Ethikrat nimmt nationale und internationale Impfstrategien in den Blick

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Ethikrat nimmt nationale und internationale Impfstrategien in den Blick

Beitrag von WernerSchell » 27.03.2019, 07:59

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PRESSEMITTEILUNG 01/2019
Berlin, 22. Februar 2019


Ethikrat nimmt nationale und internationale Impfstrategien in den Blick

Der Deutsche Ethikrat hat am 21. Februar 2019 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung in Berlin gemeinsam mit Sachverständigen aus den Bereichen Virologie, Epidemiologie und Politikwissenschaft darüber diskutiert, welche regulatorischen Maßnahmen für die Verbesserung von Impfraten ethisch und rechtlich akzeptabel beziehungsweise sinnvoll sind. Die Ergebnisse dieser Anhörung werden in die Stellungnahme zum Thema „Impfen als Pflicht?“ einfließen, die der Ethikrat derzeit erarbeitet.

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Lesterman/Shutterstock.com

Impfungen gehören zu den erfolgreichsten Vorsorgemaßnahmen der Medizin. Vor allem gegen viele von Viren verursachte, auch heute noch nur symptomatisch behandelbare Infektionskrankheiten sind Impfungen die wichtigste Präventionsmöglichkeit. Das Beispiel der Masern zeigt jedoch, dass es trotz der Verfügbarkeit einer gut verträglichen Schutzimpfung und eindeutiger Impfempfehlungen immer wieder zu regionalen Ausbrüchen der Krankheit kommen kann. Der Deutsche Ethikrat nahm dies zum Anlass, nationale und internationale Impfstrategien in den Blick zu nehmen.
Peter Dabrock, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, betonte in seiner Begrüßung, dass es nicht darum gehe, den generellen Sinn oder die Effektivität des Impfens anzuzweifeln. Vielmehr stelle sich die Frage, ob es eine Impfpflicht geben sollte. Diese, so Dabrock, sei besonders relevant, „weil sie im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat hohe Rechtsgüter tangiert: das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf die Integrität von Leib und Leben, aber auch die Erwartung an den Staat, Leib und Leben gegen unnötige und effektiv beherrschbare Gefahren zu schützen.“
Ole Wichmann, Leiter des Fachgebiets Impfprävention am Robert Koch Institut, wies zunächst auf die Gruppen mit besonderem Handlungsbedarf hin. Dazu gehören neben Jugendlichen Bevölkerungsgruppen mit potenzieller Unterversorgung, wie zum Beispiel im Ausland geborene Menschen. Oft werde zu spät oder unvollständig geimpft. Die Impfakzeptanz, so Wichmann, hänge besonders von der Beratung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Um die Impfraten zu erhöhen, schlug Wichmann vor, dass Krankenkassen ihre Mitglieder regelmäßig zum Impfen einladen und nicht nur Kinder- und Hausärzte, sondern auch Fachärzte anderer Disziplinen Impfungen durchführen sollten. Auch das Impfen in Schulen oder im Betrieb könne zur Steigerung der Impfquoten beitragen. Überlegenswert sei zudem, für bestimmte Krankheiten auch in Deutschland eine Impfpflicht einzuführen, wie sie in anderen europäischen Ländern bereits etabliert ist.

Claude Muller von der Infectious Diseases Research Unit des Luxembourg Institute of Health berichtete über internationale Strategien der Impfprävention. Muller stellte die in verschiedenen Ländern Europas verbreiteten Vorbehalte gegen Impfungen vor. Die aktuellen Masernausbrüche machten deutlich, so Muller, dass größere Anstrengungen in der Öffentlichkeitsarbeit nötig seien. Zudem sollte man niedrigschwellige Zugänge zu Impfungen ermöglichen. Auch Muller sieht vor allem Ärzte und das Pflegepersonal in der Verantwortung, Patienten aufzuklären. Eine Impfpflicht sei vorwiegend für Beschäftigte im Gesundheitswesen zu erwägen.
Die Politikwissenschaftlerin Katharina Paul von der Universität Wien erörterte Fragen von Steuerungsinstrumenten (Governance) im Zusammenhang mit Schutzimpfungen. Nach Paul lässt sich Vertrauen langfristig nicht durch eine Impfpflicht herstellen. Sie plädiert stattdessen dafür, die (Wissens-)Infrastruktur auszubauen und zu stärken sowie die Öffentlichkeit aktiv und gezielt in die Impfpolitik einzubeziehen. Ein zentrales Instrument der Governance seien Impfregister, die als Schnittstelle von Medizin, Politik und Gesellschaft den Menschen Transparenz und Teilhabe ermöglichten.
Wolfram Henn, Leiter der Arbeitsgruppe „Impfen als Pflicht?“ des Ethikrates, fasste die Vorschläge der Referenten zusammen: „Wir brauchen erstens ein Impfregister als Forschungsressource und als Möglichkeit zur gezielten Kommunikation, zweitens Zurückhaltung gegen pauschale Zwangsmaßnahmen in die Allgemeinbevölkerung hinein und drittens eine Fokussierung der Maßnahmen auf die Verantwortungsträger, insbesondere die Ärzteschaft“. Alle drei Referenten waren sich einig, dass eine Impfpflicht erst in Erwägung gezogen werden dürfe, wenn alle anderen Strategien nicht zum Ziel führten.
Die Präsentationen und die Dokumentation der Veranstaltung werden in Kürze unter https://www.ethikrat.org/anhoerungen/na ... trategien/ verfügbar sein.

Quelle: Mitteilung vom 22.02.2019
Ulrike Florian
Deutscher Ethikrat
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 30 203 70-246
Fax: +49 30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
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Siehe auch unter >>> https://www.ethikrat.org/anhoerungen/na ... trategien/
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Ethikrat fordert differenziertere Debatte zur Impfpflicht

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2019, 05:56

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Ethikrat fordert differenziertere Debatte zur Impfpflicht

Der Deutsche Ethikrat begrüßt Anstrengungen zur Erhöhung von Impfquoten. Er kritisiert aber angesichts der aktuellen Debatte um eine Impfpflicht für Masern die unzulässige Verengung der Diskussion auf Kinder, die unzureichende Berücksichtigung der Datenlage sowie den unscharfen Begriff der Impfpflicht und plädiert für einen umfassenden Ansatz.

Derzeit wird – nach Ansicht des Deutschen Ethikrates zu Recht – intensiv über Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote für Masern diskutiert. Dabei dominieren allerdings Forderungen nach Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht für Kinder. Diese Verkürzung der Debatte hält der Deutsche Ethikrat aus folgenden Gründen für verfehlt:

Unzulässige Verengung des Adressatenkreises auf Kinder:
Fast die Hälfte aller an Masern Erkrankten in Deutschland sind Erwachsene, mit in den letzten Jahren ansteigender Tendenz. Maßnahmen mit dem Ziel, die Masernimpfquote zu erhöhen, müssen als Adressaten sowohl Kinder als auch Erwachsene einbeziehen. Ein wirksamer Gemeinschaftsschutz setzt eine bevölkerungsweite Quote für beide Masernimpfungen von 95 Prozent voraus. Diese kann nur erreicht werden, wenn auch bei Erwachsenen die Impfquoten erhöht werden. Personen, von denen wegen ihrer Tätigkeit oder ihrer berufsbedingten Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko für andere ausgeht (Gesundheitsberufe, pädagogisches Personal), stehen hier in einer besonderen Verantwortung.

Unzureichende Berücksichtigung der Datenlage:
Bundesweit liegt die Erstimpfungsquote bei Kindern zum Zeitpunkt der Einschulung bei 97,1 Prozent. Dies zeigt eine große Akzeptanz der Masernimpfung. Probleme entstehen aber vor allem durch die noch unzureichende Quote bei den Zweitimpfungen von 92,9 Prozent sowie aufgrund der beträchtlichen regionalen Unterschiede.

Unschärfe des Begriffs der Impfpflicht:
Unklar ist, wie eine solche Pflicht ausgestaltet und wie sie durchgesetzt werden kann. Denkbare Sanktionen wären je nach Adressaten etwa Bußgelder, Ausschluss aus Kindertagesstätten oder Schulen, Einschränkungen der ärztlichen Berufsfreiheit oder sogar körperliche Zwangseingriffe. Erst die Präzisierung der Ausgestaltung einer Impfpflicht und ihrer Durchsetzung ermöglicht eine angemessene ethische und rechtliche Abwägung der betroffenen Schutzgüter.

Entgegen der bisherigen Engführung auf die Frage nach einer gesetzlichen Impfpflicht erfordert eine erfolgreiche Impfpolitik einen umfassenden Ansatz. Dieser muss das ganze Spektrum von Akteuren, Adressaten, Instrumenten und Regelungsebenen auch in ihren Wechselbeziehungen in den Blick nehmen. Erst auf dieser Grundlage kann geprüft werden, wie das Ziel eines hinreichenden Impfschutzes mit Maßnahmen von möglichst geringer Eingriffstiefe erreicht werden kann. Diese Prüfung ist geboten, bevor das geltende Recht geändert wird.

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zum Thema, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorliegen wird.

Weitere Informationen unter www.ethikrat.org.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Professor Wolfram Henn, Mitglied des Deutschen Ethikrates und Sprecher der ratsinternen Arbeitsgruppe „Impfen als Pflicht?“ gern zur Verfügung. Hier seine Kontaktdaten:

Prof. Dr. med. Wolfram Henn
Universität des Saarlandes
Institut für Humangenetik
66421 Homburg
T: 06841-162-6614
E: wolfram.henn@uks.eu

Quelle: Pressemitteilung vom 24.04.2019
Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
https://idw-online.de/de/news714492
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Deutscher Ethikrat: Maßnahmenbündel zur Erhöhung der Masernimpfquote statt allgemeiner Impfpflicht

Beitrag von WernerSchell » 27.06.2019, 08:45

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Deutscher Ethikrat: Maßnahmenbündel zur Erhöhung der Masernimpfquote statt allgemeiner Impfpflicht

In seiner heute in Berlin veröffentlichten Stellungnahme „Impfen als Pflicht?“ begründet der Deutsche Ethikrat eine allgemeine moralische Pflicht, sich selbst und die eigenen Kinder gegen Masern impfen zu lassen. Die Einführung einer gesetzlichen Masernimpfpflicht empfiehlt er nur für Berufsgruppen in besonderer Verantwortung, nicht hingegen für alle Erwachsenen oder Kinder.

Der Deutsche Ethikrat stellt fest, dass es keine reine Privatangelegenheit ist, ob man sich gegen eine hochansteckende Infektionskrankheit wie die Masern impfen lässt. In jeder Gesellschaft gibt es besonders schutzbedürftige Menschen, die etwa aus medizinischen Gründen selbst nicht gegen Masern geimpft werden können, bei denen die Erkrankung jedoch einen besonders schweren Verlauf nehmen kann. Diese Menschen können nur dadurch vor Ansteckung geschützt werden, dass ein hinreichend hoher Anteil der Bevölkerung gegen Masern geimpft ist. Hinzu kommt der Aspekt generationenübergreifender Verantwortung, da die Masern zu den Krankheiten zählen, die sich durch weltweit koordinierte Anstrengungen gänzlich ausrotten lassen. Da die Masernimpfung hochwirksam und sehr gut verträglich ist, ist nach Ansicht des Deutschen Ethikrates jede Person moralisch verpflichtet, sich selbst gegen Masern impfen zu lassen und gegebenenfalls auch für einen entsprechenden Impfschutz der eigenen Kinder zu sorgen.

Aus dem Bestehen dieser moralischen Pflicht zur Masernimpfung folgt allerdings nicht unmittelbar, dass sich auch die Einführung einer gesetzlichen, letztlich mit staatlichen Zwangsmaßnahmen durchzusetzenden Verpflichtung rechtfertigen lässt. Vielmehr ist zu prüfen, ob und für wen eine solche Rechtspflicht geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, um das Ziel einer Erhöhung der Impfquote zu erreichen. Im Fall der vieldiskutierten Impfpflicht für Kleinkinder in Tagesbetreuung und für Schulkinder führt diese Prüfung zum Schluss, dass in Anbetracht der in diesen Altersgruppen insgesamt hohen Impfquoten eine generelle staatliche Impfpflicht nicht gerechtfertigt ist. Zu empfehlen ist hingegen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die eine bessere Erfassung nicht geimpfter Kinder, eine intensivierte Beratung der Eltern und Impfaktionen in den Einrichtungen selbst ermöglicht. Ausschlüsse aus Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sollten nur in individuell begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Zusätzlich ist die verhältnismäßig große Gruppe der ungeimpften Erwachsenen verstärkt in den Blick zu nehmen. Sie sollte dringend mit speziellen Aufklärungs- und Impfkampagnen angesprochen werden.

Mit Ausnahme eines Ratsmitglieds, das sich in einem Sondervotum gegen jede Form einer staatlichen Impfpflicht ausspricht, hält es der Deutsche Ethikrat im Übrigen sehr wohl für gerechtfertigt und geboten, eine mit Tätigkeitsverboten sanktionierbare Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen in besonderer Verantwortung einzuführen. Dies betrifft in erster Linie Personal im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, das aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit Infektionen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit weitergeben kann.

Flankierend empfiehlt der Deutsche Ethikrat eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Impfungen wie den Einsatz von Impf-Erinnerungssystemen in Arztpraxen und zur Aufklärung der Bevölkerung über die großen mit Impfungen verbundenen Chancen und ihre geringen Risiken. Erst wenn diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigten oder sich die Gefahrenlage durch um sich greifende Masernepidemien erheblich verändern würde, wären verpflichtende und sanktionierende Regelungen für weitere Bevölkerungsgruppen in Erwägung zu ziehen.

Zum Hintergrund:
Die Weltgesundheitsorganisation hat in diesem Jahr Impfskepsis zu einer der zehn größten weltweiten Bedrohungen für die Gesundheit erklärt. Erst im Mai hat sie zudem vor den fortdauernden Masernausbrüchen in der europäischen Region gewarnt, wo in 14 Monaten mehr als 100.000 Menschen erkrankten. In Deutschland ließe sich das Ziel einer dauerhaften Elimination der Masern nur erreichen, wenn es gelänge, die Impfquoten weiter zu steigern und insbesondere regionale Impflücken zu schließen. Seit einigen Monaten wird daher über die Einführung einer gesetzlichen Masernimpfpflicht diskutiert, für die inzwischen bereits ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegt. Der Deutsche Ethikrat hat sich schon Ende April mit einer Pressemitteilung zur laufenden Debatte geäußert und dabei vor allem die Dominanz der Forderungen nach einer Impfpflicht für Kinder kritisiert. In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme erläutert der Ethikrat nun ausführlich, welche Maßnahmen er zur Steigerung der Impfquoten für Masern für empfehlenswert hält.

Die Stellungnahme ist abrufbar unter https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... flicht.pdf

Originalpublikation: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... flicht.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 27.06.201ß
Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
https://idw-online.de/de/news718258
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Ethikrat gegen generelle Masern-Impfpflicht

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2019, 06:27

Ärzte Zeitung vom 27.06.2019:

Moralische Pflicht
Ethikrat gegen generelle Masern-Impfpflicht

Jede Person ist moralisch verpflichtet, sich und die eigenen Kinder gegen Masern impfen zu lassen, findet der Deutsche Ethikrat. Einen Impfzwang für alle Kleinkinder lehnt das Gremium ab. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test

Kommentar
Besser Aufklärung als Pflicht

In der Masern-Diskussion spricht sich der Deutsche Ethikrat jetzt für eine Impfpflicht für Berufsgruppen in besonderer Verantwortung aus. Damit legt das Gremium den Finger in eine schwärende Wunde. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Kinderärzte halten an Masern-Impfpflicht fest

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2019, 06:10

Ärzte Zeitung vom 01.07.2019:
Contra Ethikrat
Kinderärzte halten an Masern-Impfpflicht fest

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert die aktuelle Entscheidung des Ethikrats. So wie es eine allgemeine Schulpflicht zum Wohle der Kinder und der ganzen Gesellschaft gebe, sollte es auch eine allgemeine Impfpflicht geben. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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„Impfen – ermöglichen, erleichtern, erzwingen?“ - Thema einer Podiumsdiskussion

Beitrag von WernerSchell » 12.07.2019, 07:35

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Podiumsdiskussion „Impfen – ermöglichen, erleichtern, erzwingen?“

In den letzten Monaten haben vermehrte Fälle von Masern in Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern, die Frage nach dem allgemeinen Impfschutz in der Bevölkerung aufgebracht. Mehr impfen könnte mehr Infektionen verhindern – aber wie kann man das als Gesellschaft gewährleisten? Und für welche Infektionen gilt das? Sollte man bestimmte Impfungen erzwingen, weil dies dem Gemeinwohl dient? Über diese und andere Fragen diskutiert ein Expertengremium am 15. Juli 2019 um 19:00 Uhr im Baseler Hof. Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Akademie der Wissenschaften in Hamburg und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. http://www.awhamburg.de

Montag, 15. Juli 2019, 19:00 Uhr,
Hotel Baseler Hof, Gartensaal, Esplanade 15, 20354 Hamburg

Weitere Fragestellungen für die Diskussion sind: Darf man Impfungen erzwingen? Sind die Erfolge von Pflichtimpfungen in der Tiermedizin auf die Humanmedizin übertragbar? Und würde man dadurch nicht vielleicht die Impfskepsis einzelner Bürger noch stärken? Andererseits hat eine Impfpflicht in der Vergangenheit bei der Ausrottung der Pocken und bei Polio ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt.
Über die genannten Fragen diskutiert das Expertengremium ebenso wie über die Alternativen, etwa eine leichtere Verfügbarkeit kompetenter Impfangebote, z. B. in Schulen und Kindergärten, bessere Anreizsysteme oder die effektivere Erfassung von Schwachpunkten.

Es diskutieren:
Prof. Dr. Marylyn Addo
Leiterin der Sektion Infektiologie, I. Medizinische Klinik, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Prof. Dr. Cornelia Betsch
DFG Heisenberg-Professorin für Gesundheits-Kommunikation an der Universität Erfurt

Dr. Matthias Gruhl
Staatsrat der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg

Prof. Dr. Thomas Mertens
Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut, Institut für Virologie der Universität Ulm

Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Mettenleiter
Präsident des Friedrich-Loeffler-Institut und Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg

Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Hamburg

Moderation: Prof. Dr. Ansgar W. Lohse
Leiter des Zentrums für Innere Medizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg

Die Vertreter der Medien sind hierzu herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter presse@awhamburg.de wird gebeten.

Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben am 27. Juni 2019 ein Diskussionspapier zum Thema veröffentlicht: "Gemeinsam Schutz aufbauen. Verhaltenswissenschaftliche Optionen zur stärkeren Inanspruchnahme von Schutzimpfungen" - Download: http://www.awhamburg.de/fileadmin/redak ... 190627.pdf

Presseanmeldung und weitere Informationen:
Veronika Schopka
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit | Akademie der Wissenschaften in Hamburg
040/42 94 86 69-12 | presse@awhamburg.de

Die Akademie
Der Akademie der Wissenschaften in Hamburg gehören herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen aus Norddeutschland an. Sie trägt dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen Fächern, Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Institutionen zu intensivieren. Sie fördert Forschungen zu gesellschaftlich bedeutenden Zukunftsfragen und wissenschaftlichen Grundlagenproblemen und macht es sich zur besonderen Aufgabe, Impulse für den Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit zu setzen. Die Grundausstattung der Akademie wird finanziert von der Freien und Hansestadt Hamburg. Präsident der Akademie ist Prof. Dr.-Ing. habil. Prof. E.h. Edwin J. Kreuzer. Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg ist Mitglied in der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.

Anhang
attachment icon PM_Podiumsdiskussion_15.07.19 > https://idw-online.de/de/attachment72440

Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2019
Dr. Elke Senne Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Akademie der Wissenschaften in Hamburg
https://idw-online.de/de/news719102
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Was für und was gegen die Impfpflicht spricht

Beitrag von WernerSchell » 12.07.2019, 16:21

Ärzte Zeitung vom 12.07.2019:
Internationale Erfahrungen
Was für und was gegen die Impfpflicht spricht

Mit einer Impfpflicht steigen die Schutzraten, zeigen die Erfahrungen in Italien und Frankreich. Doch Zwang allein führt nicht zu höheren Quoten: Das Erfolgsrezept liegt eher woanders. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... E9E7690A63
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Masern-Impfpflicht - ÖGD stärken

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2019, 06:35

Kabinettsbeschluss zum Masernschutzgesetz
vdek begrüßt Einführung der Masern-Impfpflicht - ÖGD stärken


(Berlin, 17.7.2019) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die heutige Verabschiedung des Masernschutzgesetzes im Bundeskabinett. „Durch die Regelungen zur Masern-Impfpflicht können die bestehenden Impflücken in der Bevölkerung wirkungsvoll geschlossen werden“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Impfpflicht, Informationskampagnen und eine ausführliche Dokumentation der Schutzimpfungen sind ein wichtiges Maßnahmenbündel, um das WHO-Ziel einer 95-prozentigen Durchimpfungsrate zu erreichen“, so Elsner.

Auch andere Menschen vor Ansteckung schützen
Es sei richtig, die Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen einzuführen - also dort, wo viele Menschen leben bzw. betreut werden. Die Impfpflicht gilt für Kita-Mitarbeiter, Tagesmütter, Beschäftigte in Schulen und medizinischen Einrichtungen. Weiterhin ist der Zugang von Kindern zu Kitas, Schulen oder Ferienlagern an den Nachweis einer Masern-Impfung gekoppelt. Durch diese Regelungen, die auch mit Sanktionen verbunden sind, würden Kinder besser gegen die hochansteckende Krankheit geschützt, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Wer nicht geimpft ist und an Masern erkrankt, setzt sich dem Risiko lebenslanger Folgeschäden aus. Durch die Gehirnentzündung, die bei rund einem von 1.000 Masernfällen auftritt, bleiben bei etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück. Weitere 10 bis 20 Prozent sterben an der Gehirnentzündung.

Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken
Ergänzend zur Impfpflicht forderte Elsner, die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zu stärken. Der ÖGD sollte daher an den Schulen verstärkt Impfungen gegen Masern und andere impfpräventable Krankheiten anbieten. Auch mit freiwilligen Impfungen können hohe Impfquoten erreicht werden. In Deutschland liegt die Rate bei der ersten Masern-Impfung zwar bei rund 97,1 Prozent (2017) – bei der zweiten Impfung sind es allerdings derzeit nur 92,8 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2019
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
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Ausreichende Immunität gegen Masern ist nicht nur Privatsache

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2019, 06:38

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Ausreichende Immunität gegen Masern ist nicht nur Privatsache

Das Kabinett hat heute den Entwurf des Masernschutzgesetzes verabschiedet. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) die Initiative, den Schutz vor einer Maserninfektion zu verstärken, für eine höhere Durchimpfungsrate zu sorgen und Impflücken zu schließen.
„Masern sind keine leichte Infektionskrankheit; sie können zu gravierenden Komplikationen und Folgeschäden führen. Wer sich nicht impfen lässt bzw. keine Immunität hat, gefährdet sich selbst und diejenigen, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Das ist eine hohe Verantwortung, die ganz besonders für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt. Masernausbrüche werden nicht selten auch durch nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Ob eine allgemeine Impfpflicht – und damit immerhin ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte - tatsächlich unmittelbar zu höheren Durchimpfungsraten in Deutschland führen wird, ist strittig. Schließlich zeigen die aktuellen Quoten keine grundsätzliche Verweigerung, aber ein fehlendes Bewusstsein, dass Schutz erst nach Durchführung der Folgeimpfung besteht. Zielgruppengenaue Informationen, vertrauensbildende Maßnahmen sowie Recall-Systeme könnten vermutlich die Impfbereitschaft deutlich verstärken.“

Auch die Infektionsrisiken durch Reisen, Migranten, Auslandspraktika usw. sollten nicht unterschätzt werden und erfordern andere Lösungsansätze. Der DBfK fordert im Hinblick auf die künftige Impfpflicht in den Gesundheitsberufen aber – und hat das auch in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich formuliert: Mit Einführung einer Impfpflicht muss in Deutschland ein Einzelimpfstoff gegen Masern zugelassen sein – parallel zum bisher üblichen Vierfachimpfstoff. Denn sonst wird - quasi durch die Hintertür - mit dem Masernschutzgesetz auch gleich noch die Impfpflicht gegen Mumps, Röteln und Windpocken eingeführt, nur weil kein anderer Impfstoff verfügbar ist.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2019
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
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Größere Impflücken — nicht nur bei Masern

Beitrag von WernerSchell » 09.08.2019, 06:11

Ärzte Zeitung vom 09.08.2019:
Barmer-Report
Größere Impflücken — nicht nur bei Masern

Um den Impfschutz von Kindern ist es offenbar schlechter bestellt als gedacht. Laut Barmer gibt es deutliche Lücken — nicht nur, was die Masern-Impfung anbelangt. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Masern-Impfpflicht ist beschlossen

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2019, 18:25

Ärzte Zeitung vom 14.11.2019:
Bundestag
Masern-Impfpflicht ist beschlossen

Deutschland führt die Masern-Impfpflicht ein: Der Bundestag gab grünes Licht für das Masernschutzgesetz. > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 6568EBDB24
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LKT NRW gegen schnelle Impfpflicht - Impfpflicht ist aktuell der falsche Weg

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2019, 13:53

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LKT NRW gegen schnelle Impfpflicht - Impfpflicht ist aktuell der falsche Weg

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Düsseldorf – Der Landkreistag NRW hält die Einführung einer Impfpflicht für verfrüht und kontraproduktiv. Zum einen läuft sie die Aufklärungs- und Beratungsfunktion der Gesundheitsämter zuwider und zum anderen verfehlt sie eine wichtige Zielgruppe mit erheblichen Impflücken, die der 18- bis 40-Jährigen.

Schul- und Kindergartenkinder sollen und müssen wirksam vor Masern geschützt werden. Das gilt auch für die Personen, die sie betreuen. Aus Sicht der NRW-Kreise als Träger der Gesundheitsämter im kreisangehörigen Raum ist eine Impfpflicht, wie sie das vom Bundestag verabschiedete Masernschutzgesetz vorsieht, verfrüht.

„Bevor man eine gesetzliche Impfpflicht sowie Bußgelder einführt, müssen alle anderen Möglichkeiten der Aufklärung ausgeschöpft werden“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. „Dazu gehört weiterhin, impfskeptische und -kritische Eltern mit ihren Sorgen aufzufangen. Dafür muss die seriöse Impfberatung und -aufklärung im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen sowie der Schuleingangsuntersuchung durch Gesundheitsämter und niedergelassenen Ärzte weiter gestärkt werden“, fordert Klein. Die vom Bundestag beschlossene Durchsetzung der Impfpflicht durch die Gesundheitsämter könne negative Auswirkungen auf deren Beratungsfunktion haben.

„Zudem gibt es eine Reihe von Maßnahmen, deren Potential noch nicht ausgeschöpft worden ist. Dazu gehören Recallsysteme, Bonusprogramme von Krankenkassen und die Einführung von Impfregistern“, zählt Klein einige Beispiele auf. Diese Maßnahmen würden auch über alle Altersgruppen hinweg wirken: „In den Altersgruppen der 18- bis 40-Jährigen sind die Impfquoten durchaus problematisch. Diese Menschen werden mit dem Masernschutzgesetz allerdings nicht erreicht“, betont Klein.

Darüber hinaus wirft das Masernschutzgesetz in der Praxis eine Fülle von rechtlichen Fragen auf, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geklärt werden müssen. Auch ist mit einem erheblichen Mehraufwand für die NRW-Kreise als Träger der Gesundheitsämter zu rechen. „Auf die Kreise kommt eine Reihe neuer Aufgaben zu, die zu Mehrausgaben führen. Auf diesen Kosten dürfen die Kommunen nicht sitzen bleiben“, forderte Klein.

Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.
+++++++++++
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.

Quelle: Medieninformation
15. November 2019

Heike Schützmann
Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit
Verbandszeitschrift EILDIENST

Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
Fon: +49(211)300491-121
E-Mail: H.Schuetzmann@lkt-nrw.de
Internet: www.lkt-nrw.de
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Masern: Eltern reichen Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht ein

Beitrag von WernerSchell » 02.03.2020, 07:55

Zeit Online

Masern
Eltern reichen Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht ein

Für Kinder in Kitas und Schulen gilt künftig eine Impfpflicht gegen Masern. Mehrere Eltern wollen das Gesetz am Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.
Mehrere Eltern haben beim Bundesverfassungsgericht Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht eingereicht. Sie sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt, wie einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen, sagte. Die Impfpflicht lasse eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis "sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen" nicht mehr zu.
... (weiter lesen unter) .... > https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2 ... eschwerden
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WernerSchell
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Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt

Beitrag von WernerSchell » 18.05.2020, 17:18

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Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20 -
Dowinload der Entscheidung > https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 46920.html


Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf vorläufige Außerkraftsetzung mehrerer, den Nachweis einer Masernschutzimpfung betreffende Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgelehnt. Nach den angegriffenen Vorschriften des IfSG darf eine Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder bestimmten Formen der Kindestagespflege lediglich bei Nachweis entweder eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen. Mit ihren Anträgen auf einstweilige Anordnung wollen die Beschwerdeführer erreichen, dass eine entsprechende Betreuung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden auch ohne den entsprechenden Nachweis erfolgen darf. Sollen wie hier gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden, gilt allerdings ein strenger Maßstab. Da die zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden nicht von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erscheinen, hatte die Kammer über die Anträge auf einstweilige Anordnung im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung zu entscheiden. Danach muss das Interesse, Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, gegenüber dem Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten.

Sachverhalt:

§ 20 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1, Sätze 2 und 3 IfSG sieht vor, dass Kinder, die in einer Kindertagesstätte oder in der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege betreut werden, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen, sofern sie nicht aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (§ 20 Abs. 8 Satz 4 IfSG). Ferner muss vor Beginn ihrer Betreuung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (§ 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG). In beiden Verfahren sind die Beschwerdeführer jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern und ihre jeweils einjährigen Kinder. Letztere sollen nach dem Wunsch der Eltern zeitnah in einer kommunalen Kindertagesstätte beziehungsweise von einer Tagesmutter, die die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII besitzt, betreut werden. Die Kinder sind nicht gegen Masern geimpft. Es besteht weder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung noch verfügen sie über eine entsprechende Immunität.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe. Wird – wie hier – die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen. Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten.

2. Ausgehend davon kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht.

a) Die Verfassungsbeschwerde ist zumindest nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist.

b) Die danach gebotene Folgenabwägung geht zum Nachteil der Beschwerdeführer aus.

Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätten die Verfassungsbeschwerden Erfolg, wäre das gesetzliche Betreuungsverbot zu Unrecht erfolgt. Dies führte dazu, dass zwischenzeitlich die minderjährigen Beschwerdeführer mangels Masernschutzimpfung nicht wie beabsichtigt betreut werden könnten und sich deren Eltern um eine anderweitige Kinderbetreuung kümmern müssten, was mitunter nachteilige wirtschaftliche Folgen nach sich zöge.

Erginge dagegen die beantragte einstweilige Anordnung und hätten die Verfassungsbeschwerden keinen Erfolg, wären durch die beantragte einstweilige Außervollzugsetzung von § 20 Abs. 8 Satz 1 bis 3, Abs. 9 Satz 1 und 6, Abs. 12 Satz 1 und 3 und Abs. 13 Satz 1 IfSG grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen. Die grundsätzliche Pflicht, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern vor der Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung nachzuweisen, dient dem besseren Schutz vor Maserninfektionen, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Impfungen gegen Masern in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen sollen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern, wenn mit Hilfe der Maßnahmen erreicht wird, dass die Impfquote in der Bevölkerung hoch genug ist. Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen. Ziel des Masernschutzgesetzes ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist.

Bei Gegenüberstellung der danach jeweils zu erwartenden Folgen muss das Interesse der Beschwerdeführer, ihre Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, beziehungswiese der Kinder, selbst dort betreut zu werden, gegenüber dem Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten. Die Nachteile, die mit Inkrafttreten der angegriffenen Regelungen des Masernschutzgesetzes nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, überwiegen in Ausmaß und Schwere nicht – und schon gar nicht deutlich – die Nachteile, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 36a/2020 vom 18. Mai 2020
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... -036a.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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