Krankenstände in Deutschland

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Corona beeinflusst massiv den Krankenstand

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2020, 14:00

BARMER-Analyse

Corona beeinflusst massiv den Krankenstand

Berlin, 21. Dezember 2020 – Corona hat massive Auswirkungen auf die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten in Deutschland. So sind die Fehlzeiten aufgrund von Krebs, psychischen sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen nach Anstiegen im ersten Quartal dieses Jahres während der danach folgenden Pandemie deutlich zurückgegangen. Das geht aus einer aktuellen Auswertung zum Gesundheitsreport der BARMER hervor. Hierbei wurden die Fehlzeiten der 15- bis 64-jährigen Erwerbspersonen, die bei der Krankenkasse versichert sind, analysiert und mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen verglichen. Während der Krankenstand zwischen Januar und März um 8,8 Prozent über dem Vorjahreszeitraum lag, gab es von April bis Juni einen Rückgang um 6,8 Prozent. „Aus Sorge vor einer Covid-19-Infektion gehen viele Patientinnen und Patienten seltener zur Ärztin oder zum Arzt. Das ist riskant, dringend benötigte Behandlungen dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden“, sagt Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der BARMER.

Krankenstand bei Krebs um 1,2 Prozent gesunken

Wie aus der Analyse weiter hervorgeht, sind die Fehlzeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen Krebserkrankungen zu Beginn des Jahres zunächst gestiegen. Im Vergleich zu den Vorjahresmonaten lag das Plus zwischen Januar und März im Schnitt bei 2,1 Prozent. Mit Einsetzen der Corona-Pandemie sind die Fehlzeiten aufgrund von Krebs im Jahresvergleich geringer geworden. So betrug der Rückgang zwischen April und Juni im Schnitt 1,2 Prozent. „Einen Krebsverdacht sollte man auf jeden Fall zeitnah medizinisch abklären lassen. Andernfalls verringern sich die Behandlungs- und Heilungschancen“, betont Marschall.

Rückgang des Krankenstandes aufgrund der Psyche um 5,5 Prozent

Besonders deutlich sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen. Diese waren im Vergleich zu den entsprechenden Monaten des Vorjahres zwischen Januar und März im Mittel um 5,6 Prozent gestiegen. Zwischen April und Juni lag der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr dagegen bei durchschnittlich 5,5 Prozent. „Es ist anzunehmen, dass Corona aufgrund der ganzen Einschränkungen eigentlich zu mehr psychischen Problemen bei den Versicherten führt. Tatsächlich aber sind die Krankenstände deutlich gesunken. Das könnte unter anderem daran liegen, dass viele Erwerbstätige aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht zur Ärztin oder zum Arzt gehen“, sagt Marschall.

Gut vier Prozent geringerer Krankenstand bei Muskel-Skelett-Leiden

Einen ähnlichen Verlauf wie bei den Krankenständen bei psychischen Leiden zeigt die BARMER-Analyse bei Muskel-Skelett-Erkrankungen. Im Vorjahres-Vergleich sind die Krankenstände zwischen Januar und März im Schnitt um 4,2 Prozent gestiegen. Zwischen April und Juni gab es dagegen einen Rückgang um durchschnittlich 4,1 Prozent. „Viele Muskel-Skelett-Erkrankungen lassen sich durch ausreichend Bewegung, moderaten Sport und gezielte Trainings lindern oder sogar komplett vermeiden. Hier sind auch die Unternehmen gefragt, ihren Beschäftigten entsprechende Angebote auch im mobilen Arbeiten zu machen“, sagt Marschall. Die BARMER biete dazu im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements passgenaue Kurse an. Diese seien während der Corona-Pandemie auch verstärkt online verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.12.2020
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de


Diese Pressemitteilung und die Grafiken finden Sie unter: www.barmer.de/p016313
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Corona trifft Pflegekräfte besonders stark

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2020, 14:03

BARMER-Auswertung

Corona trifft Pflegekräfte besonders stark

Berlin, 21. Dezember 2020 – Pflegekräfte sind besonders häufig aufgrund von Corona krankgeschrieben. Das geht aus einer aktuellen Analyse der BARMER hervor. Demnach waren seit Beginn der Pandemie bis Mitte November 6.600 Pflegerinnen und Pfleger wegen einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig, das entspricht 2,5 Prozent aller BARMER-versicherten Pflegekräfte. Bei allen Berufsgruppen lag der Anteil bei 1,6 Prozent und machte rund 61.800 BARMER-Versicherte aus. „Die Corona-Pandemie spitzt sich immer weiter dramatisch zu. Wir können es uns also nicht leisten, dass so viele Pflegekräfte an Corona erkranken und ausfallen. Das gefährdet die Versorgung im Krankenhaus, in Altenheimen und in der häuslichen Pflege. Daher ist es sehr wichtig, dass das Pflegepersonal den Impfstoff gegen Covid-19 sehr früh und mit der höchsten Priorität erhalten kann“, sagt Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der BARMER. Die Impfung sei so dringlich, da das Pflegepersonal ohnehin gesundheitlich stark belastet sei. Das spiegle sich auch deutlich in einem erhöhten Medikamentenbedarf wider.

Pflegekräfte auch während zweiter Welle besonders Corona-gefährdet

Besonders deutlich tritt das Corona-bedingte Risiko für Pflegekräfte in der Wochenauswertung der BARMER-Analyse zutage. Demnach waren während der ersten Pandemie-Welle in der Spitze 499 je 100.000 Pflegekräfte wegen Corona krankgeschrieben. Bei allen Erwerbstätigen waren es maximal 204 je 100.000 Versicherte mit Krankengeldanspruch. Nach niedrigen Raten im Sommer sind die Krankschreibungen im Herbst wieder angestiegen. In der zweiten Corona-Welle sind Mitte November bis zu 410 je 100.000 Pflegekräfte in einer Woche wegen Corona krankgemeldet gewesen. Bei allen Erwerbstätigen hat dies auf bis zu 242 von 100.000 Versicherten mit Krankengeldanspruch zugetroffen.

Pflegekräfte generell häufig krank und auf Medikamente angewiesen

Auch ohne Corona seien Pflegekräfte einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt, sagt Marschall. So sei der Krankenstand in der Pflegebranche in den vergangenen Jahren um bis zu 73 Prozent höher gewesen als in anderen Berufen, wie der Pflegereport der BARMER kürzlich ergeben habe. Entsprechend hoch sei auch deren Medikamentenbedarf. „Die Arbeitssituation in der Pflege greift die Gesundheit der Beschäftigten massiv an. Wenn sie ausfallen, werden Kolleginnen und Kollegen zusätzlich belastet. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden, zumal die Corona-Pandemie die angespannte Arbeitssituation der Pflegekräfte noch einmal verschärft“, so Marschall.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.12.2020
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de


Die Grafik steht zum Download bereit unter: www.barmer.de/p016312
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Corona ... Arbeitgeber müssen strenge Vorgaben einhalten ...

Beitrag von WernerSchell » 15.01.2021, 10:27

+++ Arbeitgeber müssen strenge Vorgaben einhalten +++ Homeoffice-Pflicht widerspricht der betrieblichen Realität +++ Aktualisierte Arbeitsschutzregel enthält Vorgaben zur Lüftung und Klimatisierung von Räumen +++

In der Diskussion um eine Homeoffice-Pflicht und ein stärkeres Herunterfahren der Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise hat der TÜV-Verband auf die strengen Vorgaben zum Infektionsschutz für Arbeitgeber hingewiesen. „Unternehmen und andere Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten Homeoffice ermöglichen, wenn es ihre berufliche Tätigkeit zulässt“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). Eine Pflicht zum Homeoffice sei aber nicht sinnvoll. Bühler: „Eine Homeoffice-Pflicht sollte nur das allerletzte Mittel sein. Vorher sollten sämtliche Maßnahmen ausgeschöpft werden, um das Risiko von Neuinfektionen am Arbeitsplatz zu senken.“ Der geltende Arbeitsschutzstandard habe sich als wirksames Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie erwiesen. Zusätzliche Maßnahmen zu Abstandsregeln und Hygiene bei der Belüftung und Klimatisierung von Räumen und der Einsatz mobiler Luftreiniger könnten das Schutzniveau erhöhen. „Arbeitgeber sollten sich strikt an die Corona-Arbeitsschutzstandards halten und streng auf deren Einhaltung achten“, sagte Bühler. „Bei der professionellen Umsetzung der Maßnahmen in der Praxis kann externes Fachpersonal für Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtige Hilfestellung leisten.“ Sei das gewährleistet, sollte ein eingeschränkter Arbeitsbetrieb möglich sein. Bühler: „Viele Tätigkeiten können nur vor Ort ausgeführt werden, zum Beispiel in der Produktion oder weil Beschäftigten im Homeoffice der Zugang zu bestimmten Unterlagen oder IT-Anwendungen fehlt. Und wer mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit geht und dort in einem Einzelbüro sitzt, sollte die Möglichkeit dazu haben.“

Grundlage für den Infektionsschutz in Betrieben ist der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums, der durch eine kürzlich aktualisierte Arbeitsschutzregel konkretisiert wird. Sie enthält umfangreiche Vorgaben für Hygienemaßnahmen, Abstandregeln und technische Einrichtungen. Darüber hinaus berücksichtigt sie konkrete betriebliche Abläufe wie beispielsweise Meetings, Dienstreisen oder Pausengestaltung. „Bei der Umsetzung des Infektionsschutzes sind die Unternehmen nicht auf sich allein gestellt“, sagte Bühler. Der Arbeitsschutzstandard sehe vor, dass sich Arbeitgeber von ihren Betriebsärzt:innen und Fachleuten für Arbeitssicherheit beraten lassen. Darüber hinaus können sie externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Expert:innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz von Prüforganisationen wie dem TÜV begleiten Arbeitgeber bei der Umsetzung und arbeiten alle wichtigen Punkte anhand einer Checkliste ab. Grundlage ist ein eigenes VdTÜV-Merkblatt, das praktische Hinweise für die Durchführung liefert. Bühler: „Unternehmen sollten ihre Maßnahmen für den Infektionsschutz regelmäßig überprüfen und bei Bedarf Verbesserungen einführen.“

Die Arbeitsschutzregel wurde zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert. Schwerpunkt der Neuerungen ist die Lüftung und Klimatisierung von Räumen, die starken Einfluss auf die Konzentration und Verbreitung von Covid-19-Aerosolen in der Raumluft hat. So sind Empfehlungen enthalten, wie Betriebe die CO2-Konzentration in der Raumluft messen und anhand der gemessenen Konzentration die Lüftungshäufigkeit ermitteln können. Lüftungs- und Klimaanlagen sollten möglichst viel Frischluft zuführen und nicht im Umluftbetrieb arbeiten, weil dann die bestehende Raumluft nur umgewälzt wird. „Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber und der Betreiber von Bürogebäuden, dass Lüftungs- und Klimaanlagen für die aktuelle Corona-Lage richtig eingerichtet und gewartet werden“, sagte Bühler. Die Anlagen sollten regelmäßig gereinigt und Filter erneuert werden. Ergänzend zur Belüftung können Arbeitgeber mobile Luftreiniger mit hochwertigen Filtern einsetzen. Die Geräte können die Virenkonzentration in der Raumluft deutlich reduzieren.

Das VdTÜV-Merkblatt für die Überprüfung der Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist kostenlos abrufbar unter: https://shop.vdtuev.de/merkblaetter/pro ... oid=798237

Weitere Informationen unter www.vdtuev.de/corona-update
Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.01.2021
Maurice Shahd
Stabsstelle Presse und Kommunikation
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Corona: Unterstützung der BGW für Versicherte in Krisensituationen

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2021, 07:26

Corona: Unterstützung der BGW für Versicherte in Krisensituationen

(Quelle: BGW) Ob in der Notaufnahme, am Pflegebett, in der Arztpraxis oder in anderen beruflichen Zusammenhängen: Die Corona-Krise fordert Führungskräfte und Beschäftigte extrem. Seit Beginn der Pandemie unterstützt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihre Versicherten durch unbürokratische Hilfsangebote.

Fordernd sind Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege immer. Doch die Corona-Pandemie setzt die Beschäftigten zusätzlich unter Druck. Allen BGW-Versicherten, die durch die aktuellen Bedingungen am Arbeitsplatz in eine psychische Krisensituation kommen, bietet die BGW eine telefonische Krisenberatung an.

Unbürokratisch und kostenlos können sie bis zu fünf Termine telefonischer Einzelberatung durch erfahrene Psychotherapeutinnen und -therapeuten à 50 Minuten in Anspruch nehmen. Die telefonische Krisenberatung ist ein Angebot zur Frühintervention. Beschäftigte können sich direkt an die BGW wenden – und zwar rechtzeitig und nicht erst dann, wenn gar nichts mehr geht. Infos und Anmeldemöglichkeiten gibt es unter www.bgw-online.de/telefon-krisenberatung.

Längere Einsatzzeiten, ein hohes Arbeitspensum und der nahe Kontakt mit teilweise schwer Erkrankten und ihren Angehörigen erhöhen die Arbeitsbelastung während der andauernden Pandemie. Gleichzeitig ist die Sorge vor der eigenen Ansteckung oder Erkrankung groß. Belastend ist auch der lange andauernde Ausnahmezustand ohne die Aussicht auf eine Pause.

Häufig "funktionieren" Menschen, die unter einem solchen Druck arbeiten, im Job sehr gut und ignorieren dabei ihre persönlichen Belastungsgrenzen. Aber woran merkt man, dass man überlastet ist und was kann man dagegen tun? Dafür gibt die BGW Tipps unter www.bgw-online.de/krisenmodus.
Eine besondere Verantwortung tragen in der aktuellen Ausnahmesituation Führungskräfte und Personen in Verantwortung. Sie wollen einerseits selbst handlungsfähig bleiben, andererseits ihre Mitarbeitenden unterstützen. Ihnen bietet die BGW Krisen-Coaching per Video oder Telefon an.
Führungskräfte können bis zu fünf kostenfreie Coaching-Einheiten per Telefon oder Video aktiv nutzen, um ihre psychische Gesundheit gezielt zu stärken und zu erhalten. Die Coachings führen erfahrene Coaches durch, die langjährig mit der BGW zusammenarbeiten und über gute Branchenkenntnisse verfügen. Mehr dazu unter www.bgw-online.de/krisen-coaching.

Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW darüber hinaus eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 gibt sie Auskünfte zu Fragen zur Prävention oder zum Versicherungsschutz rund um das neuartige Virus: montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.01.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt