Corona-Virus – besorgniserregende Lage!
Moderator: WernerSchell
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Angehörige sollten Sterbende in Pflegeheimen begleiten können
Deutsches Ärzteblatt vom 31.03.2020:
Angehörige sollten Sterbende in Pflegeheimen begleiten können
Berlin – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, verlangt, dass Angehörige sterbende Heimbewohner begleiten können müssen. „Da ist die Menschenwürde berührt. Es muss doch möglich sein, dass Familienmitglieder die Hand... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q82igz
Angehörige sollten Sterbende in Pflegeheimen begleiten können
Berlin – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, verlangt, dass Angehörige sterbende Heimbewohner begleiten können müssen. „Da ist die Menschenwürde berührt. Es muss doch möglich sein, dass Familienmitglieder die Hand... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q82igz
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Ausbildungsqualität auch in der Pandemie gewährleisten – Lernende schützen Die Corona-Pandemie konfrontiert uns mit une
Ausbildungsqualität auch in der Pandemie gewährleisten – Lernende schützen
Die Corona-Pandemie konfrontiert uns mit unerwarteten Herausforderungen. Das betrifft neben den Erkrankten besonders stark die Menschen, die im Gesundheitssystem - insbesondere in der Pflege - arbeiten.
Heute, am 1. April 2020 beginnen an vielen Schulen die ersten Ausbildungen nach dem neuen Pflegeberufegesetz. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die besonderen Verpflichtungen gegenüber den Lernenden der Pflege in der praktischen und theoretischen Ausbildung hin.
„Besonders zu schützen sind in der gegenwärtigen Situation Auszubildende und Studierende in den Gesundheitsberufen, denn sie teilen zwar die Motivation für den Beruf, verfügen aber noch nicht über alle erforderlichen Kompetenzen. Hier steht die Berufsmotivation der Lernenden möglicherweise dem Selbstschutz, aber auch der Versorgungsqualität im Wege,“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
„Der Ausbildungsgrundsatz, dass Lernende nur mit Aufgaben betraut werden dürfen, die ihrem Ausbildungsstand entsprechen und die der Erreichung des Ausbildungszieles dienen, gilt in der gegenwärtigen Situation ganz besonders. Das bedeutet: Anleitung am Praxisort und in geeigneter Form Begleitung durch die Schulen sind auch in der Pandemie zu gewährleisten. Lernende dürfen nur dann in der Praxis eingesetzt werden, wenn die Praxisanleitung sichergestellt ist und eine Überforderung sicher verhindert werden kann. Und sie müssen angesichts der besonderen Belastungen im Praxiseinsatz durch die Schulen begleitet und betreut werden. Lernende sollten zudem bevorzugt in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie weniger COVID-19-Erkrankte antreffen.
Wir fordern, neue Auszubildende nicht ohne vorherigen vorbereitenden theoretischen Unterricht in der Praxis einzusetzen. Es wäre die schlechteste Lösung, die in diesem Frühjahr neu antretenden Auszubildenden bzw. Studierenden ohne Vorbereitung direkt in die pflegerische Praxis zu schicken. Damit provoziert man Ausbildungsabbrüche bis hin zum Ausstieg aus der Ausbildung vor deren Beginn.“
Für die theoretische Ausbildung fordert der DBfK, dass alle Schulen und Hochschulen Fernlernangebote entwickeln. Die Schulbehörden der Länder müssen die Schulen und Lehrenden hierbei mit Infrastruktur und Know-how unterstützen.
Die gesetzlichen Anforderungen an Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis müssen nach der Pandemie unter Abwägung zwischen Sicherung des Ausbildungserfolges und Vermeidung von Nachteilen für die Lernenden insbesondere in Bezug auf die Abschlussprüfung entsprechend interpretiert werden.
Quelle. Pressemitteilung vom 01.04.2020
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Ethikratsvorsitzender: „Politik darf der Wissenschaft nicht hörig sein“
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Ethikratsvorsitzender: „Politik darf der Wissenschaft nicht hörig sein“
Prof. Dr. Peter Dabrock im YouTube-Talk mit FAU-Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger
Politik sollte transparenter machen, welchen wissenschaftlichen Rat sie für ihre Entscheidungen einholt – dies gilt gerade auch und besonders während der Corona-Pandemie. Das fordert Professor Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates und Inhaber des Lehrstuhls für Systematische Theologie II (Ethik) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im Gespräch mit FAU-Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger.
Es dürfe sich in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck breitmachen, es gebe da ein oder zwei medial besonders gehypte Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler und die seien das Sprachrohr der Wissenschaft schlechthin. Dazu Dabrock: „Die eine wissenschaftliche Empfehlung, die gibt es doch gar nicht.“ Wenn die Politik Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Bord holt und beispielsweise mit in die Bundespressekonferenz nimmt, so Dabrock, müsse immer deutlich werden, es gebe nicht etwa den einen Papst der Wissenschaft, sondern immer ein Kollegium, das im Austausch miteinander um das gegenwärtig beste Verständnis wissenschaftlicher Erkenntnis ringe.
Allerdings sei jetzt auch nicht allein die Stunde der Wissenschaft, sondern vielmehr die Stunde der demokratisch legitimierten Politik: „Am Ende muss die Verantwortung für die zu treffenden Maßnahmen von der Politik als den gewählten Repräsentanten getragen werden.“
Dabrock weiter: „Politik muss auf die Wissenschaft hören, sie darf ihr aber nicht hörig sein.“
Über diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie diskutiert Peter Dabrock aktuell in einem YouTube-Talk mit Gastgeber Joachim Hornegger, Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg:
https://www.youtube.com/watch?v=GSLW9pYayhs
Ansprechpartner für Medien:
Pressestelle der FAU
Tel.: 09131/85-70229
presse@fau.de
Weitere Informationen:
https://www.youtube.com/watch?v=GSLW9pYayhs
http://Alle Folgen des Präsi-Podcasts:
https://www.fau.de/corona/podcast
Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2020
Dr. Susanne Langer Kommunikation und Presse
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
https://idw-online.de/de/news743950
Ethikratsvorsitzender: „Politik darf der Wissenschaft nicht hörig sein“
Prof. Dr. Peter Dabrock im YouTube-Talk mit FAU-Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger
Politik sollte transparenter machen, welchen wissenschaftlichen Rat sie für ihre Entscheidungen einholt – dies gilt gerade auch und besonders während der Corona-Pandemie. Das fordert Professor Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates und Inhaber des Lehrstuhls für Systematische Theologie II (Ethik) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im Gespräch mit FAU-Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger.
Es dürfe sich in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck breitmachen, es gebe da ein oder zwei medial besonders gehypte Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler und die seien das Sprachrohr der Wissenschaft schlechthin. Dazu Dabrock: „Die eine wissenschaftliche Empfehlung, die gibt es doch gar nicht.“ Wenn die Politik Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Bord holt und beispielsweise mit in die Bundespressekonferenz nimmt, so Dabrock, müsse immer deutlich werden, es gebe nicht etwa den einen Papst der Wissenschaft, sondern immer ein Kollegium, das im Austausch miteinander um das gegenwärtig beste Verständnis wissenschaftlicher Erkenntnis ringe.
Allerdings sei jetzt auch nicht allein die Stunde der Wissenschaft, sondern vielmehr die Stunde der demokratisch legitimierten Politik: „Am Ende muss die Verantwortung für die zu treffenden Maßnahmen von der Politik als den gewählten Repräsentanten getragen werden.“
Dabrock weiter: „Politik muss auf die Wissenschaft hören, sie darf ihr aber nicht hörig sein.“
Über diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie diskutiert Peter Dabrock aktuell in einem YouTube-Talk mit Gastgeber Joachim Hornegger, Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg:
https://www.youtube.com/watch?v=GSLW9pYayhs
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Pressestelle der FAU
Tel.: 09131/85-70229
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Weitere Informationen:
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https://www.fau.de/corona/podcast
Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2020
Dr. Susanne Langer Kommunikation und Presse
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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Deutschland in Zeiten der Corona-Krise: Gut informiert und mit gestärktem Gemeinschaftsgefühl in eine unsichere Zukunft?
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Deutschland in Zeiten der Corona-Krise: Gut informiert und mit gestärktem Gemeinschaftsgefühl in eine unsichere Zukunft?
Studie zu Informationsquellen der Bürger und ihren Eindrücken in der Corona-Krise
Welche Medien und Plattformen nutzen die Menschen, um sich in der Corona-Krise zu informieren und welchen Eindruck haben sie von der Krisensituation? Diese und weitere Fragen untersuchen Dr. Christina Viehmann und Prof. Dr. Oliver Quiring von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und Prof. Dr. Marc Ziegele von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in einer aktuellen Studie. Die Kommunikationswissenschaftlerin und die Kommunikationswissenschaftler haben dazu vom 24. bis 26. März 2020 über das Umfrageinstitut YouGov insgesamt 2.038 Personen befragt, die repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren sind.
Mix aus etablierten Medien, privaten Kontakten und offiziellen Quellen
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus und den damit verbundenen Entwicklungen erhalten die Deutschen vor allem über einen Mix aus etablierten Medien, privaten Kontakten und offiziellen Quellen:
Die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Radio, Fernsehen, Online- und Mobilangebote) werden von 66 Prozent der Deutschen täglich und von einem Viertel sogar mehrfach täglich genutzt. Immerhin knapp ein Fünftel der Befragten nutzt diese Medienangebote aber auch gar nicht. Auch private Kontakte sind für die Deutschen in Zeiten der Corona-Krise eine wichtige Informationsquelle: Sowohl im persönlichen Gespräch, beispielsweise über das Telefon, aber auch über WhatsApp-Nachrichten oder Messaging-Dienste erhalten jeweils knapp mehr als die Hälfte der Deutschen nahezu täglich oder mehrfach täglich Informationen. Ebenfalls bedeutsam sind die offiziellen Informationen von Behörden, Forschungseinrichtungen und aus der Politik: Hier geben 57 Prozent der Befragten an, diese nahezu täglich oder häufiger zu nutzen.
Verglichen damit spielen die Informationen aus Zeitungen sowie dem privaten Rundfunk und den jeweils zugehörigen Onlineangeboten eine nachgelagerte Rolle: Je 44 Prozent bzw. 45 Prozent der Deutschen geben an, nahezu täglich oder häufiger privaten Rundfunk oder Regionalzeitungen zu nutzen. Nur ein gutes Drittel der Befragten greift täglich auf überregionale Zeitungen und politische Magazine inklusive ihrer Online- und Mobilangebote zurück, um sich zur Corona-Krise zu informieren.
Die Bedeutung, die den etablierten Medien als Informationsquellen in der Krise zukommt, spiegelt sich auch im Vertrauen wieder, das die Befragten ihnen entgegenbringen: Knapp die Hälfte der Befragten (48 Prozent) teilt den Eindruck, dass man sich auf die etablierten Medien in der aktuellen Situation verlassen kann. Weitere 34 Prozent stimmen der Aussage zumindest teilweise zu. Nur 18 Prozent lehnen diese Position ab.
Auch soziale Medien sind für viele Deutsche ein unverzichtbarer Begleiter in der Corona-Krise: 45 Prozent nutzen die Informationen, die etablierte Medien über ihre Facebook- oder Twitter-Accounts verbreiten, nahezu täglich bis hin zu mehrfach täglich. Jeweils noch gut ein Drittel informiert sich aber auch nahezu täglich oder häufiger über alternative Nachrichtenseiten auf Facebook, Twitter und Co. Auch allgemein geteilte Inhalte von Freunden und Bekannten über die Chroniken und Newsfeeds in sozialen Netzwerken außerhalb privater Nachrichten werden von gut einem Drittel der Befragten nahezu täglich und häufiger konsultiert.
Öffentliche Debatte wirkt besonnen und lösungsorientiert, Politikern wird Lösung der Krise zugetraut
Trotz Unsicherheit und der Tatsache, dass sich die Entwicklungen in den vergangenen Tagen regelmäßig überschlagen haben, erscheint einer Mehrheit der Bevölkerung die aktuelle gesellschaftliche Debatte rund um Corona wenig dramatisiert, sondern vielmehr lösungsorientiert.
Danach gefragt, welchen Eindruck die Befragten von der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion rund um die Corona-Krise haben, teilten 43 Prozent der Befragten die Position, dass konstruktiv über Lösungen diskutiert werde. 20 Prozent hatten diesen Eindruck nicht beziehungsweise eher nicht. Dass die Situation in der öffentlichen Debatte zu sehr dramatisiert werde, fanden dagegen nur 25 Prozent der Deutschen. Deutlich mehr, nämlich 40 Prozent, teilten diesen Eindruck nicht.
Die Krisensituation ist auch für die Politik eine Herausforderung. Ein Drittel der Deutschen findet, dass die politischen Entscheidungsträger von der Krise überfordert sind (37 Prozent). Allerdings trauen ihnen auch 46 Prozent zu, die Krise zu lösen. Demgegenüber sagen 20 Prozent, dass sie dieses Zutrauen eher nicht oder gar nicht haben.
Wenngleich die öffentliche Debatte zu Corona besonnen und konstruktiv erscheint und auch der Politik durchaus eine Lösung zugetraut wird, sind viele Deutsche besorgt. Knapp die Hälfte macht sich jeweils Sorgen, was in der Krise noch droht (44 Prozent) und welche persönlichen Folgen die Krise haben wird (46 Prozent).
Eindrücke von Jung und Alt driften auseinander
Vor allem zwei Bevölkerungsgruppen werden in der aktuellen Diskussion immer wieder hervorgehoben: Die Älteren, die laut derzeitigem Erkenntnisstand ein höheres Risiko haben, bei einer Corona-Infektion einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden. Demgegenüber die Jüngeren, deren Gesundheit das Virus vermutlich nicht derart bedroht, die sich jedoch solidarisch zeigen sollen, um das Infektionsrisiko für die besonders gefährdeten Gruppen zu minimieren. In der Folge könnten sich diese Gruppen darin unterscheiden, welchen Eindruck sie von der aktuellen Debatte in der Gesellschaft haben.
Tatsächlich dominiert bei den über 55-Jährigen mit 50 Prozent klar der Eindruck, dass die gesellschaftliche Debatte um Corona lösungsorientiert ist. Dagegen teilt nur ein gutes Drittel der beiden jüngsten Altersgruppen von 18 bis 24 Jahren und von 25 bis 34 Jahren diesen Eindruck. Vielmehr haben unter den Jüngeren deutlich mehr den Eindruck, in der Diskussion werde dramatisiert, nämlich 39 Prozent bei den 18- bis 24-Jährigen, während bei den über 55-Jährigen dies nur ein knappes Fünftel so sieht. An dieser Stelle zeigt sich also, wie die Wahrnehmungen der aktuellen Krisensituation zwischen jüngeren und älteren Bevölkerungsgruppen auseinanderdriften. Dies stellt ein Spannungspotenzial dar und könnte mitunter Zweifel am aktuell stark beschworenen Credo des gesellschaftlichen Zusammenhalts nähren.
Ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl – aber mit Einschränkungen
Wie steht es also um das Gemeinschaftsgefühl, das dieser Tage von vielen Seiten beschworen wird? Im Großen und Ganzen haben die meisten Deutschen den Eindruck, dass die Gesellschaft zusammenhält. Mehr als drei Viertel der Befragten ist der Meinung, dass in der aktuellen Lage alle in einem Boot sitzen. Ähnlich viele (67 Prozent) haben den Eindruck, dass sich die meisten in der Gesellschaft einig darin sind, dass Zusammenhalt nun wichtig ist. Dabei unterscheiden sich Jung und Alt nicht. Jeweils weniger als ein Zehntel der Befragten teilt diese Gemeinschaftsperspektive nicht.
Dennoch gibt es Hinweise, die das harmonische Bild des gesellschaftlichen Zusammenhalts trüben: Ein Drittel der Deutschen denkt, dass es den meisten in der Gesellschaft egal ist, was mit den anderen passiert. 41 Prozent finden, dass die meisten Deutschen nur ihr eigenes Wohlergehen im Blick haben. Explizit nach dem Verhalten ihrer Mitmenschen gefragt, geben ebenfalls 41 Prozent an, dass sie das Verhalten ihrer Mitmenschen empört.
Augen auf beim Hamsterkauf
Umsichtiges Handeln, Beachtung der Abstandsregeln, verantwortungsvolles Einkaufen – viele sind überzeugt, dass die Corona-Krise nur erfolgreich gelöst werden kann, wenn die Menschen die Krise ernst nehmen und sich an bestimmte Regeln halten. Doch wie reagieren die Deutschen, wenn andere die Krise bagatellisieren oder sich nicht umsichtig verhalten? Nahezu die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie versuchen, Zweifler von der Ernsthaftigkeit der Situation zu überzeugen. Ähnlich viele Befragte sagen, dass sie andere beim Einkaufen darum bitten, den notwendigen Abstand einzuhalten und 39 Prozent geben an, dass sie Hamsterkäufern zum Beispiel durch Augenrollen deutlich machen, dass sie ihr Verhalten missbilligen.
Hintergründe zur Studie
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH. Grundlage bildeten die Teilnehmer des YouGov-Panel Deutschland, die ausgehend von dem Mikrozensus nach den Merkmalen Alter, Geschlecht und Region so quotiert wurden, dass sie die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren repräsentieren. Dazu wurden die Ergebnisse entsprechend gewichtet. Der statistische Unsicherheitsbereich der Angaben beträgt maximal 2,2 Prozentpunkte. Das heißt, wenn 60 Prozent der Befragten angeben, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nahezu täglich oder häufiger zur Information zu nutzen, dann liegt der wahre Wert zwischen 57,8 Prozent und 62,2 Prozent.
Bildmaterial:
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Christina Viehmann
Institut für Publizistik
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
55099 Mainz
Tel. +49 6131 39-29371
E-Mail: christina.viehmann@uni-mainz.de
https://www.kowi.ifp.uni-mainz.de/team/ ... _viehmann/
Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2020
Petra Giegerich Kommunikation und Presse
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
https://idw-online.de/de/news744031
Deutschland in Zeiten der Corona-Krise: Gut informiert und mit gestärktem Gemeinschaftsgefühl in eine unsichere Zukunft?
Studie zu Informationsquellen der Bürger und ihren Eindrücken in der Corona-Krise
Welche Medien und Plattformen nutzen die Menschen, um sich in der Corona-Krise zu informieren und welchen Eindruck haben sie von der Krisensituation? Diese und weitere Fragen untersuchen Dr. Christina Viehmann und Prof. Dr. Oliver Quiring von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und Prof. Dr. Marc Ziegele von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in einer aktuellen Studie. Die Kommunikationswissenschaftlerin und die Kommunikationswissenschaftler haben dazu vom 24. bis 26. März 2020 über das Umfrageinstitut YouGov insgesamt 2.038 Personen befragt, die repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren sind.
Mix aus etablierten Medien, privaten Kontakten und offiziellen Quellen
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus und den damit verbundenen Entwicklungen erhalten die Deutschen vor allem über einen Mix aus etablierten Medien, privaten Kontakten und offiziellen Quellen:
Die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Radio, Fernsehen, Online- und Mobilangebote) werden von 66 Prozent der Deutschen täglich und von einem Viertel sogar mehrfach täglich genutzt. Immerhin knapp ein Fünftel der Befragten nutzt diese Medienangebote aber auch gar nicht. Auch private Kontakte sind für die Deutschen in Zeiten der Corona-Krise eine wichtige Informationsquelle: Sowohl im persönlichen Gespräch, beispielsweise über das Telefon, aber auch über WhatsApp-Nachrichten oder Messaging-Dienste erhalten jeweils knapp mehr als die Hälfte der Deutschen nahezu täglich oder mehrfach täglich Informationen. Ebenfalls bedeutsam sind die offiziellen Informationen von Behörden, Forschungseinrichtungen und aus der Politik: Hier geben 57 Prozent der Befragten an, diese nahezu täglich oder häufiger zu nutzen.
Verglichen damit spielen die Informationen aus Zeitungen sowie dem privaten Rundfunk und den jeweils zugehörigen Onlineangeboten eine nachgelagerte Rolle: Je 44 Prozent bzw. 45 Prozent der Deutschen geben an, nahezu täglich oder häufiger privaten Rundfunk oder Regionalzeitungen zu nutzen. Nur ein gutes Drittel der Befragten greift täglich auf überregionale Zeitungen und politische Magazine inklusive ihrer Online- und Mobilangebote zurück, um sich zur Corona-Krise zu informieren.
Die Bedeutung, die den etablierten Medien als Informationsquellen in der Krise zukommt, spiegelt sich auch im Vertrauen wieder, das die Befragten ihnen entgegenbringen: Knapp die Hälfte der Befragten (48 Prozent) teilt den Eindruck, dass man sich auf die etablierten Medien in der aktuellen Situation verlassen kann. Weitere 34 Prozent stimmen der Aussage zumindest teilweise zu. Nur 18 Prozent lehnen diese Position ab.
Auch soziale Medien sind für viele Deutsche ein unverzichtbarer Begleiter in der Corona-Krise: 45 Prozent nutzen die Informationen, die etablierte Medien über ihre Facebook- oder Twitter-Accounts verbreiten, nahezu täglich bis hin zu mehrfach täglich. Jeweils noch gut ein Drittel informiert sich aber auch nahezu täglich oder häufiger über alternative Nachrichtenseiten auf Facebook, Twitter und Co. Auch allgemein geteilte Inhalte von Freunden und Bekannten über die Chroniken und Newsfeeds in sozialen Netzwerken außerhalb privater Nachrichten werden von gut einem Drittel der Befragten nahezu täglich und häufiger konsultiert.
Öffentliche Debatte wirkt besonnen und lösungsorientiert, Politikern wird Lösung der Krise zugetraut
Trotz Unsicherheit und der Tatsache, dass sich die Entwicklungen in den vergangenen Tagen regelmäßig überschlagen haben, erscheint einer Mehrheit der Bevölkerung die aktuelle gesellschaftliche Debatte rund um Corona wenig dramatisiert, sondern vielmehr lösungsorientiert.
Danach gefragt, welchen Eindruck die Befragten von der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion rund um die Corona-Krise haben, teilten 43 Prozent der Befragten die Position, dass konstruktiv über Lösungen diskutiert werde. 20 Prozent hatten diesen Eindruck nicht beziehungsweise eher nicht. Dass die Situation in der öffentlichen Debatte zu sehr dramatisiert werde, fanden dagegen nur 25 Prozent der Deutschen. Deutlich mehr, nämlich 40 Prozent, teilten diesen Eindruck nicht.
Die Krisensituation ist auch für die Politik eine Herausforderung. Ein Drittel der Deutschen findet, dass die politischen Entscheidungsträger von der Krise überfordert sind (37 Prozent). Allerdings trauen ihnen auch 46 Prozent zu, die Krise zu lösen. Demgegenüber sagen 20 Prozent, dass sie dieses Zutrauen eher nicht oder gar nicht haben.
Wenngleich die öffentliche Debatte zu Corona besonnen und konstruktiv erscheint und auch der Politik durchaus eine Lösung zugetraut wird, sind viele Deutsche besorgt. Knapp die Hälfte macht sich jeweils Sorgen, was in der Krise noch droht (44 Prozent) und welche persönlichen Folgen die Krise haben wird (46 Prozent).
Eindrücke von Jung und Alt driften auseinander
Vor allem zwei Bevölkerungsgruppen werden in der aktuellen Diskussion immer wieder hervorgehoben: Die Älteren, die laut derzeitigem Erkenntnisstand ein höheres Risiko haben, bei einer Corona-Infektion einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden. Demgegenüber die Jüngeren, deren Gesundheit das Virus vermutlich nicht derart bedroht, die sich jedoch solidarisch zeigen sollen, um das Infektionsrisiko für die besonders gefährdeten Gruppen zu minimieren. In der Folge könnten sich diese Gruppen darin unterscheiden, welchen Eindruck sie von der aktuellen Debatte in der Gesellschaft haben.
Tatsächlich dominiert bei den über 55-Jährigen mit 50 Prozent klar der Eindruck, dass die gesellschaftliche Debatte um Corona lösungsorientiert ist. Dagegen teilt nur ein gutes Drittel der beiden jüngsten Altersgruppen von 18 bis 24 Jahren und von 25 bis 34 Jahren diesen Eindruck. Vielmehr haben unter den Jüngeren deutlich mehr den Eindruck, in der Diskussion werde dramatisiert, nämlich 39 Prozent bei den 18- bis 24-Jährigen, während bei den über 55-Jährigen dies nur ein knappes Fünftel so sieht. An dieser Stelle zeigt sich also, wie die Wahrnehmungen der aktuellen Krisensituation zwischen jüngeren und älteren Bevölkerungsgruppen auseinanderdriften. Dies stellt ein Spannungspotenzial dar und könnte mitunter Zweifel am aktuell stark beschworenen Credo des gesellschaftlichen Zusammenhalts nähren.
Ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl – aber mit Einschränkungen
Wie steht es also um das Gemeinschaftsgefühl, das dieser Tage von vielen Seiten beschworen wird? Im Großen und Ganzen haben die meisten Deutschen den Eindruck, dass die Gesellschaft zusammenhält. Mehr als drei Viertel der Befragten ist der Meinung, dass in der aktuellen Lage alle in einem Boot sitzen. Ähnlich viele (67 Prozent) haben den Eindruck, dass sich die meisten in der Gesellschaft einig darin sind, dass Zusammenhalt nun wichtig ist. Dabei unterscheiden sich Jung und Alt nicht. Jeweils weniger als ein Zehntel der Befragten teilt diese Gemeinschaftsperspektive nicht.
Dennoch gibt es Hinweise, die das harmonische Bild des gesellschaftlichen Zusammenhalts trüben: Ein Drittel der Deutschen denkt, dass es den meisten in der Gesellschaft egal ist, was mit den anderen passiert. 41 Prozent finden, dass die meisten Deutschen nur ihr eigenes Wohlergehen im Blick haben. Explizit nach dem Verhalten ihrer Mitmenschen gefragt, geben ebenfalls 41 Prozent an, dass sie das Verhalten ihrer Mitmenschen empört.
Augen auf beim Hamsterkauf
Umsichtiges Handeln, Beachtung der Abstandsregeln, verantwortungsvolles Einkaufen – viele sind überzeugt, dass die Corona-Krise nur erfolgreich gelöst werden kann, wenn die Menschen die Krise ernst nehmen und sich an bestimmte Regeln halten. Doch wie reagieren die Deutschen, wenn andere die Krise bagatellisieren oder sich nicht umsichtig verhalten? Nahezu die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie versuchen, Zweifler von der Ernsthaftigkeit der Situation zu überzeugen. Ähnlich viele Befragte sagen, dass sie andere beim Einkaufen darum bitten, den notwendigen Abstand einzuhalten und 39 Prozent geben an, dass sie Hamsterkäufern zum Beispiel durch Augenrollen deutlich machen, dass sie ihr Verhalten missbilligen.
Hintergründe zur Studie
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH. Grundlage bildeten die Teilnehmer des YouGov-Panel Deutschland, die ausgehend von dem Mikrozensus nach den Merkmalen Alter, Geschlecht und Region so quotiert wurden, dass sie die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren repräsentieren. Dazu wurden die Ergebnisse entsprechend gewichtet. Der statistische Unsicherheitsbereich der Angaben beträgt maximal 2,2 Prozentpunkte. Das heißt, wenn 60 Prozent der Befragten angeben, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nahezu täglich oder häufiger zur Information zu nutzen, dann liegt der wahre Wert zwischen 57,8 Prozent und 62,2 Prozent.
Bildmaterial:
https://download.uni-mainz.de/presse/02 ... ten_01.jpg
Nutzung verschiedener Informationsquellen in der Corona-Krise
Abb./©: Christina Viehmann, Institut für Publizistik, JGU
https://download.uni-mainz.de/presse/02 ... ten_02.jpg
Eindruck der öffentlichen Diskussion zu Corona
Abb./©: Christina Viehmann, Institut für Publizistik, JGU
https://download.uni-mainz.de/presse/02 ... ten_03.jpg
Dominanter Eindruck der Diskussion zu Corona nach Altersgruppen
Abb./©: Christina Viehmann, Institut für Publizistik, JGU
https://download.uni-mainz.de/presse/02 ... ten_04.jpg
Gemeinschaftsgefühl in der Krise
Abb./©: Christina Viehmann, Institut für Publizistik, JGU
https://download.uni-mainz.de/presse/02 ... ten_05.jpg
Handeln in der Krise
Abb./©: Christina Viehmann, Institut für Publizistik, JGU
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Christina Viehmann
Institut für Publizistik
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
55099 Mainz
Tel. +49 6131 39-29371
E-Mail: christina.viehmann@uni-mainz.de
https://www.kowi.ifp.uni-mainz.de/team/ ... _viehmann/
Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2020
Petra Giegerich Kommunikation und Presse
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
https://idw-online.de/de/news744031
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Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Beschwerde beim BVerfG gescheitert!
Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Beschwerde beim BVerfG gescheitert!
Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss wurde heute in Karlsruhe veröffentlicht (Az. 1 BvR 712/20). Der Mann hatte sich insbesondere gegen die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen gewandt. Durch die soziale Isolierung entstünden ihm schwere und unabwendbare Nachteile. Auch das Verbot religiöser Veranstaltungen und die faktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit hält er für unverhältnismäßig. ... (Quelle: http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q84bzg )
Siehe:
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. (1-23) -
Tenor der Entscheidung:
- Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss wurde heute in Karlsruhe veröffentlicht (Az. 1 BvR 712/20). Der Mann hatte sich insbesondere gegen die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen gewandt. Durch die soziale Isolierung entstünden ihm schwere und unabwendbare Nachteile. Auch das Verbot religiöser Veranstaltungen und die faktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit hält er für unverhältnismäßig. ... (Quelle: http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q84bzg )
Siehe:
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. (1-23) -
Tenor der Entscheidung:
- Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Beschlusstext abrufbar unter >>> http://www.bverfg.de/e/rk20200331_1bvr071220.html
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Deutschlands Versorgungsdichte mit Intensivbetten im internationalen Vergleich hoch
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 119 vom 02.04.2020
Deutschlands Versorgungsdichte mit Intensivbetten im internationalen Vergleich hoch / Ausstattungsgrad in Spanien und Italien deutlich niedriger als in Deutschland
WIESBADEN – Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über eine hohe Versorgungsdichte mit Intensivbetten in Krankenhäusern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, geht dies aus einem Vergleich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) auf Basis verschiedener Erhebungen in zehn ihrer Mitgliedstaaten aus den Jahren 2013 bis 2020 hervor. Demnach kamen in Deutschland 33,9 Intensivbetten auf 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner, wobei in der aktuellen Krisensituation die Kapazitäten weiter ausgebaut werden. Auch Österreich (28,9 Intensivbetten je 100 000 Personen) und die Vereinigten Staaten (25,8) wiesen eine vergleichsweise hohe Dichte auf. Deutlich geringer waren die Kapazitäten in den gegenwärtig besonders stark von der Corona-Pandemie betroffenen Staaten Spanien mit 9,7 und Italien mit 8,6 Intensivbetten je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Deutschlands Versorgungsdichte mit Intensivbetten im internationalen Vergleich hoch / Ausstattungsgrad in Spanien und Italien deutlich niedriger als in Deutschland
WIESBADEN – Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über eine hohe Versorgungsdichte mit Intensivbetten in Krankenhäusern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, geht dies aus einem Vergleich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) auf Basis verschiedener Erhebungen in zehn ihrer Mitgliedstaaten aus den Jahren 2013 bis 2020 hervor. Demnach kamen in Deutschland 33,9 Intensivbetten auf 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner, wobei in der aktuellen Krisensituation die Kapazitäten weiter ausgebaut werden. Auch Österreich (28,9 Intensivbetten je 100 000 Personen) und die Vereinigten Staaten (25,8) wiesen eine vergleichsweise hohe Dichte auf. Deutlich geringer waren die Kapazitäten in den gegenwärtig besonders stark von der Corona-Pandemie betroffenen Staaten Spanien mit 9,7 und Italien mit 8,6 Intensivbetten je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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Corona-Pandemie und die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der pflegebedürftigen Menschen
Corona-Pandemie und die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der pflegebedürftigen Menschen
Die Unternehmensberatung Wißgott - Fachberatung für Pflegeeinrichtungen - Getreidering 3 - 29308 Winsen (Aller) - https://www.uw-b.de - mailto: info@uw-b.de - Tel.: 05143 / 66 96 27 - Fax: 05143 / 6 69 08 34 - hat sich am 25.03.2020 wegen der Situation in der Tagespflege an das Bundesgesundheitsministerium gewandt. Die Zuschrift und die Antwort des Bundesgesundheitsministerium vom 31.03.2020, die für alle Pflegeeinrichtungen von Interesse sein dürfte, werden mit Erlaubnis von Ralph Wißgott nachfolgend vorgestellt:
Schreiben vom 25.03.2020 an das Bundesgesundheitsministerium:
Betreff: Situation in der Tagespflege / Freigabe des Budget nach § 41
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einigen Bundesländern wurden die Einrichtungen der Tagespflege komplett geschlossen, die somit keinerlei Umsätze und Einnahmen mehr generieren können. Für viele Pflegebedürftige ist die Tagespflege jedoch ein wichtiger Bestandteil der Versorgung, bei einigen ist er sogar ganz wesentlich, da sie alleine leben oder Pflegepersonen die Versorgung nicht übernehmen können. Die Mitarbeiter_innen von solitären Tagespflegen gehen in die Kurzarbeit.
Zur Lösung der Situation in den Tagespflegen schlagen wir vor, das Budget nach § 41 SGB XI für individuelle Betreuungen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen, durch die Einrichtungen der Tagespflege, freizugeben. So könnten zumindest die Pflegebedürftigen in den dringlichsten Fällen weiterhin Unterstützung erhalten, mögliche Kurzarbeit ist vermieden.
...
Antwort des Bundesgesundheitsministerium vom 31.03.2020:
Sehr geehrter Herr Wißgott,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. März 2020, in der Sie die derzeitige Situation in der Tagespflege ansprechen. Gerne gebe ich Ihnen Informationen zu diesem Thema.
Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung für die Pflegebedürftigen hat oberste Priorität. Deshalb werden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz alle nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, bei einer wesentlichen Beeinträchtigung ihrer Leistungserbringung infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 diese umgehend gegenüber den Pflegekassen anzuzeigen.
Ziel dieser unmittelbaren Information an die Pflegekassen ist, dass diese zusammen mit den betreffenden Pflegeeinrichtungen für den Einzelfall in der aktuellen Situation prüfen müssen, ob die pflegerische Versorgung der den Pflegeeinrichtungen anvertrauten Pflegebedürftigen sichergestellt ist oder welche individuelle Maßnahmen und Lösungen vor Ort erforderlich sind. Dies hat in Abstimmung mit den weiteren zuständigen Stellen wie den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden und den Gesundheitsämtern zu erfolgen. Dabei kann zum Zweck der Aufrechterhaltung der weiteren Versorgung der Pflegebedürftigen insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden.
Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge des Coronavirus wird beispielsweise ermöglicht, dass Pflege- und Betreuungspersonal kurzfristig in unterschiedlichen Versorgungsbereichen (z.B. aus Tagespflege im Bedarfsfall in ambulanten Pflegedienst) eingesetzt werden kann Die Möglichkeit des flexibleren Einsatzes soll auch für zusätzliche Betreuungskräfte gelten.
Zudem wird den Pflegeinrichtungen durch eine Kostenerstattungsregelung die Sicherheit gegeben, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen:
Durch die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind auch nach § 72 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassene ambulante Pflegedienste und Pflegeheime vor finanzielle Herausforderungen gestellt. Angesichts der zu erwartenden, außerordentlichen finanziellen Belastungen können sie in wirtschaftlich schwierige Situationen geraten bis hin zur Gefahr einer Insolvenz. Dies soll vermieden werden, um die pflegerische Versorgung auch zukünftig sicherstellen zu können. Mit einer eigenen Kostenerstattungsregelung wird ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen daher die Sicherheit gegeben, durch die Epidemie bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
Zur Finanzierung dieser Mehrausgaben und Mindereinnahmen sieht daher das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz mit der Regelung in § 150 Absatz 2 SGB XI für zugelassene Pflegeeinrichtungen ein Kostenerstattungsverfahren aus Mitteln der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Gleichzeitig werden vorübergehend (bis einschließlich 30. September 2020) Neuverhandlungen der Vergütungen nach § 85 Absatz 7 SGB XI zur Geltendmachung von Coronavirus SARS-CoV-2 bedingten Mehrausgaben oder Einnahmeausfällen ausgeschlossen, um eine Belastung der Pflegebedürftigen mit erhöhten Pflegevergütungen zu vermeiden.
Die Pflegeeinrichtungen sollen diese Mehrausgaben oder Mindereinnahmen schnell und unbürokratisch über die Pflegeversicherung erstattet erhalten. Dazu zählen etwa Ausgaben für infektionshygienische Schutzvorkehrungen der Mitarbeitenden (Einmalmaterial, Desinfektionsmittel) oder zusätzliche Aufwendungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden bei krankheits- oder quarantänebedingten Ausfällen. Ebenso können Einrichtungen von pandemiebedingten Mindereinnahmen betroffen sein, wenn z.B. Tagespflege- oder Kurzzeitpflegegäste ihre Aufenthalte dauerhaft absagen oder Kunden ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste ihre Leistungsinanspruchnahme reduzieren.
Das Kostenerstattungsverfahren wird ausschließlich zwischen den Pflegeeinrichtungen und den Pflegekassen abgewickelt und ermöglicht es den Einrichtungen, auf Antrag im Zusammenhang mit der Pandemie entstandene zusätzliche Aufwendungen oder Einnahmeausfälle, die nicht bereits von andere Stellen (z.B. über das Infektionsschutzgesetz) finanziert werden, monatsweise oder für mehrere Monate gesammelt erstattet zu bekommen. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt binnen 14 Kalendertagen. Das Nähere zum Verfahren der Erstattung von Mehrausgaben bzw. Ausgleich von Mindereinnahmen – die sog. Kostenerstattungs-Festlegungen – wird vom GKV-Spitzenverband geregelt und dann auf dessen Internetseiten veröffentlicht.
...
Die Unternehmensberatung Wißgott - Fachberatung für Pflegeeinrichtungen - Getreidering 3 - 29308 Winsen (Aller) - https://www.uw-b.de - mailto: info@uw-b.de - Tel.: 05143 / 66 96 27 - Fax: 05143 / 6 69 08 34 - hat sich am 25.03.2020 wegen der Situation in der Tagespflege an das Bundesgesundheitsministerium gewandt. Die Zuschrift und die Antwort des Bundesgesundheitsministerium vom 31.03.2020, die für alle Pflegeeinrichtungen von Interesse sein dürfte, werden mit Erlaubnis von Ralph Wißgott nachfolgend vorgestellt:
Schreiben vom 25.03.2020 an das Bundesgesundheitsministerium:
Betreff: Situation in der Tagespflege / Freigabe des Budget nach § 41
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einigen Bundesländern wurden die Einrichtungen der Tagespflege komplett geschlossen, die somit keinerlei Umsätze und Einnahmen mehr generieren können. Für viele Pflegebedürftige ist die Tagespflege jedoch ein wichtiger Bestandteil der Versorgung, bei einigen ist er sogar ganz wesentlich, da sie alleine leben oder Pflegepersonen die Versorgung nicht übernehmen können. Die Mitarbeiter_innen von solitären Tagespflegen gehen in die Kurzarbeit.
Zur Lösung der Situation in den Tagespflegen schlagen wir vor, das Budget nach § 41 SGB XI für individuelle Betreuungen in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen, durch die Einrichtungen der Tagespflege, freizugeben. So könnten zumindest die Pflegebedürftigen in den dringlichsten Fällen weiterhin Unterstützung erhalten, mögliche Kurzarbeit ist vermieden.
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Antwort des Bundesgesundheitsministerium vom 31.03.2020:
Sehr geehrter Herr Wißgott,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. März 2020, in der Sie die derzeitige Situation in der Tagespflege ansprechen. Gerne gebe ich Ihnen Informationen zu diesem Thema.
Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung für die Pflegebedürftigen hat oberste Priorität. Deshalb werden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz alle nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, bei einer wesentlichen Beeinträchtigung ihrer Leistungserbringung infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 diese umgehend gegenüber den Pflegekassen anzuzeigen.
Ziel dieser unmittelbaren Information an die Pflegekassen ist, dass diese zusammen mit den betreffenden Pflegeeinrichtungen für den Einzelfall in der aktuellen Situation prüfen müssen, ob die pflegerische Versorgung der den Pflegeeinrichtungen anvertrauten Pflegebedürftigen sichergestellt ist oder welche individuelle Maßnahmen und Lösungen vor Ort erforderlich sind. Dies hat in Abstimmung mit den weiteren zuständigen Stellen wie den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden und den Gesundheitsämtern zu erfolgen. Dabei kann zum Zweck der Aufrechterhaltung der weiteren Versorgung der Pflegebedürftigen insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden.
Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge des Coronavirus wird beispielsweise ermöglicht, dass Pflege- und Betreuungspersonal kurzfristig in unterschiedlichen Versorgungsbereichen (z.B. aus Tagespflege im Bedarfsfall in ambulanten Pflegedienst) eingesetzt werden kann Die Möglichkeit des flexibleren Einsatzes soll auch für zusätzliche Betreuungskräfte gelten.
Zudem wird den Pflegeinrichtungen durch eine Kostenerstattungsregelung die Sicherheit gegeben, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen:
Durch die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind auch nach § 72 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassene ambulante Pflegedienste und Pflegeheime vor finanzielle Herausforderungen gestellt. Angesichts der zu erwartenden, außerordentlichen finanziellen Belastungen können sie in wirtschaftlich schwierige Situationen geraten bis hin zur Gefahr einer Insolvenz. Dies soll vermieden werden, um die pflegerische Versorgung auch zukünftig sicherstellen zu können. Mit einer eigenen Kostenerstattungsregelung wird ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen daher die Sicherheit gegeben, durch die Epidemie bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
Zur Finanzierung dieser Mehrausgaben und Mindereinnahmen sieht daher das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz mit der Regelung in § 150 Absatz 2 SGB XI für zugelassene Pflegeeinrichtungen ein Kostenerstattungsverfahren aus Mitteln der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Gleichzeitig werden vorübergehend (bis einschließlich 30. September 2020) Neuverhandlungen der Vergütungen nach § 85 Absatz 7 SGB XI zur Geltendmachung von Coronavirus SARS-CoV-2 bedingten Mehrausgaben oder Einnahmeausfällen ausgeschlossen, um eine Belastung der Pflegebedürftigen mit erhöhten Pflegevergütungen zu vermeiden.
Die Pflegeeinrichtungen sollen diese Mehrausgaben oder Mindereinnahmen schnell und unbürokratisch über die Pflegeversicherung erstattet erhalten. Dazu zählen etwa Ausgaben für infektionshygienische Schutzvorkehrungen der Mitarbeitenden (Einmalmaterial, Desinfektionsmittel) oder zusätzliche Aufwendungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden bei krankheits- oder quarantänebedingten Ausfällen. Ebenso können Einrichtungen von pandemiebedingten Mindereinnahmen betroffen sein, wenn z.B. Tagespflege- oder Kurzzeitpflegegäste ihre Aufenthalte dauerhaft absagen oder Kunden ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste ihre Leistungsinanspruchnahme reduzieren.
Das Kostenerstattungsverfahren wird ausschließlich zwischen den Pflegeeinrichtungen und den Pflegekassen abgewickelt und ermöglicht es den Einrichtungen, auf Antrag im Zusammenhang mit der Pandemie entstandene zusätzliche Aufwendungen oder Einnahmeausfälle, die nicht bereits von andere Stellen (z.B. über das Infektionsschutzgesetz) finanziert werden, monatsweise oder für mehrere Monate gesammelt erstattet zu bekommen. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt binnen 14 Kalendertagen. Das Nähere zum Verfahren der Erstattung von Mehrausgaben bzw. Ausgleich von Mindereinnahmen – die sog. Kostenerstattungs-Festlegungen – wird vom GKV-Spitzenverband geregelt und dann auf dessen Internetseiten veröffentlicht.
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Ausnahmesituation der Pflege in der Corona-Krise
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (02. April 2020, Nr. 9/2020)
Ausnahmesituation der Pflege in der Corona-Krise
Der Deutsche Pflegerat anerkennt die Maßnahmen der Politik zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, auch bei der Absicherung der wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und für die ambulanten Dienste. Es bleiben jedoch erkennbare Schwächen und Fragen, die dringend gelöst werden müssen. Hierzu der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V., Franz Wagner:
„Das Gesundheits- und Pflegesystem bereitet sich intensiv auf die zunehmenden Versorgungsbedarfe der Corona-Pandemie vor. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen große Herausforderungen bevor. Wir stoßen schon jetzt, da die Zahl der an COVID-19 erkrankten Menschen noch sehr überschaubar ist, beispielsweise bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, an Grenzen.
Die Krankenhäuser haben binnen kurzer Zeit 12.000 zusätzliche Intensivbetten geschaffen. Damit sind wir vergleichsweise gut vorbereitet. Es ist der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, der die Grenzen des Machbaren bildet. So werden Pflegefachpersonen aus anderen Bereichen kurzfristig für einen Einsatz auf einer Intensivstation qualifiziert. Die Krankenhäuser befinden sich in einer schwierigen und derzeit unübersichtlichen Lage. So kommt es in einigen Häusern in Vorbereitung auf den Höhepunkt der Pandemie zu einer deutlich niedrigeren Auslastung, da Betten freizuhalten sind und in anderen Häusern zu einer starken bis teilweise dramatischen Mehrbelastung durch viele infizierte Patientinnen und Patienten, die versorgt werden müssen.
Das hat paradoxerweise zur Folge, dass Pflegefachpersonen aufgefordert wurden, Urlaub zu nehmen oder Kurzarbeit zu machen. An anderer Stelle kommt es zu Mehrarbeit bei gestiegenen Anforderungen und einer gleichzeitig dünneren Personaldecke, oder zu einer vorübergehenden Rückkehr von Pflegefachpersonen in den Beruf.
Was die Pflege jetzt braucht, sind kluge Strukturen der Arbeitsorganisation mit fairen Maßnahmen der Arbeitsreduktion bei geringerer Auslastung der Betten und angemessenen Pausen- und Erholungszeiten bei Mehrbelastung. Gut zusammengestellte Teams aus qualifizierten und erfahrenen Pflegefachpersonen müssen die weniger erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anleiten und begleiten. Strategien, wie freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer im Bedarfsfall passgenau eingesetzt werden können, müssen erarbeitet und umgesetzt werden.
Um diese Aufgaben zu bewältigen, braucht die Pflege alle erdenkliche Unterstützung. Dabei muss der Schutz der Pflegefachpersonen vor der Infektion und Überforderung beachtet werden. Die dazu erforderliche Schutzausrüstung zu beschaffen hat oberste Priorität. Dies gilt für alle Bereiche der Pflege, von der ambulanten Pflege über die Pflegeheime bis hin zu den Krankenhäusern.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat auf die berechtigte und deutliche Kritik der Krankenhäuser und Verbände mit Blick auf die Finanzierung schnell reagiert. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats werden dennoch Schwächen in der Finanzierung sichtbar. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Kliniken in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und damit ungeregelt Versorgungsstrukturen und auch Arbeitsplätze verloren gehen.
Die von der Politik geforderte grundsätzliche Verschiebung aller planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit hat aktuell zur Reduzierung von Klinikleistungen zwischen 35 und 50 Prozent geführt. Schon jetzt ist erkennbar, dass der durch die Corona-Pandemie sowie politisch veranlasste Erlöseinbruch höher liegen wird, als die zur Verfügung gestellten Mittel. Eine Lösung für eine angemessene Finanzierung wäre ein Garantiebudget auf der Basis 2019 mit monatlichen Abschlagszahlungen. Wenig realistisch ist dagegen die Befristung des Schutzschirms bis September 2020. Die Freihaltepauschale von 560 Euro für die Kliniken wird begrüßt. Für die Unikliniken und Supramaximalversorger muss aber ein höherer Satz gelten, sonst droht hier eine eklatante Schieflage. Gleiches gilt für den geplanten Tagessatz im Rahmen der Pauschalierung des Pflegebudgets.
Ob die Erhöhung der pauschalen Pflegekostenfinanzierung mit jetzt 185 Euro pro Pflegetag ausreicht, muss in der Praxis überprüft und ggf. angepasst werden. Geboten ist es, dass die in der Pflege in allen Bereichen entstandenen Kosten, sei es durch Vervielfachung des Personaleinsatzes in den Bereichen Intensiv, Intermediate-Care und Infektionsstationen, sowie die Kosten aus der Überstundenentwicklung vollumfänglich refinanziert werden.
Und nicht nur die Krankenhäuser benötigen einen Schutzschirm zur Abfederung der wirtschaftlichen Risiken. Auch in der Langzeitpflege sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie aufzufangen.
Der zugesagte Bürokratieabbau muss sichtbar werden durch Vereinfachung in der Dokumentationspflicht für die Pflege und mit zugesagter Erlössicherung durch die Kostenträger.
Zur Überprüfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie schlägt der Deutsche Pflegerat einen Beirat von Fachvertretern, eingesetzt durch den Gesetzgeber, vor. Dabei ist die Profession Pflege zwingend zu berücksichtigen. Denn diese hat eine Schlüsselrolle in der Bewältigung der Corona-Krise. Sie muss zudem bereits heute in alle aktuellen Krisenstäbe eingebunden werden. Dies geschieht derzeit zu selten. Eine Einbindung der Profession Pflege steht heute und in Zukunft bei allen Aufgaben, die sie betreffen, außer Frage.“
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (02. April 2020, Nr. 9/2020)
Ausnahmesituation der Pflege in der Corona-Krise
Der Deutsche Pflegerat anerkennt die Maßnahmen der Politik zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, auch bei der Absicherung der wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und für die ambulanten Dienste. Es bleiben jedoch erkennbare Schwächen und Fragen, die dringend gelöst werden müssen. Hierzu der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V., Franz Wagner:
„Das Gesundheits- und Pflegesystem bereitet sich intensiv auf die zunehmenden Versorgungsbedarfe der Corona-Pandemie vor. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen große Herausforderungen bevor. Wir stoßen schon jetzt, da die Zahl der an COVID-19 erkrankten Menschen noch sehr überschaubar ist, beispielsweise bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, an Grenzen.
Die Krankenhäuser haben binnen kurzer Zeit 12.000 zusätzliche Intensivbetten geschaffen. Damit sind wir vergleichsweise gut vorbereitet. Es ist der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, der die Grenzen des Machbaren bildet. So werden Pflegefachpersonen aus anderen Bereichen kurzfristig für einen Einsatz auf einer Intensivstation qualifiziert. Die Krankenhäuser befinden sich in einer schwierigen und derzeit unübersichtlichen Lage. So kommt es in einigen Häusern in Vorbereitung auf den Höhepunkt der Pandemie zu einer deutlich niedrigeren Auslastung, da Betten freizuhalten sind und in anderen Häusern zu einer starken bis teilweise dramatischen Mehrbelastung durch viele infizierte Patientinnen und Patienten, die versorgt werden müssen.
Das hat paradoxerweise zur Folge, dass Pflegefachpersonen aufgefordert wurden, Urlaub zu nehmen oder Kurzarbeit zu machen. An anderer Stelle kommt es zu Mehrarbeit bei gestiegenen Anforderungen und einer gleichzeitig dünneren Personaldecke, oder zu einer vorübergehenden Rückkehr von Pflegefachpersonen in den Beruf.
Was die Pflege jetzt braucht, sind kluge Strukturen der Arbeitsorganisation mit fairen Maßnahmen der Arbeitsreduktion bei geringerer Auslastung der Betten und angemessenen Pausen- und Erholungszeiten bei Mehrbelastung. Gut zusammengestellte Teams aus qualifizierten und erfahrenen Pflegefachpersonen müssen die weniger erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anleiten und begleiten. Strategien, wie freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer im Bedarfsfall passgenau eingesetzt werden können, müssen erarbeitet und umgesetzt werden.
Um diese Aufgaben zu bewältigen, braucht die Pflege alle erdenkliche Unterstützung. Dabei muss der Schutz der Pflegefachpersonen vor der Infektion und Überforderung beachtet werden. Die dazu erforderliche Schutzausrüstung zu beschaffen hat oberste Priorität. Dies gilt für alle Bereiche der Pflege, von der ambulanten Pflege über die Pflegeheime bis hin zu den Krankenhäusern.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat auf die berechtigte und deutliche Kritik der Krankenhäuser und Verbände mit Blick auf die Finanzierung schnell reagiert. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats werden dennoch Schwächen in der Finanzierung sichtbar. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Kliniken in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und damit ungeregelt Versorgungsstrukturen und auch Arbeitsplätze verloren gehen.
Die von der Politik geforderte grundsätzliche Verschiebung aller planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit hat aktuell zur Reduzierung von Klinikleistungen zwischen 35 und 50 Prozent geführt. Schon jetzt ist erkennbar, dass der durch die Corona-Pandemie sowie politisch veranlasste Erlöseinbruch höher liegen wird, als die zur Verfügung gestellten Mittel. Eine Lösung für eine angemessene Finanzierung wäre ein Garantiebudget auf der Basis 2019 mit monatlichen Abschlagszahlungen. Wenig realistisch ist dagegen die Befristung des Schutzschirms bis September 2020. Die Freihaltepauschale von 560 Euro für die Kliniken wird begrüßt. Für die Unikliniken und Supramaximalversorger muss aber ein höherer Satz gelten, sonst droht hier eine eklatante Schieflage. Gleiches gilt für den geplanten Tagessatz im Rahmen der Pauschalierung des Pflegebudgets.
Ob die Erhöhung der pauschalen Pflegekostenfinanzierung mit jetzt 185 Euro pro Pflegetag ausreicht, muss in der Praxis überprüft und ggf. angepasst werden. Geboten ist es, dass die in der Pflege in allen Bereichen entstandenen Kosten, sei es durch Vervielfachung des Personaleinsatzes in den Bereichen Intensiv, Intermediate-Care und Infektionsstationen, sowie die Kosten aus der Überstundenentwicklung vollumfänglich refinanziert werden.
Und nicht nur die Krankenhäuser benötigen einen Schutzschirm zur Abfederung der wirtschaftlichen Risiken. Auch in der Langzeitpflege sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie aufzufangen.
Der zugesagte Bürokratieabbau muss sichtbar werden durch Vereinfachung in der Dokumentationspflicht für die Pflege und mit zugesagter Erlössicherung durch die Kostenträger.
Zur Überprüfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie schlägt der Deutsche Pflegerat einen Beirat von Fachvertretern, eingesetzt durch den Gesetzgeber, vor. Dabei ist die Profession Pflege zwingend zu berücksichtigen. Denn diese hat eine Schlüsselrolle in der Bewältigung der Corona-Krise. Sie muss zudem bereits heute in alle aktuellen Krisenstäbe eingebunden werden. Dies geschieht derzeit zu selten. Eine Einbindung der Profession Pflege steht heute und in Zukunft bei allen Aufgaben, die sie betreffen, außer Frage.“
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Corona-Virus – besorgniserregende Lage!
Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsminister der Länder ...
Die Bundestagsabgeordneten Pia Zimmermann und Sören Pellmann haben am Donnerstag Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsministerinnen, -senatorinnen und -minister der Länder mit einem Offenen Brief aufgefordert, Sofortmaßnahmen zum Schutz von Risikogruppen zu ergreifen.
Sie fordern u.a., Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, ambulante Pflegedienste und Haushalte von Menschen mit Pflegebedarf sofort mit Schutzmaterial zu versorgen. Dafür soll es zentral beschafft und verbindlich quotiert verteilt werden, notfalls durch Sicherstellung vorhandenen Materials oder die staatliche Kontrolle über dessen Produktion. Weiter fordern sie schnelle, regelmäßige, obligatorische Tests auf eine Covid-19-Erkrankung bei diesen Risikogruppen und Pflege- und Betreuungskräften in diesen Einrichtungen, um eine vermehrte Ausbreitung in isolierten Gruppen, wie beispielsweise in einem Pflegeheim in Wolfsburg geschehen, zu verhindern.
Dazu erklärt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik: „Die Aussagen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zum Schutz in Pflegeheimen sind erschreckend unkonkret. Auch auf Nachfrage im Gesundheitsausschuss konnte er kein Konzept benennen, wie Menschen mit Pflegebedarf, ob im häuslichen Umfeld oder in Pflegeheimen, zuverlässig geschützt werden können. Heime und ambulante Pflegedienste werden in ihrem Bemühen um Schutzmaterial oder prioritäre Testungen viel zu wenig unterstützt. Die Länder handeln bei der Verteilung vorhandenen Materials unterschiedlich und wenig nachvollziehbar. Herr Spahn, legen Sie endlich ein mit den Ländern koordiniertes umfassendes Schutzkonzept für die Risikogruppen vor. Ihre Sonntagsreden helfen den Menschen nicht.“
Weiter erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe: “Auch in den Einrichtungen der Behindertenhilfe fehlt es am Nötigsten, um eine Gefährdung auszuschließen. Das Bundesgesundheitsministerium entzieht sich hier seiner Verantwortung und lässt Menschen mit Behinderung mitten in der Corona-Krise mal wieder ohne Unterstützung. Das reiht sich leider ein in eine lange Reihe von Entscheidungen, die beweisen, dass Menschen mit Behinderung keine Priorität für die Bundesregierung haben. So sind zum Beispiel grundlegende Informationen über das Virus und Anlaufpunkte oft immer noch nicht barrierefrei zu beziehen bzw. zu erreichen.“
Anbei erhalten Sie zudem den offenen Brief (unten angefügt).
Benjamin Wuttke
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
Offener Brief:
Sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn,
sehr geehrte Damen und Herren Landesministerinnen und minister sowie Senatorinnen für Gesundheit, Manne Lucha, Melanie Huml, Dilek Kalayci, Ursula Nonnemacher, Claudia Bernhard, Cornelia Prüfer-Storcks, Kai Klose, Harry Glawe, Carola Reimann, Karl-Josef Laumann, Sabine BätzingLichtenthäler, Monika Bachmann, Petra Köpping, Petra Grimm-Benne, Heiner Garg, Heike Werner,
die Situation in Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und bei ambulanten Pflegediensten angesichts der Corona-Krise ist erschreckend und beschämend. Es fehlt umfänglich an Schutzmaterial, um Pflege- und Betreuungskräfte, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung angemessen vor einer Infektion zu schützen. Die Beschäftigten, die ohnehin schon unter viel zu knapp bemessenen Personalschlüsseln leiden, müssen nun zusätzliche Belastungen und Mehraufgaben meistern. Das gefährdet die Gesundheit der Pflege- und Betreuungskräfte, der Menschen mit Pflegebedarf und der Menschen mit Behinderung, nicht nur im Hinblick auf eine mögliche Covid-19-Erkrankung, sondern auch darüber hinaus.
Fast alle Vorgaben sowie Kontrollen in Pflegeheimen zu Personalvorgaben und Qualitätsstandards wurden ausgesetzt. Verbunden mit den (nachvollziehbaren) Besuchsverboten für Angehörige werden Heime so zu geschlossenen Inseln. Pauschale Besuchsverbote und Ausgangssperren in Pflegeheimen sind zudem ein drastischer Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen mit Pflegebedarf, der zudem für sich genommen nicht zielführend ist.
Wie unzureichend eine alleinige Isolation ist, zeigen die Tragödien in Pflegeheimen in Würzburg und Wolfsburg. Einen anderen Weg, nämlich frühzeitig Pflegekräfte und Personal testen zu lassen, ging ein Pflegeheim in Grenzach-Wyhlen, das einen Infektionsausbruch unter anderem dadurch eindämmen konnte.
Wir fordern Sie als Verantwortliche im Bund und in den Ländern deshalb nachdrücklich auf, ältere und vorerkrankte Personen als besondere Risikogruppe nicht nur zu benennen, die es zu schützen gilt, sondern endlich entsprechend und koordiniert zu handeln. Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen, kurzfristig ein weitreichendes gemeinsames Schutzkonzept für Ältere, Vorerkrankte, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung vorzulegen, das neben den direkten unmittelbaren gesundheitlichen Schutzmaßnahmen auch psychosoziale und finanzielle Aspekte dieser Menschen, ihrer Angehörigen und den in diesem Bereich tätigen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzkräften umfasst. Dazu gehören unter anderem Entschädigungszahlungen für pflegende Angehörige und sofortige außerordentliche Zulagen für Beschäftigte, jeweils finanziert aus Mitteln des Bundeshaushalts.
Als dringend notwendige Sofortmaßnahmen fordern wir Sie auf:
• dafür zu sorgen, dass in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Haushalten von Menschen mit Pflegebedarf ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung steht. Dazu könnte beispielsweise eine quotierte Zuteilung zentral beschafften Materials beitragen, damit die benannten Personen und Einrichtungen die schwierige Beschaffung nicht zusätzlich zu den täglichen und vielfältigen Aufgaben schultern müssen.
• zur Bereitstellung von Schutzmaterial auch dessen Sicherstellung und die staatliche Kontrolle über dessen Produktion zu prüfen und bei Bedarf unverzüglich umzusetzen. Die letzten Wochen haben bewiesen, dass der Markt nichts regelt.
• sicherzustellen, dass Pflege-, Betreuungs- und Assistenzkräfte in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe regelmäßig und obligatorisch auf eine Infektion mit Sars-CoV2 getestet werden und gesicherte Testergebnisse so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen, die in und von diesen Einrichtungen gepflegt und betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Pia Zimmermann, MdB Sprecherin für Pflegepolitik
Sören Pellmann, MdB Sprecher für Inklusion und Teilhabe
Bernadette Kersten Mitglied des Pflegebündnis Wolfsburg
Die Bundestagsabgeordneten Pia Zimmermann und Sören Pellmann haben am Donnerstag Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsministerinnen, -senatorinnen und -minister der Länder mit einem Offenen Brief aufgefordert, Sofortmaßnahmen zum Schutz von Risikogruppen zu ergreifen.
Sie fordern u.a., Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, ambulante Pflegedienste und Haushalte von Menschen mit Pflegebedarf sofort mit Schutzmaterial zu versorgen. Dafür soll es zentral beschafft und verbindlich quotiert verteilt werden, notfalls durch Sicherstellung vorhandenen Materials oder die staatliche Kontrolle über dessen Produktion. Weiter fordern sie schnelle, regelmäßige, obligatorische Tests auf eine Covid-19-Erkrankung bei diesen Risikogruppen und Pflege- und Betreuungskräften in diesen Einrichtungen, um eine vermehrte Ausbreitung in isolierten Gruppen, wie beispielsweise in einem Pflegeheim in Wolfsburg geschehen, zu verhindern.
Dazu erklärt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik: „Die Aussagen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zum Schutz in Pflegeheimen sind erschreckend unkonkret. Auch auf Nachfrage im Gesundheitsausschuss konnte er kein Konzept benennen, wie Menschen mit Pflegebedarf, ob im häuslichen Umfeld oder in Pflegeheimen, zuverlässig geschützt werden können. Heime und ambulante Pflegedienste werden in ihrem Bemühen um Schutzmaterial oder prioritäre Testungen viel zu wenig unterstützt. Die Länder handeln bei der Verteilung vorhandenen Materials unterschiedlich und wenig nachvollziehbar. Herr Spahn, legen Sie endlich ein mit den Ländern koordiniertes umfassendes Schutzkonzept für die Risikogruppen vor. Ihre Sonntagsreden helfen den Menschen nicht.“
Weiter erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe: “Auch in den Einrichtungen der Behindertenhilfe fehlt es am Nötigsten, um eine Gefährdung auszuschließen. Das Bundesgesundheitsministerium entzieht sich hier seiner Verantwortung und lässt Menschen mit Behinderung mitten in der Corona-Krise mal wieder ohne Unterstützung. Das reiht sich leider ein in eine lange Reihe von Entscheidungen, die beweisen, dass Menschen mit Behinderung keine Priorität für die Bundesregierung haben. So sind zum Beispiel grundlegende Informationen über das Virus und Anlaufpunkte oft immer noch nicht barrierefrei zu beziehen bzw. zu erreichen.“
Anbei erhalten Sie zudem den offenen Brief (unten angefügt).
Benjamin Wuttke
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
Offener Brief:
Sehr geehrter Herr Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn,
sehr geehrte Damen und Herren Landesministerinnen und minister sowie Senatorinnen für Gesundheit, Manne Lucha, Melanie Huml, Dilek Kalayci, Ursula Nonnemacher, Claudia Bernhard, Cornelia Prüfer-Storcks, Kai Klose, Harry Glawe, Carola Reimann, Karl-Josef Laumann, Sabine BätzingLichtenthäler, Monika Bachmann, Petra Köpping, Petra Grimm-Benne, Heiner Garg, Heike Werner,
die Situation in Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und bei ambulanten Pflegediensten angesichts der Corona-Krise ist erschreckend und beschämend. Es fehlt umfänglich an Schutzmaterial, um Pflege- und Betreuungskräfte, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung angemessen vor einer Infektion zu schützen. Die Beschäftigten, die ohnehin schon unter viel zu knapp bemessenen Personalschlüsseln leiden, müssen nun zusätzliche Belastungen und Mehraufgaben meistern. Das gefährdet die Gesundheit der Pflege- und Betreuungskräfte, der Menschen mit Pflegebedarf und der Menschen mit Behinderung, nicht nur im Hinblick auf eine mögliche Covid-19-Erkrankung, sondern auch darüber hinaus.
Fast alle Vorgaben sowie Kontrollen in Pflegeheimen zu Personalvorgaben und Qualitätsstandards wurden ausgesetzt. Verbunden mit den (nachvollziehbaren) Besuchsverboten für Angehörige werden Heime so zu geschlossenen Inseln. Pauschale Besuchsverbote und Ausgangssperren in Pflegeheimen sind zudem ein drastischer Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen mit Pflegebedarf, der zudem für sich genommen nicht zielführend ist.
Wie unzureichend eine alleinige Isolation ist, zeigen die Tragödien in Pflegeheimen in Würzburg und Wolfsburg. Einen anderen Weg, nämlich frühzeitig Pflegekräfte und Personal testen zu lassen, ging ein Pflegeheim in Grenzach-Wyhlen, das einen Infektionsausbruch unter anderem dadurch eindämmen konnte.
Wir fordern Sie als Verantwortliche im Bund und in den Ländern deshalb nachdrücklich auf, ältere und vorerkrankte Personen als besondere Risikogruppe nicht nur zu benennen, die es zu schützen gilt, sondern endlich entsprechend und koordiniert zu handeln. Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen, kurzfristig ein weitreichendes gemeinsames Schutzkonzept für Ältere, Vorerkrankte, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung vorzulegen, das neben den direkten unmittelbaren gesundheitlichen Schutzmaßnahmen auch psychosoziale und finanzielle Aspekte dieser Menschen, ihrer Angehörigen und den in diesem Bereich tätigen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzkräften umfasst. Dazu gehören unter anderem Entschädigungszahlungen für pflegende Angehörige und sofortige außerordentliche Zulagen für Beschäftigte, jeweils finanziert aus Mitteln des Bundeshaushalts.
Als dringend notwendige Sofortmaßnahmen fordern wir Sie auf:
• dafür zu sorgen, dass in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Haushalten von Menschen mit Pflegebedarf ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung steht. Dazu könnte beispielsweise eine quotierte Zuteilung zentral beschafften Materials beitragen, damit die benannten Personen und Einrichtungen die schwierige Beschaffung nicht zusätzlich zu den täglichen und vielfältigen Aufgaben schultern müssen.
• zur Bereitstellung von Schutzmaterial auch dessen Sicherstellung und die staatliche Kontrolle über dessen Produktion zu prüfen und bei Bedarf unverzüglich umzusetzen. Die letzten Wochen haben bewiesen, dass der Markt nichts regelt.
• sicherzustellen, dass Pflege-, Betreuungs- und Assistenzkräfte in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe regelmäßig und obligatorisch auf eine Infektion mit Sars-CoV2 getestet werden und gesicherte Testergebnisse so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen, die in und von diesen Einrichtungen gepflegt und betreut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Pia Zimmermann, MdB Sprecherin für Pflegepolitik
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Applaus reicht nicht - Pflegende brauchen endlich genügend Schutzkleidung
Applaus reicht nicht - Pflegende brauchen endlich genügend Schutzkleidung
Berlin, 02.04.2020 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
(BAGFW) fordert eindringlich genügend Schutzmaterial für die Altenhilfe, das Gesundheitswesen und Einrichtungen für Behinderte. Auch in der dritten Woche der Corona-Pandemie ist es nicht gelungen, ausreichend Schutzkleidung und Masken für alle Diejenigen zu beschaffen, die sich um besonders hilfebedürftige Menschen kümmern.
Applaus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reicht nicht aus. Ihre existenziellen Sorgen müssen dringend ernst genommen werden. Sie bringen sonst sich selbst und die ihnen anvertrauten Menschen in Lebensgefahr. Die BAGFW hält es für inakzeptabel, dass die erforderliche Ausrüstung nach wie vor Mangelware ist. Die Folge ist, dass sich die Pflegerinnen und Pfleger in den Einrichtungen und die von Ihnen betreuten Menschen nur unzureichend gegen das Virus schützen können. Dies kann die Freie Wohlfahrtspflege als Arbeitgeber wie als Anwalt der Pflegebedürftigen nicht hinnehmen.
Die BAGFW fordert die verantwortlichen Politiker im Bund und den Ländern auf, umgehend dafür zu sorgen, dass dieser Missstand behoben wird. Das bezieht sich zum einen auf die Bereitstellung von ausreichend Schutzausrüstungen und zum anderen auf eine risikoadäquate Verteilung des Materials. Es ist nicht nachvollziehbar, das Ansteckungsrisiko durch umfangreiche Kontaktsperren in der Bevölkerung minimieren zu wollen und dort, wo der direkte Kontakt unabdingbar notwendig ist nicht alles zu tun, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Kontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin, 030 240 89 129, gerhard.timm@bag-wohlfahrt.de
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.04.2020
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
Berlin, 02.04.2020 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
(BAGFW) fordert eindringlich genügend Schutzmaterial für die Altenhilfe, das Gesundheitswesen und Einrichtungen für Behinderte. Auch in der dritten Woche der Corona-Pandemie ist es nicht gelungen, ausreichend Schutzkleidung und Masken für alle Diejenigen zu beschaffen, die sich um besonders hilfebedürftige Menschen kümmern.
Applaus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reicht nicht aus. Ihre existenziellen Sorgen müssen dringend ernst genommen werden. Sie bringen sonst sich selbst und die ihnen anvertrauten Menschen in Lebensgefahr. Die BAGFW hält es für inakzeptabel, dass die erforderliche Ausrüstung nach wie vor Mangelware ist. Die Folge ist, dass sich die Pflegerinnen und Pfleger in den Einrichtungen und die von Ihnen betreuten Menschen nur unzureichend gegen das Virus schützen können. Dies kann die Freie Wohlfahrtspflege als Arbeitgeber wie als Anwalt der Pflegebedürftigen nicht hinnehmen.
Die BAGFW fordert die verantwortlichen Politiker im Bund und den Ländern auf, umgehend dafür zu sorgen, dass dieser Missstand behoben wird. Das bezieht sich zum einen auf die Bereitstellung von ausreichend Schutzausrüstungen und zum anderen auf eine risikoadäquate Verteilung des Materials. Es ist nicht nachvollziehbar, das Ansteckungsrisiko durch umfangreiche Kontaktsperren in der Bevölkerung minimieren zu wollen und dort, wo der direkte Kontakt unabdingbar notwendig ist nicht alles zu tun, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Kontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin, 030 240 89 129, gerhard.timm@bag-wohlfahrt.de
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.04.2020
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Corona-Pandemie - Deutlich mehr Krankschreibungen
BARMER
Corona-Pandemie - Deutlich mehr Krankschreibungen
Berlin, 2. April 2020 – Die Anzahl der Krankschreibungen unter den neun Millionen Versicherten der BARMER ist aufgrund akuter Atemwegserkrankungen in den vergangenen Wochen massiv angestiegen. Während in der zehnten Kalenderwoche (2. bis 6. März) 95.000 BARMER-Versicherte mit Atemwegsproblemen arbeitsunfähig waren, traf dies in der zwölften Kalenderwoche (16. bis 20. März) bereits auf 135.000 BARMER-Versicherte zu. Dies entspricht einem Anstieg von rund 42 Prozent innerhalb von nur zwei Wochen. Seit der elften Kalenderwoche können niedergelassene Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache krankschreiben. Die AU-Bescheinigung kommt dann entweder per Post oder kann nach Rücksprache in der Arztpraxis abgeholt werden.
AU-Bescheinigung online versenden
Um den Aufwand möglichst gering zu halten und soziale Kontakte in Corona-Zeiten zu minimieren, können Versicherte der BARMER die Krankschreibung fotografieren und über die BARMER-App der Kasse zusenden. „Die jetzt vorliegenden Zahlen zu den Krankschreibungen aufgrund der Corona-Pandemie werden erst der Anfang sein. In den kommenden Wochen dürfte die Zahl noch deutlich zunehmen. Deshalb ist es gut und richtig, dass mit der telefonischen Krankschreibung ein unbürokratischer Weg gefunden wurde, der die Ärzte entlastet und das Infektionsrisiko minimiert“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER.
Alle Infos zur Corona-Pandemie: www.barmer.de/coronavirus
Quelle: Pressemitteilung vom 02.04.2020
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de
Corona-Pandemie - Deutlich mehr Krankschreibungen
Berlin, 2. April 2020 – Die Anzahl der Krankschreibungen unter den neun Millionen Versicherten der BARMER ist aufgrund akuter Atemwegserkrankungen in den vergangenen Wochen massiv angestiegen. Während in der zehnten Kalenderwoche (2. bis 6. März) 95.000 BARMER-Versicherte mit Atemwegsproblemen arbeitsunfähig waren, traf dies in der zwölften Kalenderwoche (16. bis 20. März) bereits auf 135.000 BARMER-Versicherte zu. Dies entspricht einem Anstieg von rund 42 Prozent innerhalb von nur zwei Wochen. Seit der elften Kalenderwoche können niedergelassene Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache krankschreiben. Die AU-Bescheinigung kommt dann entweder per Post oder kann nach Rücksprache in der Arztpraxis abgeholt werden.
AU-Bescheinigung online versenden
Um den Aufwand möglichst gering zu halten und soziale Kontakte in Corona-Zeiten zu minimieren, können Versicherte der BARMER die Krankschreibung fotografieren und über die BARMER-App der Kasse zusenden. „Die jetzt vorliegenden Zahlen zu den Krankschreibungen aufgrund der Corona-Pandemie werden erst der Anfang sein. In den kommenden Wochen dürfte die Zahl noch deutlich zunehmen. Deshalb ist es gut und richtig, dass mit der telefonischen Krankschreibung ein unbürokratischer Weg gefunden wurde, der die Ärzte entlastet und das Infektionsrisiko minimiert“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER.
Alle Infos zur Corona-Pandemie: www.barmer.de/coronavirus
Quelle: Pressemitteilung vom 02.04.2020
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Corona-Pandemie - „Stabilisierung der Kaufkraft wird zentrale Starthilfe sein“
Hans Böckler Stiftung
„Stabilisierung der Kaufkraft wird zentrale Starthilfe sein“
IMK prognostiziert BIP-Rückgang um 4,0 Prozent 2020 und Wachstum um 2,4 Prozent 2021
Die Corona-Pandemie treibt die Wirtschaft in diesem Jahr in eine tiefe Rezession – sowohl in Deutschland und Europa als auch weltweit. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird im Jahresdurchschnitt 2020 um 4 Prozent schrumpfen, so die neue Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dabei könnte es noch schlimmer kommen: Voraussetzung für den Rückgang von „nur“ 4 Prozent ist, dass die aktuell herrschenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland ab Anfang Mai wieder gelockert werden – was die Forscher derzeit für realistisch halten. 2021 würde die Wirtschaftsleistung dann wieder um 2,4 Prozent im Jahresmittel wachsen. Das IMK ist optimistisch, dass unter diesen Bedingungen die umfangreichen Stabilisierungsmaßnahmen von Bund und Ländern den Schaden auf dem Arbeitsmarkt zumindest begrenzen können: Die Zahl der Arbeitslosen steigt nach der Prognose in diesem Jahr um durchschnittlich rund 150.000 und 2021 um weitere 100.000 Personen, die Arbeitslosenquote nimmt moderat auf 5,3 und 5,5 Prozent im Jahresdurchschnitt zu (alle weiteren Daten unten).
„Bund und Länder, aber auch die europäische Zentralbank, haben auf vielen Feldern schnell das Richtige getan, um die ökonomischen Folgen dieser dramatischen Krise zu mildern“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Kurzfristigen Verbesserungsbedarf sehen die Wissenschaftler aber noch an zwei wichtigen Punkten: Erstens sollten das Arbeitslosengeld I und vor allem das Kurzarbeitergeld temporär aufgestockt werden, um die Einkommensverluste von Betroffenen zu begrenzen. Wo möglich, seien dafür tarifliche Regelungen zielführend. In besonders betroffenen Branchen, in denen Unternehmen einen fast kompletten Umsatzeinbruch und wenig Spielräume hätten, könnte alternativ „über eine Erhöhung der Ersatzleistung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit nachgedacht werden, möglicherweise auch nach Einkommen gestaffelt, so dass vor allem niedrige Einkommen aufgestockt werden“, schreiben die Wissenschaftler. Zweitens sollten die Euro-Länder gemeinsame Schuldverschreibungen ausgeben, um auch finanziell schlechter ausgestatteten Mitgliedsstaaten des Euroraums eine wirksame Antikrisenpolitik zu ermöglichen.
Insbesondere die Stabilisierung der Kaufkraft durch höheres Kurzarbeitergeld sei sehr wichtig, da die neue Prognose mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sei, betont Dullien. Verschiebe sich die Lockerung der Kontaktsperre etwa von Anfang Mai auf Anfang Juli, drohe ein mehr als doppelt so starker Einbruch des BIPs wie jetzt vorhergesagt. „Es wird extrem wichtig sein, die Wirtschaft so schnell wie möglich wieder auf Touren zu bringen. Dabei spielt der private Konsum eine entscheidende Rolle, er ist die zentrale Starthilfe für den Konjunkturmotor. Die Menschen sollten also Geld in der Tasche haben, wenn die Läden wieder öffnen“, sagt Dullien.
Kerndaten der Prognose für 2020 und 2021 (siehe auch Tabelle 3 im Report; Link unten)
– Arbeitsmarkt –
Die lange positive Entwicklung bei der Beschäftigung kommt durch die Corona-Pandemie zu einem abrupten Ende. „Ein teilweiser oder sogar vollständiger Stillstand der deutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarkts stellen eine nie dagewesene Situation“ mit enormen Risiken dar, schreiben die Experten des IMK. Allerdings stimme das bislang schnelle und abgestimmte Handeln von Regierung und Sozialpartnern hoffnungsvoll, dass der tiefe wirtschaftliche Einbruch nicht in gleichem Maße auf die Beschäftigung durchschlage. Im zweiten und dritten Quartal 2020 werde die Zahl der Erwerbstätigen zwar merklich sinken, im Jahresdurchschnitt sei der Verlust mit 0,1 Prozent allerdings moderat. Im kommenden Jahr geht die Erwerbstätigkeit trotz prognostizierter wirtschaftlicher Erholung noch einmal um 0,3 Prozent zurück, weil der Arbeitsmarkt zeitversetzt reagiert.
Die Zahl der Arbeitslosen steigt 2020 um etwa 150.000 Personen, so dass im Jahresdurchschnitt rund 2,42 Millionen Menschen ohne Job sein werden. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent. Für 2021 erwartet das IMK, dass die Arbeitslosenzahl um weitere 100.000 Personen im Jahresdurchschnitt zunimmt. Die Quote steigt auf 5,5 Prozent.
– Außenhandel –
Auch die meisten wichtigen Handelspartner durchlaufen 2020 durch die Corona-Pandemie eine tiefe Rezession, an die sich laut IMK-Prognose 2021 aber eine gewisse Erholung anschließt. So sinkt das BIP in der gesamten EU in diesem Jahr um 4,0 Prozent, im kommenden Jahr steigt es um 1,8 Prozent. In den USA schrumpft die Wirtschaft 2020 um 3,1 Prozent, 2021 wächst sie dann wieder um 2,0 Prozent, in Japan liegen die Werte bei -3,3 und 0,7 Prozent. Die chinesische Wirtschaft wird nach der IMK-Prognose in diesem Jahr stagnieren (minimale BIP-Zunahme um 0,1 Prozent), 2021 dann um 9,0 Prozent zulegen. Die weltwirtschaftliche Krise trifft die deutschen Ausfuhren in diesem Jahr schwer. Das IMK rechnet mit einem Rückgang der Exporte um 6,7 Prozent. Die Importe brechen ebenfalls ein und nehmen um 5,5 Prozent ab. Im kommenden Jahr erholt sich der Außenhandel dann wieder, ohne dass die Verluste zunächst vollständig wettgemacht werden: Die Exporte nehmen im Jahresmittel 2021 um 4,0 Prozent zu, die Importe um 5,2 Prozent.
– Investitionen –
Auch die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen brechen infolge des Corona-Schocks ein und sinken 2020 um 4,4 Prozent im Jahresdurchschnitt. 2021 nehmen sie dann um 3,0 Prozent zu. Die Bauinvestitionen bleiben in der Krise relativ robust, wobei Wohnungsbau und öffentliche Vorhaben zulegen, während der Wirtschaftsbau lahmt. Unter dem Strich nehmen die Bauinvestitionen 2020 um jahresdurchschnittlich 2,8 Prozent und 2021 um 2,4 Prozent zu.
– Einkommen und Konsum –
Die verfügbaren Einkommen gehen im Jahresdurchschnitt 2020 real um 1,4 Prozent zurück. 2021 nehmen sie um 1,2 Prozent zu. Die realen privaten Konsumausgaben schrumpfen laut IMK in diesem Jahr sogar um durchschnittlich 2,0 Prozent, weil neben den Einkommensrückgängen die zeitweilige Schließung von Gastronomie, Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen durchschlägt. Die Sparquote steigt in diesem Jahr um 0,5 Prozentpunkte (auf 11,4 Prozent) und sinkt in 2021 wieder auf das Niveau von 2019. Für das kommende Jahr prognostizieren die Ökonomen bei den privaten Konsumausgaben dann eine reale Zunahme um 1,6 Prozent
– Inflation und öffentliche Finanzen –
Die Verbraucherpreise steigen etwas langsamer als 2019 und bleiben weit unter der Zielinflationsmarke der EZB: 2020 und 2021 nehmen sie um 1,1 bzw. 1,2 Prozent zu.
Die Ausgaben der Sozialversicherungen steigen in der Krise, Bund und Länder reagieren auf den tiefen wirtschaftlichen Einbruch in diesem Jahr mit umfangreichen finanziellen Hilfsmaßnahmen. „Dieser expansive finanzpolitische Kurs ist der Situation angemessen und zur konjunkturellen Stabilisierung auch absolut notwendig“, schreiben die Experten des IMK. Da 2020 auch die Steuereinnahmen voraussichtlich um ungefähr ein Prozent zurückgehen, ergibt sich nach acht Jahren mit Überschüssen ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von gut 93 Milliarden Euro oder 2,8 Prozent des BIP. Allerdings wird bei diesen Zahlen ein großer Teil der von der Bundesregierung und den Landesregierungen auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Selbständige wie Steuerstundungen und Soforthilfe noch nicht berücksichtigt, weil keine ausreichenden Details über die Programme vorliegen. Unter Beachtung dieser Maßnahmen wird das gesamtstaatliche Defizit eher in der Größenordnung von 5 Prozent des BIP liegen. Im kommenden Jahr wird sich die erwartete konjunkturelle Belebung positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Es bleibt aber zunächst bei einem Defizit von dann 86 Milliarden Euro oder 2,5 Prozent des BIP. Eine Neuverschuldung ist angesichts einer zuvor stetig gesunkenen Schuldenstandsquote und sehr niedriger Zinsen kein Problem, betonen die Forscher.
*Sebastian Dullien, Alexander Herzog-Stein, Peter Hohlfeld, Christoph Paetz, Sabine Stephan, Thomas Theobald, Silke Tober, Sebastian Watzka: Virus-Pandemie stürzt Weltwirtschaft in tiefe Rezession.
Kontakt:
Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor IMK ›
Peter Hohlfeld, IMK-Konjunkturexperte ›
Rainer Jung, Leiter Pressestelle ›
Pressemitteilung vom 02.04.2020
Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle
Hans-Böckler-Str. 39 - 40476 Düsseldorf
Telefon +49 211 7778 148
E-Mail: presse@boeckler.de
> https://www.boeckler.de/de/pressemittei ... -22537.htm
„Stabilisierung der Kaufkraft wird zentrale Starthilfe sein“
IMK prognostiziert BIP-Rückgang um 4,0 Prozent 2020 und Wachstum um 2,4 Prozent 2021
Die Corona-Pandemie treibt die Wirtschaft in diesem Jahr in eine tiefe Rezession – sowohl in Deutschland und Europa als auch weltweit. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird im Jahresdurchschnitt 2020 um 4 Prozent schrumpfen, so die neue Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dabei könnte es noch schlimmer kommen: Voraussetzung für den Rückgang von „nur“ 4 Prozent ist, dass die aktuell herrschenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland ab Anfang Mai wieder gelockert werden – was die Forscher derzeit für realistisch halten. 2021 würde die Wirtschaftsleistung dann wieder um 2,4 Prozent im Jahresmittel wachsen. Das IMK ist optimistisch, dass unter diesen Bedingungen die umfangreichen Stabilisierungsmaßnahmen von Bund und Ländern den Schaden auf dem Arbeitsmarkt zumindest begrenzen können: Die Zahl der Arbeitslosen steigt nach der Prognose in diesem Jahr um durchschnittlich rund 150.000 und 2021 um weitere 100.000 Personen, die Arbeitslosenquote nimmt moderat auf 5,3 und 5,5 Prozent im Jahresdurchschnitt zu (alle weiteren Daten unten).
„Bund und Länder, aber auch die europäische Zentralbank, haben auf vielen Feldern schnell das Richtige getan, um die ökonomischen Folgen dieser dramatischen Krise zu mildern“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Kurzfristigen Verbesserungsbedarf sehen die Wissenschaftler aber noch an zwei wichtigen Punkten: Erstens sollten das Arbeitslosengeld I und vor allem das Kurzarbeitergeld temporär aufgestockt werden, um die Einkommensverluste von Betroffenen zu begrenzen. Wo möglich, seien dafür tarifliche Regelungen zielführend. In besonders betroffenen Branchen, in denen Unternehmen einen fast kompletten Umsatzeinbruch und wenig Spielräume hätten, könnte alternativ „über eine Erhöhung der Ersatzleistung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit nachgedacht werden, möglicherweise auch nach Einkommen gestaffelt, so dass vor allem niedrige Einkommen aufgestockt werden“, schreiben die Wissenschaftler. Zweitens sollten die Euro-Länder gemeinsame Schuldverschreibungen ausgeben, um auch finanziell schlechter ausgestatteten Mitgliedsstaaten des Euroraums eine wirksame Antikrisenpolitik zu ermöglichen.
Insbesondere die Stabilisierung der Kaufkraft durch höheres Kurzarbeitergeld sei sehr wichtig, da die neue Prognose mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sei, betont Dullien. Verschiebe sich die Lockerung der Kontaktsperre etwa von Anfang Mai auf Anfang Juli, drohe ein mehr als doppelt so starker Einbruch des BIPs wie jetzt vorhergesagt. „Es wird extrem wichtig sein, die Wirtschaft so schnell wie möglich wieder auf Touren zu bringen. Dabei spielt der private Konsum eine entscheidende Rolle, er ist die zentrale Starthilfe für den Konjunkturmotor. Die Menschen sollten also Geld in der Tasche haben, wenn die Läden wieder öffnen“, sagt Dullien.
Kerndaten der Prognose für 2020 und 2021 (siehe auch Tabelle 3 im Report; Link unten)
– Arbeitsmarkt –
Die lange positive Entwicklung bei der Beschäftigung kommt durch die Corona-Pandemie zu einem abrupten Ende. „Ein teilweiser oder sogar vollständiger Stillstand der deutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarkts stellen eine nie dagewesene Situation“ mit enormen Risiken dar, schreiben die Experten des IMK. Allerdings stimme das bislang schnelle und abgestimmte Handeln von Regierung und Sozialpartnern hoffnungsvoll, dass der tiefe wirtschaftliche Einbruch nicht in gleichem Maße auf die Beschäftigung durchschlage. Im zweiten und dritten Quartal 2020 werde die Zahl der Erwerbstätigen zwar merklich sinken, im Jahresdurchschnitt sei der Verlust mit 0,1 Prozent allerdings moderat. Im kommenden Jahr geht die Erwerbstätigkeit trotz prognostizierter wirtschaftlicher Erholung noch einmal um 0,3 Prozent zurück, weil der Arbeitsmarkt zeitversetzt reagiert.
Die Zahl der Arbeitslosen steigt 2020 um etwa 150.000 Personen, so dass im Jahresdurchschnitt rund 2,42 Millionen Menschen ohne Job sein werden. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent. Für 2021 erwartet das IMK, dass die Arbeitslosenzahl um weitere 100.000 Personen im Jahresdurchschnitt zunimmt. Die Quote steigt auf 5,5 Prozent.
– Außenhandel –
Auch die meisten wichtigen Handelspartner durchlaufen 2020 durch die Corona-Pandemie eine tiefe Rezession, an die sich laut IMK-Prognose 2021 aber eine gewisse Erholung anschließt. So sinkt das BIP in der gesamten EU in diesem Jahr um 4,0 Prozent, im kommenden Jahr steigt es um 1,8 Prozent. In den USA schrumpft die Wirtschaft 2020 um 3,1 Prozent, 2021 wächst sie dann wieder um 2,0 Prozent, in Japan liegen die Werte bei -3,3 und 0,7 Prozent. Die chinesische Wirtschaft wird nach der IMK-Prognose in diesem Jahr stagnieren (minimale BIP-Zunahme um 0,1 Prozent), 2021 dann um 9,0 Prozent zulegen. Die weltwirtschaftliche Krise trifft die deutschen Ausfuhren in diesem Jahr schwer. Das IMK rechnet mit einem Rückgang der Exporte um 6,7 Prozent. Die Importe brechen ebenfalls ein und nehmen um 5,5 Prozent ab. Im kommenden Jahr erholt sich der Außenhandel dann wieder, ohne dass die Verluste zunächst vollständig wettgemacht werden: Die Exporte nehmen im Jahresmittel 2021 um 4,0 Prozent zu, die Importe um 5,2 Prozent.
– Investitionen –
Auch die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen brechen infolge des Corona-Schocks ein und sinken 2020 um 4,4 Prozent im Jahresdurchschnitt. 2021 nehmen sie dann um 3,0 Prozent zu. Die Bauinvestitionen bleiben in der Krise relativ robust, wobei Wohnungsbau und öffentliche Vorhaben zulegen, während der Wirtschaftsbau lahmt. Unter dem Strich nehmen die Bauinvestitionen 2020 um jahresdurchschnittlich 2,8 Prozent und 2021 um 2,4 Prozent zu.
– Einkommen und Konsum –
Die verfügbaren Einkommen gehen im Jahresdurchschnitt 2020 real um 1,4 Prozent zurück. 2021 nehmen sie um 1,2 Prozent zu. Die realen privaten Konsumausgaben schrumpfen laut IMK in diesem Jahr sogar um durchschnittlich 2,0 Prozent, weil neben den Einkommensrückgängen die zeitweilige Schließung von Gastronomie, Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen durchschlägt. Die Sparquote steigt in diesem Jahr um 0,5 Prozentpunkte (auf 11,4 Prozent) und sinkt in 2021 wieder auf das Niveau von 2019. Für das kommende Jahr prognostizieren die Ökonomen bei den privaten Konsumausgaben dann eine reale Zunahme um 1,6 Prozent
– Inflation und öffentliche Finanzen –
Die Verbraucherpreise steigen etwas langsamer als 2019 und bleiben weit unter der Zielinflationsmarke der EZB: 2020 und 2021 nehmen sie um 1,1 bzw. 1,2 Prozent zu.
Die Ausgaben der Sozialversicherungen steigen in der Krise, Bund und Länder reagieren auf den tiefen wirtschaftlichen Einbruch in diesem Jahr mit umfangreichen finanziellen Hilfsmaßnahmen. „Dieser expansive finanzpolitische Kurs ist der Situation angemessen und zur konjunkturellen Stabilisierung auch absolut notwendig“, schreiben die Experten des IMK. Da 2020 auch die Steuereinnahmen voraussichtlich um ungefähr ein Prozent zurückgehen, ergibt sich nach acht Jahren mit Überschüssen ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von gut 93 Milliarden Euro oder 2,8 Prozent des BIP. Allerdings wird bei diesen Zahlen ein großer Teil der von der Bundesregierung und den Landesregierungen auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Selbständige wie Steuerstundungen und Soforthilfe noch nicht berücksichtigt, weil keine ausreichenden Details über die Programme vorliegen. Unter Beachtung dieser Maßnahmen wird das gesamtstaatliche Defizit eher in der Größenordnung von 5 Prozent des BIP liegen. Im kommenden Jahr wird sich die erwartete konjunkturelle Belebung positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Es bleibt aber zunächst bei einem Defizit von dann 86 Milliarden Euro oder 2,5 Prozent des BIP. Eine Neuverschuldung ist angesichts einer zuvor stetig gesunkenen Schuldenstandsquote und sehr niedriger Zinsen kein Problem, betonen die Forscher.
*Sebastian Dullien, Alexander Herzog-Stein, Peter Hohlfeld, Christoph Paetz, Sabine Stephan, Thomas Theobald, Silke Tober, Sebastian Watzka: Virus-Pandemie stürzt Weltwirtschaft in tiefe Rezession.
IMK Report Nr. 157, April 2020
Prognose der weltwirtschaftlichen Entwicklung 2020/2021
Download (pdf) > https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_157_2020.pdf
SYSTEMRELEVANT - Der Wirtschafts-Podcast zur Corona-Krise
Mehr zur Prognose erfahren Sie von IMK-Direktor Sebastian Dullien in der ersten Folge von SYSTEMRELEVANT. Diesen können Sie künftig ein bis zweimal die Woche und in Kürze auch über Spotify, iTunes und die gängigen Podcast-Apps hören.
anhören > https://www.boeckler.de/de/podcasts-22421.htm
Kontakt:
Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor IMK ›
Peter Hohlfeld, IMK-Konjunkturexperte ›
Rainer Jung, Leiter Pressestelle ›
Pressemitteilung vom 02.04.2020
Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle
Hans-Böckler-Str. 39 - 40476 Düsseldorf
Telefon +49 211 7778 148
E-Mail: presse@boeckler.de
> https://www.boeckler.de/de/pressemittei ... -22537.htm
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Corona-Pandemie - Heißes Eisen Maskenpflicht
Ärzte Zeitung vom 02.04.2020:
Corona-Pandemie - Heißes Eisen Maskenpflicht
Während die Bevölkerung in der Corona-Pandemie zunehmend nach Schutzmasken sucht, ist die Fachwelt besorgt, dass der Ansturm die Sicherheit des medizinischen Personals gefährdet.
Von Sybille Cornell
Neu-Isenburg. In anderen Ländern gehören Menschen mit Mundschutz in der gegenwärtigen Corona-Pandemie bereits zum Straßenbild. Nun wird auch in Deutschland darüber diskutiert. Die Meinungen über den Nutzen gehen aber auseinander. Klar ist jedoch: Die Ausstattung des medizinischen Personals hat Vorrang.
WHO-Generaldirektor Tedros Ghebreyesus zeigt sich in einer Rede besorgt über die schnelle Ausbreitung des Virus. Sie werde prüfen, ob das Tragen von Mundschutz in der Öffentlichkeit die Ausbreitung des Virus eindämmen kann. Bislang war die Haltung der WHO, dass Mundschutz nur für Kranke sowie Menschen sinnvoll sei, die Kranke pflegen. Die WHO warnte sogar, dass das Tragen von Masken die Menschen in falscher Sicherheit wiegen und verleiten könne, andere Vorsichtsmaßnahmen wie das Händewaschen zu vernachlässigen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 9ABF557YI4
Corona-Pandemie - Heißes Eisen Maskenpflicht
Während die Bevölkerung in der Corona-Pandemie zunehmend nach Schutzmasken sucht, ist die Fachwelt besorgt, dass der Ansturm die Sicherheit des medizinischen Personals gefährdet.
Von Sybille Cornell
Neu-Isenburg. In anderen Ländern gehören Menschen mit Mundschutz in der gegenwärtigen Corona-Pandemie bereits zum Straßenbild. Nun wird auch in Deutschland darüber diskutiert. Die Meinungen über den Nutzen gehen aber auseinander. Klar ist jedoch: Die Ausstattung des medizinischen Personals hat Vorrang.
WHO-Generaldirektor Tedros Ghebreyesus zeigt sich in einer Rede besorgt über die schnelle Ausbreitung des Virus. Sie werde prüfen, ob das Tragen von Mundschutz in der Öffentlichkeit die Ausbreitung des Virus eindämmen kann. Bislang war die Haltung der WHO, dass Mundschutz nur für Kranke sowie Menschen sinnvoll sei, die Kranke pflegen. Die WHO warnte sogar, dass das Tragen von Masken die Menschen in falscher Sicherheit wiegen und verleiten könne, andere Vorsichtsmaßnahmen wie das Händewaschen zu vernachlässigen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 9ABF557YI4
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Ministerpräsident Armin Laschet beruft „Expertenrat Corona
Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Armin Laschet beruft „Expertenrat Corona“
Laschet: Expertise bündeln und heute schon die richtigen Weichen für die Zeit nach der Corona-Krise stellen
Zwölf renommierte Experten aus Medizin, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Philosophie und Soziologie und der Sozialarbeit beraten die Landesregierung.
Ministerpräsident Armin Laschet
Die Staatskanzlei teilt mit:
Um auf Basis transparenter Verfahren Kriterien und Maßstäbe für die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie gleichsam zur einer möglichen Öffnung des sozialen und öffentlichen Lebens zu entwickeln, hat Ministerpräsident Armin Laschet einen „Expertenrat Corona“ ins Leben gerufen. Ein Gremium aus zwölf renommierten Experten aus Medizin, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Philosophie und Soziologie und der Sozialarbeit erarbeitet gemeinsam mit der Landesregierung Strategien für die Zeit nach der Krise. Die konstituierende Sitzung ist bereits für den kommenden Freitag angesetzt. Dies teilte Ministerpräsident Laschet am Mittwoch (1. April 2020) bei der Unterrichtung des Landtags in Düsseldorf mit.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Unser Land steht vor der schwersten Bewährungsprobe unserer Geschichte. In den vergangenen Wochen haben Politik und Verwaltung zahlreiche, teils massive Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Es ist richtig, sich mit aller Entschlossenheit dem Kampf gegen das Virus zu widmen, denn die Bilder aus Italien, Spanien oder New York zeigen unermessliche Tragödien. Sie machen uns schmerzlich bewusst: Es geht in diesen Tagen um Leben und Tod.“
Der Ministerpräsident weiter: „Die Motivation für alle Anstrengung zur Eindämmung des Virus ist nicht die Angst vor dem Jetzt, sondern die Hoffnung auf das Morgen, die Zeit nach der Pandemie. Dorthin müssen wir unseren Blick schon jetzt richten. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir jetzt die Expertise verschiedenster Fachrichtungen zusammentragen, das vorhandene Wissen – trotz vieler noch ungeklärter Fragen – bündeln und auf dieser Basis Szenarien ausarbeiten, unter welchen Voraussetzungen wir wie und wann wieder schrittweise in das zurückkehren können, was für uns vor wenigen Wochen „Normalität“ war. Wir müssen schon heute Strategien für die Zeit nach der Krise entwickeln. Dafür bedarf es eines breiten gesellschaftlichen Konsens, der medizinische, soziale, psychologische, ethische, wirtschaftliche und politische Implikationen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise berücksichtigt.“
Die Mitglieder des Expertenrats werden sich unter anderem mit den ökonomischen und sozialen Konsequenzen einer lang andauernden Politik der sozialen Distanzierung und des wirtschaftlichen Shutdowns befassen und Szenarien für den Übergang zwischen Krisenmodus und Normalität diskutieren.
Die Liste der Mitglieder des Expertenrat Corona finden Sie hier > https://www.land.nrw/sites/default/file ... corona.pdf
Quelle und weitere Informationen (vom 01.04.2020) > https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... rat-corona
+++
Wann normalisiert sich das Leben wieder? NRW bricht ein Tabu und denkt über Szenarien für das Ende der Krise nach
Die Bundesregierung will nicht öffentlich darüber sprechen, wann die Einschränkungen im täglichen Leben wieder gelockert werden.
NRW will jedoch genau zu dieser Frage Szenarien entwerfen und Maßstäbe entwickeln, ab wann eine Normalisierung möglich ist.
Dazu hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) einen speziellen Expertenrat einberufen.
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Auf Anfrage von Business Insider teilte die Staatskanzlei in Düsseldorf mit, der Expertenrat solle in einem transparenten Verfahren „Kriterien und Maßstäbe für die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie gleichsam zur möglichen Öffnung des sozialen und öffentlichen Lebens entwickeln.“
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Quelle und weitere Informationen > https://www.businessinsider.de/politik/ ... rise-nach/
Ministerpräsident Armin Laschet beruft „Expertenrat Corona“
Laschet: Expertise bündeln und heute schon die richtigen Weichen für die Zeit nach der Corona-Krise stellen
Zwölf renommierte Experten aus Medizin, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Philosophie und Soziologie und der Sozialarbeit beraten die Landesregierung.
Ministerpräsident Armin Laschet
Die Staatskanzlei teilt mit:
Um auf Basis transparenter Verfahren Kriterien und Maßstäbe für die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie gleichsam zur einer möglichen Öffnung des sozialen und öffentlichen Lebens zu entwickeln, hat Ministerpräsident Armin Laschet einen „Expertenrat Corona“ ins Leben gerufen. Ein Gremium aus zwölf renommierten Experten aus Medizin, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Philosophie und Soziologie und der Sozialarbeit erarbeitet gemeinsam mit der Landesregierung Strategien für die Zeit nach der Krise. Die konstituierende Sitzung ist bereits für den kommenden Freitag angesetzt. Dies teilte Ministerpräsident Laschet am Mittwoch (1. April 2020) bei der Unterrichtung des Landtags in Düsseldorf mit.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Unser Land steht vor der schwersten Bewährungsprobe unserer Geschichte. In den vergangenen Wochen haben Politik und Verwaltung zahlreiche, teils massive Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Es ist richtig, sich mit aller Entschlossenheit dem Kampf gegen das Virus zu widmen, denn die Bilder aus Italien, Spanien oder New York zeigen unermessliche Tragödien. Sie machen uns schmerzlich bewusst: Es geht in diesen Tagen um Leben und Tod.“
Der Ministerpräsident weiter: „Die Motivation für alle Anstrengung zur Eindämmung des Virus ist nicht die Angst vor dem Jetzt, sondern die Hoffnung auf das Morgen, die Zeit nach der Pandemie. Dorthin müssen wir unseren Blick schon jetzt richten. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir jetzt die Expertise verschiedenster Fachrichtungen zusammentragen, das vorhandene Wissen – trotz vieler noch ungeklärter Fragen – bündeln und auf dieser Basis Szenarien ausarbeiten, unter welchen Voraussetzungen wir wie und wann wieder schrittweise in das zurückkehren können, was für uns vor wenigen Wochen „Normalität“ war. Wir müssen schon heute Strategien für die Zeit nach der Krise entwickeln. Dafür bedarf es eines breiten gesellschaftlichen Konsens, der medizinische, soziale, psychologische, ethische, wirtschaftliche und politische Implikationen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise berücksichtigt.“
Die Mitglieder des Expertenrats werden sich unter anderem mit den ökonomischen und sozialen Konsequenzen einer lang andauernden Politik der sozialen Distanzierung und des wirtschaftlichen Shutdowns befassen und Szenarien für den Übergang zwischen Krisenmodus und Normalität diskutieren.
Zum zwölfköpfigen Gremium gehören:
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn und früherer langjähriger Richter am Bundesverfassungsgericht
Stephan Grünewald, Diplom-Psychologe und Gründer des Markt- und Medienforschungsinstituts „rheingold“
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe, emeritierter Philosophie-Professor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln
Monika Kleine, Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen in Köln
Prof. Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach
Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung beim Maschinenbauer Trumpf
Prof. Dr. Armin Nassehi, Professor für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Claudia Nemat, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn
Prof. Dr. Christiane Woopen, Humanmedizinerin und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates
Die Liste der Mitglieder des Expertenrat Corona finden Sie hier > https://www.land.nrw/sites/default/file ... corona.pdf
Quelle und weitere Informationen (vom 01.04.2020) > https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... rat-corona
+++
Wann normalisiert sich das Leben wieder? NRW bricht ein Tabu und denkt über Szenarien für das Ende der Krise nach
Die Bundesregierung will nicht öffentlich darüber sprechen, wann die Einschränkungen im täglichen Leben wieder gelockert werden.
NRW will jedoch genau zu dieser Frage Szenarien entwerfen und Maßstäbe entwickeln, ab wann eine Normalisierung möglich ist.
Dazu hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) einen speziellen Expertenrat einberufen.
...
Auf Anfrage von Business Insider teilte die Staatskanzlei in Düsseldorf mit, der Expertenrat solle in einem transparenten Verfahren „Kriterien und Maßstäbe für die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie gleichsam zur möglichen Öffnung des sozialen und öffentlichen Lebens entwickeln.“
...
Quelle und weitere Informationen > https://www.businessinsider.de/politik/ ... rise-nach/
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Wie schützt man Senioren vor Covid-19?: "Strikte Isolation ist gerade für Ältere Gift"
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Kein Kontakt zu Enkeln, kein Besuch: "Man darf die Freiheitsrechte eines alten Menschen nicht gegen seinen Willen einschränken", sagt der Altersmediziner Johannes Pantel und warnt vor den Folgen dieser Entmündigung.
Quelle: Spiegel > https://newsletter.vzbv.de/d?o00dud4y00 ... s2tv5zbgm6
Kein Kontakt zu Enkeln, kein Besuch: "Man darf die Freiheitsrechte eines alten Menschen nicht gegen seinen Willen einschränken", sagt der Altersmediziner Johannes Pantel und warnt vor den Folgen dieser Entmündigung.
Quelle: Spiegel > https://newsletter.vzbv.de/d?o00dud4y00 ... s2tv5zbgm6