06.06.2011, 21.45 - 22.15 Uhr, Das Erste, Report Mainz
Thema u.a.:
Sterben in der Grauzone: Wie deutsche Ärzte Patienten reihenweise beim Suizid helfen
Weitere Informationen:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/sgpaia/index.html
Siehe auch die Forumsbeiträge zum Thema:
Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten
viewtopic.php?t=15520
Sterben in der Grauzone - TV-Tipp für den 06.06.2011
Moderator: WernerSchell
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Sterben in der Grauzone - TV-Tipp für den 06.06.2011
Zuletzt geändert von WernerSchell am 07.06.2011, 07:44, insgesamt 1-mal geändert.
Arzt gibt Suizidhilfe in bis zu 200 Fällen zu
Arzt gibt Suizidhilfe in bis zu 200 Fällen zu
Uwe Christian Arnold vermittelt tödliche Medikamente in Deutschland
Verein von Roger Kusch leistete seit 2010 in 32 Fällen Suizidhilfe
Mainz (ots) - Der Urologe Uwe Christian Arnold hat in bis zu 200 Fällen Patienten beim Suizid geholfen - fast ausschließlich in Deutschland. In einem Interview mit dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" antwortet Arnold auf die Frage, wie vielen Menschen er bislang geholfen habe: "Mit denen ich Kontakt hatte, vielleicht 150 bis 200." Seit 15 Jahren sei er in Deutschland als Sterbehelfer unterwegs. Er sorge dafür, dass schwerkranke Patienten in den Besitz von Medikamenten kommen, mit denen sie Suizid begehen können. Auf die Frage, ob er dabei sei, wenn die Menschen sterben, sagt Arnold: "Das möchte ich nicht beantworten. Das ist, glaube ich, zu gefährlich. Aber Sie sehen schon an der Art und Weise wie ich ausweiche, dass ich das in Einzelfällen schon mache." Uwe Christian Arnold ist in der Sterbehilfe-Szene kein Unbekannter. Er war nach der Gründung der deutschen Sektion des umstrittenen Schweizer Sterbehilfevereins "Dignitas" im Jahr 2005 mehrere Jahre lang 2. Vorsitzender von Dignitas-Deutschland.
In einem weiteren Interview von "Report Mainz" hat Roger Kusch, ehemaliger Hamburger Justizsenator, bestätigt, dass sein Sterbehilfeverein 32 Menschen beim Suizid von Anfang 2010 bis Ende Mai 2011 unterstützt habe. Roger Kusch sagt, er arbeite mit Ärzten zusammen, denen der Verein "völlige Anonymität" zusichere: "Wir sind in keinem einzigen Fall gezwungen gewesen, aus organisatorischer Überforderung einen Wunsch abzulehnen."
In der ARD-Sendung "Report Mainz" berichtet auch eine weitere Ärztin über heimliche Suizidhilfe, die sie schon in zehn Fällen geleistet habe. Sie besorge mit Eigenrezepten Medikamente und sei beim Suizid der Schwerkranken dabei: "Nach der Einnahme der Medikamente, wenn der Tiefschlaf beginnt, verlasse ich den Raum und halte mich in einem Nebenraum auf und überzeuge mich in gewissen Abständen, ob der Tiefschlaf anhält, solange bis der Tod eingetreten ist", sagt sie im Interview mit "Report Mainz".
Der vergangene Woche gewählte Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, sagt auf die Frage von "Report Mainz", ob er wisse, dass in Deutschland Sterbehelfer unterwegs seien: "Mir ist nicht bekannt, dass Ärzte als Sterbehelfer unterwegs sind und ich kenne keine Fälle."
Der Ärztetag in Kiel hatte vergangene Woche das Berufsrecht verschärft und ein explizites Verbot des ärztlich assistierten Suizides beschlossen. Der Münchener Medizinrechtler Wolfgang Putz kritisiert in "Report Mainz" den Beschluss des Ärztetages: "Das Problem ist, dass sehr viele Patienten nicht nur zu dubiosen Organisationen, sondern auch in die Heimlichkeit getrieben werden und damit die Kontrolle verschenkt wird, ob man diesen Menschen nicht noch hätte helfen können und das ist die Traurigkeit dieses Beschlusses."
Auch der Berliner Palliativmediziner und Buchautor, Dr. Michael de Ridder, kritisiert das standesrechtliche Verbot des ärztlichen Suizides: "Die Ärzteschaft hat diesen Patienten, denen mit palliativmedizinischen Mitteln nicht mehr geholfen werden kann, die Arme zu öffnen. Sie darf sie nicht alleine lassen. Und das genau tut sie mit diesem Beschluss."
Zitate gegen Quellenangabe frei.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.
Quelle: Pressemitteilung SWR - Das Erste
vom 06.06.2011
Uwe Christian Arnold vermittelt tödliche Medikamente in Deutschland
Verein von Roger Kusch leistete seit 2010 in 32 Fällen Suizidhilfe
Mainz (ots) - Der Urologe Uwe Christian Arnold hat in bis zu 200 Fällen Patienten beim Suizid geholfen - fast ausschließlich in Deutschland. In einem Interview mit dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" antwortet Arnold auf die Frage, wie vielen Menschen er bislang geholfen habe: "Mit denen ich Kontakt hatte, vielleicht 150 bis 200." Seit 15 Jahren sei er in Deutschland als Sterbehelfer unterwegs. Er sorge dafür, dass schwerkranke Patienten in den Besitz von Medikamenten kommen, mit denen sie Suizid begehen können. Auf die Frage, ob er dabei sei, wenn die Menschen sterben, sagt Arnold: "Das möchte ich nicht beantworten. Das ist, glaube ich, zu gefährlich. Aber Sie sehen schon an der Art und Weise wie ich ausweiche, dass ich das in Einzelfällen schon mache." Uwe Christian Arnold ist in der Sterbehilfe-Szene kein Unbekannter. Er war nach der Gründung der deutschen Sektion des umstrittenen Schweizer Sterbehilfevereins "Dignitas" im Jahr 2005 mehrere Jahre lang 2. Vorsitzender von Dignitas-Deutschland.
In einem weiteren Interview von "Report Mainz" hat Roger Kusch, ehemaliger Hamburger Justizsenator, bestätigt, dass sein Sterbehilfeverein 32 Menschen beim Suizid von Anfang 2010 bis Ende Mai 2011 unterstützt habe. Roger Kusch sagt, er arbeite mit Ärzten zusammen, denen der Verein "völlige Anonymität" zusichere: "Wir sind in keinem einzigen Fall gezwungen gewesen, aus organisatorischer Überforderung einen Wunsch abzulehnen."
In der ARD-Sendung "Report Mainz" berichtet auch eine weitere Ärztin über heimliche Suizidhilfe, die sie schon in zehn Fällen geleistet habe. Sie besorge mit Eigenrezepten Medikamente und sei beim Suizid der Schwerkranken dabei: "Nach der Einnahme der Medikamente, wenn der Tiefschlaf beginnt, verlasse ich den Raum und halte mich in einem Nebenraum auf und überzeuge mich in gewissen Abständen, ob der Tiefschlaf anhält, solange bis der Tod eingetreten ist", sagt sie im Interview mit "Report Mainz".
Der vergangene Woche gewählte Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, sagt auf die Frage von "Report Mainz", ob er wisse, dass in Deutschland Sterbehelfer unterwegs seien: "Mir ist nicht bekannt, dass Ärzte als Sterbehelfer unterwegs sind und ich kenne keine Fälle."
Der Ärztetag in Kiel hatte vergangene Woche das Berufsrecht verschärft und ein explizites Verbot des ärztlich assistierten Suizides beschlossen. Der Münchener Medizinrechtler Wolfgang Putz kritisiert in "Report Mainz" den Beschluss des Ärztetages: "Das Problem ist, dass sehr viele Patienten nicht nur zu dubiosen Organisationen, sondern auch in die Heimlichkeit getrieben werden und damit die Kontrolle verschenkt wird, ob man diesen Menschen nicht noch hätte helfen können und das ist die Traurigkeit dieses Beschlusses."
Auch der Berliner Palliativmediziner und Buchautor, Dr. Michael de Ridder, kritisiert das standesrechtliche Verbot des ärztlichen Suizides: "Die Ärzteschaft hat diesen Patienten, denen mit palliativmedizinischen Mitteln nicht mehr geholfen werden kann, die Arme zu öffnen. Sie darf sie nicht alleine lassen. Und das genau tut sie mit diesem Beschluss."
Zitate gegen Quellenangabe frei.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.
Quelle: Pressemitteilung SWR - Das Erste
vom 06.06.2011
Grauzone bleibt erhalten
- Fernsehtipp heute: Grauzone bleibt erhalten (wie Ärztekammer es will)
- Darf Ärztekammer ihren Mitgliedern Suizidhilfe verbieten, wenn das Strafrecht dies doch erlaubt? (Prof. Taupitz sagt klar: „Ja“)
- Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (ärztliche Begleitung bleibt unbeanstandet)
TV-Tipp für heute, 6. Juni 2011, 21.45 - 22.15 Uhr, Das Erste, Report MainzThema u.a.: Grauzone, wie die Bundesärztekammer sie erhalten will:
Wie deutsche Ärzte ihren Patienten beim Suizid helfen.
Siehe: http://www.swr.de/report/-/id=233454/sgpaia/index.html
Auch der Verein Sterbehilfe Deutschland e. V. gab in einer Presseerklärung http://www.sterbehilfedeutschland.de/sb ... ung_HP.pdf vom 1. Juni 2011 bekannt:
Die Arbeit unseres Vereins (in Deutschland) geht weiter
„Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2011 hat unser Verein 32 Mitgliedern einen ärztlich assistierten Suizid ermöglicht. Der Wunsch unserer Mitglieder, angst- und schmerzfrei im eigenen Bett sterben zu können, lässt sich nur mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, also nur mit ärztlicher Hilfe erfüllen.
Der Deutsche Ärztetag hat heute eine Ergänzung von § 16 der Muster-Berufsordnung beschlossen: „Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Ein solches Totalverbot … ist doppelt verfassungswidrig:
Einerseits verletzt es die Berufsfreiheit der Ärzte (Art. 12 Grundgesetz), andererseits das Selbstbestimmungsrecht der Patienten (Art. 1 und 2 Grundgesetz).
Die Ärzte, die mit unserem Verein zusammenarbeiten, werden sich von dem verfassungswidrigen Beschluss des Ärztetages nicht einschüchtern lassen und auch künftig – unter Wahrung ihrer Anonymität – den suizidwilligen Mitgliedern die erforderlichen Medikamente zur Verfügung stellen.“
Gegenposition bezüglich einer „Verfassungswidrigkeit“ von Prof. Dr. Jochen Taupitz
Der renommierte Medizinrechtler – ein Befürworter der ärztlichen Suizidhilfe - im Interview mit dem Tagesspiegel auf die Frage:
„Darf die Ärztekammer Medizinern verbieten, was ihnen das Gesetz erlaubt?"
" ... Jochen Taupitz beantwortet die Frage mit einem klaren Ja. Der renommierte Mannheimer Medizinrechtler – seit zehn Jahren Mitglied im Deutschen Ethikrat – hält den Beschluss inhaltlich zwar für einen „großen Fehlgriff“. Formal aber gebe es nichts zu beanstanden. Die Kammer kann ihren Mitgliedern bestimmtes Verhalten untersagen. …
Ärzten, die Suizidbeihilfe leisten, droht folglich das übliche Strafregister. Von der Abmahnung über die offizielle Rüge bis hin zum berufsgerichtlichen Verfahren. Dort kann dem Mediziner im äußersten Fall „Berufsunwürdigkeit“ attestiert und eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro auferlegt werden. Über die Zulassung dagegen haben andere zu befinden: die Approbationsbehörden der Länder. Der Entzug drohe aber nur bei „sehr schweren Verstößen“, sagt Taupitz. Vorstellbar wäre dies aus seiner Sicht für Fälle, in denen der Suizid-Assistent für sein Tun öffentlich wirbt oder es als Dienstleistung für andere offeriert.
Gleichwohl nennt der Experte die Kammerentscheidung eine „Katastrophe“. Damit werde Ärzten „der Zugang zu Suizidwilligen verschüttet“ und ihnen jede Möglichkeit genommen, den Patienten andere Wege zu zeigen. … Die Deutsche Hospizstiftung dagegen nennt das Verbot „eine richtige und gute Entscheidung“. Ebenso sehen es viele Palliativmediziner … “
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/verb ... 51124.html
Wie weiter mit Sterben in Deutschland - Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)
Unkonventionelle Aspekte verspricht der Fachkongress „Palliative Care“ eines Fachbuchverlags vom 7. – 8. 2011 in Berlin (und desgleichen am 21. – 22. 6. in Münster)
Nach dem Beitrag von Prof. Reimer Gronemeyer „Sterben in Deutschland“ und von Elke Urban „Transkulturelle Pflege“ hält das Schlussreferat am Mittwochnachmittag (15.50 – 16.50 Uhr) der Allgemeinmediziner Hartmut Klähn zum Thema: „Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“. Damit ist ausdrücklich keine „Form der aktiven Sterbehilfe“ gemeint und die ärztliche und hospizliche Begleitung dazu ist folglich auch keine Suizidhilfe.
(Programme für Berlin und Münster siehe: http://www.faburi.de )
Auszug aus dem Referatstext Klähn:
" ... Ich möchte nun zu Ihrer eigenen Meinungsbildung als durchführbare und natürliche Option den „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“, näher vorstellen. Meine positive Formulierung lautet: Einleitung eines natürlichen Sterbevorganges bei frei wählbarer Bestimmung des Zeitpunktes. Ich habe dafür drei Gründen hier vorzutragen: einmal hoffe ich einen Beitrag leisten zu können vorhandene Ängste vor einem Sterben unter unwürdigen Bedingungen abzubauen, zum zweiten wünsche ich mir eine größere Verbreitung und Akzeptanz in der Gesellschaft und drittens die Förderung innerer Bereitschaft bei Ärzten und Pflegenden, diesen Weg als ihre Aufgabe zu erkennen und sich dafür zu qualifizieren. …
Der Sterbevorgang alter Menschen ist unabhängig von bestehenden Krankheitsbildern sehr häufig vorgezeichnet durch die Unfähigkeit oder Ablehnung sich Nahrung und Flüssigkeit zu zuführen. Dabei spielen eine eingeschränkte Kreislauffunktion im Magen-Darm-Bereich durch eine Blutstauung sowie Lungenstauung oder die bei Tumoren Ausschüttung Appetit hemmender Botenstoffe so genannte Anorexine eine Rolle. Veränderungen im körperlichen und geistigen Zustand verändern sich langsam, die biografische Persönlichkeit bleibt erhalten, der Sterbewillige bleibt im Gedächtnis seiner Angehörigen mit seinen Eigenarten und charakterlichen Merkmalen wenig verändert. Der zunehmende Verfall bewirkt, dass der endgültige Abschied akzeptiert werden kann. Einziger Unterschied zu diesem Ableben ist beim FVNF der selbstgewählte Zeitpunkt. Das Ziel ist ein „guter Tod“ – „ein sanfter Tod“, das bedeutet möglichst schmerzfrei, von Nahestehenden begleitet, wann immer möglich in den eigenen vier Wänden sterben zu können. Gute einfühlsame Pflege und ärztliche Begleitung im Sinne der palliativen Betreuung können Wille und Würde des Sterbenden respektieren. ...“ (Autor: Hartmut Klähn)
Dieses Thema steht ebenfalls beim Palliativkongress am 22.06. in Münster auf dem Programm.
Interessenten an einer „In-House“ Schulung zu „FVNF“ können sich an den Humanistischen Verband Deutschlands wenden, über die eMail: mail@patientenverfuegung.de (Der Referent ist ehrenamtlich tätig.)
Quelle: Pressemitteilung vom 06.06.2011
http://www.patientenverfuegung.de
- Darf Ärztekammer ihren Mitgliedern Suizidhilfe verbieten, wenn das Strafrecht dies doch erlaubt? (Prof. Taupitz sagt klar: „Ja“)
- Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (ärztliche Begleitung bleibt unbeanstandet)
TV-Tipp für heute, 6. Juni 2011, 21.45 - 22.15 Uhr, Das Erste, Report MainzThema u.a.: Grauzone, wie die Bundesärztekammer sie erhalten will:
Wie deutsche Ärzte ihren Patienten beim Suizid helfen.
Siehe: http://www.swr.de/report/-/id=233454/sgpaia/index.html
Auch der Verein Sterbehilfe Deutschland e. V. gab in einer Presseerklärung http://www.sterbehilfedeutschland.de/sb ... ung_HP.pdf vom 1. Juni 2011 bekannt:
Die Arbeit unseres Vereins (in Deutschland) geht weiter
„Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2011 hat unser Verein 32 Mitgliedern einen ärztlich assistierten Suizid ermöglicht. Der Wunsch unserer Mitglieder, angst- und schmerzfrei im eigenen Bett sterben zu können, lässt sich nur mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, also nur mit ärztlicher Hilfe erfüllen.
Der Deutsche Ärztetag hat heute eine Ergänzung von § 16 der Muster-Berufsordnung beschlossen: „Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Ein solches Totalverbot … ist doppelt verfassungswidrig:
Einerseits verletzt es die Berufsfreiheit der Ärzte (Art. 12 Grundgesetz), andererseits das Selbstbestimmungsrecht der Patienten (Art. 1 und 2 Grundgesetz).
Die Ärzte, die mit unserem Verein zusammenarbeiten, werden sich von dem verfassungswidrigen Beschluss des Ärztetages nicht einschüchtern lassen und auch künftig – unter Wahrung ihrer Anonymität – den suizidwilligen Mitgliedern die erforderlichen Medikamente zur Verfügung stellen.“
Gegenposition bezüglich einer „Verfassungswidrigkeit“ von Prof. Dr. Jochen Taupitz
Der renommierte Medizinrechtler – ein Befürworter der ärztlichen Suizidhilfe - im Interview mit dem Tagesspiegel auf die Frage:
„Darf die Ärztekammer Medizinern verbieten, was ihnen das Gesetz erlaubt?"
" ... Jochen Taupitz beantwortet die Frage mit einem klaren Ja. Der renommierte Mannheimer Medizinrechtler – seit zehn Jahren Mitglied im Deutschen Ethikrat – hält den Beschluss inhaltlich zwar für einen „großen Fehlgriff“. Formal aber gebe es nichts zu beanstanden. Die Kammer kann ihren Mitgliedern bestimmtes Verhalten untersagen. …
Ärzten, die Suizidbeihilfe leisten, droht folglich das übliche Strafregister. Von der Abmahnung über die offizielle Rüge bis hin zum berufsgerichtlichen Verfahren. Dort kann dem Mediziner im äußersten Fall „Berufsunwürdigkeit“ attestiert und eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro auferlegt werden. Über die Zulassung dagegen haben andere zu befinden: die Approbationsbehörden der Länder. Der Entzug drohe aber nur bei „sehr schweren Verstößen“, sagt Taupitz. Vorstellbar wäre dies aus seiner Sicht für Fälle, in denen der Suizid-Assistent für sein Tun öffentlich wirbt oder es als Dienstleistung für andere offeriert.
Gleichwohl nennt der Experte die Kammerentscheidung eine „Katastrophe“. Damit werde Ärzten „der Zugang zu Suizidwilligen verschüttet“ und ihnen jede Möglichkeit genommen, den Patienten andere Wege zu zeigen. … Die Deutsche Hospizstiftung dagegen nennt das Verbot „eine richtige und gute Entscheidung“. Ebenso sehen es viele Palliativmediziner … “
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/verb ... 51124.html
Wie weiter mit Sterben in Deutschland - Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)
Unkonventionelle Aspekte verspricht der Fachkongress „Palliative Care“ eines Fachbuchverlags vom 7. – 8. 2011 in Berlin (und desgleichen am 21. – 22. 6. in Münster)
Nach dem Beitrag von Prof. Reimer Gronemeyer „Sterben in Deutschland“ und von Elke Urban „Transkulturelle Pflege“ hält das Schlussreferat am Mittwochnachmittag (15.50 – 16.50 Uhr) der Allgemeinmediziner Hartmut Klähn zum Thema: „Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“. Damit ist ausdrücklich keine „Form der aktiven Sterbehilfe“ gemeint und die ärztliche und hospizliche Begleitung dazu ist folglich auch keine Suizidhilfe.
(Programme für Berlin und Münster siehe: http://www.faburi.de )
Auszug aus dem Referatstext Klähn:
" ... Ich möchte nun zu Ihrer eigenen Meinungsbildung als durchführbare und natürliche Option den „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“, näher vorstellen. Meine positive Formulierung lautet: Einleitung eines natürlichen Sterbevorganges bei frei wählbarer Bestimmung des Zeitpunktes. Ich habe dafür drei Gründen hier vorzutragen: einmal hoffe ich einen Beitrag leisten zu können vorhandene Ängste vor einem Sterben unter unwürdigen Bedingungen abzubauen, zum zweiten wünsche ich mir eine größere Verbreitung und Akzeptanz in der Gesellschaft und drittens die Förderung innerer Bereitschaft bei Ärzten und Pflegenden, diesen Weg als ihre Aufgabe zu erkennen und sich dafür zu qualifizieren. …
Der Sterbevorgang alter Menschen ist unabhängig von bestehenden Krankheitsbildern sehr häufig vorgezeichnet durch die Unfähigkeit oder Ablehnung sich Nahrung und Flüssigkeit zu zuführen. Dabei spielen eine eingeschränkte Kreislauffunktion im Magen-Darm-Bereich durch eine Blutstauung sowie Lungenstauung oder die bei Tumoren Ausschüttung Appetit hemmender Botenstoffe so genannte Anorexine eine Rolle. Veränderungen im körperlichen und geistigen Zustand verändern sich langsam, die biografische Persönlichkeit bleibt erhalten, der Sterbewillige bleibt im Gedächtnis seiner Angehörigen mit seinen Eigenarten und charakterlichen Merkmalen wenig verändert. Der zunehmende Verfall bewirkt, dass der endgültige Abschied akzeptiert werden kann. Einziger Unterschied zu diesem Ableben ist beim FVNF der selbstgewählte Zeitpunkt. Das Ziel ist ein „guter Tod“ – „ein sanfter Tod“, das bedeutet möglichst schmerzfrei, von Nahestehenden begleitet, wann immer möglich in den eigenen vier Wänden sterben zu können. Gute einfühlsame Pflege und ärztliche Begleitung im Sinne der palliativen Betreuung können Wille und Würde des Sterbenden respektieren. ...“ (Autor: Hartmut Klähn)
Dieses Thema steht ebenfalls beim Palliativkongress am 22.06. in Münster auf dem Programm.
Interessenten an einer „In-House“ Schulung zu „FVNF“ können sich an den Humanistischen Verband Deutschlands wenden, über die eMail: mail@patientenverfuegung.de (Der Referent ist ehrenamtlich tätig.)
Quelle: Pressemitteilung vom 06.06.2011
http://www.patientenverfuegung.de
-
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- Beiträge: 25256
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Sterben in der Grauzone
Report Mainz informiert wie folgt aktuell zum Thema:
Sterben in der Grauzone
Zwei Ärzte berichten vor der Kamera, was es in Deutschland eigentlich nicht geben darf: Sie leisten heimlich Sterbehilfe. Der eine fast 200- und die andere zehn Mal. [mehr]
http://newsletter.swr.de/goto.php?l=1tl ... mk.1snmsfg
Sterben in der Grauzone
Zwei Ärzte berichten vor der Kamera, was es in Deutschland eigentlich nicht geben darf: Sie leisten heimlich Sterbehilfe. Der eine fast 200- und die andere zehn Mal. [mehr]
http://newsletter.swr.de/goto.php?l=1tl ... mk.1snmsfg