05.09.2012, 22.15 - 23.00 Uhr; Wdh, Do, 06.09.12, 00.00 Uhr
Religiöse Beschneidung - Erlauben oder verbieten?
Pinar Atalay diskutiert in der PHOENIX RUNDE mit:
- Ali Kizilkaya (Vorsitzender Islamrat)
- Prof. Reinhard Merkel (Strafrechtler Universität Hamburg)
- Wolf-Michael Catenhusen (Stellv. Vorsitzender Deutscher Ethikrat)
- Stephan J. Kramer (Generalsekretär Zentralrat der Juden in Deutschland)
- Wolfram Hartmann (Präsident Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte)
Die Debatte über religiöse Beschneidung wird vehement geführt. Was ist wichtiger die Unversehrtheit des Kindes oder die religiöse Tradition? An dieser Frage scheiden sich die Geister in Deutschland.
Das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit der Beschneidung hat im In- und Ausland zu teils heftigen Reaktionen geführt. Während Juden und Muslime ihre Traditionen in Gefahr sehen, betonen Gegner mögliche psychologische Folgen für die Kinder.
Die Politik ringt um eine gesetzliche Regelung, die beide Aspekte berücksichtigt. Der deutsche Ethikrat schlägt dazu klare Bedingungen für Beschneidungen vor. Eine fachgerechte medizinische Ausführung, eine qualifizierte Schmerzbehandlung und ein Vetorecht des Kindes sollen die Risiken minimieren.
Wie könnte ein gesellschaftsfähiger Kompromiss aussehen? Wie kann zwischen dem Kindeswohl und dem Recht auf Religionsausübung abgewogen werden?
Quelle: Mitteilung bei PHOENIX
http://www.phoenix.de/content/phoenix/d ... 2012-09-05
Religiöse Beschneidung .... TV-Tipp für den 05.09.2012
Moderator: WernerSchell
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Rituelle Beschneidung im Kleinkinderalter unvertretbar
Statement unter
viewtopic.php?t=17501
Rituelle Beschneidung im Kleinkinderalter unvertretbar
Die Diskussion bei PHOENIX am 05.09.2012 hat eindrucksvoll aufgezeigt, dass es eine eindeutige rechtliche und medizinische Grenzen gibt, die eine Beschneidung aus rituellen Gründen bei kleinen Kindern nicht zulassen. Selbst die Vertreter der Religionsgemeinschaften argumentierten moderat und signalisierten Bereitschaft für verfahrensrechtliche Sorgfaltsregeln.
Ich habe anhand der Diskussion den Eindruck gewonnen, dass es keine straffreie Zulassung der rituellen Beschneidung im frühen Kindesalter geben kann. Medizinisch gibt es dazu in aller Regel keine Veranlassung, sie ist sogar nachweislich schädlich. Daher ist der staatliche Schutz zwingend. Wenn es dennoch andere Wünsche und Vorstellungen gibt, bewegen sie sich im Wunschdenken und vor allem außerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung.
Rauel Kombüschen
viewtopic.php?t=17501
Rituelle Beschneidung im Kleinkinderalter unvertretbar
Die Diskussion bei PHOENIX am 05.09.2012 hat eindrucksvoll aufgezeigt, dass es eine eindeutige rechtliche und medizinische Grenzen gibt, die eine Beschneidung aus rituellen Gründen bei kleinen Kindern nicht zulassen. Selbst die Vertreter der Religionsgemeinschaften argumentierten moderat und signalisierten Bereitschaft für verfahrensrechtliche Sorgfaltsregeln.
Ich habe anhand der Diskussion den Eindruck gewonnen, dass es keine straffreie Zulassung der rituellen Beschneidung im frühen Kindesalter geben kann. Medizinisch gibt es dazu in aller Regel keine Veranlassung, sie ist sogar nachweislich schädlich. Daher ist der staatliche Schutz zwingend. Wenn es dennoch andere Wünsche und Vorstellungen gibt, bewegen sie sich im Wunschdenken und vor allem außerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung.
Rauel Kombüschen
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Rituelle Beschneidung im Kleinkinderalter unvertretbar
Das sehe ich genau so und hoffe, dass sich unsere rechtsstaatliche Ordnung mit ihrem Wertesystem durchsetzt.Rauel Kombüchen hat geschrieben: .... Die Diskussion bei PHOENIX am 05.09.2012 hat eindrucksvoll aufgezeigt, dass es eine eindeutige rechtliche und medizinische Grenzen gibt, die eine Beschneidung aus rituellen Gründen bei kleinen Kindern nicht zulassen. ... Ich habe anhand der Diskussion den Eindruck gewonnen, dass es keine straffreie Zulassung der rituellen Beschneidung im frühen Kindesalter geben kann. Medizinisch gibt es dazu in aller Regel keine Veranlassung, sie ist sogar nachweislich schädlich. Daher ist der staatliche Schutz zwingend. Wenn es dennoch andere Wünsche und Vorstellungen gibt, bewegen sie sich im Wunschdenken und vor allem außerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung. ....
Ich daher auch soeben unter viewtopic.php?p=68560#68560 folgenden Text eingestellt:
Natürlich kann man eine solche Frage stellen. Aber darum geht es doch bei der jetzigen Diskussion überhaupt nicht. Es geht um nichts Anderes, als um die verfassungsrechtlich garantierte körperliche Unversehrtheit kleiner Kinder, die selbstverständlich auch einen Anspruch auf staatlichen Schutz haben. Dass im Zusammenhang mit einer entsprechenden Diskussion auch andere Rechtsgüter, Religionsfreiheit, Erziehungsrecht, eine Rolle spielen, muss natürlich gesehen werden. Aber die körperliche Unversehrtheit ist ein Kern der Menschenwürde und muss bei einer Abwägung mit anderen Rechten klar überwiegen. Hier mit politischen Rücksichtnahmen oder Minderheitenschutz zu argumentieren, geht an der Sache völlig vorbei. Über Körpereingriffe bei Kindern wird auch in anderen Zusammenhängen diskutiert, z.B. wer entscheidet im fortgeschrittenen Kindesalter bei Behandlungen im Zusammenhang mit bösartigen Erkrankungen (siehe dazu z.B. unter http://www.wernerschell.de/web/99/recht ... lichen.php ), wie geht man bei Bluttransfusionen im Falle der Zugehörigkeit von Kindern zu den Zeugen Jehovas vor (Beiträge im Forum mit "Suchen" und Eingabe von "Bluttransfusion" auffindbar) ....
Daher nochmals: Es geht m.E. allein um das Recht von kleinen Kindern, in ihrer körperlichen Unversehrtheit geschützt zu werden, und dies im Zusammenhang mit rituellen Beschneidungen. Dieses Thema hätte schon längst geklärt gehört, und zwar im Sinne unserer guten verfassungsrechtlichen Ordnung. Wer hier lebt, muss sich dem unterwerfen. Basta!
R.H.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!