Nachtdienstregelung greift zu kurz
DBfK befürchtet Engpässe im Tagdienst stationärer Pflegeinrichtungen / Verbindliche Personalschlüssel gefordert
München, 23. Juni 2015 – Ein seit Jahren geforderter, notwendiger Schritt zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeinrichtungen in Bayern steht nun kurz vor der Umsetzung: In einer Verwaltungsvorschrift hat das Gesundheits- und Pflegeministerium eine Nachdienstregelung erlassen, wonach ab 1. Juli im Nachdienst mindestens eine Pflegefachperson für 30 bis 40 Bewohner/innen zuständig sein muss. „Die Vorgabe des Ministeriums ist aufgrund der Anforderungen unserer Ansicht nach das Mindestmaß“, bewertet Silvia Grauvogl, Referatsleiterin Ambulante Pflege und Altenpflege des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). Kritisch sieht der DBfK allerdings, dass nicht gleichzeitig die Personalbesetzung im Tagdienst geregelt wurde. Da in den stationären Pflegeeinrichtungen insgesamt nicht mehr Personal zur Verfügung steht, wird es zu einer Arbeitsverdichtung am Tag kommen. Der DBfK fordert indes verbindliche Personalschlüssel, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner/innen orientieren.
Die Anforderungen an den Nachdienst in Pflegeheimen ist in den letzten Jahren extrem angestiegen und unterscheidet sich kaum mehr vom Tagdienst. Viele der Bewohner/innen sind betreuungsintensiv und auf Hilfe angewiesen, weil sie zum Beispiel dement sind. Die Menschen sind desorientiert, verwirrt, haben Angst, sind geplagt von Schmerzen und Einsamkeit, gerade nachts. Die Anzahl schwerstpflegebedürftiger Menschen, die zum Teil Mehrfacherkrankungen aufweisen, nimmt ebenfalls stetig zu. Die Pflegenden sind nachts voll im Einsatz. Sie kommen physisch und psychisch auch deshalb oft an ihre Grenzen, weil sie manchmal nachts für bis zu 90 Bewohner/innen alleine zuständig sind. Dazu kommt die Umstellung des Tag-Nacht-Rhythmus – für viele Pflegende ist das besonders belastend.
Der DBfK moniert, dass das Ministerium zwar die Verwaltungsvorschrift für die Nacht erlassen, den Tagdienst jedoch nicht in die Regelung einbezogen hat. „Die Hausaufgaben wurden damit nur halb erledigt. Wir brauchen gleichzeitig auch eine verbindliche Regelung für den Tagdienst. Der Nachtdienstschlüssel wird hier auf dem Rücken der Pflegenden und der Bewohner ausgetragen“, so Grauvogl. Da in den stationären Pflegeeinrichtungen insgesamt nicht mehr Personal zur Verfügung steht, wird es zu einem Engpass am Tag kommen.
Um auch tagsüber künftig die Versorgung zu gewährleisten, müssten die Träger der stationären Pflegeeinrichtungen die Stellenschlüssel erweitern. Das hätte aber zur Folge, die Pflegesätze und damit die Kosten anheben zu müssen. In diesem Fall muss letztlich der Bewohner bzw. Sozialhilfeträger die Rechnung begleichen und mehr für den Platz zahlen. Dies stößt weder bei den Bewohnern noch bei den Sozialhilfeträgern auf Akzeptanz. Zudem stehen die Heime im Wettbewerb und dieser geht über den Preis. „Unserer Ansicht nach greift die Verwaltungsvorschrift des Gesundheits- und Pflegeministeriums zu kurz. Nur wenn eine verpflichtende Regelung für den Tag- und Nachtdienst eingeführt ist, müssen die Vertragspartner und die Bewohner für die Umsetzung sorgen“, sagt die Altenhilfe-Expertin Silvia Grauvogl.
Der DBfK fordert verbindliche Personalschlüssel, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner orientieren, sowohl für den Tagdienst als auch für den Nachtdienst. Qualitativ angemessene Pflege kann nur mit ausreichend vorhandenem gut qualifiziertem Pflegepersonal gewährleistet werden, dass auch angemessen bezahlt werden muss.
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die Interessenvertretung der beruflichen Pflege in Deutschland. Er vertritt mit über 1,2 Millionen Alten-, Gesundheits- und Kinder-/ Krankenpfleger/-innen die mit Abstand größte Gruppe im deutschen Gesundheitswesen
Quelle: Pressemitteilung vom 23.06.2015
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V.
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zum Thema bereits vor einigen Monaten wie folgt Stellung genommen:
Der Pflegenotstand mit mangelnden Zuwendungsmöglichkeiten und Patientengefährdungen - rund um die Uhr - ist seit vielen Jahren bekannt. Darstellungen der entsprechenden Fakten und Forderungen für eine umfassende Pflege- bzw. Gesundheitsreform wurden von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits wiederholt veröffentlicht - am 13.05.3014 dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe persönlich übergeben und weiter nachlesbar unter >
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf - Es erscheinen vor allem bundeseinheitlich geltende Personalbemessungssysteme und deutlich angehobene Vergütungen erforderlich! - Die pflegerische Versorgung nur während der Nachtzeit zu verbessern, ist keine wirkliche Lösung. Denn die Dienstkräfte, die vermehrt in der Nacht eingesetzt werden, fehlen am Tag. Nein, der Pflegenotstand muss grundlegend angegangen werden. Alles ist andere ist eine Art Flickschusterei.- Der Pflegetreff am 14.04.2015 in Neuss-Erfttal befasste sich in diesem Sinne erneut mit dem Pflegesystem und dem Pflegenotstand >
viewtopic.php?f=7&t=20569 - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit geraumer Zeit dafür, endlich ein Aktionsbündnis für menschenwürdige Pflege zu gestalten und lädt bereits jetzt zum Pflegetreff am 21.10.2015 ein. >
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