Berufsbetreuer verdrängen Familienangehörige - TV 03.06.2015

Wichtige Hinweise zu Veranstaltungen - z.B. >>> "Pro Pflege -Selbsthilfenetzwerk" - Radio- und TV-Sendungen.

Moderator: WernerSchell

Antworten
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25256
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Berufsbetreuer verdrängen Familienangehörige - TV 03.06.2015

Beitrag von WernerSchell » 03.06.2015, 06:28

02.06.2016, 21.45 - 22.15 Uhr, Das Erste, Report Mainz
weitere Sendetermine:
03.06.2015 | 5.00 Uhr | Das Erste
03.06.2015, 20.15 - 20.45, tagesschau24


Berufsbetreuer verdrängen Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer
Landesrechnungshof Schleswig-Holstein fordert regelmäßige Überprüfung von Berufsbetreuungen


Bild
Bild: Report Mainz -
Gerichte wollen mehr Berufsbetreuer in der Pflege als Angehörige oder Ehrenamtliche.


In Deutschland steigt der Anteil der Berufsbetreuungen deutlich an, während Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer immer mehr an Bedeutung verlieren. Das berichtet das ARD Politikmagazin REPORT MAINZ.
So wurden nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2006 lediglich 31,6 Prozent Berufsbetreuer bestellt. Diese Zahl stieg 2013 schon auf über 40 Prozent an. Der Anteil der ehrenamtlichen Betreuer, zu denen auch Familienangehörige zählen, sank von 67,7 Prozent (2006) auf rund 59 Prozent (2013). Diese Entwicklung kritisiert jetzt der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein, denn Berufsbetreuungen verursachen deutlich höhere Kosten als Betreuungen durch Ehrenamtler.
Die Behörde hat jetzt einen Vorschlag ausgearbeitet, wie in Zukunft wieder mehr Ehrenamtler zum Zuge kommen könnten. Gegenüber REPORT MAINZ sagte die Präsidentin des Landesrechungshofes Schleswig Holstein, Gaby Schäfer: "Wir fordern, dass hauptamtliche Betreuungen regelmäßig und in einem standardisierten Verfahren überprüft werden auf ihre Notwendigkeit. Und gegebenenfalls dann das mildere Mittel einer ehrenamtlichen Betreuung gewählt wird".
Der erfahrene Betreuungsrichter Axel Bauer vom Amtsgericht Frankfurt/Main unterstützt diesen Vorschlag. Derzeit müssen die Amtsgerichte spätestens nach sieben Jahren Betreuungen überprüfen. "Die sieben Jahre Überprüfung der Berufsbetreuung sind zu lang. Ich schlage vor, zwei Jahre verbindlich in das Gesetz einzuführen", so Bauer im Interview mit dem ARD-Politikmagazin.
Das Bundesministerium der Justiz dagegen hält die geltenden Gesetze für ausreichend und sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

Quelle und weitere Informationen:
http://www.swr.de/report/berufsbetreuer ... index.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten