Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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WernerSchell
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Basisimpfpflicht für Soldaten soll erweitert werden ...

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2021, 08:39

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Impfpflicht bei Soldaten


Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 in einem Beschwerdeverfahren entschieden.

In dem zugrundeliegenden Verfahren verweigerte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung. Dabei handelt es sich um eine für alle Soldaten vorgesehene grundlegende Impfung zum Schutz gegen klassische Krankheitserreger (z.B. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten - nicht: Covid 19). Er vertrat die Ansicht, sein Asthma und seine Neurodermitis gingen auf eine frühere Impfung zurück. Ihm drohten schwere Gesundheitsschäden. Nach Einschätzung der behandelnden Truppenärzte war diese Befürchtung unbegründet. Deshalb befahl ihm sein Einheitsführer die Teilnahme an der Impfung und verhängte nach wiederholter Befehlsverweigerung acht Tage Disziplinarrest. Der Disziplinararrest ist ein kurzzeitiger Freiheitsentzug und die strengste einfache Disziplinarmaßnahme, die ein Vorgesetzter in eigener Befugnis anordnen kann. Das zuständige Truppendienstgericht hat diese Entscheidung nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens gebilligt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren die rechtlichen Einwände des Hauptfeldwebels geprüft und das Rechtsmittel zurückgewiesen. Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern. In § 17a Abs. 2 SG hat der Gesetzgeber ausdrücklich eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht vorgeschrieben und das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 2 GG eingeschränkt. Dies beruht auf der Erwägung, dass die Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächen kann.

Die Impfung ist nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt (§ 17a Abs. 4 Satz 2 SG). Auf die subjektive Einschätzung des betroffenen Soldaten kommt es nicht an. Die in Art. 87a Abs. 1 GG vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Bundeswehr wäre gefährdet, wenn die Frage der Zumutbarkeit von mit gesundheitlichen Risiken verbundenen Befehlen ähnlich einer Gewissensentscheidung letztlich von der individuellen Risikoeinschätzung der einzelnen Soldaten abhängig wäre. Denn Soldaten müssen von Berufs wegen bei der Erfüllung von Befehlen - insbesondere bei Auslandseinsätzen und im Fall der Landesverteidigung - erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings darauf hingewiesen, dass die subjektive Gefahreneinschätzung des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens eine Rolle spielen kann und dass im vorliegenden Fall im Ergebnis der subjektiven Belastungssituation des Hauptfeldwebels dadurch Rechnung getragen worden ist, dass anders als in sonstigen Fällen der wiederholten Befehlsverweigerung nicht das mit schwerwiegenderen Folgen verbundene gerichtliche Disziplinarverfahren gewählt worden ist.


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Fußnote:
§ 17a Soldatengesetz (SG) - Auszug:
(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.
(3) …
(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.


BVerwG 2 WNB 8.20 - Beschluss vom 22. Dezember 2020

Vorinstanz:
Truppendienstgericht Süd, TDG S 3 BLb 1/18 und TDG S 3 RL 1/20 - Beschluss vom 07. November 2019 -

Quelle: Pressemitteilung Nr. 3/2021 vom 18.01.2021
Bundesverwaltungsgerichts
PF 100854
04008 Leipzig
Tel. +49 (0) 341 2007 0
post@bverwg.bund.de
httpshttps://www.bverwg.de/user/themes/bverwg/gfx/lo ... /pm/2021/3


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Frankfurter Allgemeine vom 18.01.2021 berichtet:

BUNDESWEHR:
Richter bestätigen Impfpflicht für Soldaten

VON ALEXANDER HANEKE
Ein Hauptfeldwebel verweigert eine Basisimpfung und wird dafür mit Arrest bestraft. Bald könnte das auch für die neuen Corona-Impfstoffe gelten.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... pLQXqjazP0

Siehe auch
> https://www.spiegel.de/karriere/bundesv ... 8c4bf59435
> https://www.deutschlandfunk.de/bundeswe ... id=1217505

Die Ärzte-Zeitung berichtete am 15.01.2021 u.a. wie folgt:
Bundeswehr prüft „Duldungspflicht“
Gibt es eine Corona-Impfpflicht für Soldaten?
Soldaten müssen eine Impfung gegen übertragbare Krankheiten dulden. Ob und wie das für die Corona-Schutzimpfung gilt, wird nun geprüft.
Berlin. Die Bundeswehr steht vor einer Entscheidung über die Ausweitung einer Impfpflicht auf den Schutz gegen das Coronavirus. Eine Prüfung laufe, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Aktuell werde „eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen SARS-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann“. Der „Spiegel“ hatte im Dezember berichtet, dass der Generalarzt der Bundeswehr empfohlen habe, die Impfung gegen das Virus in den sogenannten Basisimpfschutz für alle Soldaten aufzunehmen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Gi ... 16270.html
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Wiederverwendung von FFP2-Masken

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2021, 08:52

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Wiederverwendung von FFP2-Masken:


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Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage … - Näheres unter >>> https://www.fh-muenster.de/gesundheit/f ... /index.php
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FFP2-Masken richtig benutzen - Forschungsinstitut der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Hinweise

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2021, 13:51

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FFP2-Masken richtig benutzen
Forschungsinstitut der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Hinweise



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Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren.
(Bild: drubig-photo - stock.adobe.com)


Ab dem 18. Januar dieses Jahres sind in Bayern sogenannte FFP2-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. Damit stellt sich für viele Menschen die Frage nach der richtigen Benutzung dieser Masken. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt wichtige Hinweise zur Benutzung und Wiederverwendung der Atemschutzprodukte.

Gebrauchsanleitung befolgen: Reguläre, nach EN 149 geprüfte FFP2-Masken dürfen nur mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache verkauft werden. Diese beschreibt genau, wie die Maske anzulegen ist. Die Gebrauchsanleitung, die der kleinsten handelsüblichen Packung beiliegen muss, sollte beim Kauf der Maske also unbedingt nachgefragt und vor der ersten Verwendung sorgfältig gelesen werden. Nur so wird eine optimale Schutzwirkung der Maske erreicht.
Rasieren: Was viele nicht wissen: Häufig ist nicht das Filtermaterial das Problem, sondern der Dichtsitz. Damit eine Maske wirkt, muss sie eng am Gesicht anliegen. "Bärte oder Vernarbungen im Bereich der Maskendichtlinie beeinträchtigen daher die Schutzwirkung von FFP2-Masken", erklärt IFA-Experte Dr. Peter Paszkiewicz.
Dichtsitz prüfen: "Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden", so Paszkiewicz. "Wenn man dagegen einen Luftstrom am Gesicht spürt, sitzt die Maske nicht gut."
Auf Hygiene achten: Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie lange und wie oft das möglich ist, bestimmt vor allem der Umgang mit der Maske. Dabei ist auf größtmögliche Hygiene zu achten. Paszkiewicz: "Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und bewahren Sie sie nach dem Einsatz gut belüftet auf. Dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich."
Wenn nötig, ärztlichen Rat einholen: Meistens werden FFP2-Masken nur für die Fahrt mit dem Bus oder der Bahn oder den Einkauf im Supermarkt aufgesetzt. "Für die meisten Menschen dürfte die damit verbundene Belastung unkritisch sein", schätzt Paszkiewicz. "Wer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen unsicher ist, dem empfehlen wir die Rücksprache mit dem Hausarzt."
Von den vielerorts kursierenden Tipps zur Aufbereitung von Masken für eine Wiederverwendung rät der IFA-Fachmann ab. Es sei nicht auszuschließen, dass solche Behandlungen die Filterleistung erheblich beeinträchtigen oder ganz zunichtemachen.


Diese fünf Hinweise helfen, unsichere FFP2-Masken zu erkennen. > https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/ ... 414613.jsp

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Hintergrund FFP2-Masken

Atemschutzmasken der Klasse FFP2 schützen die, die sie tragen; sie fallen deshalb in die Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstungen. Damit unterscheiden sie sich von Mund-Nase-Bedeckungen und medizinischem Gesichtsschutz (OP-Masken). Diese dienen vor allem dem Schutz der Mitmenschen. FFP2-Masken kommen schon lange am Arbeitsplatz zum Einsatz, wenn dort mit gefährlichen Stäuben und Aerosolen zu rechnen ist. Nur FFP2-Masken ohne Ventil schützen zusätzlich auch die Mitmenschen vor möglichen Krankheitserregern in der Ausatemluft der tragenden Person.

"FFP2-Masken sind für den Einsatz bei der Arbeit gedacht“, sagt Paszkiewicz. „Deshalb gelten nicht nur strenge Zulassungs- und Überwachungsanforderungen für diese Produkte, sondern auch besondere Nutzungsregeln. Dazu zählen eine vom Arbeitgeber anzubietende medizinische Vorsorgeuntersuchung und eine Unterweisung zur richtigen Handhabung."

Diese Forderungen entsprechen den Bedingungen am Arbeitsplatz, wo von körperlich anstrengenden Tätigkeiten teils über den kompletten Arbeitstag hinweg ausgegangen werden muss. Deshalb fordert der Gesetzgeber für den professionellen Einsatz zunächst eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Ihr Ergebnis entscheidet über die anschließenden Maßnahmen und hat zur Erholung maskenfreie Arbeitszeit im Blick. Die geltende Arbeitsschutzregel empfiehlt für partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten. Bei leichter Arbeit ist eine Ausdehnung der Tragedauer auf drei Stunden möglich.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2021
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Vorsitzende des Vorstandes: Volker Enkerts, Manfred Wirsch
Hauptgeschäftsführung: Dr. Stefan Hussy
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-0 (Zentrale)
Fax: +49 30 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de; Internet: www.dguv.de
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/ ... 418252.jsp


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FFP2_Masken_Leine_imago images  photonews.at-6720x3778-600x337.jpg
FFP2_Masken_Leine_imago images photonews.at-6720x3778-600x337.jpg (32.88 KiB) 9253 mal betrachtet

Ergänzender Hinweis:
Viele Fragen, die sich um die Qualität und den Gebrauch von FFP2 Masken drehen, können gewiss auch folgende Informationen beantworten:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/ ... 414613.jsp
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/ ... 392071.jsp
https://www.dguv.de/ifa;/fachinfos/pers ... /index.jsp
https://publikationen.dguv.de/praeventi ... nterschied
https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/perso ... /index.jsp
https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/perso ... /index.jsp


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Alle Bartträger sollten hier nachlesen:
Fragen zu Mund-Nasen-Schutz - -FFP2-Masken: Warum der Vollbart ab muss
>>> https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... h-100.html


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Siehe auch Deutsches Ärzteblatt vom 29.01.2021:
MEDIZINREPORT
FFP2-Masken: Schutz nur bei korrekter Nutzung
Dtsch Arztebl 2021; 118(4): A-186 / B-164
>>> https://www.aerzteblatt.de/archiv/217528
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Leistungen und Sonderregeln in Corona-Zeiten

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2021, 14:22

Anbei machen wir darauf aufmerksam, dass die Online-Pflege-und Seniorenberatung der AWO, im Rahmen der Corona-bedingten Änderungen, das Informationsblatt zu „Leistungen und Sonderregeln in Corona-Zeiten“ (Stand:12. Januar 2021) wieder angepasst hat.

Ab dem 1. Januar 2021 sind folgende ärztliche Leistungen unbefristet und regelhaft:
• Versicherte können nun auf telematisch gestützte Betreuung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zurückgreifen, sofern eine Video-Sprechstunde angeboten wird. Die Video-Sprechstunde ist auch möglich, wenn der*die Patient*in zuvor noch nicht in der ärztlichen Praxis zur Behandlung war.
• Heilmittelverordnungen können ab dem 1. Januar 2021 regelhaft innerhalb von 28 Tagen nach ausgestelltem Verordnungsdatum begonnen werden.

Weiterhin gilt:

• Versicherte mit leichten symptomatischen Erkrankungen der oberen Atemwege können sich bundesweit bis zum 31. März 2021, im telefonischen ärztlichen Gespräch eine Krankmeldung bis zu 7 Tagen ausstellen und per Post zusenden lassen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
• Etliche Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie dem Pflege-und Familienpflegezeitgesetz sind aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bis zum 31.März 2021 weiterhin befristet.
• In der Krankenversicherung sind einige Leistungsansprüche nur bis zum 31. Januar 2021 gesetzlich geändert. Sofern die Infektions-Fallzahlen weiterhin so hoch sind, kann davon ausgegangen werden, dass auch hier noch die Fristenregelung durch den Gesetzgeber geändert wird.
Wir bedanken uns für die Verbreitung in Ihre Netzwerke.

Quelle: Mitteilung vom 19.01.2021
i.A. Gudula Wolf
Referentin für Online- Pflege- und Seniorenberatung
Abt. Gesundheit/Alter/Behinderung
Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband e.V.
Tel: + 493026309-168
Fax: + 49302230932-168
gudula.wolf@awo.org
www.awo-pflegeberatung.de
www.awo.org
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DBfK startet Video-Immunologie-Updates via Social Media

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2021, 16:46

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Immer auf dem Laufenden zur Impfung
DBfK startet Video-Immunologie-Updates via Social Media


Beruflich Pflegende vermissen kompakte Informationsangebote zum Thema Impfung – so das Feedback der Instagram-Nutzer/innen des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Nordwest (DBfK) in einer Mini-Umfrage.

Hierfür zuständig wären die Bundesbehörden, doch offenbar reichen deren Angebote den beruflich Pflegenden nicht aus. Der DBfK bietet deshalb seit heute ein kurzes wöchentliches Update via YouTube, Instagram und Facebook mit dem renommierten Experten Prof. Dr. rer. Nat. Carsten Watzl an. „Viele Personen haben Fragen und sind verunsichert. Wir möchten das aktuell verfügbare Wissen zur Impfung gegen COVID19 kurz und kompakt für sie wissenschaftlich erklären und einordnen, damit sie informiert Entscheidungen treffen können", sagt Watzl.

In dem Format „Watzl Weekly“ fasst der Immunologe wöchentlich entscheidende Neuerungen und Wissenswertes zusammen. Darüber hinaus beantwortet er je zwei Publikumsfragen der Vorwoche zum Thema. Den Auftakt bildete ein Update zu etwaigen Nebenwirkungen der Impfung. Außerdem klärte er über Fehlinformationen auf und erläuterte, warum die Impfung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht unfruchtbar machen könne.

Watzl leitet den Fachbereich Immunologie des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) und ist Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie. Der DBfK dankt dem IfADo für die Unterstützung der Berufsgruppe mittels der kompakten Immunologie-Updates, die selbstverständlich frei zugänglich sind.

Gepostet werden die neuen Folgen ab heute jeden Mittwoch ab 12 Uhr auf:

https://www.youtube.de/dbfknordwest
https://www.instagram.de/dbfknordwest
https://www.facebook.de/dbfknordwest

Hier geht es direkt zu Folge 1: https://youtu.be/7SsYo4uB7nY

Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77
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Rhein-Kreis Neuss verschickt 34 000 Einladungen zur Corona-Impfung

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2021, 17:07

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 058/2021
Datum: 20.01.2021



Rhein-Kreis Neuss verschickt 34 000 Einladungen zur Corona-Impfung

Rhein-Kreis Neuss. Die Kreisverwaltung hat die Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur Impfung gegen das Corona-Virus verschickt. Angeschrieben werden Bürger, die 80 Jahre oder älter sind und zu Hause leben. Genau 33 990 Briefe sind dazu kreisweit in die Post gegangen. Der Landrat appelliert in seinem persönlichen Schreiben an die Senioren, sich impfen zu lassen, um sich und andere zu schützen. Wer impfberechtigt ist und im Laufe dieser Woche kein Schreiben erhalten sollte, kann sich an die Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes unter der Rufnummer 02181/601-7777 wenden.

Die jetzt auf den Weg gebrachten Anschreiben informieren die Adressaten, dass für sie das Impfzentrum des Kreises in der Hammfeld-Halle am Berufskolleg für Technik und Informatik in Neuss zuständig ist. Als Impfstart wird der bislang vom Land geplante 1. Februar genannt. Der landesweite Impfbeginn wurde heute jedoch von der Landesregierung auf den 8. Februar verlegt, was auch für das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss gilt. Grund ist die verzögerte Lieferung des Corona-Impfstoffs von Biontech. Eine Anmeldung zur Impfung ist weiterhin ab dem 25. Januar über die Internetseite www.116117.de oder per Telefon unter 0800/11 61 17 01 möglich.

„Es ist sehr bedauerlich, dass der Impfstart um eine Woche verschoben werden muss, weil noch nicht genügend Impfstoff geliefert werden konnte. Ohne Impfstoff kann auch nicht geimpft werden. Wichtig ist, dass für alle Erstimpfungen auch der entsprechende Impfstoff für die Zweitimpfung gesichert ist“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass aufgrund der begrenzten Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes nicht jedem Berechtigten sofort ein Impftermin angeboten werden kann. Auch bittet Petrauschke um Verständnis, wenn es in der Startphase bei der Anmeldung zu Wartezeiten kommt. Er empfiehlt daher, zu Beginn die Anmeldung über das Internet statt per Telefon zu nutzen.

Die rund 34 000 Einladungsschreiben zur Corona-Impfung sind im hochmodernen Druckzentrum der Kreisverwaltung in Grevenbroich automatisch gedruckt, gefaltet und kuvertiert worden. „Die Investition in unser digitales Inhouse-Druckzentrum kommt uns jetzt besonders zugute“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke mit Blick auf die Corona-Pandemie. Was früher sehr zeit- und arbeitsaufwändig gewesen wäre, läuft jetzt voll digitalisiert ab. So speichern die Ämter der Kreisverwaltung Dokumente seit dem Vorjahr zentral und geben sie an die Hausdruckerei weiter. Dort werden sie automatisiert bearbeitet. Seit Beginn der Pandemie erledigen viele Kreismitarbeiter den Schriftverkehr auch im Home-Office und schicken ihn von dort direkt an das Druckzentrum.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330



+++
Heute wurde in den sozialen Medien gepostet:

Hunderttausende Senioren, die 80 Jahre oder älter sind, warten sehnsüchtig darauf, endlich geimpft zu werden. Oft fehlt der Impfstoff. Wer in den eigenen vier Wänden lebt, muss sich selbst um einen Termin kümmern. Komplizierte Online-Portale und überlastete Telefon-Hotlines bringen viele Senioren zum Verzweifeln.
"Wir werden uns viel verzeihen müssen" - so Jens Spahn "vorsorglich" vor Monaten. Aber wer ist eigentlich UNS? ... Die jetzt von der Impfterminierung betroffenen Senioren und ihre Angehörigen haben das Nachsehen und müssen sich auch noch um die Kompetenz einiger Politiker besorgt sein ….
https://www.focus.de/gesundheit/coronav ... 89307.html


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Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 060/2021
Datum: 21. Januar 2021



Termin kann unter beiden Telefonnummern vereinbart werden
Falsche Anlage in Anschreiben an Impfberechtigte


Rhein-Kreis Neuss. In dieser Woche verschickt der Rhein-Kreis Neuss Einladungsschreiben zur Corona-Schutzimpfung an alle Personen ab 80 Jahren im Kreisgebiet. Die Schreiben bestehen aus einem Brief von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sowie einem Anschreiben von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Einem Teil der durch den Kreis versandten Schreiben liegt dabei irrtümlich das Schreiben des Landes für Westfalen und nicht für das Rheinland bei. Die beiden Anschreiben unterscheiden sich dabei nur in der Telefonnummer, die für die Terminvereinbarung genannt ist. In dem Anschreiben des Kreises ist die korrekte Telefonnummer 0800/116 117 01 der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein genannt. In dem fälschlicherweise verschickten Anschreiben für Westfalen ist die 0800/116 117 02 genannt.

Eine Terminvereinbarung ist für Bürger aus dem Kreisgebiet unter beiden Telefonnummern uneingeschränkt möglich.

„Ich bitte die Betroffenen für den Fehler um Entschuldigung. Wichtig ist, dass die Möglichkeit der Terminvereinbarung hierdurch nicht eingeschränkt ist“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Umfassende Informationen zur Corona-Schutzimpfung sowie den Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Benjamin Josephs
Pressesprecher

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
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Auf sofortige Schutzimpfung gegen das Corona-Virus besteht kein Anspruch ...

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2021, 07:40

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Kein Anspruch gegenüber dem Gesundheitsministerium auf sofortige Schutzimpfung gegen das Corona-Virus

Personen, die älter als 80 Jahre alt sind, können vom Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, nicht verlangen, unverzüglich gegen das Corona-Virus geimpft zu werden. Ein etwaiger Anspruch ist gegenüber der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu verfolgen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschlüssen vom heutigen Tage in zwei Eilverfahren entschieden und damit die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen eines Ehepaares und eines Mannes abgelehnt. - Az.: 7 L 39/21, 7 L 48/21

In einem Fall hatten die 83-jährigen im eigenen Hausstand lebenden Eheleute beantragt, das Ministerium möge das zuständige Gesundheitsamt anweisen, sie unverzüglich zu impfen. In dem weiteren Fall hatte der 85 Jahre alte Antragsteller den Antrag auf Durchführung der Impfung unmittelbar gegen das Gesundheitsministerium gerichtet.

Zur Begründung der Entscheidungen hat die 7. Kammer des Gerichts ausgeführt, entsprechende Rechte stünden den Antragstellern nicht zu. Diese könnten Ansprüche auf unverzügliche Impfung bzw. Terminvergabe gegenüber der örtlich zuständigen unteren Gesundheitsbehörde, also dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt, der bzw. die am jeweiligen Wohnort das örtlich zuständige Impfzentrum betreibe, (auch gerichtlich) verfolgen. Den unteren Gesundheitsbehörden obliege insbesondere die Entscheidung über die Impfberechtigung im Einzelfall. Sie müssten klären, ob Personen über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission hinaus einen Anspruch auf vorrangige Impfung hätten und ob im Hinblick auf bislang nicht berücksichtigte Vorerkrankungen eine Einzelfallentscheidung über die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung hinaus zu ermöglichen sei. Eines Umwegs über das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde bedürfe es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes nicht. Das Recht und die Befugnis der Aufsichtsbehörden, untergeordneten Behörden Weisungen zu erteilen, diene allein der Gewährleistung der im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verankerten Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz und nicht der Durchsetzung subjektiver Rechte.

Gegen die Entscheidungen kann die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2021
Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 211 8891-0
Telefax: +49 211 8891 4000
E-Mail: poststelle@vg-duesseldorf.nrw.de
https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoe ... /index.php
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mal ehrlich... rettet uns die Impfung?

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2021, 09:15

Aus Forum:
> viewtopic.php?f=7&t=23896&p=116843#p116843



Bild - SWR Bürgertalk mit Florian Weber am 20.01.2021:


"mal ehrlich... rettet uns die Impfung?"

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Zweimal pieksen, Serum spritzen und alles ist wieder gut? "mal ehrlich... rettet uns die Impfung?" - SWR Bürgertalk mit Florian Weber, am 20. Januar um 21 Uhr, SWR Fernsehen. Das Video zur Sendung, rd. 60 Minuten, ist verfügbar bis zum 20.01.2022 > https://www.ardmediathek.de/ard/video/m ... EzOTAxMDA/

Die Sendung informierte umfänglich über das Corona-Impfgeschehen und erörterte auch das Pro und Contra einer solchen Immunisierung. Am Ende war deutlich, dass die Coronaimpfung eine wichtige und relativ harmlose Maßnahme ist. Das Video kann daher als sehr sehenswert eingestuft werden!

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Ergänzend hat auch die NDR-Visite sehr gut informiert:

Corona: Wie wirkt die Impfung? - Die Impfung gegen das Corona-Virus: Einige können es kaum abwarten geimpft zu werden, andere haben Vorbehalte oder sogar Angst. Wie wirkt die Impfung und welche Nebenwirkungen gibt es? - NDR-Visite informierte am 19.01.2021 > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... a6384.html
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Zweite Corona-Welle: Ein Schlaganfall ist auch in Krisenzeiten ein medizinischer Notfall

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2021, 16:05

Pressemitteilung der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)

Zweite Corona-Welle: Ein Schlaganfall ist auch in Krisenzeiten ein medizinischer Notfall
DSG-Experten appellieren: Bei Schlaganfallsymptomen sollten sich Patienten umgehend in ärztliche Behandlung begeben


Berlin – Während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 haben Patienten mit Schlaganfallsymptomen viel seltener ärztliche Hilfe in Anspruch genommen als in normalen Zeiten, das belegen aktuelle Zahlen. Da jedoch auch ein leichter Schlaganfall sofort behandelt werden muss, ist dies im Hinblick auf Langzeitschäden riskant und gefährlich. Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) betont deshalb, wie wichtig es ist, sich auch während der aktuellen Lockdown-Phase bei Anzeichen eines Schlaganfalls – auch wenn es sich nur um leichte Symptome handelt – umgehend medizinisch behandeln zu lassen.

Laut aktuellen Zahlen, die vor kurzem in der Zeitschrift „Stroke“ erschienen sind, ging die Zahl der Schlaganfallpatienten während der ersten Lockdown-Phase vor allem bei jenen mit leichten Symptomen zurück: Bei den leichten Hirninfarkten, den sogenannten transitorischen ischämischen Attacken (TIAs), waren es fast 23 Prozent weniger. Bei schwereren Schlaganfällen 17 Prozent. Diese Zahlen basieren auf Daten aus 1463 Krankenhäusern in Deutschland. Professor Dr. med. Helmuth Steinmetz, 1. Vorsitzender der DSG, warnt angesichts dieser Zahlen eindringlich: „Ein Schlaganfall ist immer – auch in Corona-Hochphasen und während eines Lockdowns – ein medizinischer Notfall, der einer sofortigen Behandlung bedarf.“

Doch bei welchen Symptomen sollte man sich in Behandlung begeben? An welchen Beschwerden zeigt sich ein Hirninfarkt? „Seh- oder Sprachstörungen, Lähmungen, Schwindel oder Kopfschmerzen können auf einen Schlaganfall hinweisen“, erläutert Professor Dr. med. Wolf-Rüdiger Schäbitz, Pressesprecher der DSG. Da bei einem Schlaganfall jede Minute bis zur Behandlung zählt, sollte jeder Laie den FAST-Test kennen (face, arms, speech, time), mit dem Symptome schnell erkannt werden können: Hängt beim Lächeln ein Mundwinkel herab? Können beide Arme gleichmäßig angehoben werden? Ist die Stimme verwaschen oder unklar? „Wer diese Anzeichen bei sich oder jemanden aus seinem unmittelbaren Umfeld feststellt, sollte über die 112 unverzüglich um medizinische Hilfe bitten“, so Schäbitz. „Time is brain – je schneller ein Schlaganfallpatient in einer Stroke-Unit behandelt wird, umso besser ist seine Prognose und umso seltener sind Langzeitschäden wie bleibende Behinderungen oder Pflegebedarf.“

Auch in anderen Ländern hatte die erste Corona-Welle im Frühjahr 2020 starke Auswirkungen auf die Schlaganfall-Medizin: In verschiedenen europäischen Staaten, den USA und Kanada dauerte es im Frühjahrs-Lockdown im Vergleich zu vor dem Lockdown im Durchschnitt eine Stunde länger, bis Schlaganfallpatienten eine effektive Therapie erhielten. In den USA wurden deutlich weniger bildgebende Verfahren zur Schlaganfalldiagnose durchgeführt.

Menschen, die früher einmal einen Hirninfarkt erlitten haben, sollten die momentane Corona-Welle besonders ernst nehmen, da sie zu den Risikogruppen gehören: „Wenn Menschen mit einer Behinderung wegen eines früheren Schlaganfalls an Corona erkranken, haben sie oft einen gravierenderen Krankheitsverlauf als vorher gesunde Menschen“, betont Schäbitz. Zudem können Schlaganfälle auch als Komplikationen von einer Infektion mit dem Coronavirus auftreten: „Wie bei vielen anderen Infektionen ist das Risiko eines Schlaganfalls während einer Infektion mit dem Coronavirus erhöht und besonders bei schwer erkrankten Patienten ist ein Schlaganfall nicht selten“, sagt Steinmetz. „Die Ursache dafür ist eine Aktivierung des Blutgerinnungssystems durch die Virusinfektion.“ Untersuchungen hätten gezeigt, dass das Risiko zu versterben für einen Patienten mit Schlaganfall und Corona deutlich höher ist als bei Schlaganfallpatienten ohne Corona.

Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)
Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) wurde im Dezember 2001 gegründet. Ziel der Gesellschaft ist es, die Forschung und Weiterbildung im Bereich des Schlaganfalls zu koordinieren, zu qualifizieren und zu fördern. Gewünscht ist auch eine politische Einflussnahme, um der Erkrankung „Schlaganfall" eine angemessene Bedeutung zu geben. Mit ihren Aktivitäten spricht die DSG alle Ärzte und Leistungserbringer im Gesundheitswesen an, die in die Versorgung von Schlaganfall-Patienten eingebunden sind.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2021

Kontakt für Journalisten:
Pressestelle der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)
Pressestelle der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)
Friederike Gehlenborg
Tel.: +49 (0)711 8931-295, Fax: +49 (0)711 8931-167
E-Mail: gehlenborg@medizinkommunikation.org
www.dsg-info.de

Fachlicher Kontakt bei Rückfragen:
Professor Dr. med. Wolf-Rüdiger Schäbitz
Pressesprecher der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)
Evangelisches Klinikum Bethel
Klinik für Neurologie
Haus Gilead I | Bethel
Burgsteig 13
33617 Bielefeld
Telefon: +49 521 77278301
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FFP2-Maskenpflicht - Abgaberegeln solidarisch gestalten

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2021, 16:14

Nachfolgend ein Zitat von Jan Korte zur Diskussion über die FFP2-Maskenpflicht.

Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE:

"Irgendwie unfassbar. Wenn man absehen kann, dass eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften oder auch am Arbeitsplatz absolut sinnvoll ist und man sie irgendwann im Verlauf der Pandemie beschließen sollte, muss man das doch auch entsprechend vorbereiten.
Wieso hat der Bundesgesundheitsminister nicht über die zentrale Beschaffung schon längst einen Höchstpreis festgelegt und sichergestellt, dass alle, egal ob arm oder reich, Zugang zu sicheren FFP2-Masken bekommen? Es darf doch nicht sein, dass jetzt überall Masken gehamstert und zu Wahnsinnspreisen gehandelt werden und die Versorgung nicht geregelt ist. Arme oder Geringverdiener, die sich statt teurer FFP2-Masken nur die billigen OP-Masken leisten können, dürfen nicht von weiten Teilen des Lebens ausgeschlossen werden, nur weil den Verantwortlichen die soziale Dimension ihrer Entscheidungen anscheinend kurz entgangen ist.
Wir brauchen umgehend eine bundesweite Regelung, die sicherstellt, dass FFP2-Masken in ausreichender Zahl zu Verfügung stehen und kostenlos oder zu bezahlbaren Preisen erhältlich sind. Der Staat steht hier in der Pflicht, damit Sicherheit keine Frage des Geldbeutels ist."

Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2021
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Sterbefallzahlen in der 52. Kalenderwoche 2020: 31 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2021, 13:00

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 032 vom 22.01.2021

Sterbefallzahlen in der 52. Kalenderwoche 2020: 31 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Nach vorläufigen Ergebnissen sind in der 52. Kalenderwoche (21.
bis 27. Dezember 2020) in Deutschland mindestens 24 470 Menschen gestorben.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegen die Sterbefallzahlen somit in diesem Zeitraum etwa 31 % oder 5 832 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. In der Vorwoche lagen die Sterbefallzahlen nach aktuellem Stand 26 % über dem Vorjahresdurchschnitt.
Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor, die aktuell bis zur 52. Kalenderwoche zur Verfügung steht.

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt


+++
Die Sterbefallzahlen in der 52. Kalenderwoche 2020 liegen lt. Mitteilung des StBA 31 % über dem Durchschnitt der
Vorjahre. Tendenz der Corona-Todesfälle steigend! Betroffen sind vornehmlich ältere Menschen, v.a. Heimbewohner*Innen. Dies verdeutlicht die lückenhaften bzw. fehlerhaften Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen. Die insoweit erforderlichen Schutzerfordernisse sind seit dem Frühjahr 2020 bekannt. Entscheidende Verbesserungen sind aber bundesweit offensichtlich bislang nicht zustande gekommen. Und die Verantwortlichkeiten werden hin- und hergeschoben.
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Patienten mit internistischen Vorerkrankungen früher gegen COVID-19 impfen

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2021, 17:04

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Stellungnahme zu STIKO-Empfehlungen - DGIM: Patienten mit internistischen Vorerkrankungen früher gegen COVID-19 impfen

Auch jüngere Menschen mit gravierenden Vorerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken und schlimmstenfalls daran zu sterben. Um die Risiken in dieser Personengruppe zu senken, sollten sie daher frühzeitig eine COVID-19-Impfung erhalten. Dies fordert die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) gemeinsam mit den Schwerpunktgesellschaften der Inneren Medizin* und der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF). Welche internistischen Krankheitsbilder mit einem erhöhten COVID-19-Risiko verbunden sind, haben Experten in einer Stellungnahme zu den Impf-Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zusammengefasst.

Da derzeit noch nicht genügend Impfstoff für alle Bürger zur Verfügung steht, hat die STIKO des Robert-Koch-Instituts (RKI) Empfehlungen ausgearbeitet, welche Personengruppen aufgrund eines besonders hohen Risikos für eine Ansteckung und einen schweren Krankheitsverlauf bevorzugt geimpft werden. Derzeit erhalten zunächst Personen über 80 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie medizinisches Personal und Personal in der Altenpflege die Impfung. Vergangene Woche hat die STIKO eine Aktualisierung der Empfehlungen veröffentlicht. „Die aktualisierten Empfehlungen ermöglichen es Ärztinnen und Ärzten, Menschen nicht nur anhand des Alters, sondern auch anhand ihrer Vorerkrankungen einer der Priorisierungskategorien zuzuordnen“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. „Wir begrüßen diese Aktualisierung ausdrücklich, denn bestimmte Vorerkrankungen erhöhen das Risiko für einen schweren Verlauf bei COVID-19 zum Teil deutlich“, so der Würzburger Internist und Kardiologe.

Zu den besonders gefährdeten Gruppen zählen etwa Menschen mit gewissen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zum Beispiel mit einer koronaren Herzkrankheit, wenn sie durch die üblichen Maßnahmen nicht zu behandeln sind, oder mit Herzinsuffizienz, aber auch Patienten mit Krebs oder Nierenpatienten an der Dialyse. „Internationalen Studien haben bei diesen Patienten vergleichsweise viele schwere COVID-19-Verläufe und eine hohe Sterblichkeit registriert“, so Ertl. Wie das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und eine erhöhte Sterblichkeit bei weiteren internistischen Vorerkrankungen ausgeprägt ist, hat die DGIM in der „Stellungnahme zur STIKO-COVID-19-Impfempfehlung einschließlich der aktuellen wissenschaftlichen Begründungen“ unter Beteiligung der internistischen Schwerpunktgesellschaften* aufgeführt. Dazu haben die beteiligten Experten die aktuelle Studienlage eingehend analysiert und ausgewertet.

Auf dieser Basis sprechen sich die DGIM und die beteiligten Gesellschaften dafür aus, Menschen mit Vorerkrankungen je nach Erkrankungsrisiko bevorzugt zu impfen – auch um Folgeschäden zu vermeiden. „Denn gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen schotten sich aus Angst vor einer Infektion sozial ab oder nehmen auch unbedingt notwendige medizinische Untersuchungen nicht wahr“, erläutert Professor Dr. med. Sebastian Schellong, Vorsitzender der DGIM und Chefarzt der zweiten Medizinischen Klinik am Städtischen Klinikum Dresden. Ein früherer Zugang zur Impfung könnte dabei helfen, bei diesen Patienten das Risiko einer COVID-19-Erkrankung sowie von Folgeschäden durch eine ausbleibende medizinische Versorgung zu senken, so Schellong.


Zur vollständigen Stellungnahme gelangen Sie hier: https://www.dgim.de/fileadmin/user_uplo ... VID-19.pdf

* Beteiligte Gesellschaften:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V.
Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V.
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V.
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V.
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie e.V.
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V.
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e.V.
Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF)


Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2021
DGIM Pressestelle
Andreas Mehdorn
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-313
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: mehdorn@medizinkommunikation.org
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Impfungen gegen das Coronavirus: Nachbesserungen notwendig

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2021, 17:10

BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen


Impfungen gegen das Coronavirus: Nachbesserungen notwendig

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt die Fortschritte bei den Impfungen gegen das Sars-CoV-2-Virus. In einer Stellungnahme weist sie aber auch darauf hin, dass an zahlreichen Stellen noch Nachbesserungen im Verfahren notwendig sind.

Die Entscheidung über die Impfreihenfolge nach ethischen Grundsätzen, wie sie in Deutschland getroffen wurde, ist nach Ansicht der BAGSO im Grundsatz richtig. Allerdings werde die Situation in der häuslichen Pflege zu wenig berücksichtigt. Hier seien Nachjustierungen erforderlich. Das betreffe zu Hause lebende Pflegebedürftige, die, sobald dies technisch möglich ist, in ihrer Häuslichkeit geimpft werden müssten. Außerdem sollte pflegenden Angehörigen, professionellen Pflegekräften in der ambulanten Pflege und sogenannten 24-Stunden-Kräften umgehend ein Impfangebot gemacht werden, um zu Hause lebende Pflegebedürftige zu schützen.
Um die Impfbereitschaft zu stärken, fordert die BAGSO dringend eine zentral koordinierte, bundesweite Aufklärungskampagne, die die Bevölkerung über Wirkweise und mögliche Nebenwirkungen der zugelassenen Impfstoffe informiert. Das Verfahren zur Vergabe der Impftermine sollte möglichst einfach gestaltet sein und per Brief und Telefon erfolgen. Erste Erfahrungen zeigen, dass digitale Anmeldeverfahren oder automatisierte Telefonsysteme hohe Hürden darstellen und für vulnerable Gruppen den Zugang zur Impfung erschweren.


Zur Stellungnahme > https://www.bagso.de/fileadmin/user_upload/bagso/06_Veroeffentlichungen/2021/Stellungnahme_Impfungen_gegen_das_Sars-CoV-2-Virus__Nach-besserungen_notwendig.pdf

Über die BAGSO

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2021
Kontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 12
E-Mail: stupp@bagso.de

www.bagso.de
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Corona-Pandemie - Zeit für reale Perspektiven statt Durchhalteparolen

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2021, 17:13

0046 / 22. Januar 2021
Pressemitteilung von Jan Korte


Zeit für reale Perspektiven statt Durchhalteparolen

"Es ist richtig, dass Gesundheitsminister Spahn an die Verantwortung und den Gemeinsinn in der Bevölkerung appelliert. Aber für sein Versprechen, dass wir als Gesellschaft gestärkt aus der Pandemie herausgehen werden, gibt es in der Politik der Bundesregierung keine Grundlage. Damit möglichst alle in der Pandemie zusammenarbeiten, braucht die Bevölkerung keine Durchhalteparolen, sondern eine reale Perspektive. Aber bisher gibt es nicht einmal eine Absichtserklärung, den Staat nach der Pandemie krisenfest aufzustellen", erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zu den heutigen Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der Bundespressekonferenz. Korte weiter:

"Es gibt keinen Beschluss, das Gesundheitssystem, das ohne den Zuschuss von Milliarden Euro öffentlicher Gelder gar nicht in der Lage wäre, in der Pandemie zu funktionieren, nachhaltig der Marktlogik zu entziehen. Es gibt kein Konzept für eine funktionierende Pflege mit guten Arbeitszeiten, ordentlichen Gehältern und mehr Personal. Es gibt nicht einmal die Zusage, drohenden Sozialabbau mit einer Vermögensabgabe und einer Einbeziehung der Superreichen in die Finanzierung des Gemeinwohls abzuwenden. Noch ist Kanzlerin Merkel nicht außer Dienst. Wenn sie ihrem Nachfolger keinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Scherbenhaufen hinterlassen will, muss sie jetzt für eine positive Perspektive nach Corona sorgen."

F.d.R. Christian Posselt
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Neue Corona-Schutzverordnung NRW gilt ab 25.01.2021

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2021, 18:17

Die Rheinische Post informiert am 22.01.2021 wie folgt:

Am 21.01.2021 hat die Landesregierung die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die ab dem 25.01.2021 gilt. NRW folgt dabei in wesentlichen Punkten den Beschlüssen der jüngsten Bund-Länder-Konferenz. Die Maskenpficht wird verschärft, Homeoffice-Regeln sollen ausgeweitet werden, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit entfällt. Claudia Hauser fasst die Maßnahmen zusammen ( > https://rp-online.de/nrw/panorama/coron ... =topthemen ). Wer die Verordnung im Wortlaut lesen will, kann sie hier als PDF-Dokument herunterladen. ( > https://static-assets.rp-online.de/imag ... =topthemen ) In einem Interview mit dem „Spiegel“ warnt der Virologe Christian Drosten erneut nachdrücklich davor, die Maßnahmen zu früh zu lockern. Andernfalls könnte der kommende Sommer deutlich anstrengender werden als der im vergangenen Jahr. „Dass wir 2020 einen so entspannten Sommer hatten, hatte wahrscheinlich damit zu tun, dass unsere Fallzahlen im Frühjahr unter einer kritischen Schwelle geblieben sind. Das ist inzwischen aber nicht mehr so“, argumentiert Drosten. Daher sei es jetzt extrem wichtig, die täglichen Infektionszahlen möglichst weit zu reduzieren. Die zentralen Aussagen fassen wir hier zusammen. (>https://rp-online.de/panorama/coronavir ... =topthemen ).
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