Dreiländer-Treffen zum Internationalen Tag des Selbstbestimmungsrechts
Zum 3. Internationalen Tag des Selbstbestimmungsrechts findet am 2. November 2010 ein Dreiländertreffen von Sterbehilfe-, Bürger- und Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich statt. Im gemeinsamen Kampf um mehr Selbstbestimmung am Lebensende und für gesetzliche Regelungen im Bereich der Sterbehilfe finden sich führende Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. (Deutschland), Exit (Schweiz), EX International (Schweiz), und ADMD (Frankreich) auf der Dreiländerbrücke zwischen Huningue (Frankreich) und Weil am Rhein (Deutschland) ein. >>> weiter
Quelle: DGHS, Mitteilung v. 19.10.10 >>> http://www.dghs.de/presse/pressemitteil ... echts.html <<< (html)
Die Präsidentin der DGHS, Elke Baezner, betont in der o.a. Mitteilung, dass der menschenunwürdige Freitodtourismus oder illegale und kommerzielle Machenschaften von dubiosen Sterbehilfeorganisationen zu unterbinden sind.
„Wir wollen in Deutschland weder eine Kommerzialisierung noch eine pauschale Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, sondern wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass in absoluten Ausnahmefällen und nach genauester medizin-ethischer und gutachterlicher Prüfung auch ein ärztlich assistierter Freitod in Deutschland möglich und gesetzlich geregelt wird“, so Elke Baezner.
Dem kann ich nur beipflichten und in der Tat ist der Gesetzgeber gefordert, hier für eine liberalere Regelung Sorge zu tragen; entscheidend dabei ist, dass die Suizidbeihilfe in den Händen der Ärztinnen und Ärzte liegen sollte, wobei freilich ihnen die Freiheit zur Gewissensentscheidung für eine Mitwirkung an einer ärztlichen Suizidassistenz zu belassen ist.
Sofern die DGHS meint, es sind die „illegalen und kommerziellen Machenschaften von dubiosen Sterbehilfeorganisationen zu unterbinden“, erscheint dies ohne Frage ein wünschenswertes Ziel, wobei es sich hierbei entgegen der vom SterbehilfeDeutschland e.V. vertretenen Meinung nicht um eine „Verbal-Entgleisung“ handelt, die im Zweifel „menschlich nachvollziehbar sei“ - aus welchen Gründen auch immer.
Alle (!) Diskutanten in dem Wertediskurs bleiben aufgerufen, sich eines angemessenen Argumentationsstils zu befleißigen. Dies gilt selbstverständlich auch für Vereine, die ihre Mitglieder in ihrem Wunsch nach einem selbst bestimmten Lebensende unterstützen wollen.
Lutz Barth
Internationaler Tag der Selbstbestimmung am 02.11.2010
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