Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege?
Moderator: WernerSchell
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege?
Quelle: NDR - Panorama3
Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege?
Dazu informiert u.a. ein Interview mit Reinhard Leopold vom 19.01.2015.
Dieses Interview wurde mit dem NDR geführt und ist unter folgender Adresse nachlesbar:
http://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/N ... ge450.html
Dazu wurde von hier bei Facebook angemerkt:
Der Kommentar ist zutreffend. Wir brauchen in erster Linie erheblich mehr Pflegefachkräfte - und dazu müssen die Stellenschlüssel verbessert werden > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Hilfskräfte können gerne dazu kommen. Die jetzt vorgelegten Richtlinien sehen insoweit ausdrücklich eine (begrenzte) Mitwirkung dieses Personenkreises bei der Grundpflege vor. Eine glatte Fehlentwicklung, die geltendem Recht zuwider läuft.
Siehe auch unter:
"Pro und Contra Pflegereform: Durchbruch oder Rohrkrepierer?" - U.a. mit einem Statement von Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk. - Ein Beitrag in "Heilberufe", Das Pflegemagazin (Ausgabe 1 - 2015).
> viewtopic.php?f=4&t=20849&hilit=Rohrkrepierer / viewtopic.php?f=3&t=20867
+++
Amateure im Altenheim
Deutsche Pflegeheime greifen gern auf angelernte Quereinsteiger zurück. Häufig müssen sie Aufgaben der Pfleger übernehmen. Das ist nicht erlaubt – und für die alten Menschen gefährlich. Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/print/wams/wirtschaf ... nheim.html
Siehe auch unter:
Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB (Demenzbetreuung)
viewtopic.php?f=3&t=13377
- Dateianhänge
-
- Betreuungskraefte Richtlinie _87b Abs3 SGB XI Dezember 2014.pdf
- Richtlinien ...zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen ....
- (100.2 KiB) 516-mal heruntergeladen
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Betreuungskräfte-RL idF vom 23.11.2016
Richtlinien nach § 53c SGB XI
zur Qualifikation und zu den Aufgaben
von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären
Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008
in der Fassung vom 23. November 2016
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... SGB_XI.pdf
zur Qualifikation und zu den Aufgaben
von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären
Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008
in der Fassung vom 23. November 2016
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... SGB_XI.pdf
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Betreuungskräfte dürfen nicht pflegen ...
Am 10.03.2017 bei Facebook gepostet:
Die Betreuungskräfte-Richtlinien (RL) sind neu gefasst worden. - Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Pflegebedürftigen betreuen und aktivieren. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten (§ 2 der RL). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Auffassung, dass die entsprechenden Vorgaben uneingeschränkte Beachtung finden müssen. Pflegerische Verrichtungen, auch Maßnahmen der Grundpflege auch in Ausnahmesituationen nur von Personen wahrgenommen werden dürfen, die insoweit ausreichend qualifiziert sind. Dies muss durch die Trägerverantwortlichen organisatorisch sicher gestellt werden. Insoweit enthalten die RL leider keine klaren Hinweise.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21943
Die Betreuungskräfte-Richtlinien (RL) sind neu gefasst worden. - Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Pflegebedürftigen betreuen und aktivieren. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten (§ 2 der RL). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Auffassung, dass die entsprechenden Vorgaben uneingeschränkte Beachtung finden müssen. Pflegerische Verrichtungen, auch Maßnahmen der Grundpflege auch in Ausnahmesituationen nur von Personen wahrgenommen werden dürfen, die insoweit ausreichend qualifiziert sind. Dies muss durch die Trägerverantwortlichen organisatorisch sicher gestellt werden. Insoweit enthalten die RL leider keine klaren Hinweise.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21943
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Neue, billige Arbeitskräfte in der Pflege?
Zitat der Woche:
"Wenn es zu wenig Zugführer gibt, würde die Deutsche Bahn
auch keine Hilfskräfte nehmen, um einen ICE zu steuern."
Foto: Frank Pipenbrink
Frank Pipenbrink, Geschäftsführer des NEVAP*,
zur Debatte um eine Absenkung der Fachkraftquote
(Quelle: "CAREkonkret", Ausgabe vom 25.08.2017)
* Niedersächsischer Evangelischer Verband für Altenhilfe und Pflege e.V. (NEVAP)
http://www.nevap.de/pages/index.html
"Wenn es zu wenig Zugführer gibt, würde die Deutsche Bahn
auch keine Hilfskräfte nehmen, um einen ICE zu steuern."
Foto: Frank Pipenbrink
Frank Pipenbrink, Geschäftsführer des NEVAP*,
zur Debatte um eine Absenkung der Fachkraftquote
(Quelle: "CAREkonkret", Ausgabe vom 25.08.2017)
* Niedersächsischer Evangelischer Verband für Altenhilfe und Pflege e.V. (NEVAP)
http://www.nevap.de/pages/index.html
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Immer mehr Betreuungskräfte: Entlastung, aber mit Risiko
Immer mehr Betreuungskräfte: Entlastung, aber mit Risiko…
Bundesgesundheitsminister Gröhe hat gestern einen weiteren Aspekt seiner „Legislaturbilanz“ präsentiert: Durch die Pflegereform konnte die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen von 2013 rund 28.000 auf heute ca. 60.000 mehr als verdoppelt werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betrachtet diese Entwicklung zwar als durchaus positiv, denn Pflegebedürftige profitieren davon und bei den professionell Pflegenden kann diese zusätzliche Betreuung für spürbare Entlastung sorgen. Dennoch gibt es Risiken, die nicht zu unterschätzen sind. Der DBfK hat bereits im Mai 2016 in einem Positionspapier zu ‚Betreuungskräften nach § 87b SGB XI‘ die Chancen und Risiken aufgezeigt und daraus abgeleitete Forderungen gestellt.
„So begrüßenswert die Verbesserungen der Betreuung von Pflegebedürftigen durch den Zuwachs an Betreuungskräften auch sind, sie dürfen keineswegs darüber hinwegtäuschen, dass es in den Einrichtungen seit langem und bundesweit an Pflegefachpersonal fehlt. Die Anstrengungen, Arbeitsplätze für Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege attraktiv zu machen und so qualifiziertes Pflegepersonal zu halten, dürfen nicht nachlassen. Nur bei einem guten Personal- und Grade-Mix sowie den entsprechenden Rahmenbedingungen können Betreuungskräfte einen wertvollen Beitrag für eine gute Versorgung der Bewohner – insbesondere mit einer Demenzerkrankung – leisten“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist hoch bei den Menschen, die in den Heimen versorgt werden müssen, das erfordert pflegerische Fachkompetenz und Erfahrungswissen. Pflege kann deshalb nicht von Personen erbracht werden, die dafür keinerlei Qualifikation erhalten haben. Das zeigen auch die Ergebnisse des gestern veröffentlichten DAK-Pflegereport 2017. Zwei von drei Befragten wünschen sich bei Pflegebedürftigkeit und Demenz mehr Unterstützung durch professionell Pflegende. Leider verleitet der Zuwachs an Betreuungskräften vielfach dazu, ihnen pflegerische Aufgaben zu übertragen – das wird gefährlich für die zu pflegenden Menschen. Ein Missverhältnis zwischen Fach- und Assistenzkräften erhöht zudem Arbeitsintensität und Verantwortung der Pflegefachpersonen und sorgt so für weiter sinkende Attraktivität des Berufs.“
Das DBfK-Positionspapier zu Betreuungskräften ist als Download abrufbar:
http://www.dbfk.de/media/docs/download/ ... -05-30.pdf
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2017
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
Bundesgesundheitsminister Gröhe hat gestern einen weiteren Aspekt seiner „Legislaturbilanz“ präsentiert: Durch die Pflegereform konnte die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen von 2013 rund 28.000 auf heute ca. 60.000 mehr als verdoppelt werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betrachtet diese Entwicklung zwar als durchaus positiv, denn Pflegebedürftige profitieren davon und bei den professionell Pflegenden kann diese zusätzliche Betreuung für spürbare Entlastung sorgen. Dennoch gibt es Risiken, die nicht zu unterschätzen sind. Der DBfK hat bereits im Mai 2016 in einem Positionspapier zu ‚Betreuungskräften nach § 87b SGB XI‘ die Chancen und Risiken aufgezeigt und daraus abgeleitete Forderungen gestellt.
„So begrüßenswert die Verbesserungen der Betreuung von Pflegebedürftigen durch den Zuwachs an Betreuungskräften auch sind, sie dürfen keineswegs darüber hinwegtäuschen, dass es in den Einrichtungen seit langem und bundesweit an Pflegefachpersonal fehlt. Die Anstrengungen, Arbeitsplätze für Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege attraktiv zu machen und so qualifiziertes Pflegepersonal zu halten, dürfen nicht nachlassen. Nur bei einem guten Personal- und Grade-Mix sowie den entsprechenden Rahmenbedingungen können Betreuungskräfte einen wertvollen Beitrag für eine gute Versorgung der Bewohner – insbesondere mit einer Demenzerkrankung – leisten“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist hoch bei den Menschen, die in den Heimen versorgt werden müssen, das erfordert pflegerische Fachkompetenz und Erfahrungswissen. Pflege kann deshalb nicht von Personen erbracht werden, die dafür keinerlei Qualifikation erhalten haben. Das zeigen auch die Ergebnisse des gestern veröffentlichten DAK-Pflegereport 2017. Zwei von drei Befragten wünschen sich bei Pflegebedürftigkeit und Demenz mehr Unterstützung durch professionell Pflegende. Leider verleitet der Zuwachs an Betreuungskräften vielfach dazu, ihnen pflegerische Aufgaben zu übertragen – das wird gefährlich für die zu pflegenden Menschen. Ein Missverhältnis zwischen Fach- und Assistenzkräften erhöht zudem Arbeitsintensität und Verantwortung der Pflegefachpersonen und sorgt so für weiter sinkende Attraktivität des Berufs.“
Das DBfK-Positionspapier zu Betreuungskräften ist als Download abrufbar:
http://www.dbfk.de/media/docs/download/ ... -05-30.pdf
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2017
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140