Patientenverfügung und Co. - Vorsorge - TV-Tipp 28.11.2013
Verfasst: 27.11.2013, 08:09
28. November 2013, 18:50 Uhr, Hessen-Fernsehen - service: gesundheit
Gut vorgesorgt für den Fall der Fälle – Patientenverfügung und Co.
Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, eine gravierende Erkrankung und plötzlich ist alles anders: Gut beraten ist, wer da schon vorgesorgt hat. Wer soll wichtige Entscheidungen für mich treffen, wenn ich mich selbst nicht äußern kann und was soll mit mir geschehen? Viele Menschen schieben genau dieses Thema, oft aus Unwissenheit, lange vor sich her. Dabei ist dieser Schritt kein Hexenwerk.
Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen gibt es als vorgefertigte Formulare, auch im Internet. Anwälte und Betreuungsvereine bieten Unterstützung beim Aufsetzen der Dokumente, letzere sogar kostenfrei. Damit die wichtigen Papiere auch vorliegen, wenn sie gebraucht werden, können sie beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.
"service: gesundheit" zeigt den Unterschied zwischen den einzelnen Vollmachten, wie sie auszufüllen sind und klärt, wer unbedingt Vorsorge treffen sollte.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.hr-online.de/website/fernseh ... t_46795989
Gut vorgesorgt für den Fall der Fälle – Patientenverfügung und Co.
Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, eine gravierende Erkrankung und plötzlich ist alles anders: Gut beraten ist, wer da schon vorgesorgt hat. Wer soll wichtige Entscheidungen für mich treffen, wenn ich mich selbst nicht äußern kann und was soll mit mir geschehen? Viele Menschen schieben genau dieses Thema, oft aus Unwissenheit, lange vor sich her. Dabei ist dieser Schritt kein Hexenwerk.
Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen gibt es als vorgefertigte Formulare, auch im Internet. Anwälte und Betreuungsvereine bieten Unterstützung beim Aufsetzen der Dokumente, letzere sogar kostenfrei. Damit die wichtigen Papiere auch vorliegen, wenn sie gebraucht werden, können sie beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.
"service: gesundheit" zeigt den Unterschied zwischen den einzelnen Vollmachten, wie sie auszufüllen sind und klärt, wer unbedingt Vorsorge treffen sollte.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.hr-online.de/website/fernseh ... t_46795989