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Nebenjob im Urlaub ausüben?

Verfasst: 30.03.2016, 12:59
von Hasilein
Nebenjob im Urlaub ausüben?

Eine Kollegin hat in einer Woche Erholungsurlaub bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und wurde morgens vor dem Frühdienst von Kollegen beim Heimkommen gesehen.
Sie wurde darauf angesprochen und meinte, dass sie eine Freundin besucht habe.
Jetzt hat sie riesige Angst, das könnte Ärger bedeuten.
Kann der Arbeitgeber irgendwie herauskriegen, ob und wo ein Mitarbeiter gearbeitet hat oder gibt es eine Behörde, die bei Verdachtsfällen "fahndet"?
Könnte der AG beispielsweise bei der Zeitarbeitsfirma "herauskriegen" ob die Kollegin zu einem bestimmten Zeitpunkt gearbeitet hat oder unterliegt dies dem Datenschutz?

Nebenjob im Urlaub ausüben?

Verfasst: 30.03.2016, 16:13
von WernerSchell
Hallo Hasilein,
Nebenjob oder Tätigkeiten während des Urlaubs sind u.U. anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Bedeutsam ist möglicherweise, was diesbezüglich im Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt ist.
Über denkbare Ermittlungen und Sanktionen bei unerlaubten Tätigkeiten kann beliebig spekuliert werden.
MfG Werner Schell

Nebenjob im Urlaub ausüben?

Verfasst: 30.03.2016, 19:36
von Hasilein
Einen Tarifvertrag gibt es nicht.
Im Arbeitsvertrag steht, dass die Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist.
....

....und das ist wohl das Problem. Es bleibt wohl nichts anderes übrig, als zukünftig
den vertraglichen Abmachungen gerecht zu werden und für die "Vergangenheit"
abzuwarten.
W.S.