wird das auf Jahre zu Mehrbelastungen führen. Wie ich gestern bemerkte, wird der neue Pflegebegriff für die praktische Pflegetätigkeit Mehrarbeit bringen. In den Einrichtungen werden vorrangig die schwerst pflegebedürftigen Menschen untergebracht. Und dann ist umfänglich pflegerischer Sachverstand gefordert.
Ich rege an zu ermöglichen, dass all dies noch einmal kurzfristig in einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (in Bonn) vorgetragen werden kann. Dabei sollten Vertreter der Heimseite, aber auch Verbandsvertreter, z.B. DPR bzw. DBfK, beteiligt werden.“

Am 28.10.2015 meldete sich der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unter Bezugnahme auf die E-Mail-Zuschrift vom 22.10.2015 telefonisch bei Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. Dabei verdeutlichte der Minister, dass er im Moment keinen weiteren Gesprächsbedarf sehe, da das PSG II als Gesetzentwurf im Bundestag vorliege und dort seinen parlamentarischen Weg gehen müsse. Im Übrigen verdeutlichte der Minister noch einmal seine politischen Absichten und meinte, dass die Besorgnisse von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk unbegründet seien. Die Verbesserung der Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen sei auf einem guten Weg. Für die nächsten Jahre seien aber die Ländergremien weiter in der Verantwortung, für Festlegungen einzutreten, die eine auskömmliche Pflegestellendotierung in den Pflegeeinrichtungen ermögliche. Erst wenn später die wissenschaftlichen Grundlagen im neu geplanten § 113c SGB XI greifen würden, sei die Rechtslage geändert. Hermann Gröhe führte im Übrigen aus, dass die Aktivitäten von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk große Beachtung und Anerkennung fänden und nicht erfolglos seien.

Zu diesen Gesprächshinweisen finden sich ergänzende Anmerkungen in einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort ist zur Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ausgeführt:

Die fachlichen Grundlagen der Arbeit in der Pflege und die Erarbeitung neuer Konzepte in den Einrichtungen werden verbessert bzw. gestärkt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss zum Anlass genommen werden, die Personalausstattung zu überprüfen und an den Bedarf anzupassen. Sowohl die Verantwortlichen auf Landesebene als auch die Pflegeeinrichtungen vor Ort sind hier gefordert. Zudem wird die Pflege - Selbstverwaltung erstmals gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html

Weil es aufgrund der beschriebenen Situation seitens des Bundes für die nächsten Jahre keine Initiative für mehr Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen geben wird, muss sich die Zielrichtung der Forderungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bezüglich der Pflegestellenverbesserung ändern.

Tatsächlich haben ja z.Zt. die zuständigen Ländergremien die Möglichkeit, über die entsprechenden Vereinbarungen die Stellenschlüssel deutlich anzuheben. Das gestaltet sich schwierig, weil die Kostenträger mit am Verhandlungstisch sitzen. Und das ist eigentlich ungeheuerlich. An den Verhandlungstisch gehören streng genommen diejenigen, die sich mit guter Pflege auskennen und deren Interesse vorrangig darin besteht, eine angemessene bzw. optimale Pflege (nach § 11 SGB XI) gewährleistet zu sehen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daraufhin zunächst mit Zuschrift vom 28.10.2015 beim Pflegeministerium NRW nachgefragt, ob und ggf. inwieweit in NRW die entsprechenden Gremien kurzfristig zu neuen Verhandlungen betr. Stellenschlüssel in Bewegung gesetzt werden können und welche Möglichkeiten das Pflegeministerium sieht, die Personalnot in den Pflegeeinrichtungen auf der gesamten Länderebene aufzulösen.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk möchte JETZT ganz schnell veranlasst sehen, sozusagen in Ergänzung von PSG I und II, das Weiteres vereinbart wird. - Es kann und darf nicht sein, dass die allseits für notwendig erachtete Stellenvermehrung in den Heimen an den föderalen Zuständigkeiten scheitert.


Ganz allgemein ergibt sich zum Pflegenotstand und den insoweit gegebenen Handlungserfordernissen:

Die demografische Entwicklung, d.h. die Veränderungen in der Gesellschaft, älter, bunter und jünger, erfordern große Reformanstrengungen, und zwar in allen Systembereichen, die Krankenhausversorgung einbezogen.
Die Große Koalition von Union und SPD (GroKo) hat folgerichtig 2013 für eine Pflegereform Vereinbarungen getroffen. Um gezielt auf diese Reform einzuwirken, wurde beim Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 zum Thema diskutiert und dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein umfangreiches Statement übergeben. Darin wurden Schwerpunkte genannt, die bei einer Reform Berücksichtigung finden sollten. Vor allem wurde ein Personalbemessungssystem und darauf basierend deutlich mehr Pflegepersonal gefordert. Es wurde ausgeführt, dass allein Betreuungskräfte, auch in größerer Zahl, die Pflegemängel nicht werden auflösen können.

Das Statement ist nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Es wurde daraufhin die Möglichkeit eröffnet, die entsprechenden Vorschläge am 08.07.2014 im Bundesgesundheitsministerium in Bonn – und zwar in Begleitung von Frau Andrea Albrecht, Pflegedirektorin im Lukaskrankenhaus Neuss – nochmals näher zu erläutern.

Mit einer Briefzuschrift vom 01.09.2014 hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk dann noch einmal alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) über die Aspekte einer guten Pflegereform informiert und entsprechende Folgerungen erbeten.

Die hiesigen Bemühungen blieben letztlich hinsichtlich einer sofortigen Auflösung des Pflegenotstandes erfolglos. Denn das PSG I wurde am 17.10.2014 – ohne mehr Pflegepersonal vorzusehen - beschlossen. Das PSG I sieht zwar eine Reihe von Leistungsverbesserungen (auch hinsichtlich der Betreuungskräfte) vor, aber das zusätzlich geforderte Pflegepersonal fand keine Berücksichtigung. – Dies wurde und wird als Schritt in Richtung „Billigpflege“ beschrieben.

Am 07.11.2014 wurde in einer Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk erklärt: „Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück.“
Danach wurde in zahlreichen Statements auf die fortbestehenden Erfordernisse, mehr Pflegepersonal in die Einrichtungen zu bringen, aufmerksam gemacht.

Der am 12.08.2015 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines PSG II enttäuschte erneut. Konkrete Maßnahmen, die eine schnelle Auflösung des Pflegenotstandes bewirken könnten, wurden nicht vorgesehen.

Das PSG II berücksichtigt aber dennoch die von hier seit Jahren beschriebenen Mängel im Pflegesystem. Denn es ist ein § 113c SGB XI vorgesehen, der auf die Gestaltung eines Personalbemessungssystems bis zum Jahr 2020 abzielt. Danach soll dann wohl eine – wie auch immer gedachte – Umsetzung beginnen.
Dies ist aber mit Blick auf die aktuell bestehende Pflegenot nicht wirklich hilfreich. Denn der Pflegenotstand muss JETZT, d.h. umgehend, angegangen bzw. aufgelöst werden.

Es sollten daher zusätzliche Finanzquellen erschlossen werden, um vor allem eine gute Pflege der schwerstpflegebedürftigen Menschen in den Heimen zu gewährleisten. Den stationären Pflegeeinrichtungen muss die Möglichkeit eröffnet werden, eine fachlich gute Versorgung sicher zu stellen. Dazu bedarf es einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften. Diese ausreichende Zahl von Pflegekräften kann aber nach den augenblicklichen Rechtsverhältnissen nicht vorgesehen werden, weil die Stellenschlüssel in den Heimen auf einer gesetzlichen Grundlage vereinbart worden sind, die den fachpflegerischen Bedarf unter keinen Umständen garantieren können. Daher ist – weiterhin - zu fordern, dass der Bund oder vorübergehend die entsprechenden Ländergremien Voraussetzungen schaffen, genügend Fachpersonal in den Pflegeeinrichtungen anstellen zu können. Das „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Bund und Ländern, sich insoweit gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben, muss beendet werden.

Welche Verwerfungen die vermehrte Anstellung von ungelernten Kräften bzw. gering qualifizierten Betreuungskräften in den Pflegeeinrichtungen nach sich ziehen kann, ist einem aktuellen Schriftwechsel entnommen. Danach wurde die Unterschreitung der Fachkraftquote mit folgenden Erwägungen hingenommen:

"Die fachliche Anleitung und Überprüfung grundpflegerischer Tätigkeiten von ungelernten Mitarbeitern ohne pflegerische Ausbildung ist durch Pflegefachkräfte nachvollziehbar gewährleistet. Die Personaleinsatzplanung ist mit Blick auf den Versorgungs- und Pflegebedarf der Bewohner adäquat"

Pflege erfordert in den Einrichtungen weitgehend pflegewissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Dieses pflegewissenschaftliche Prinzip muss in der Pflege stärker zur Geltung kommen. Pflegen kann eben nicht jeder! Näheres in § 11 SGB XI:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch - pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Im Übrigen: Entbürokratisierung und Neugestaltung der Pflegeberufsgesetze sind für sich genommen nicht geeignet, den gravierenden Mangel an Pflegekräften aufzulösen. Die seit Jahren beklagten Pflegemängel zeigen auf, wo nachgebessert werden muss, z.B.:

- Medizinischen Versorgung einschließlich Medikation (Polypharmazie),
- Schmerzmanagement in der Pflege,
- Dekubitusprophylaxe (ein neuer Pflegestandard, für 2016 geplant, wird sich mit der Versorgung chronischer Wunden befassen),
- Fixierungen einschließlich der Verwendung von Psychopharmaka (als FEM),
- Mobilisation und Sturzprophylaxe,
- Mangelernährung und Flüssigkeitsversorgung einschließlich Förderung der oralen Ernährung,
- Förderung der Harnkontinenz in der Pflege,
- Gewährleistung hygienischer Standards,
- Vermeidung von Krankenhausaufenthalten in bestimmten Krisensituationen („beizeiten begleiten“ …),
- Sterbebegleitung mit hospizlichen Strukturen (gutes Sterben),
- fachliche Betreuung von Demenzkranken,
- Aufsicht und Anleitung weiterer Mitarbeiter.

Die Neuordnung des Pflegebegriffs zu Gunsten der Demenzkranken wird übrigens die bekannten Probleme auch nicht auflösen helfen. Der Personalbedarf wird eher zunehmen!

Dies hat auch der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, beim Pflegetreff am 14.04.2015 so gesehen. Nach seiner Ansicht, ist der neue Pflegebegriff ohne mehr Pflegepersonal nicht umsetzbar.

Ergänzend einige Zahlenangaben, die am 11.09.2015 in einer Livesendung des Deutschlandfunks vorgestellt wurden. Sie zeigen pauschaliert auf, wo es in Deutschland hapert:

Auf 100 zu pflegende Personen über 80 Jahre kommen nach OECD-Berechnungen in der Langzeitpflege

• in Schweden 33,2 Vollzeitstellen,
• in Norwegen 22,
• in den Niederlanden 19,
• in der Schweiz 16,5 und
• in Deutschland lediglich 11,2.

Quelle: Zeitschrift "change", Das Magazin der Bertelsmann Stiftung, 3/2013 (Seite 46). Titel der Ausgabe "Pflege - Ganz nah bei den Menschen - Große Herausforderungen und neue Wege in der Pflege".


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Damit ist eindrucksvoll bestätigt, warum wir in Deutschland von einem Pflegenotstand sprechen müssen. … Und dieser Pflegenotstand muss schnellstens aufgelöst werden. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert - JETZT!

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk


Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
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Pflege ist eine schwere und qualifizierte Tätigkeit

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2015, 07:40

Am 16.11.205 bei Facebook gepostet:
Pflege ist eine schwere und qualifizierte Tätigkeit. Aber die Pflege-Rahmenbedingungen sind unzureichend. Die gerade im Deutschen Bundestag verabschiedeten Reformgesetze lösen die Probleme leider nicht. Dazu gibt es von hier eine Pressemitteilung vom 16.11.2015, die die Erfordernisse verdeutlicht. > viewtopic.php?f=3&t=21363 - Offensichtlich gibt die GroKo zuviel Geld an der falschen Stelle aus! > viewtopic.php?f=4&t=21344&p=89000#p89000 - Die Pflegetätigkeit erfährt grundsätzlich die gebotene Wertschätzung und Anerkennung - aber das muss durch entsprechende Rahmenbedingung gestaltet und gelebt werden. Sprechblasen helfen nicht weiter! > viewtopic.php?f=3&t=21085&hilit=Wertsch%C3%A4tzung
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Werner Schell - Statements zum Pflegenotstand

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2015, 18:16

Am 26.11.2015 bei Facebook gepostet:
Als Vertreter von "Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk" und "Runder Tisch Demenz" war Werner Schell beim Niederrheinischen Pflegekongress am 17.09.2015 präsent. - Dort gab es ein Interview zum Pflegenotstand, anschaubar bei Youtube (3,40 Minuten): > https://youtu.be/VzliA0ss-A8 - Ergänzend dazu die maßgeblichen Statements beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 (7.30 Minuten) mit Hermann Gröhe, BMG: > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Die wesentlichen Aussagen beim Treff: Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später! Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen. …
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Pflege am Limit - weitere Reformschritt notwendig ...

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2015, 09:12

Chronikbild bei Facebook (18.12.2015 eingestellt):

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Betreuungskräfte pflegen - trotz Verbot

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2016, 07:26

Am 23.03.2016 bei Facebook gepostet:
Betreuungskräfte pflegen - trotz Verbot - Panorama 3 - 22.03.2016 21:15 Uhr - Betreuungskräfte stopfen die Lücken, die der Pflegenotstand reißt. Da die Pflegekräfte häufig nicht ausreichen, müssen sie mit anpacken, obwohl sie dazu nicht ausgebildet sind (Film vorübergehend anschaubar). > https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... i2102.html Pro Pflege - Selbsthilfenetz hat den Einsatz von Betreuungskräften, über ihre Qualifizierung hinaus, mehrfach massiv kritisiert, auch in Anwesenheit des Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Siehe unter > viewtopic.php?f=3&t=21010 Betreuungskräfte werden unzulässigerweise bei ihrem Arbeitseinsatz missbraucht. Es fehlen, wie seit Jahren verdeutlich wird, mehr Pflegekräfte. Die Heimaufsichten sind aufgefordert, den Missständen nachzugehen und für Abhilfe Sorge zu tragen!
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Betreuungskräfte dürfen nicht pflegen ...

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2017, 09:03

Am 10.03.2017 bei Facebook gepostet:
Die Betreuungskräfte-Richtlinien (RL) sind neu gefasst worden. - Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Pflegebedürftigen betreuen und aktivieren. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten (§ 2 der RL). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Auffassung, dass die entsprechenden Vorgaben uneingeschränkte Beachtung finden müssen. Pflegerische Verrichtungen, auch Maßnahmen der Grundpflege auch in Ausnahmesituationen nur von Personen wahrgenommen werden dürfen, die insoweit ausreichend qualifiziert sind. Dies muss durch die Trägerverantwortlichen organisatorisch sicher gestellt werden. Insoweit enthalten die RL leider keine klaren Hinweise.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21943
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Immer mehr Betreuungskräfte: Entlastung, aber mit Risiko

Beitrag von WernerSchell » 29.10.2017, 07:05

Immer mehr Betreuungskräfte: Entlastung, aber mit Risiko…

Bundesgesundheitsminister Gröhe hat gestern einen weiteren Aspekt seiner „Legislaturbilanz“ präsentiert: Durch die Pflegereform konnte die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen von 2013 rund 28.000 auf heute ca. 60.000 mehr als verdoppelt werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betrachtet diese Entwicklung zwar als durchaus positiv, denn Pflegebedürftige profitieren davon und bei den professionell Pflegenden kann diese zusätzliche Betreuung für spürbare Entlastung sorgen. Dennoch gibt es Risiken, die nicht zu unterschätzen sind. Der DBfK hat bereits im Mai 2016 in einem Positionspapier zu ‚Betreuungskräften nach § 87b SGB XI‘ die Chancen und Risiken aufgezeigt und daraus abgeleitete Forderungen gestellt.

„So begrüßenswert die Verbesserungen der Betreuung von Pflegebedürftigen durch den Zuwachs an Betreuungskräften auch sind, sie dürfen keineswegs darüber hinwegtäuschen, dass es in den Einrichtungen seit langem und bundesweit an Pflegefachpersonal fehlt. Die Anstrengungen, Arbeitsplätze für Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege attraktiv zu machen und so qualifiziertes Pflegepersonal zu halten, dürfen nicht nachlassen. Nur bei einem guten Personal- und Grade-Mix sowie den entsprechenden Rahmenbedingungen können Betreuungskräfte einen wertvollen Beitrag für eine gute Versorgung der Bewohner – insbesondere mit einer Demenzerkrankung – leisten“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist hoch bei den Menschen, die in den Heimen versorgt werden müssen, das erfordert pflegerische Fachkompetenz und Erfahrungswissen. Pflege kann deshalb nicht von Personen erbracht werden, die dafür keinerlei Qualifikation erhalten haben. Das zeigen auch die Ergebnisse des gestern veröffentlichten DAK-Pflegereport 2017. Zwei von drei Befragten wünschen sich bei Pflegebedürftigkeit und Demenz mehr Unterstützung durch professionell Pflegende. Leider verleitet der Zuwachs an Betreuungskräften vielfach dazu, ihnen pflegerische Aufgaben zu übertragen – das wird gefährlich für die zu pflegenden Menschen. Ein Missverhältnis zwischen Fach- und Assistenzkräften erhöht zudem Arbeitsintensität und Verantwortung der Pflegefachpersonen und sorgt so für weiter sinkende Attraktivität des Berufs.“

Das DBfK-Positionspapier zu Betreuungskräften ist als Download abrufbar:
http://www.dbfk.de/media/docs/download/ ... -05-30.pdf

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2017
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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