Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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WernerSchell
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Informationen zum Impfen

Beitrag von WernerSchell » 22.01.2021, 18:24

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Informationen zum Impfen


Sie ebnet den Weg aus der Pandemie: die Corona-Schutzimpfung. Früher als erwartet stehen in Deutschland erste Impfstoffe gegen COVID-19 bereit. Nun stellen sich Bürgerinnen und Bürger viele Fragen: Wann und wo können sich Personen impfen lassen? Wie sicher ist der Impfstoff? Welche Bürgerinnen und Bürger haben Priorität bei der Impfung? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier > https://www.zusammengegencorona.de/impfen/

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Siehe auch:

• "mal ehrlich... rettet uns die Impfung?" - Zweimal pieksen, Serum spritzen und alles ist wieder gut? - Das Video des SWR-Bürgertalks am 20.01.2021, rd. 60 Minuten, ist verfügbar bis zum 20.01.2022. Infos dazu und zu einem Beitrag der NDR-Visite vom 19.01.2021 hier > viewtopic.php?f=7&t=23896

• Auf sofortige Schutzimpfung gegen das Corona-Virus besteht kein Anspruch ... So urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 19.01.2021! … Näheres unter > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=116840#p116840

• Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 22.12.2020 entschieden. Ein Hauptfeldwebel hatte die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung verweigert. Dabei handelt es sich um eine für alle Soldaten vorgesehene grundlegende Impfung zum Schutz gegen klassische Krankheitserreger (z.B. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten - nicht: Covid 19). - Die Ausweitung der Basisimpfpflicht für Soldaten auf den Schutz gegen das Coronavirus wird nach Medienberichten geprüft. … Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=23893


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Deutsches Ärzteblatt vom 22.01.2021:

Gericht: Kein Anspruch auf vorgezogene Coronaimpfung
Oldenburg – Trotz schwerer Herzkrankheit hat ein 73-jähriger Mann aus Niedersachsen nach einem Gerichtsbeschluss keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Er hatte argumen¬tiert, dass er wegen seiner Vorerkrankung ein besonders hohes Risiko habe, schwer an COVID-19 zu erkranken oder gar zu sterben. Das Sozialgericht Oldenburg wies den Eilantrag gestern aber zurück (Az. S 10 SV 1/21 ER).
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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„Mehr wissen, informiert entscheiden“ Pandemiekommission der DFG zur Impfung gegen Coronavirus

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2021, 08:02

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„Mehr wissen, informiert entscheiden“ Pandemiekommission der DFG zur Impfung gegen Coronavirus

Internetdossier gibt auf unabhängiger und breiter Grundlage Antworten der Wissenschaft auf Fragen zu Nutzen und Nebenwirkungen / Weit verbreitete Unsicherheit in der Bevölkerung

Auch nach Beginn der bundesweiten Impfkampagne gegen das Coronavirus ist das Informationsbedürfnis und die Unsicherheit über die Impfung in weiten Teilen der Bevölkerung groß. Ein Dossier aus den Reihen der interdisziplinären Kommission für Pandemieforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) will jetzt auf unabhängiger und breiter Grundlage Antworten der Wissenschaft auf viel diskutierte Fragen geben.

„Laut einer aktuellen Umfrage fühlt sich mehr als die Hälfte der Deutschen schlecht oder eher schlecht über die Impfung gegen SARS-CoV-2 informiert. Gleichzeitig sind bereits viele Mythen und Falschinformationen zu dem Thema im Umlauf. Beides ist bedenklich und kann leicht zu einer geringeren Impfbereitschaft führen. Mit unserem Dossier wollen wir daher gerade jenen Menschen mit hohem Informationsbedarf und einer kritischen Grundhaltung Informationen über die Impfung und deren Nutzen und Nebenwirkungen zur Verfügung stellen“, sagt Professorin Dr. Britta Siegmund, Vizepräsidentin der DFG und Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin.

Siegmund ist gemeinsam mit Susanne Herold, Professorin für Infektionskrankheiten der Lunge an der Justus-Liebig-Universität Gießen, und Cornelia Betsch, Heisenberg-Professorin für Gesundheitskommunikation an der Universität Erfurt, Autorin des Dossiers. Alle drei Wissenschaftlerinnen gehören der im Juni 2020 eingesetzten interdisziplinären Kommission für Pandemieforschung der DFG an, die die Rolle der Grundlagenforschung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie stärken soll, besonders drängende Forschungsthemen identifiziert und wie jetzt zu aktuellen Fragen wissenschaftliches Wissen aufbereitet. Als vierter Autor kam Leif-Erik Sander, Professor für Infektiologie und Pneumologie an der Charité, hinzu.

Das nun im Internetangebot der DFG freigeschaltete Dossier trägt zunächst auf Basis der bisherigen wissenschaftlichen Studien und der offiziellen Daten Informationen zur COVID-19-Erkrankung sowie zu Krankheitsverläufen, akuten Komplikationen und möglichen Langzeitfolgen zusammen. Dabei ergeben sich deutliche Parallelen zur Maserninfektion, für die inzwischen weltweit eine Impfung eingesetzt wird, bei der der Nutzen die möglichen Komplikationen eindeutig überwiegt. „Vergleichbar mit Masern steht auch bei der SARS-CoV-2-Infektion und der daraus resultierenden COVID-19-Erkrankung bislang keine wirksame spezifische Therapie zur Verfügung. Damit stellt die Impfung eine zielführende Strategie dar, diese Erkrankung zu kontrollieren“, heißt es zusammenfassend.

Vor diesem Hintergrund und verbunden mit zusätzlichen Informationen zur Entwicklung und Zulassung der beiden bislang in Deutschland eingesetzten sogenannten messengerRNA-Impfstoffe (mRNA-Impfstoffe) – dem von der Mainzer Firma BioNTech gemeinsam mit dem US-Unternehmen Pfizer entwickelten und dem der amerikanischen Firma Moderna – beleuchtet das Dossier nachfolgend weitverbreitete Fragen zum Nutzen und zur Sicherheit der COVID-19-Impfung.

Dabei geht es unter anderem um die häufig geäußerte Befürchtung, dass die bislang eingesetzten Impfstoffe das Erbgut verändern können; sie lässt sich eindeutig entkräften. Weitgehend bejaht werden kann hingegen die Frage, ob die bisher vorliegenden Impfstoffe auch vor neuen Varianten von SARS-Cov-2 schützen. Bei der ebenfalls sehr häufig gestellten Frage nach den Nebenwirkungen zeigten sich bei den Impfungen in der Entwicklungs- und Testphase zwar oftmals Impfreaktionen vergleichbar einem milden Virusinfekt, ernste Nebenwirkungen konnten bislang jedoch nicht nachgewiesen werden. Einzelne schwere allergische Reaktionen wiederum sind auf der Grundlage der bisher vorliegenden Daten als sehr selten einzustufen; sie stellen für Menschen mit leichten Allergien kein grundsätzliches Risiko dar, während Personen mit Neigungen zu schweren allergischen Reaktionen sich nur unter enger medizinischer Überwachung impfen lassen sollten.

Während zahlreiche Fragen auf der Grundlage der vorliegenden Studien und Daten bereits jetzt mit der notwendigen Aussagekraft beantwortet werden können, ist dies bei anderen noch nicht möglich, so etwa dazu, wie lange der Impfschutz anhält. Nicht zuletzt im Hinblick auf solche Fragen soll das Dossier in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

„Mit unseren Informationen aus der Wissenschaft wollen wir dazu beitragen, die Impfbereitschaft auf ein möglichst hohes Niveau zu bringen. Auf sie wird es entscheidend ankommen, wenn nach den ersten Impfphasen für ältere oder besonders gefährdete Menschen mittelfristig der Impfstoff flächendeckend zur Verfügung steht“, unterstreicht Britta Siegmund. „Nur wenn sich dann besonders viele Menschen impfen lassen, kann es zu einem Gemeinschaftsschutz, der viel zitierten Herdenimmunität, kommen und es besteht die Möglichkeit, die Pandemie zu überwinden.“

Weiterführende Informationen


Das Dossier „Mehr wissen, informiert entscheiden“ ist in zwei Fassungen verfügbar:
- als Langfassung > https://www.dfg.de/foerderung/corona_in ... index.html
- als Kurzfassung in Frage-Antwort-Form zu ausgewählten Fragen rund um die SARS-
CoV-2-Impfung > https://www.dfg.de/foerderung/corona_in ... index.html

Beide Fassungen sowie ausführliche weitere Informationen zur interdisziplinären Kommission für Pandemieforschung der DFG finden sich auf deren Internetpräsenz unter: https://www.dfg.de/foerderung/corona_in ... index.html


Die drei Autorinnen und der Autor des Dossiers stehen für Interviews nach Terminabsprache zur Verfügung.

Ansprechpartner bei Interviewanfragen und allgemeiner Medienkontakt:
Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, marco.finetti@dfg.de

Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2021
Marco Finetti Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
> https://idw-online.de/de/news761575 b/ > https://www.dfg.de/service/presse/press ... index.html



Anhang
attachment icon „Mehr wissen, informiert entscheiden“ Pandemiekommission der DFG zur Impfung gegen Coronavirus > https://idw-online.de/de/attachment85592
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Brysch - Mangelnde Hygiene in Heimen ... VKAD - Erwiderung als offener Brief ...

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2021, 08:43

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=23653&p=116877#p116877



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In einem offenen Brief habe ich mich als VKAD-Geschäftsführer gestern an Herrn Eugen Brysch, den Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Patientenschutz, gewandt. In der unabhängigen katholischen Wochenzeitung „Neues-Ruhr-Wort“ wurde Herr Bryrsch am 17.01.2021 wie folgt zusammenfassend zitiert:
„Für die hohen Todesraten unter den rund 900.000 Pflegeheimbewohnern sei auch mangelnde Hygiene verantwortlich. Die Gesundheitsämter hätten in der Pandemie die wichtigen externen Kontrollen weitestgehend eingestellt, kritisierte Brysch. Ebenso fehlten weiter verpflichtende Corona-Tests vor jedem Dienstbeginn und Besuch. Bund und Länder müssten sofort für bundesweit einheitliche Schutz-Maßnahmen in der Altenpflege sorgen.“

Diesen Aussagen stellen wir uns als VKAD in unserem offenen Brief mit einer detaillierten Argumentation entschieden entgegen.


„Offener Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Patientenschutz,
Herrn Eugen Brysch

Sehr geehrter Herr Brysch,

die Pandemie ist für alle Beteiligten mit großen Unsicherheiten verbunden. Alle versuchen die besten Lösungen zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung, bzw. zur Verringerung der Ausbreitungsgeschwindigkeit beizutragen. Die Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft macht es da recht kompliziert, einen einheitlichen Weg zu finden.

Sie werden in der unabhängigen katholischen Wochenzeitung „Neues-Ruhr-Wort“ am 17.01.2021, wie folgt zusammenfassend zitiert: „Für die hohen Todesraten unter den rund 900.000 Pflegeheimbewohnern sei auch mangelnde Hygiene verantwortlich. Die Gesundheitsämter hätten in der Pandemie die wichtigen externen Kontrollen weitestgehend eingestellt, kritisierte Brysch. Ebenso fehlten weiter verpflichtende Corona-Tests vor jedem Dienstbeginn und Besuch. Bund und Länder müssten sofort für bundesweit einheitliche Schutz-Maßnahmen in der Altenpflege sorgen.“
In der Sulzbach-Rosenberg Zeitung lesen wir am 15. Januar 2021:


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Diesen Behauptungen treten wir entschieden entgegen und stellen klar:

1. In pandemischen Lagen ist die Zusammenarbeit zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsämtern sehr intensiv. Diese Zusammenarbeit ist nicht willkürlich, sondern in den Hygienekonzepten der Einrichtungen verankert.
2. Gesundheitsämter kommen regelmäßig zur Überprüfung stationärer Pflegeeinrichtungen in die Häuser selbst. Für die regelhafte unangekündigte Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten Qualität sind der Medizinische Dienst und die zuständigen Behörden nach den Landesgesetzen (früher: Heimaufsicht) zuständig. Hierunter fallen auch regelhafte Überprüfungen der Hygienekonzepte.
Die Regelprüfungen durch den MD finden aktuell nicht statt, um Bewohnende, Mitarbeitende und Überprüfende nicht zusätzlichen Gefährdungen auszusetzen. Die Begehungen durch das Gesundheitsamt finden aktuell aus den gleichen Gründen nur im Bedarfsfall statt.

Weiterhin sprechen Sie sich im Schulterschluss mit dem Pflegebevollmächtigten für Besuchskontakte aus: „Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sprach sich wie Brysch gegen Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen aus.“ (Neues-Ruhr-Wort, 17.01.2021)
Grundsätzlich stimmen wir Ihnen und Herrn Westerfellhaus zu.
Zu bedenken ist jedoch eines: Nicht nur die Menschen in den Einrichtungen zählen zu den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, sondern auch eine Vielzahl der potenziellen Besucherinnen und Besucher. Die Einhaltung der Hygienevorschriften während der Besuche obliegt nicht den jeweiligen Einrichtungen.

Damit sich die Gefahr einer Ausbreitung des Virus in den Heimen nun nicht exponentiell erhöht, wird seitens der Einrichtungen alles getan, um geltende Vorschriften in den Häusern und auch in deren Außenbereichen zu erfüllen, um dort z.B. Warteschlangen und Menschenansammlungen zu verhindern. Alle Umsetzungen und Maßnahmen im Rahmen der Besuchskontakte werden mit den Heimaufsichten und den Gesundheitsämtern kommuniziert.
Zusätzliche Mitarbeitende werden zur Begleitung von Besuchen und Durchführung der Hygienemaßnahmen, zu denen auch ein Besucherscreening zählt, eingesetzt.

Bei Ihrer berechtigten Forderung, die Heime für Besucher offen zu halten, sollten Sie jedoch auch im Blick haben, dass, wenngleich Besuchende sich einem Corona Schnelltest zu unterziehen haben, ein Restrisiko bleibt.

Es irritiert uns, wenn Sie pauschal die „hygienischen Zustände“ in Einrichtungen der Langzeitpflege kritisieren. Vielmehr würden wir uns freuen, auch von Ihrem Verband, konstruktive Lösungsvorschläge zu erhalten. Ihre Äußerungen können von den Mitarbeitenden und Verantwortlichen in der stationären Langzeitpflege nur falsch verstanden werden.

Alle Mitarbeitenden aller Professionen arbeiten in den Einrichtungen korrekt, um die Menschen in den Einrichtungen adäquat, nach festgelegten Standards zu pflegen, zu betreuen, zu begleiten und zu schützen. Alle Maßnahmen werden und sind dokumentiert und können jederzeit, besser aber nach der Pandemie, überprüft werden.
Eine ständige und pauschale Kritik an „Zuständen“ in der Pflege ist angesichts des Einsatzes der Pflegekräfte nicht nur während der Pandemie nicht gerechtfertigt. Mit derartigen medialen Aktionen wird es immer schwieriger, junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Wie soll dann die Zukunft für pflegebedürftige Menschen aussehen?
Wir bieten Ihnen daher an, als Ansprechpartner für Ihre Sorgen zur Verfügung zu stehen, um im kooperativen Vorgehen die besten Lösungen für die vielen unterschiedlichen Probleme zu erarbeiten.

Das entspräche unserem Ansinnen nach einer echten Sorge um die Menschen in den Einrichtungen der Langzeitpflege.

Zu diesem Austausch laden wir Sie, Herr Brysch, recht herzlich ein.

Mit freundlichen Grüßen …“


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wedeking
Geschäftsführer
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Tel. 030 284447-852
Fax 0761 200-710
E-Mail: andreas.wedeking@caritas.de
E-Mail: vkad@caritas.de
Internet: www.vkad.de


+++
Dem VKAD wurden am 22.01.2021 folgende Anmerkungen übermittelt:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Sehr geehrter Herr Wedeking,

ich denke, dass es in der Corona-Pandemie-Bekämpfung manche zu späte oder gar falsche Entscheidung gegeben hat. Sicherlich hat man den Schutz der Heimbewohner*Innen und Pflegekräfte nicht bestmöglich gestaltet. Daher die hohen Infektions- und Sterbefälle. Das kann und muss kritisiert werden. Ich sehe daher im politischen Bereich erheblichen Optimierungsbedarf.

M.E. ist festzustellen, dass die Politik es seit vielen Jahren v.a. nicht verstanden hat, den vielfach beschriebenen Pflegenotstand aufzulösen. Darüber haben wir hier in Neuss bei verschiedenen Pflegetreffs u.a. mit Herrn Gröhe, seinerzeit BMG, und anderen Politikern und Akteuren, so auch z.B. mit den Herren Rüddel und Westerfellhaus, diskutiert. Nun beschreibt das Rothgang-Gutachten einen Personalbedarf von 36% und die Folgerungen lassen weiter auf sich warten. Die von Prof. Rothgang angesetzte hohe Helfer*Innen-Quote teile ich übrigens nicht. Es muss eindeutig mehr Pflegefachkräfte geben.

Herr Brysch ist seit geraumer Zeit mit Statements in den Medien präsentiert und versucht, mit flotten Sprüchen Probleme zu benennen. Ich habe so manche seiner Bemerkungen als völlig daneben liegend empfunden und den Eindruck gewonnen, dass er damit eher werblich für seine Stiftung agiert. Als Patienenschützer hat ihn niemand berufen. Diesem Anliegen wird er auch nicht wirklich gerecht. Es macht nämlich keinen Sinn, immer nur einzelne Probleme aufzugreifen. Es sind ganzheitliche Erwägungen geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


+++
Am 22.01.2021 wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk noch folgendes Statement vorgestellt:

Die Sterbefallzahlen in der 52. Kalenderwoche 2020 liegen lt. Mitteilung des StBA 31 % über dem Durchschnitt der Vorjahre. Tendenz der Corona-Todesfälle steigend! Betroffen sind vornehmlich ältere Menschen, v.a. Heimbewohner*Innen. Dies verdeutlicht die lückenhaften bzw. fehlerhaften Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen. Die insoweit erforderlichen Schutzerfordernisse sind seit dem Frühjahr 2020 bekannt. Entscheidende Verbesserungen sind aber bundesweit offensichtlich bislang nicht zustande gekommen. Und die Verantwortlichkeiten werden hin- und hergeschoben - unglaublich! > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=116861#p116861

+++
Deutsches Ärzteblatt vom 22.01.2021:

Berechnung: Sterberisiko durch Corona bei Älteren mehr als verdoppelt

Stuttgart – Corona ist für ältere Menschen besonders gefährlich. Genauer hat das nun ein Mathematiker analysiert: Mit zunehmenden Alter steigt demnach nicht nur das Risiko binnen eines Jahres zu sterben – bei Co¬rona¬infizierten über 60 Jahren ist es demnach sogar mehr als doppelt so hoch wie bei Gesunden im selben Alter.
Und nicht nur das: Ab 60 Jahren wird für Infizierte der Abstand zwischen dem Risiko, an Corona zu ster¬ben, und dem allgemeinen Altersrisiko, das auch für Gesunde gilt, zunehmend schneller immer größer. Das hat der Stuttgarter Mathematik-Professor Christian Hesse auf Grundlage von Daten aus Deutschland und internationaler Studien zur Infektionssterblichkeit errechnet.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Corona - Normalität erst 2022? ...

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2021, 16:39

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Präsident Armin Schuster


Armin Schuster, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK), schließt nicht aus, dass es in diesem Jahr eine dritte Corona-Infektionswelle gibt. "Wir sollten die Gefahr nicht unterschätzen. Selbst wenn wir sehr gut impfen, könne daraus zu früh ein gewisser Leichtsinn entstehen", sagte Schuster. Weitgehende Normalität im öffentlichen Leben erwartet er für nächstes Jahr (so berichtet die Rheinische Post am 22.01.2021 > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-55821127 ).

Siehe auch unter
> viewtopic.php?f=4&t=23880&p=116720&hili ... tz#p116720
> viewtopic.php?f=4&t=22813&p=113164&hili ... tz#p113164


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Mit dem Statement von Armin Schuster erlangt die Mahnung von Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch Instituts:
„Wir müssen noch ein paar Monate die Pobacken zusammenkneifen“
eine völlig neue Bedeutung!

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Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch Instituts

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Die Aussagen auf einen Blick!
Schuster Wieler Mahnung.PNG
Schuster Wieler Mahnung.PNG (510.64 KiB) 10074 mal betrachtet
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Günstige Taxi-Pauschale für Impffahrten im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2021, 16:47

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 069/2021
Datum: 25. Januar 2021



Kreis und Taxigewerbe vereinbaren Sondertarif
Günstige Taxi-Pauschale für Impffahrten


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Rhein-Kreis Neuss. Am 8. Februar starten im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfeld-Damm in Neuss die Corona-Impfungen für die über 80-Jährigen, die zuhause leben. Wer nicht mobil ist, keinen Anspruch auf kostenlose Transporte oder keine Begleitung hat, kann für die Fahrt zur Impfung einen Taxi-Sondertarif nutzen. Darauf haben sich der Rhein-Kreis Neuss und die Taxi-Zentralen verständigt. Die kostengünstigen Pauschalen für Fahrten aus dem gesamten Kreisgebiet umfassen Hin- und Rückfahrt, inklusive Wartezeit während des Impfens.

„Es ist uns wichtig, den Zugang zum Impfen so einfach wie möglich zu gestalten. Ich freue mich, dass hierzu gemeinsam mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern im Kreis ein gutes Angebot für die jetzt Impfberechtigten gemacht werden kann“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Sein Dank gilt auch dem heimischen Taxigewerbe für das sehr günstig kalkulierte Pauschalpaket und die Unterstützung in der aktuellen Pandemie-Lage. Der Kreis wiederum setzt für die Impffahrten die geltende Taxi-Ordnung aus. „Gerade für Seniorinnen und Senioren ist es wichtig, sich wirksam gegen das Virus zu schützen“, betont Petrauschke. Nicht jeder ältere Mensch habe jedoch Kinder oder Enkel, die ihn zum Impftermin begleiten könnten: „Daraus soll keine unüberwindbare Hürde werden.“

Eine Fahrt von Dormagen-Nievenheim zum Impfzentrum in Neuss kostet in dem jetzt vereinbarten Sondertarif zum Beispiel 25 Euro, von Grevenbroich-Frimmersdorf 43 Euro oder von Meerbusch-Lank-Latum 33 Euro. Insgesamt gibt es 48 Sondertarife zwischen 7 (Neuss-Meertal) und 59 (Jüchen-Hochneukirch) Euro je nach Kommune und Ortsteil - immer inklusive Hinfahrt, Wartezeit und Rückfahrt. Interessenten rufen die jeweils örtlichen Taxirufnummern an.

Alle Taxi-Sondertarife für Impffahrten im Kreisgebiet sind im Internet auf der Website des Rhein-Kreises Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung aufgeführt.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
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Impfterminvergabe bei der KV Nordrhein verlief am 25.01.2021 chaotisch ...

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2021, 07:55

Impfterminvergabe bei der KV Nordrhein verlief am 25.01.2021 chaotisch ...


Die Impfterminvergabe bei der KV Nordrhein verlief am 25.01.2021 nach eigenen Erfahrungen und zahlreichen telefonischen und schriftlichen Mitteilungen (per E-Mail) chaotisch. Deshalb wurde u.a. die KV Nordrhein und der Ministerpräsident des Landes NRW am 25.01.2021 angeschrieben und auf die Mängel hingewiesen. Es stellte sich dann noch heraus, dass offensichtlich die privat Krankenversicherten kaum eine Chance hatten, bei der frühen Terminvergabe berücksichtigt zu werden. Die KV verlangte nämlich für die Registrierung eine Krankenversicherungsnummer. Und die haben die Privatversicherten nicht, konnten sich folglich nicht komplett einloggen. Auf diesen Missstand wurde die eigene Krankenversicherung hingewiesen. Da die privaten Krankenversicherer an der Impfaktion finanziell beteiligt werden, muss dieser Verstoß gegen die Chancengleichheit Konsequenzen haben.

Mittlerweile berichten die Medien lebhaft über das Chaos zum Auftakt der Terminvergabe. Wenn nun Politiker versuchen, dass alles herunterzuspielen und anzumerken, dass es am Anfang einfach mal ruckeln kann, haben sie nichts verstanden. Bei der Corona-Pandemie-Bekämpfung ruckelt es offensichtlich seit dem Frühjahr 2020 - und das ist so nicht hinnehmbar!


Die Rheinische Post teilte heute, 26.01.2021, in ihrem Newsletter mit:

Eigentlich sollten die über 80-Jährigen in NRW, insgesamt rund 850.000 Menschen, seit gestern Impftermine vereinbaren können. Doch zunächst ging fast nichts mehr, die Telefonleitungen und die Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen waren massiv überlastet. Was schief lief und wie es weiter geht, haben Antje Höning und Maximilian Plück recherchiert: > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... deswestens In unserem Podcast „Aufwacher“ können Sie auch hören, wie Antje Höning die Lage beurteilt: > https://rp-online.de/digitales/podcasts ... deswestens Falls Sie noch Vorbehalte gegen die Impfung haben: Nur in sehr seltenen Fällen sind Nebenwirkungen nachgewiesen worden, die Ihnen Tanja Walter schildert: > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... timmedeswe

Ergänzend informierte der Newsletter der Neuss-Grevenbroicher Zeitung am 26.01.2021 wie folgt:

Nach einer halben Stunde klicken und wählen und wählen und klicken ist die Hotline des Rhein-Kreises für Heinz Gilges aus Neuss das letzte Ass im Ärmel. Doch auch das sticht nicht am Montag beim Versuch, einen Corona-Impftermin zu bekommen. Nachdem eine Stimme vom Band dem 89-Jährigen einige Male versichert hat, alle Sachbearbeiter seien in Gesprächen und seine Wartezeit betrage vier Minuten, legt er genervt auf. Der Ansturm von Anfragen nach einem Corona-Impftermin ließ heute früh alle Systeme zusammenbrechen.Christoph Kleinau war dabei und hat Reaktionen gesammelt. lesen Sie hier weiter: > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... rheinkreis - In dem Beitrag wird auch die eigene Kritik an der Impfterminvergabe kurz erwähnt: "…. Ähnliche Erfahrungen macht Werner Schell, der fast an der einzugebenden Krankenversicherungsnummer scheitert, die er als Privatversicherter nicht hat. Doch der 81-Jährige wühlt sich bis zur Registrierung durch – nur um nach dem letzten Klick zu erfahren, dass leider alle Termine vergeben sind. „Es war alles genauso zu befürchten“, rügt Schell, der noch am Montag einen harschen Brief an Ministerpräsident Armin Laschet schickt, das Verfahren, an dem auch Ulrike Müller kein gutes Haar lässt: „Eine Zumutung für die über 80-Jährigen.“ Und auch Michael Engels, der sich um einen Termin für seine Mutter bemüht, schimpft, das Verfahren müsste für die Altersgruppe barrierefrei organisiert werden. … "
Nach sechs Stunden gibt er genervt auf. „Keine Chance“, sagt Winfried Süme. Der 82 Jahre alte Kapellener war am Montag früh aufgestanden, um einen Corona-Impftermin zu vereinbaren. Nicht nur für sich, sondern auch für seine Frau (84) und die 92 Jahre alte Nachbarin. Erreicht hat er – nichts. Wiljo Piel hat er von seinen Erfahrungen berichtet. > https://rp-online.de/nrw/staedte/greven ... rheinkreis


In den sozialen Medien wurde wie folgt gepostet:

Impfterminvergabe bei der KV Nordrhein verlief am 25.01.2021 chaotisch ... Wer jetzt versucht, den misslungenen Auftakt zu rechtfertigen, hat nichts verstanden oder ist bemüht, aus parteipolitischen Gründen die handelnden Akteure in Schutz zu nehmen … > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=116911#p116911

Werner Schell
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Eckpunktepapier zu Corona-Impfungen für Menschen mit höchster Priorität

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2021, 08:19

Ruhrgebietskonferenz-Pflege

Eckpunktepapier zu Corona-Impfungen für Menschen mit höchster Priorität

Mit dem nachfolgenden Eckpunktepapier will die Ruhrgebietskonferenz-Pflege einen Impuls zur Unterstützung der gerade anlaufen- den Impfkampagne zum Schutz vor einer Corona-Infektion für die Zielgruppe der Menschen über 80, insbesondere Menschen mit Pflegebedarf und Mobilitätseinschränkungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten setzen.

Ausgangslage
Eine Abwicklung der Impfungen über die Großzentren in den Kommunen führt zu deutlichen Verzögerungen beim Schutz der besonders vulnerablen Menschen und der sie betreuenden bzw. pflegen- den Personen. Die Abwicklung von Terminvergaben für die o.g. Gruppen über die 116 117 führt zu großen Wartezeiten. Durch die Überlastung der Telefonhotline laufen wirklich relevante Anrufe für den ärztlichen Notdienst ins Leere. Es entstehen zunehmend Gefährdungssituationen bei von Menschen mit Akuterkrankungen (Herzinfarkt etc.).

Lösungsvorschlag
Wir schlagen die Einrichtung von dezentralen, wohnortnahen Impf- stellen (Quartiers-Impfzentren) unter der Steuerung der kommunalen Impfzentren in Kooperation mit Trägern der Altenhilfe vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten vor.
In den Kommunen sollten zeitnah die Pflegeanbieter von Verantwortlichen in den Impfzentren zu einer örtlichen Task-Force eingeladen werden. Stationäre Einrichtungen, in denen bereits Impfungen stattgefunden haben, aktuell ungenutzte Tagespflegeeinrichtungen und größere Standorte von Sozialstationen könnten die Funktion von dezentralen und wohnortnahen Impfstellen erfüllen. Voraussetzung ist eine Einbindung in die anspruchsvolle Logistik des Impfstoffs über die mobilen Impfteams, wie es auch weitgehend bei der Versorgung der Pflegeheime funktioniert hat. Hier kann an das Fach- und Erfahrungswissen der Träger und mobilen Impfteams angeknüpft werden. Gerade in einer Vielzahl von stationären Eirichtungen ist in den letzten Wochen eine besondere Infrastruktur errichtet worden, die auch weiterhin genutzt werden kann, wenn die Bewohner und Mitarbeiter in stationären Eirichtungen vollständig versorgt sind. So gibt es Räumlichkeiten, Materialien und abgestimmte Abläufe. Hier sollten die MitarbeiterInnen und Kunden der ambulanten Dienste, Mieterinnen von betreuten Wohnanlagen im Umfeld sowie Menschen aus dem Quartier (Radius 500 - 1000 Meter) eine Anlaufstelle angeboten bekommen, um sich zeitnah impfen zu lassen.

Impfung der Mitarbeitenden ambulanter Dienste
In größeren ambulanten Pflegediensten sind inzwischen durch die regelmäßigen Testungen ebenfalls räumliche und materielle Strukturen geschaffen worden, die eine Impfung der Mitarbeitenden in vorab festgelegten Zeitfenstern ermöglichen. Idealerweise lassen sich die Testtermine (2x pro Woche) mit Impfterminen für die Mitarbeitenden verknüpfen. Da auch für die Testungen mit Zeitfenstern gearbeitet werden, lässt sich die Termindisposition direkt für Impfung und Testung verbinden. So kann auch eine weitestgehende Versorgungssicherheit für die ambulant versorgten Pflegebedürftigen bei umfangreichen Personalimpfungen gewährleistet werden. Eine Gefährdung der Versorgung darf durch das Impfgeschehen nicht erfolgen. Damit schließen sich weitere Fahrtwege und lange Wartezeiten in Impfzentren aus. Es muss bedacht werden, dass die Impfung der Mitarbeitenden Arbeitszeit darstellt. D.h. arbeitsvertragliche und arbeitsrechtliche Limitierungen der Einsatzmöglichkeit der Mitarbeitenden müssen beachtet werden.
Wohnortnahe Impfstellen (Quartiersimpfzentren) sind deshalb optimal, genau diese Balance zwischen Versorgung und Impfung bei den Mitarbeitenden zu erreichen. Mitarbeitende kleinerer ambulanter Dienste können entweder in die Impfabläufe der o.g. größeren Dienste oder in Quartiers-Impfzentren in den stationären Altenhilfeeinrichtungen eingebunden werden. Kooperative Ansätze sind zwischen Anbietern bekannt und lassen sich somit schnell organisieren.

Impfungen der in der Häuslichkeit gepflegten / versorgten Pflegebedürftigen
Die ambulanten Dienste in den Kommunen kennen die Menschen mit Hilfebedarf und Mobilitätseinschränkungen vielfach und sollten an der Ansprache dieses Personenkreises aktiv beteiligt werden. In der Regel genießen sie auch das Vertrauen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, was die Impfbereitschaft und -teilnahme verbessern würde.
Um einerseits die mobilen Impfteams effizient einzusetzen und andererseits auch weniger bzw. nicht mobile Pflegebedürftige zu erreichen, bietet sich eine zweigeteilte Vorgehensweise an.

1. (Teil-)Mobile Pflegebedürftige
Der Ansatz der wohnortnahen Impfstellen (Quartiersimpfzentren) ermöglicht kurze Wege zwischen Wohnung und Impfort. Die Zielgruppen können entweder selbstständig oder unter Begleitung, zu Fuß oder mit einem Rollstuhl (oder anderer Mobilitätshilfen) zum Impfzentrum kommen. Eine notwendige Begleitung kann über Angehörige, ehrenamtliche Gruppen, Freiwillige oder Mitarbeitende der ambulanten Dienste erfolgen. Ggf. sind auch Transfers mit dem Taxi möglich (Angebot für kostenfreie Transfers gibt es beispielsweise in Berlin).
2. Nichtmobile Pflegebedürftige
Diese Gruppe wird aufsuchend in der Wohnung von mobilen Teams geimpft, wenn der dafür geeignete Impfstoff vorhanden ist. Idealerweise übernehmen die Impfungen die qualifizierten Pflegekräfte der ambulanten Anbieter. Die ärztliche Begleitung kann, sofern keine ausreichende Zahl an Ärzten zur Verfügung steht, auch telemedizinisch dargestellt wer- den. Der oder die Ärzte wird dann bei jeder Impfung zugeschaltet, durch die Vermeidung von Fahrzeiten kann eine deutliche höhere Arztpräsenz dargestellt werden. Angehörige und Nachbarn sowie Freiwillige werden gewonnen, die Nachbeobachtung durchzuführen.

Vorgehensmodell
In den Kommunen stimmen sich das Impfzentrum und die Träger der Pflege im Rahmen einer Task-Force darüber ab:
• Wieviel Kunden über 80 Jahre haben wir?
• In welchen Stadtteilen?
• Gibt es in den Stadtteilen Altenheime / Tagespflege / Räumlichkeiten von ambulanten Pflegediensten. (Meldemöglichkeit schaffen). Bei den stationären Anbietern wäre sicherzustellen, dass die Raumzugänge ohne Kontakt zum Regelbetrieb möglich sind, um ungewollte Vireneinträge zu verhindern. Ein Einbahnstraßensystem sollte möglich sein.
• Meldung der Mitarbeitenden durch die Pflegedienste. (Hinweis: in Berlin bekommen die Pflegedienste dann Impfnummern entsprechend der Zahl der gemeldeten Mitarbeitenden, die dann an die Beschäftigten weitergegeben werden. Damit wird die Impfberechtigung nachgewiesen und zugleich die Terminierung ermöglicht.)
Die Organisation der Impfungen rund um die dezentralen Impfstellen in stationären Einrichtungen oder größeren Standorten ambulanter Dienste erfolgt in Abstimmung mit den kommunalen Impfzentren, insbesondere den mobilen Impfteams.
• Im Vorfeld erforderliche Abstimmungsprozesse mit Mitarbeitenden, Patienten, Angehörigen und Hausärzten zur Vorbereitung der Impfungen (Information und Abfrage der Bereitschaft etc.) können über die Träger der Altenhilfe vorgenommen werden.
• Terminierung der Impfung an den dezentralen Impfstellen durch die Träger der Altenhilfe (Termin auch an den Wochen- enden denkbar). Termine werden in Blocks für MA-Gruppen und pflegebedürftige bzw. mobilitätseingeschränkte Menschen angeboten und veröffentlicht.
• Wenn transportabler Impfstoff zur Verfügung stehen sollte, können Pflegedienste auch Impftouren planen und durchführen. Das kann bspw. bei ambulanten Behandlungspflegeeinsätzen während der Touren durch für Impfungen geschultes Personal erfolgen. Hier könnten Impfärzte gemeinsam mit Pflegekräften Touren durchführen.
• Auch bei SGB XI-Touren: ggf. Begleitung durch impfberechtigtes Personal
• Ärztliche Begleitung bei aufsuchenden Impfungen kann auch telemedizinisch dargestellt werden. Telemedicon (Sitz in Köln) hat signalisiert, dies sicherstellen zu können.

Erreichbarkeit und Logistik
Wünschenswert ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit dezentralen Impfstellen, die fußläufig (Pantoffelquartier) erreichbar sind. Das wird aber kaum zu bewerkstelligen sein. Insbesondere im ländlichen Bereich ist das kaum vorstellbar. Die Patienten ambulanter Dienste und andere mobilitätseingeschränkte Personen könnten mit geeigneten Mobilitätshilfen ggf. Taxen und Behindertentransportern in die dezentralen Impfstellen gebracht werden. Schließlich sind die Fahrdienste von Tagespflegen, Behindertenhilfeeinrichtungen und auch Schulbusse aktuell im Lockdown.
Dort könnten sie dann von mobilen Teams der Impfzentren in Empfang genommen werden könnten. In Bayern werden beispielsweise bereits am Wochenende Impfungen durch mobile Teams in Sozialstationen durchgeführt. Denkbar ist (wie aktuell in Berlin bereits praktiziert) im Einzelfall auch der Einsatz von Taxinternehmen für den Transport der besonders vulnerablen Gruppen zu den wohnortnahen Impfstellen.

Nutzen und Zielsetzung:
• Die Kunden/Bürger über 80 Jahre haben Ansprechpartner in den amb. Pflegediensten und werden konkret bei der Gesamtorganisation (Terminfindung und Anfahrt) unterstützt
• Die Impfbereitschaft und -teilnahme wird sich erhöhen, da die Terminfindung und die Organisation erleichtert sind
• Das Know-How und die Infrastruktur der stationären Träger in der Umsetzung der Impfungen wird genutzt. Das gilt insbesondere für die Anlieferung des Impfstoffes. In den meisten stationären Einrichtungen war das bisher unproblematisch und kann für ausgewiesene Termine für ambulante NutzerInnen dann ebenfalls erfolgen – die Träger sind erfahren darin, wie das mit der Kühlkette und dem Handling bei der Aufbereitung funktioniert etc.
• Die Träger der Altenhilfe und die örtlichen Koordinationsstellen innerhalb einer Kommune/Stadt wachsen weiter zusammen (ist bisher in der Corona Zeit vielerorts schon passiert)
• Die 116 117 kann wieder genutzt werden für den ärztlichen Notdienst und für Bürger, die über 80 sind und noch keinen Pflegedienst haben

Thomas Eisenreich, Kerstin Schönlau und Roland Weigel (10. Januar 2021)

Koordination und Kommunikation
Roland Weigel
Konkret Consult Ruhr GmbH Munscheidtstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Telefon 0209 – 1 67 12 56
mobil 0172 – 2 84 48 61
weigel@r-k-pflege.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Post-Covid-Check für Medizinbeschäftigte - Bergmannsheil und BGW kooperieren

Beitrag von WernerSchell » 27.01.2021, 09:48

Bergmannsheil und BGW kooperieren
Post-Covid-Check für Medizinbeschäftigte


Beschäftigte im Gesundheitswesen, die nach überstandener Covid-19-Erkrankung anhaltende Beschwerden haben, können Hilfe finden.

Covid-19 überstanden und trotzdem nicht gesund: So geht es derzeit vielen Menschen, die die durch das Coronavirus ausgelöste Erkrankung durchlitten haben. Allein bei Beschäftigten in ihrem Zuständigkeitsbereich registriert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bundesweit bereits rund 17.000 anerkannte Fälle. Darunter befinden sich auch versicherte Personen, die noch Wochen nach der Infektion und Heilung über anhaltende Symptome klagen. Dazu zählen beispielsweise Atemprobleme, Funktionsstörungen des Nerven- oder Herz-Kreislauf-Systems oder auch psychische Probleme. Deshalb hat das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil, Klinikum der Ruhr-Universität Bochum (RUB), gemeinsam mit der BGW den Post-Covid-Check entwickelt, um Betroffenen mit berufsbedingter Erkrankung wirksame Hilfe anbieten zu können. Das Besondere daran ist die Einbindung aller relevanten Fachbereiche einschließlich des Reha-Managements der BGW: Sie stellen gemeins am eine umfassende Beurteilung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation der Patientinnen und Patienten sicher.

Spezialisten für Lunge, Nerven, Herz und Psyche beteiligt

"Wir wissen derzeit noch sehr wenig über die Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung", sagt Prof. Dr. Martin Tegenthoff, Direktor der Neurologischen Klinik am Bergmannsheil. "Die Symptome, über die betroffene Menschen klagen, sind jedoch so vielfältig und dabei häufig unspezifisch, dass wir sie aus verschiedenen Perspektiven beleuchten müssen. Deshalb binden wir - je nach Fallsituation - Fachleute für Pneumologie, Neurologie, Kardiologie, Psychologie und Rehabilitation in unser Behandlungskonzept mit ein." Ob Pflegekraft, ärztliches oder therapeutisches Fachpersonal: Beschäftigte im Gesundheitswesen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten eine Sars-Cov-2-Infektion erlitten haben und dadurch erkrankt sind, kommen für einen Post-Covid-Check infrage, wenn sie auch nach überstandener Krankheit an anhaltenden Beschwerden leiden. "Damit wollen wir unseren versicherten Personen ein Instrument anbieten, das einerseits ihre individuellen Problemlagen sehr genau erfasst und andererseits die Basis fü r ein maßgeschneidertes Therapie- und Rehabilitationskonzept liefert", erklärt Markus Taddicken, Geschäftsführer der Bezirksverwaltung Bochum der BGW. "So wollen wir denjenigen Menschen helfen, die im Kampf gegen die Corona-Pandemie in der ersten Frontlinie stehen und sie wirksam auf dem Weg zurück in ihren Alltag und Beruf unterstützen." Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland hat die BGW ein Positionspapier zu Sars-Cov-2-Infektionen und Covid-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege herausgegeben, das sich der wirksamen Prävention und Rehabilitation von berufsbedingten Covid-19-Erkrankungen widmet.

Neue Sprechstunde etabliert

Die Neurologische Klinik richtet ebenso wie die Abteilung für Pneumologie am Bergmannsheil eigens für den Post-Covid-Check eine neue Sprechstunde ein (immer mittwochs, nach Vereinbarung). Die Zuweisung erfolgt durch Mitarbeitende oder das Reha-Management der Berufsgenossenschaft. Wer als versicherte Person der BGW und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Gesundheitswesen betroffen ist und sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit mit dem Corona-Virus infiziert hat, kann mit der Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe der BGW, Bezirksverwaltung Bochum, unter der Rufnummer 040 202073180 Kontakt aufnehmen. In den geeigneten Fällen ist nach der ambulanten Untersuchung - je nach Fallsituation - ein anschließender stationärer Aufenthalt mit weitergehender Diagnostik möglich. Neben der interdisziplinären medizinischen und pflegerischen Versorgung können auch eine ergänzende Physio- und Ergotherapie, eine neuropsychologische Diagnostik oder eine Logopädie integriert werden. Neben Beschäft igten im Gesundheitswesen zielt das Angebot auch auf in der Wohlfahrtspflege tätige Personen ab, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit infizieren und eine durch Covid-19 hervorgerufene Berufskrankheit erleiden, zum Beispiel Erziehende im Kindergarten.

Interdisziplinäre Fallkonferenzen zwischen Bochum und Bad Reichenhall

"Ergänzend zu der Zusammenarbeit mit der BGW werden wir künftig bei der Behandlung von Post-Covid-Fällen mit unserer Schwesterklinik in Bad Reichenhall, die inzwischen über Erfahrungen in der spezialisierten Rehabilitation von Post-Covid-Patienten verfügt, zusammenarbeiten", so Tegenthoff. "Gemeinsam werden wir eine regelmäßige interdisziplinäre Fallkonferenz durchführen, damit wir schwierige Fälle mit gebündelter Kompetenz beurteilen und geeignete Behandlungskonzepte umsetzen können."

Über das Bergmannsheil

Das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil http://www.bergmannsheil.de/ zählt zu den größten Akutkliniken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als erste Unfallklinik der Welt zur Versorgung verunglückter Bergleute begründet, vereint das Bergmannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeiter stellen die qualifizierte Versorgung von rund 84.000 Patienten pro Jahr sicher.

Das BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gehört zur Unternehmensgruppe der BG Kliniken. Die BG Kliniken sind spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten und zwei Ambulanzen versorgen über 14.000 Beschäftigte mehr als 560.000 Fälle pro Jahr. Träger der BG Kliniken sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp neun Millionen Versicherte in mehr als 656.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Weitere Informationen sowie das Positionspapier der BGW zu Sars-Cov-2-Infektionen und Covid-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind auf der Website http://www.bgw-online.de/ erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.01.2021

Pressekontakt

Prof. Dr. Martin Tegenthoff
Neurologische Klinik
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Tel.: +49 234 302 3255
E-Mail: martin.tegenthoff@bergmannsheil.de

Robin Jopp
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Tel.: +49 234 302 6125
E-Mail: robin.jopp@bergmannsheil.de

Mareike Berger
Kommunikation
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Tel.: +49 40 202 07 27 14
E-Mail: mareike.berger@bgw-online.de
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Kommunen und Rhein-Kreis Neuss sagen Corona-Verstößen den Kampf an

Beitrag von WernerSchell » 27.01.2021, 16:47

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 075/2021
Datum: 27. Januar 2021



Kommunen und Kreis sagen Corona-Verstößen den Kampf an:
Inzidenz-Wert soll unter 50 sinken


Rhein-Kreis Neuss. 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Diese Kennzahl des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) ist der Maßstab für den nachhaltigen Erfolg bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Mit Sorge blicken Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis daher auf die aktuelle Entwicklung der LZG-Zahl für das Kreisgebiet. Mit zuletzt 112,5 ist dieser Zielwert weit überschritten. Dem wollen der Kreis und die acht kreisangehörigen Kommunen jetzt mit konzentrierten Aktionen entgegentreten. Dabei werden Kontrollen der Einhaltung von Quarantäne-Anordnungen und der Corona-Schutzverordnung noch einmal verschärft. Bei Nichtbeachtung drohen regelmäßig Buß- und Zwangsgelder.

„Auch mit Blick auf die bereits in der Region nachgewiesene Virus-Mutation ist es jetzt wichtig, die 7-Tage-Inzidenz von 50 bis zum 14. Februar zu erreichen“, sagt Landrat Petrauschke. Es sei dringend erforderlich, die Zahl der Neuinfektionen abzusenken, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems ausschließen zu können. Wenn das nicht gelingt, drohen weitere Einschränkungen für die Allgemeinheit.

Verantwortungslosem Handeln in Zeiten der Pandemie sagen die Rathausspitzen im Kreis gemeinsam mit dem Landrat den Kampf an. Dazu bündeln Kreis und Kommunen nochmals Kräfte der Ordnungsämter, des Gesundheitsamtes und der Polizei. Für dieses Wochenende sind unter anderem Schwerpunktkontrollen aller Quarantäne-Anordnungen geplant. Das bedeutet, jeder, der unter Quarantäne steht, muss mit einem Behörden-Besuch rechnen. Aber auch alle anderen Regelungen der Corona-Schutzverordnung sollen verstärkt kontrolliert werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch die Allgemeinheit. Bei Verstößen gegen die Auflagen können Zwangsgelder von 1 000 Euro festgesetzt werden.

Gemeinsam rufen Landrat, Bürgermeisterin und Bürgermeister auf, alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte weiter zu vermeiden und in der Einhaltung der weiteren Vorsichtsmaßnahmen nicht nachlässig zu werden: Mindestens 1,5 Meter Abstand, regelmäßige Handhygiene, das Tragen einer Alltagsmaske, wo der Abstand nicht einzuhalten ist, und einer medizinischen Maske immer beim Einkauf oder im Bus, regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen.

Gleichzeitig gilt ihr Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln halten. Obwohl diese ihnen zum Teil viel abverlangten, zeigten sie die Solidarität, die unsere Gemeinschaft braucht und auch auszeichnet.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.01.2021
Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91

41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de


+++
Dazu wurden in den sozialen Medien Hinweise mit dem angefügten Bild gepostet:

Kommunen und Rhein-Kreis Neuss sagen Corona-Verstößen den Kampf an: Inzidenz-Wert soll unter 50 sinken. Die diesbezügliche Ankündigung ist überfällig und daher sehr begrüßenswert: > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=116930#p116930 - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in einer internen Videokonferenz mit Fraktionschefs der Union aus Bund und Ländern das Management in der Corona-Krise deutlich kritisiert. „Uns ist das Ding entglitten. Wir müssen noch strenger werden, sonst sind wir in 14 Tagen wieder da, wo wir waren“.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Besserer Schutz für die ambulante Pflege

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2021, 11:28

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Besserer Schutz für die ambulante Pflege

Während die stationären Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung der Teststrategie nun endlich durch die Bundeswehr unterstützt werden sollen und dort mit Priorität geimpft wird, gibt es für die ambulanten Pflegedienste noch kein tragfähiges Schutzkonzept, kritisiert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Laut DBfK ist die Situation für die ambulanten Pflegedienste, von denen rund 980.000 Menschen versorgt werden, problematisch. Die beruflich Pflegenden haben täglich Kontakt zu mehreren Pflegebedürftigen und ihren Familien. Sie tragen daher ein hohes Risiko, sich selbst zu infizieren und dann auch das Virus weiterzutragen.

„Die Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten Versorgung müssen besser geschützt werden“, sagt deshalb DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Mehr Tests sind dafür aber keine praktikable Lösung. Man kann nicht jeden Menschen, der ambulant versorgt wird, vor jedem Besuch testen. Wichtig ist daher, dass die beruflich Pflegenden sich selbst und auch die Pflegebedürftigen mit FFP-2-Masken schützen können. Sie brauchen ausreichend Masken, damit sie bei jeder Tour gewechselt werden können. Außerdem müssen die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste schnell und einfach Impftermine bekommen. Es kann nicht sein, dass sie die Termine selbst über die völlig überlasteten Hotlines vereinbaren müssen.“

Der DBfK kritisiert außerdem, dass es keine einheitlichen Regelungen und Strategien für die ambulanten Pflegedienste gibt. In Bayern beispielsweise müssen die Mitarbeitenden nun dreimal wöchentlich getestet werden – davon im besten Fall einmal mit einem PCR-Test. In Niedersachen ist seit dieser Woche die tägliche Durchführung von Schnelltests vorgeschrieben. „Bei den Testkonzepten wurde leider nicht mit der Pflege, sondern über sie entschieden“, kritisiert Bienstein. „Wenn man relativ willkürlich eine bestimmte Anzahl an Tests anordnet, wird eine Sicherheit suggeriert, die es so nicht gibt. Die häufigen Tests sind für die Mitarbeitenden sehr aufwändig und auch belastend, außerdem kosten sie viel Zeit, die nicht refinanziert wird. Mit Anfahrt und Wartezeiten für einen PCR-Test reden wir hier von rund zwei Stunden pro Person. Bei zehn Mitarbeitenden sind das jede Woche 20 nicht refinanzierte Stunden für den Pflegedienst.“

Quelle: Pressemitteilung vom 18.01.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77
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Astra-Zeneca-Impfstoff nur für unter 65-Jährige

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2021, 07:40

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.01.2021


STÄNDIGE IMPFKOMMISSION:
Astra-Zeneca-Impfstoff nur für unter 65-Jährige


Die Ständige Impfkommission empfiehlt den Astra-Zeneca-Impfstoff nicht für alle Altersklassen. Ihre deutliche Stellungsnahme liegt der F.A.Z. vor.

Auch wenn damit zu rechnen ist, dass die Europäische Arzneimittelbehörde EMA am Freitag den Impfstoff der Firma Astra-Zeneca nur für die Altersgruppe unter 64 zulassen wird, lässt die deutliche Stellungnahme der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (Stiko) zur Bewertung
der Impfstoffe aufhorchen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 69561.html


+++
Siehe auch Ärzte Zeitung vom 29.01.2021:
Neue Corona-Impfempfehlung
STIKO will AZD1222 nur für Erwachsene bis 64 empfehlen

Schon vor EU-Zulassung hat die STIKO zur AstraZeneca-Vakzine entschieden: Nur 18- bis 64-Jährige sollen damit geimpft werden. Und die Priorisierung soll Ärzten mehr Möglichkeiten eröffnen.
... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 0719406950
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Handzettel – COVID-19-Impfung für Menschen mit Demenz

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2021, 16:45

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Handzettel – COVID-19-Impfung für Menschen mit Demenz
Autor/in: Kompetenzgruppe Demenz

Der Handzettel richtet sich an Angehörige und Unterstützer*innen von Menschen mit Demenz und enthält hilfreiche Tipps zum Prozess der Impfung.
Die folgenden Themen werden behandelt:
• Die Terminvergabe
• Der Tag der Impfung & Hinweise zur Vorbereitung


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Downlaod hier > https://alter-pflege-demenz-nrw.de/wp-c ... g_RAPD.pdf

Quelle: https://alter-pflege-demenz-nrw.de/li/m ... it-demenz/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gutenberg COVID-19 Studie veröffentlicht erste Ergebnisse

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2021, 17:12

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Gutenberg COVID-19 Studie veröffentlicht erste Ergebnisse

Die Gutenberg COVID-19 Studie, eine der größten Bevölkerungsstudien in Deutschland im Bereich der Pandemieforschung, kann erste Ergebnisse vorweisen. Eine detaillierte Darstellung der ersten Untersuchungsergebnisse zu den Auswirkungen der SARS-CoV2-Pandemie auf die Bevölkerungsgesundheit ist zukünftig auf einem Dashboard online einsehbar. Wissenschaftsminister Professor Konrad Wolf und die Studienleitung schalteten heute das Dashboard frei und ordneten die dort abgebildeten Daten und Ergebnisse vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemiesituation ein.

Seit Oktober 2020 untersuchen Forscherteams der Universitätsmedizin Mainz, wie sich die Corona-Pandemie und die ergriffenen Maßnahmen auf die Gesundheit von rund 10.000 Probanden einer Bevölkerungsstichprobe auswirken. Ziel ist, sowohl die gesundheitlichen Effekte einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu erfassen, als auch, die vielfältigen Auswirkungen der Pandemie und der Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu untersuchen. Dafür erheben die Experten umfangreiche wissenschaftliche Daten, beispielsweise zum Infektionsgeschehen oder auch zu Erfahrungen, Einstellungen und Verhalten hinsichtlich des Infektionsschutzes.

Für die erste Zwischenauswertung standen den Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Mainz die Daten aus der ersten Untersuchung im Studienzentrum von bislang ca. 5.450 Studienteilnehmer*innen zur Verfügung. Die Teilnehmer*innen im Alter von 44 bis 84 Jahren wurden per Fragebogen und im persönlichen Interview befragt, haben PCR- und Antikörper-Tests erhalten und umfangreich Biomaterial zur Verfügung gestellt. Im Verlauf der Studie erfolgt zusätzlich eine Erfassung von Informationen mittels einer Studien-App, über die die Teilnehmer*innen neben Symptomen und ihrem Gesundheitsstatus auch Testergebnisse und den Verlauf einer Infektion dokumentieren können. Nach vier Monaten erfolgt eine Verlaufsuntersuchung. Ein großer Vorteil der Studie ist, dass die Studienteilnehmer*innen an der bereits seit 2007 laufenden bevölkerungsbasierten Gutenberg Gesundheits-Studie der Universitätsmedizin Mainz teilnehmen und somit umfangreiche Vordaten über viele Jahre, beispielsweise zur medizinischen Vorgeschichte, von vielen klinischen und laborchemischen Untersuchungen oder auch zu Genetik oder psychosozialen Hintergründen der Probanden vorliegen.

In der aktuellen Auswertung finden sich vielfältige Erkenntnisse zur Pandemie: So zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen Ferien, dem Reiseverhalten und der Kontakthäufigkeit. Bezüglich der Einhaltung der AHA-Regeln besteht ein Optimierungspotential in der Bevölkerung. In den letzten vier Monaten hat die Impfbereitschaft deutlich zugenommen auf ein nun hohes Maß von ca. 85 Prozent, die sich wahrscheinlich impfen lassen wollen. Die Pandemie hat einen deutlichen Einfluss auf die Gesundheitsversorgung mit potentiell negativen Spätfolgen für die Bevölkerungsgesundheit. Von besonderer Bedeutung erscheint das Testen auf SARS-CoV-2, denn eine grippale und/oder COVID-19-relevante Symptomatik findet sich sehr häufig in der Bevölkerung und ist aber zumeist nicht mit einer Infektion verbunden. In der Selbsteinschätzung zeigt sich eine körperliche und seelische Belastung der Bevölkerung, allerdings scheint der Lockdown bisher keine starken Effekte auf Ängstlichkeit und Traurigkeit zu haben. Jede 25. Person in der Bevölkerung hat Verschwörungsgedanken hinsichtlich der Pandemie. Etwas über die Hälfte der Erwerbstätigen befindet sich in unterschiedlichem Ausmaß im „Home-Office“. Das Nettoeinkommen ist bei etwa jeder 10. Person gesunken und bei jeder 14. Person gestiegen.

Eine detaillierte Darstellung dieser ersten Untersuchungsergebnisse ist zukünftig auf einem Dashboard online einsehbar. Die Daten der Studie können dort im Zeitverlauf der Pandemie betrachtet werden. Das Dashboard wird im weiteren Studienverlauf kontinuierlich aktualisiert und um weitere Ergebnisse ergänzt.

Weitere und vertiefte wissenschaftliche Analysen werden in den kommenden Monaten folgen, wenn die Stichprobe vollständig untersucht ist. Die Wissenschaftler hoffen auf breite Erkenntnisse zur Pandemie und zur COVID-19-Erkrankung, die ihre Bekämpfung unterstützen sollen.

Die Gutenberg COVID-19 Studie wird gefördert durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die ReALity-Initiative der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und das Nationale Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin.
Weitere Informationen zur Studie: www.gutenberg-covid19.de

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne Bildmaterial zur Verfügung.

Pressekontakt
Barbara Reinke, Unternehmenskommunikation Universitätsmedizin Mainz,
Telefon 06131 17-7428, Fax 06131 17-3496, E-Mail: pr@unimedizin-mainz.de

Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Rund 3.400 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz ausgebildet. Mit rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Universitätsmedizin zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Univ.-Prof. Dr. Philipp Wild
E-Mail: philipp.wild@unimedizin-mainz.de


Weitere Informationen:
http://www.gutenberg-covid19.de


Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2021
Barbara Reinke M.A. Unternehmenskommunikation
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
https://idw-online.de/de/news762206
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegegewerkschaft BochumerBund kritisiert unsachliche Diskussion um Impfpflicht für Pflegende

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2021, 17:23

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Die Pflegegewerkschaft BochumerBund (BB) zeigt sich irritiert über die Debatte um eine Impfpflicht für Pflegekräfte. Bevor hierüber debattiert wird, sieht der BochumerBund die Landesregierungen und die Bundesregierung in der Pflicht, endlich für ausreichend Impfstoff und Schutzausrüstung zu sorgen. Nicht zuletzt muß die Politik zusätzliches Personal akquirieren, das die Pflegekräfte entlastet. - Angefügt die Pressemitteilung vom 29.01.2021.

Pflegegewerkschaft BochumerBund kritisiert unsachliche Diskussion um Impfpflicht für Pflegende

BOCHUM. Die Pflegegewerkschaft BochumerBund (BB) zeigt sich irritiert über die Debatte um eine Impfpflicht für Pflegekräfte. „Bevor hierüber debattiert wird, sehen wir die Landesregierungen und die Bundesregierung in der Pflicht, endlich für ausreichend Impfstoff und Schutzausrüstung zu sorgen“, so BB-Vorstandsmitglied Kerstin Paulus. Nicht zuletzt müsse die Politik zusätzliches Personal akquirieren, das die Pflegekräfte entlastet: „Denn nur auf diese Weise lassen sich genügend Corona-Testungen durchführen, die das Infektionsgeschehen schnell und zuverlässig aufdecken und eine Verbreitung eindämmen können.“

Impfungen gehören zu den besten und wirksamsten präventiven Mitteln der modernen Medizin und sind daher im Kampf gegen die Pandemie unbedingt zu priorisieren. Kerstin Paulus, Pflegefachkraft auf einer Intensivstation in Bayern, geht davon aus, dass sich sehr viele Pflegekräfte schnell impfen lassen würden – wenn denn die Möglichkeit dazu bestünde.

„Impftermine werden immer wieder abgesagt und nach hinten verschoben, da nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht“, kritisiert sie. Die Politik sei dafür verantwortlich, dass Erst- und Zweitimpfung auch für Pflegefachkräfte im vorgegebenen Zeitfenster stattfinden können. „Die Impftermine müssen verlässlich sein. Die häufigen Verschiebungen führen zu einem Vertrauensverlust unter Pflegenden. Insbesondere bei Pflegekräften, bei denen noch Überzeugungsarbeit bzw, weitere Aufklärung notwendig ist.“, meint sie. „Dieses Versagen auf staatlicher Ebene darf nicht unserer Berufsgruppe angelastet werden.“

Zu bedenken sei auch, dass Pflegende einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind, an Covid-19 zu erkranken. Allerdings werden diejenigen Pflegekräfte, die bereits infiziert sind bzw. waren, vorerst nicht geimpft. „Daher müssen auch die Zahlen erkrankter sowie bereits genesener Pflegekräfte erfasst werden, um aussagekräftigere Zahlen als Grundlage für eine ehrliche Diskussion zu erlangen“, unterstreicht Kerstin Paulus.

Sollte weiterhin über eine Impfpflicht für Pflegende debattiert werden, fordert der BochumerBund eine, den wissenschaftlichen Ansprüchen genügende, Erhebung repräsentativer Daten. „Die Zahlen, auf denen der bayrische Ministerpräsident Markus Söder seinen Vorstoß zur Impflicht begründet, sind nicht nach wissenschaftlichen Standards erhoben worden“ bemängelt Kerstin Paulus. Nicht zu vernachlässigen ist der Aspekt, dass bisher noch nicht abschließend geklärt ist, ob geimpfte Personen SARS-CoV-2 übertragen können oder nicht. Die diesbezüglichen Forschungsergebnisse gilt es ebenfalls abzuwarten.

Anders als von Söder suggeriert seien Pflegende keine „Querdenker in Weiß“. Diese Haltung gegenüber Pflegenden ist für das BB-Vorstandsmitglied nicht tolerierbar: „Die Äußerungen des Ministerpräsidenten machen viele von uns Pflegkräften wütend. Denn wir sind täglich einem signifikant hohem Ansteckungsrisiko ausgesetzt, um die professionelle pflegerische Versorgung unserer Gesellschaft sicherzustellen.“

Mit dieser Art der Kommunikation, wie Herr Söder sie in diesem Falle an den Tag legte, werde die Arbeit von Pflegekräften wieder einmal geringgeschätzt: „Die Gefahr wächst, dass in der Folge weitere Pflegende aus ihrem Beruf aussteigen, wenn sie indirekt für den Verlauf der Pandemie verantwortlich gemacht werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2021
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WernerSchell
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Sterbefallzahlen im Dezember 2020: 29 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2021, 17:39

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 044 vom 29.01.2021

Sterbefallzahlen im Dezember 2020: 29 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Im Dezember 2020 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen mindestens 106 607 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, waren das 29 % beziehungsweise 24 038 Menschen mehr als in den Jahren 2016 bis 2019 durchschnittlich im Dezember verstorben waren. Im November 2020 lagen die Sterbefallzahlen nach aktuellem Stand 12 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen für das Jahr 2020 hervor. Mehr als 100 000 Sterbefälle in einem Dezember gab es zuletzt im Jahr 1969. Damals waren die Sterbefallzahlen im Zuge der Hong-Kong-Grippe erhöht und es wurden 109 134 Sterbefälle gezählt. Beim Robert Koch-Institut wurden für Dezember 2020 insgesamt 20 043 Todesfälle von Personen gemeldet, die zuvor laborbestätigt an
COVID-19 erkrankt waren.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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