Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag am 21.05.2019 im Bürgerhaus Neuss-Erfttal

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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag am 21.05.2019 im Bürgerhaus Neuss-Erfttal

Beitrag von WernerSchell » 21.05.2019, 06:39

Patientenautonomie am Lebensende

Vortrag mit Diskussion am 21.05.2019 im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, 15.00 – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: Bürgerhaus - Bedburger Straße 61, 41469 Neuss - Der Eintritt ist frei!


>>> Die förmliche Einladung ist (verkleinert) unten angefügt und kann gerne als Plakat Verwendung finden! <<<

-- Der Referent, Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de / http://www.wernerschell.de

Der Ankündigungstext:
Patientenautonomie am Lebensende – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.

Das Thema ist u.a. deshalb wichtig, weil ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.04.2018 zur Haftung wegen einer künstlichen Ernährung eines Patienten für große Irritationen sorgt. Darüber informiere ich unter der Adresse > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23083 . Was war der Hintergrund der BGH-Entscheidung und was bedeutet das z.B. mit Blick auf das Thema Patientenverfügung? - Das Thema ist ganz aktuell und wichtig. Der Bundesgerichtshof hat auch früher mehrfach zum Thema geurteilt. Dazu gibt es zahlreiche Beiträge im hiesigen Forum. Siehe z.B. unter
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23096
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23083
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22984
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22972
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22904
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22701
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22283
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22559
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22507
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag am 21.05.2019 im Bürgerhaus Neuss-Erfttal

Beitrag von WernerSchell » 21.05.2019, 17:19

"Patientenautonomie am Lebensende", so lautete am 21.05.2019 das Thema meines Vortrages im Bürgerhaus Neuss-Erfttal. Es war eine Veranstaltung im Rahmen der seit 2012 bestehenden Erfttaler Quartiersarbeit, die immerhin, bei regnerischem Wetter, vor 35 ZuhörerInnen stattfinden konnte. Es wurde verdeutlicht, dass die rechtzeitige Erstellung vorsorglicher Verfügungen - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen - Sinn macht. Dies wurde unter Berücksichtigung der Rechtslage und ergänzender Rechtsprechung näher erläutert. Ergänzend wurden Mustervordrucke und weiterführende Broschüren zur Verfügung gestellt. Auf einige hilfreiche Buchveröffentlichungen zum Thema wurde gesondert aufmerksam gemacht. - Für weitere Beratungs- und Unterstützungshilfe steht nach Terminabsprache der Lotsenpunkt im Bürgerhaus Erfttal, Frau Theresa Werres, zur Verfügung. Ich selbst stehe natürlich auch gerne für weiterführende Informationen bereit. - Werner Schell
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