Kündigung einer Krankenschwester (als Stationsleiterin angestellt) nach Kirchenaustritt zulässig
Eine konfessionelle Klinik kann einer leitenden Krankenschwester kündigen, wenn diese aus der Kirche ausgetreten ist, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH). Dies sei auch rechtens, wenn es sich bei der Angestellten um eine Schwerbehinderte handelt. So ein dpa-Bericht.
Begründung: Verfassungsgarantie des kirchliche Selbstbestimmungsrechts. Wenn der kirchliche Arbeitgeber den Austritt aus einer christlichen Kirche als Loyalitätsverletzung und damit als Kündigungsgrund ansehe, müsse das akzeptiert werden. Die Krankenschwester, die an einem evanglischen Krankenhaus arbeitete, war aus der katholischen Kirche ausgetreten.
Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg, Az.: 9 S 1077/02
Quelle: Ärzte Zeitung vom 30.5.2003
http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/0 ... system_uns
Kündigung nach Kirchenaustritt zulässig
Moderator: WernerSchell
Re: Kündigung nach Kirchenaustritt zulässig
Ich kann die vorgestellte Entscheidung grundsätzlich nachvollziehen.
Allerdings möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sie sich nur auf kirchliche Arbeitgeber bezieht und nicht auf andere Betriebe, wie z.B. Krankenhäuser von Städten, Kreisen und Ländern.
Doris
Allerdings möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sie sich nur auf kirchliche Arbeitgeber bezieht und nicht auf andere Betriebe, wie z.B. Krankenhäuser von Städten, Kreisen und Ländern.
Doris