Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 22.05.2012

Wichtige Hinweise zu Veranstaltungen - z.B. >>> "Pro Pflege -Selbsthilfenetzwerk" - Radio- und TV-Sendungen.

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25256
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 22.05.2012

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2012, 05:45

Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 22.05.2012, 18.00 – 19.30 Uhr
Anmeldung erbeten! Der Eintritt ist frei!

Patientenautonomie am Lebensende - Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Details zu Kurs Y504060
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127

Titel: Patientenautonomie am Lebensende
Referent: Dozent Werner Schell – http://www.wernerschell.de

Bild
Werner Schell

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Allerdings mangelt es weiterhin an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. Es mangelt an einem Patientenrechtegesetz. Diese Lücke will der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung schließen helfen. Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser Entscheidung sollte man sich in Grundzügen vertraut machen. - Eine Veranstaltung in Kooperation mit „Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk; Neuss“ – http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de .

Weitere Informationen: https://programm.vhs-neuss.de/index.php ... nr:Y504060

Medienhinweise u.a.:
Die NGZ berichtete am 15.05.2012 kurz über die Vortragsveranstaltung am 22.05.2012.
Bericht beim Heide-Bote unter http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=22034
Der Stadt-Kurier folgte mit einem Ankündigungstext am 16.05.2012 mit dem Titel "Am Ende des Lebens".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25256
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten .... Vortrag

Beitrag von WernerSchell » 26.05.2012, 06:08

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".


Pressemitteilung vom 26.05.2012

Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – Vortrag in der Volkshochschule Neuss

Die Volkshochschule Neuss hatte in Kooperation mit Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk für den 22.05.2012 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen und dabei die Patientenautonomie als Thema ausgewählt.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, der als Referent zur Verfügung stand, informierte leicht verständlich über die aktuellen Rechtsregeln zur Patientenautonomie und gab wichtige Verhaltenstipps. Der Vortrag lässt sich wie folgt zusammen fassen:

Patientenverfügungen sind – u.a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer – verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1.9.2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt.

Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen durchgesetzt werden kann, erscheint die zeitgerechte Errichtung einer insoweit hilfreichen Vorsorgevollmacht ratsam. Ansonsten verbleibt nur das Gebot, schnellstmöglich eine, ggf. vorläufige, rechtliche Betreuung einrichten zu lassen. Allerdings sind auch Patientenverfügungen ohne Vorsorgevollmacht und auch außerhalb einer Betreuung als bürgerlich-rechtliche Willensäußerung immer verbindlich und beachtenswert.

Auch eindeutig formulierte Patientenentscheidungen, die auf die Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen abzielen, z.B. Legen einer Magensonde oder Durchführung einer künstlichen Beatmung, müssen Beachtung finden. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um strafrechtliches Tun oder Unterlassen, sondern lediglich um das gebotene Respektieren einer Patientenentscheidung, das sich unmittelbar aus dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) ergibt.

Die Gelegenheit zur Diskussion wurde lebhaft genutzt. Es standen auch zahlreiche Informationsschriften kostenlos zur Mitnahme zur Verfügung. Der Referent konnte noch auf eine umfangreiche Bücherliste zum Thema aufmerksam machen. Diese Liste ist im Internet abrufbar, u.a. unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/pflege.php . Die Gäste bekundeten einhellig: Eine gelungene Veranstaltung und sehr gute Informationen. - Es ist daher vorgesehen, das Thema demnächst noch einmal aufzugreifen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei

Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/205 ... neuss.html
http://www.openpr.de/news/635785/Patien ... Neuss.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Patient ... gen-595259
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25256
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung?

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2012, 06:41

Siehe auch die weiteren Beiträge zu vorsorglichen Verfügungen im Forum, z.B. unter
viewtopic.php?t=17380
(Pressemitteilung vom 30.05.2012 - Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung?)

Die Medien berichten zum Thema "Gesundheitsvollmacht statt Patientenverfügung?" - Pressemitteilung vom 30.05.2012 - u.a. wie folgt:
http://www.presseanzeiger.de/pa/Gesundh ... ung-595856
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=22179
http://www.openbroadcast.de/article/206 ... egung.html
http://www.openpr.de/news/636417/Gesund ... gung-.html
...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt