Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei groben Beleidigungen gegenüber Arbeitskollegen - Abmahnerfordernis
Bezeichnet eine Arbeitnehmerin eine Kollegin als „faule Sau“ und begrüßt sie diese mit „Hi Arschloch“, kann ihr fristlos gekündigt werden. Die Ausrede eines „legeren Umgangstons“ am Arbeitsplatz entkräftet die schweren Beleidigungen hier nicht (Quelle: https://www.juraforum.de/arbeitsrecht/s ... ung-574181 )
- Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.05.2016 - 4 Sa 350/15
Download >>> http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
- Siehe auch Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2017 - Az: 3 Sa 244/16
Download >>> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... 0&doc.hl=1