Ungewisse finanzielle Zukunft im Alter
Moderator: WernerSchell
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Fehlender sozialer Kit macht krank
Ärzte Zeitung vom 08.08.2018:
Von wegen Trickle-Down-Effekt
Fehlender sozialer Kit macht krank
Die Wirtschaft brummt, Beschäftigung und Wohlstand wachsen, aber am unteren Ende der Gesellschaft kommt das nicht an, beklagt der Paritätische Gesamtverband. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Von wegen Trickle-Down-Effekt
Fehlender sozialer Kit macht krank
Die Wirtschaft brummt, Beschäftigung und Wohlstand wachsen, aber am unteren Ende der Gesellschaft kommt das nicht an, beklagt der Paritätische Gesamtverband. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Haben Ärzte Provisionen für Frühverrentung kassiert?
Ärzte Zeitung vom 10.08.2018:
Staatsanwaltschaft ermittelt
Haben Ärzte Provisionen für Frühverrentung kassiert?
In Westfalen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gegen Ärzte und Versicherte wegen Sozialbetrugs. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Staatsanwaltschaft ermittelt
Haben Ärzte Provisionen für Frühverrentung kassiert?
In Westfalen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gegen Ärzte und Versicherte wegen Sozialbetrugs. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Kassierten Ärzte Provisionen für Frühverrentungen?
Ärzte Zeitung vom 13.08.2018:
Nordrhein-Westfalen
Kassierten Ärzte Provisionen für Frühverrentungen?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärzte in Nordrhein-Westfalen, die Patienten mit falschen Diagnosen zur Frühverrentung verholfen haben sollen. Mehr als 700 Fälle stehen im Raum. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Nordrhein-Westfalen
Kassierten Ärzte Provisionen für Frühverrentungen?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärzte in Nordrhein-Westfalen, die Patienten mit falschen Diagnosen zur Frühverrentung verholfen haben sollen. Mehr als 700 Fälle stehen im Raum. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Ungewisse finanzielle Zukunft im Alter
Rheinische Post vom 20.08.2018:
Kommentar zu Scholz’ Rentenplänen:
Die SPD steht an der Seite der Rentner
Berlin Die Rentenpolitik wird den nächsten Bundestagswahlkampf bestimmen, schließlich bilden die Rentner eine der größten Wählergruppen. Der Vizekanzler hat darauf einen Vorgeschmack gegeben. Was Olaf Scholz in einem Interview sagte, hat postwendend heftigen Widerspruch provoziert.
Dabei war das, was Scholz wirklich sagte, für einen Sozialdemokraten im Grunde eine Selbstverständlichkeit und auch noch sehr vage. Die SPD bestehe darauf, dass die Regierung auch nach 2025 ein stabiles Rentenniveau garantieren und ausfinanzieren werde, sagte Scholz.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-28846649
Anmerkung:
Die SPD wirbt mit ihrem Statement offensichtlich um die Wählergunst. Man sollte aber zunächst einmal die Vorschläge der Rentenkommission abwarten. Im Übrigen müssen radikale Änderungen angedacht werden, denn die jetzigen Reglungen - und das was zu erwarten ist - wird die Altersversorgung der nachrückenden Generationen nicht sicher stellen können. Man hat die Renteversicherung zu sehr mit entbehrlichen Leistungsansprüchen überfrachtet, nahezu unfinanzierbar! - An einer deutlichen Anhebung des Eintrittsalters und höheren Beiträgen wird man nicht vorbei kommen.
Kommentar zu Scholz’ Rentenplänen:
Die SPD steht an der Seite der Rentner
Berlin Die Rentenpolitik wird den nächsten Bundestagswahlkampf bestimmen, schließlich bilden die Rentner eine der größten Wählergruppen. Der Vizekanzler hat darauf einen Vorgeschmack gegeben. Was Olaf Scholz in einem Interview sagte, hat postwendend heftigen Widerspruch provoziert.
Dabei war das, was Scholz wirklich sagte, für einen Sozialdemokraten im Grunde eine Selbstverständlichkeit und auch noch sehr vage. Die SPD bestehe darauf, dass die Regierung auch nach 2025 ein stabiles Rentenniveau garantieren und ausfinanzieren werde, sagte Scholz.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-28846649
Anmerkung:
Die SPD wirbt mit ihrem Statement offensichtlich um die Wählergunst. Man sollte aber zunächst einmal die Vorschläge der Rentenkommission abwarten. Im Übrigen müssen radikale Änderungen angedacht werden, denn die jetzigen Reglungen - und das was zu erwarten ist - wird die Altersversorgung der nachrückenden Generationen nicht sicher stellen können. Man hat die Renteversicherung zu sehr mit entbehrlichen Leistungsansprüchen überfrachtet, nahezu unfinanzierbar! - An einer deutlichen Anhebung des Eintrittsalters und höheren Beiträgen wird man nicht vorbei kommen.
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Merkel weist SPD-Rentenvorstoß zurück
Rheinische Post vom 27.08.2018:
Große Koalition
Merkel weist SPD-Rentenvorstoß zurück
Berlin Die Sozialdemokraten wollen das Rentenniveau bis 2040 stabil halten. Das stößt in der Union auf Skepsis. CDU und CSU warnen vor Verunsicherung und verweisen auf die Rentenkommission.
Von Kirsten Bialdiga und Jan Drebes
Ein Spitzentreffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Samstag keine Einigung in der Debatte um das geplanten Rentenpaket von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebracht. Nach einer stundenlangen Sitzung im Kanzleramt wurden keine entsprechenden Beschlüsse gefasst, hieß es aus Regierungskreisen. Dem Vernehmen nach soll in der Runde etwa noch über Anpassungen bei der Mütterrente sowie bei der Arbeitslosenversicherung gesprochen worden sein.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-32142335
Große Koalition
Merkel weist SPD-Rentenvorstoß zurück
Berlin Die Sozialdemokraten wollen das Rentenniveau bis 2040 stabil halten. Das stößt in der Union auf Skepsis. CDU und CSU warnen vor Verunsicherung und verweisen auf die Rentenkommission.
Von Kirsten Bialdiga und Jan Drebes
Ein Spitzentreffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Samstag keine Einigung in der Debatte um das geplanten Rentenpaket von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebracht. Nach einer stundenlangen Sitzung im Kanzleramt wurden keine entsprechenden Beschlüsse gefasst, hieß es aus Regierungskreisen. Dem Vernehmen nach soll in der Runde etwa noch über Anpassungen bei der Mütterrente sowie bei der Arbeitslosenversicherung gesprochen worden sein.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-32142335
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Rentenbeschlüsse haben mit einer nachhaltigen Sicherung von Alterseinkünften nichts zu tun!
Rheinische Post berichtet am 30.08.2018:
Sozialpaket der großen Koalition:
Stabile Rente, höhere Beiträge
Berlin Die große Koalition einigt sich auf ein umfassendes Gesetzespaket für Rente und Arbeitsmarkt. Die Bürger sollen in Milliardenhöhe entlastet werden. Ein Überblick.
Von Eva Quadbeck
Bis Mitternacht war nicht klar, ob das Rentenpaket diesen Mittwoch das Kabinett passieren kann. Die Spitzen von Union und SPD waren erst um 21.30 Uhr am Dienstagabend im Kanzleramt zusammengekommen, um über Rente, Arbeitslosenversicherung und andere Streitfälle zu reden. Dann aber lagen die Kompromissvorschläge schon auf dem Tisch. Die Einigung gelang in zweieinhalb Stunden.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-32218375
In einer E-Mail-Zuschrift vom 30.08.2018 hat der Chefredakteur der Rheinischen Post u.a. angemerkt:
… Was die Arbeitnehmer bei der Arbeitslosenversicherung einsparen, wird ihnen bei der Pflegeversicherung obendraufgelegt. Und was die Rentenbeschlüsse betrifft, gilt das Prinzip der Kurzfristigkeit der Politik: Dem nächsten Wiederwahl-Termin wird alles untergeordnet. Was unsere Kinder und Enkelkinder in ihrem Arbeitsleben finanziell schultern müssen, um die heutigen Versprechen zu bezahlen, spielt keine Rolle. …
Anmerkung der Moderation:
Die Rentenbeschlüsse sind erfolgt, ohne die Vorschläge der eingesetzten Rentenkommission abzuwarten. Unverständlich. Im Übrigen sind die Beschlüsse, wie bei der zurückliegenden GroKo, eine Fortsetzung der Geschenkepolitik, die die nachfolgenden Generationen in unerträglicher Weise belastet. All das hat mit einer soliden Sozialpolitik und der nachhaltigen Sicherung von Alterseinkünften, auch bei den nachrückenden Generationen, nichts zu tun.
Sozialpaket der großen Koalition:
Stabile Rente, höhere Beiträge
Berlin Die große Koalition einigt sich auf ein umfassendes Gesetzespaket für Rente und Arbeitsmarkt. Die Bürger sollen in Milliardenhöhe entlastet werden. Ein Überblick.
Von Eva Quadbeck
Bis Mitternacht war nicht klar, ob das Rentenpaket diesen Mittwoch das Kabinett passieren kann. Die Spitzen von Union und SPD waren erst um 21.30 Uhr am Dienstagabend im Kanzleramt zusammengekommen, um über Rente, Arbeitslosenversicherung und andere Streitfälle zu reden. Dann aber lagen die Kompromissvorschläge schon auf dem Tisch. Die Einigung gelang in zweieinhalb Stunden.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-32218375
In einer E-Mail-Zuschrift vom 30.08.2018 hat der Chefredakteur der Rheinischen Post u.a. angemerkt:
… Was die Arbeitnehmer bei der Arbeitslosenversicherung einsparen, wird ihnen bei der Pflegeversicherung obendraufgelegt. Und was die Rentenbeschlüsse betrifft, gilt das Prinzip der Kurzfristigkeit der Politik: Dem nächsten Wiederwahl-Termin wird alles untergeordnet. Was unsere Kinder und Enkelkinder in ihrem Arbeitsleben finanziell schultern müssen, um die heutigen Versprechen zu bezahlen, spielt keine Rolle. …
Anmerkung der Moderation:
Die Rentenbeschlüsse sind erfolgt, ohne die Vorschläge der eingesetzten Rentenkommission abzuwarten. Unverständlich. Im Übrigen sind die Beschlüsse, wie bei der zurückliegenden GroKo, eine Fortsetzung der Geschenkepolitik, die die nachfolgenden Generationen in unerträglicher Weise belastet. All das hat mit einer soliden Sozialpolitik und der nachhaltigen Sicherung von Alterseinkünften, auch bei den nachrückenden Generationen, nichts zu tun.
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Altersvorsorge: Große Rentenlücke trifft Millionen Deutsche
Altersvorsorge: Große Rentenlücke trifft Millionen Deutsche
Die Hälfte der 55- bis 64-jährigen Arbeitnehmer wird nicht genug Rente erhalten, um ihren aktuellen Konsum inklusive Wohnen zu finanzieren.
Quelle: Süddeutsche Zeitung > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.41248 ... reb5lgfui6
Die Hälfte der 55- bis 64-jährigen Arbeitnehmer wird nicht genug Rente erhalten, um ihren aktuellen Konsum inklusive Wohnen zu finanzieren.
Quelle: Süddeutsche Zeitung > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.41248 ... reb5lgfui6
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Gut die Hälfte der rentennahen Erwerbstätigen kann Konsum im Ruhestand nicht halten
Pressemitteilung vom 12.09.2018
Forscher: Riester & Co. helfen kaum
Gut die Hälfte der rentennahen Erwerbstätigen kann Konsum im Ruhestand nicht halten – Absenken der gesetzlichen Rente verschärft Problem
Viele Erwerbstätige, die kurz vor der Rente stehen, werden sich im Ruhestand einschränken müssen: Mehr als die Hälfte, 58 Prozent, der 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen hätten nicht genug Ansprüche an die gesetzliche, betriebliche oder private Altersversorgung, um ihr aktuelles Konsumniveau aufrecht zu erhalten, wenn sie jetzt in Rente gingen. Falls sie noch bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter auf ihrer aktuellen Position weiterarbeiten können, sind immer noch rund 50 Prozent davon betroffen. Ein weiteres Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus würde das Problem verschärfen. Entlastend würde eine Stärkung der gesetzlichen ersten Säule wie in Österreich wirken. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)*.
– Gesetzliche Rente weiter Fundament –
Die gesetzliche Rente ist nach wie vor das Fundament der Altersversorgung. Allein reicht sie heute in der Regel aber nicht aus, um das gewohnte Konsumniveau zu halten. Die betriebliche Alterssicherung leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag – wobei jedoch gerade Geringverdiener oder prekär Beschäftigte oft nicht in den Genuss einer Betriebsrente kommen. Im Vergleich dazu bringt die private Altersversorgung wenig, zeigt die Untersuchung. „Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Anker der Altersversorgung“, sagt Dr. Dorothea Voss, die die Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung leitet. „Jedes weitere Absinken des Rentenniveaus muss verhindert werden – nicht nur bis 2025, sondern dauerhaft.“
Die DIW-Wissenschaftler haben anhand von repräsentativen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2012 untersucht, wie hoch die Rente ausfällt, die Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen zusteht. In einem zweiten Schritt haben die Forscher für den hypothetischen Fall, dass diese Erwerbstätigen sofort in Rente gehen würden, berechnet, inwieweit die Rente ihren derzeitigen Konsum mit den bis dahin erworbenen Anwartschaften decken kann. Arbeitslose, frühverrentete oder anderweitig nicht erwerbstätige Personen sind nicht in die Berechnung einbezogen.
Bei 69 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 55 bis 64 Jahren, die nur Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, fällt der aktuelle Konsum höher aus als die bisher erworbenen Rentenanwartschaften. Nimmt man zur gesetzlichen Rente noch die Betriebsrenten hinzu, reduziert sich der Anteil auf 50 Prozent. Im Durchschnitt aller älteren Beschäftigten ergibt sich damit ein Wert von 58 Prozent. Rechnet man noch private Versicherungen mit ein, sinkt er lediglich von 58 auf 56 Prozent (siehe auch Tabelle 1 in der Studie; Link unten). „Die Ergebnisse zeigen, dass private Versicherungen als dritte Säule der Alterssicherung insgesamt nur wenig dazu beitragen, die Versorgungslücke zu schließen“, schreiben die Forscher. Insbesondere bei Riester- und Rürup-Renten seien die eingezahlten Beiträge gering, das erreichte Sparguthaben falle auch aufgrund geringer Verzinsung eher klein aus.
Wenn man annimmt, dass die untersuchten Erwerbstätigen durchgängig bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter in ihrer bisherigen Position weiterarbeiten können, sinkt der Anteil der Betroffenen zwar merklich. Doch auch dann müssen von den Ruheständlern, die Geld aus gesetzlicher und betrieblicher Rente bekommen, 50 Prozent ihren Konsum einschränken. Rechnet man Leistungen aus privaten Versicherungen hinzu, sind es 48 Prozent.
– Zum aktuellen Konsumniveau fehlen im Schnitt 700 Euro –
Bei denjenigen 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen, die eine potenzielle Versorgungslücke haben, beträgt die Differenz zwischen aktuellem Konsumniveau und dem zum Untersuchungszeitpunkt bestehenden Rentenanspruch im Durchschnitt rund 700 Euro. Die Versorgungslücke ist bei Erwerbstätigen, die nur Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, mit knapp 740 Euro am größten. Liegen auch Anwartschaften an Betriebsrenten vor, reduziert sich die Lücke auf rund 620 Euro. Der Einfluss privater Versicherungen ist erneut relativ gering (siehe auch Tabelle 2 in der Studie).
Je nach Erwerbseinkommen gibt es große Unterschiede: Bei betroffenen Menschen im untersten Zehntel der Einkommensverteilung beträgt die Versorgungslücke im Alter rund 300 Euro, im obersten Zehntel sind es knapp 1800 Euro. Doch auch wenn die Lücke bei ihnen absolut betrachtet höher erscheint, können die Besserverdiener diese meist besser ausgleichen, da sie häufig auf weitere Geldanlagen zurückgreifen können und Immobilien besitzen. Für Menschen mit kleinem Einkommen macht es dagegen einen großen Unterschied, wenn am Ende des Monats 300 Euro fehlen. Am schwierigsten sei die Lage für Geringverdiener, Frauen und Alleinlebende, aber auch für Selbständige ohne Angestellte, konstatieren die Forscher. „Entscheidend sind also die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und die daraus erzielten Einkommen“, sagt Dorothea Voss von der Hans-Böckler-Stiftung. „Wer die Alterssicherung stärken will, muss deshalb für eine aktive Beschäftigungspolitik, bessere Löhne und Gehälter sorgen.“
– Alternative Szenarien mit niedrigerem Konsumniveau im Alter –
Diese grundsätzlichen Zusammenhänge bestehen auch in einem weiteren Szenario, das die DIW-Forscher berechnet haben. Es greift die Annahme vieler Experten auf, dass Menschen im Ruhestand weniger ausgeben als Berufstätige. Wenn man daher annimmt, dass Rentner mit 70 Prozent ihres vorherigen Konsums auskommen, fällt die potenzielle Versorgungslücke nach den Berechnungen des DIW geringer, aber weiterhin oft erheblich aus: Betroffen sind dann noch 38 Prozent der rentennahen Erwerbstätigen, bezieht man private Versicherungen ein, sind es 35 Prozent. Die potenzielle Versorgungslücke bei den Betroffenen beträgt beim 70-Prozent-Szenario im Schnitt gut 320 Euro. Beschäftigte mit einer betrieblichen Altersvorsorge hätten gemessen an einem 70-Prozent-Niveau noch eine Versorgungslücke von 200 Euro (Tabelle 2). Allerdings sind das selten Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen.
In einem weiteren Szenario haben die Wissenschaftler berechnet, was passieren würde, wenn man das gesamte private Vermögen zur Sicherung des aktuellen Konsums im Alter heranzieht. Das Ergebnis: Selbst wenn sie alle Ersparnisse einsetzen und, falls vorhanden, die selbst genutzte Immobilie zur Finanzierung des Ruhestands verkaufen würden, hätten 41 Prozent der Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen eine Versorgungslücke. Würden die untersuchten älteren Erwerbstätigen bis zur Rente auf ihrer Stelle weiterarbeiten, wären es immer noch 33 Prozent. In Ostdeutschland wäre der Anteil höher als in Westdeutschland, da Ostdeutsche nach wie vor über weniger Vermögen verfügen. Wesentlich geringer wäre der Anteil der Betroffenen unter den Selbständigen mit Mitarbeitern, da diese häufig selbst fürs Alter in Form von privatem Vermögen vorsorgen.
– Rentenniveau nicht weiter senken –
Die Wissenschaftler raten dazu, das Rentenniveau nicht weiter abzusenken. Stattdessen solle sich die Politik „stärker am österreichischen Modell orientieren“, das mehr auf die erste Säule der Alterssicherung setzt. Zudem empfehlen sie, Personen mit geringen Anwartschaften stärker zu unterstützten. Möglich wäre das durch eine Modifizierung des strikten Äquivalenzprinzips, womit die Höhe der Rentenleistungen nicht mehr eins zu eins an die Einzahlungsbeiträge gekoppelt wäre. Gerade Geringverdiener sollten dann höhere Leistungen erhalten.
*Markus M. Grabka, Timm Bönke, Konstantin Göbler und Anita Tiefensee: Große Lücke in der Sicherung des Lebensstandards bei rentennahen Jahrgängen, DIW-Wochenbericht 37, September 2018. Download: Studie http://www.diw.de/documents/publikation ... 8-37-3.pdf
Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung
Dr. Dorothea Voss
Leiterin Abteilung Forschungsförderung
Tel.: 0211-7778-194
E-Mail: Dorothea-Voss@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Forscher: Riester & Co. helfen kaum
Gut die Hälfte der rentennahen Erwerbstätigen kann Konsum im Ruhestand nicht halten – Absenken der gesetzlichen Rente verschärft Problem
Viele Erwerbstätige, die kurz vor der Rente stehen, werden sich im Ruhestand einschränken müssen: Mehr als die Hälfte, 58 Prozent, der 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen hätten nicht genug Ansprüche an die gesetzliche, betriebliche oder private Altersversorgung, um ihr aktuelles Konsumniveau aufrecht zu erhalten, wenn sie jetzt in Rente gingen. Falls sie noch bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter auf ihrer aktuellen Position weiterarbeiten können, sind immer noch rund 50 Prozent davon betroffen. Ein weiteres Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus würde das Problem verschärfen. Entlastend würde eine Stärkung der gesetzlichen ersten Säule wie in Österreich wirken. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)*.
– Gesetzliche Rente weiter Fundament –
Die gesetzliche Rente ist nach wie vor das Fundament der Altersversorgung. Allein reicht sie heute in der Regel aber nicht aus, um das gewohnte Konsumniveau zu halten. Die betriebliche Alterssicherung leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag – wobei jedoch gerade Geringverdiener oder prekär Beschäftigte oft nicht in den Genuss einer Betriebsrente kommen. Im Vergleich dazu bringt die private Altersversorgung wenig, zeigt die Untersuchung. „Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Anker der Altersversorgung“, sagt Dr. Dorothea Voss, die die Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung leitet. „Jedes weitere Absinken des Rentenniveaus muss verhindert werden – nicht nur bis 2025, sondern dauerhaft.“
Die DIW-Wissenschaftler haben anhand von repräsentativen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2012 untersucht, wie hoch die Rente ausfällt, die Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen zusteht. In einem zweiten Schritt haben die Forscher für den hypothetischen Fall, dass diese Erwerbstätigen sofort in Rente gehen würden, berechnet, inwieweit die Rente ihren derzeitigen Konsum mit den bis dahin erworbenen Anwartschaften decken kann. Arbeitslose, frühverrentete oder anderweitig nicht erwerbstätige Personen sind nicht in die Berechnung einbezogen.
Bei 69 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 55 bis 64 Jahren, die nur Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, fällt der aktuelle Konsum höher aus als die bisher erworbenen Rentenanwartschaften. Nimmt man zur gesetzlichen Rente noch die Betriebsrenten hinzu, reduziert sich der Anteil auf 50 Prozent. Im Durchschnitt aller älteren Beschäftigten ergibt sich damit ein Wert von 58 Prozent. Rechnet man noch private Versicherungen mit ein, sinkt er lediglich von 58 auf 56 Prozent (siehe auch Tabelle 1 in der Studie; Link unten). „Die Ergebnisse zeigen, dass private Versicherungen als dritte Säule der Alterssicherung insgesamt nur wenig dazu beitragen, die Versorgungslücke zu schließen“, schreiben die Forscher. Insbesondere bei Riester- und Rürup-Renten seien die eingezahlten Beiträge gering, das erreichte Sparguthaben falle auch aufgrund geringer Verzinsung eher klein aus.
Wenn man annimmt, dass die untersuchten Erwerbstätigen durchgängig bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter in ihrer bisherigen Position weiterarbeiten können, sinkt der Anteil der Betroffenen zwar merklich. Doch auch dann müssen von den Ruheständlern, die Geld aus gesetzlicher und betrieblicher Rente bekommen, 50 Prozent ihren Konsum einschränken. Rechnet man Leistungen aus privaten Versicherungen hinzu, sind es 48 Prozent.
– Zum aktuellen Konsumniveau fehlen im Schnitt 700 Euro –
Bei denjenigen 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen, die eine potenzielle Versorgungslücke haben, beträgt die Differenz zwischen aktuellem Konsumniveau und dem zum Untersuchungszeitpunkt bestehenden Rentenanspruch im Durchschnitt rund 700 Euro. Die Versorgungslücke ist bei Erwerbstätigen, die nur Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, mit knapp 740 Euro am größten. Liegen auch Anwartschaften an Betriebsrenten vor, reduziert sich die Lücke auf rund 620 Euro. Der Einfluss privater Versicherungen ist erneut relativ gering (siehe auch Tabelle 2 in der Studie).
Je nach Erwerbseinkommen gibt es große Unterschiede: Bei betroffenen Menschen im untersten Zehntel der Einkommensverteilung beträgt die Versorgungslücke im Alter rund 300 Euro, im obersten Zehntel sind es knapp 1800 Euro. Doch auch wenn die Lücke bei ihnen absolut betrachtet höher erscheint, können die Besserverdiener diese meist besser ausgleichen, da sie häufig auf weitere Geldanlagen zurückgreifen können und Immobilien besitzen. Für Menschen mit kleinem Einkommen macht es dagegen einen großen Unterschied, wenn am Ende des Monats 300 Euro fehlen. Am schwierigsten sei die Lage für Geringverdiener, Frauen und Alleinlebende, aber auch für Selbständige ohne Angestellte, konstatieren die Forscher. „Entscheidend sind also die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und die daraus erzielten Einkommen“, sagt Dorothea Voss von der Hans-Böckler-Stiftung. „Wer die Alterssicherung stärken will, muss deshalb für eine aktive Beschäftigungspolitik, bessere Löhne und Gehälter sorgen.“
– Alternative Szenarien mit niedrigerem Konsumniveau im Alter –
Diese grundsätzlichen Zusammenhänge bestehen auch in einem weiteren Szenario, das die DIW-Forscher berechnet haben. Es greift die Annahme vieler Experten auf, dass Menschen im Ruhestand weniger ausgeben als Berufstätige. Wenn man daher annimmt, dass Rentner mit 70 Prozent ihres vorherigen Konsums auskommen, fällt die potenzielle Versorgungslücke nach den Berechnungen des DIW geringer, aber weiterhin oft erheblich aus: Betroffen sind dann noch 38 Prozent der rentennahen Erwerbstätigen, bezieht man private Versicherungen ein, sind es 35 Prozent. Die potenzielle Versorgungslücke bei den Betroffenen beträgt beim 70-Prozent-Szenario im Schnitt gut 320 Euro. Beschäftigte mit einer betrieblichen Altersvorsorge hätten gemessen an einem 70-Prozent-Niveau noch eine Versorgungslücke von 200 Euro (Tabelle 2). Allerdings sind das selten Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen.
In einem weiteren Szenario haben die Wissenschaftler berechnet, was passieren würde, wenn man das gesamte private Vermögen zur Sicherung des aktuellen Konsums im Alter heranzieht. Das Ergebnis: Selbst wenn sie alle Ersparnisse einsetzen und, falls vorhanden, die selbst genutzte Immobilie zur Finanzierung des Ruhestands verkaufen würden, hätten 41 Prozent der Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen eine Versorgungslücke. Würden die untersuchten älteren Erwerbstätigen bis zur Rente auf ihrer Stelle weiterarbeiten, wären es immer noch 33 Prozent. In Ostdeutschland wäre der Anteil höher als in Westdeutschland, da Ostdeutsche nach wie vor über weniger Vermögen verfügen. Wesentlich geringer wäre der Anteil der Betroffenen unter den Selbständigen mit Mitarbeitern, da diese häufig selbst fürs Alter in Form von privatem Vermögen vorsorgen.
– Rentenniveau nicht weiter senken –
Die Wissenschaftler raten dazu, das Rentenniveau nicht weiter abzusenken. Stattdessen solle sich die Politik „stärker am österreichischen Modell orientieren“, das mehr auf die erste Säule der Alterssicherung setzt. Zudem empfehlen sie, Personen mit geringen Anwartschaften stärker zu unterstützten. Möglich wäre das durch eine Modifizierung des strikten Äquivalenzprinzips, womit die Höhe der Rentenleistungen nicht mehr eins zu eins an die Einzahlungsbeiträge gekoppelt wäre. Gerade Geringverdiener sollten dann höhere Leistungen erhalten.
*Markus M. Grabka, Timm Bönke, Konstantin Göbler und Anita Tiefensee: Große Lücke in der Sicherung des Lebensstandards bei rentennahen Jahrgängen, DIW-Wochenbericht 37, September 2018. Download: Studie http://www.diw.de/documents/publikation ... 8-37-3.pdf
Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung
Dr. Dorothea Voss
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E-Mail: Dorothea-Voss@boeckler.de
Rainer Jung
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LEBENSSTANDARD IM ALTER - Ein höheres Rentenniveau hilft Bedürftigen wenig
LEBENSSTANDARD IM ALTER
Ein höheres Rentenniveau hilft Bedürftigen wenig
Wer in Rente geht, hat weniger Geld auf dem Konto – eine Binsenweisheit. Dennoch fordern Politiker und Wissenschaftler ein stabiles, höheres Rentenniveau, um den Lebensstandard wenigstens annähernd halten zu können. Das wiederum würde künftige Beitrags- und Steuerzahler zusätzlich belasten, den Hilfsbedürftigen aber kaum helfen.
• JOCHEN PIMPERTZ • • IW-NACHRICHT •12. SEP 2018
… (WEITER LESEN UNTER) ... HTTPS://WWW.IWKOELN.DE/PRESSE/IW-NACHRI ... WENIG.HTML
Ein höheres Rentenniveau hilft Bedürftigen wenig
Wer in Rente geht, hat weniger Geld auf dem Konto – eine Binsenweisheit. Dennoch fordern Politiker und Wissenschaftler ein stabiles, höheres Rentenniveau, um den Lebensstandard wenigstens annähernd halten zu können. Das wiederum würde künftige Beitrags- und Steuerzahler zusätzlich belasten, den Hilfsbedürftigen aber kaum helfen.
• JOCHEN PIMPERTZ • • IW-NACHRICHT •12. SEP 2018
… (WEITER LESEN UNTER) ... HTTPS://WWW.IWKOELN.DE/PRESSE/IW-NACHRI ... WENIG.HTML
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„Es darf kein Denkverbot geben“ - CDU erwägt höheres Rentenalter
Rheinische Post vom 08.11.2018:
„Es darf kein Denkverbot geben“
CDU erwägt höheres Rentenalter
Berlin Die Altersbezüge sollen 2019 um mehr als drei Prozent steigen. Das Rentenpaket der großen Koalition sieht weitere Verbesserungen vor. Nun wird eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit über 67 Jahre hinaus diskutiert.
Von Birgit Marschall
Angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung und wachsender Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung denkt der Unionsteil der Bundesregierung über Anreize für ein längeres Arbeiten über 67 Jahre hinaus nach. „Wir lehnen Steuererhöhungen zur Rentenfinanzierung strikt ab“, sagte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe unserer Redaktion. „Aber es wird künftig einen Maßnahmen-Mix geben müssen, um die gesetzliche Rente dauerhaft über 2025 hinaus zu stabilisieren: Dazu gehört, dass wir Sorge für ein weiterhin hohes Wirtschaftswachstum tragen. Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“, sagte Gröhe, ... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-34339771
„Es darf kein Denkverbot geben“
CDU erwägt höheres Rentenalter
Berlin Die Altersbezüge sollen 2019 um mehr als drei Prozent steigen. Das Rentenpaket der großen Koalition sieht weitere Verbesserungen vor. Nun wird eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit über 67 Jahre hinaus diskutiert.
Von Birgit Marschall
Angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung und wachsender Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung denkt der Unionsteil der Bundesregierung über Anreize für ein längeres Arbeiten über 67 Jahre hinaus nach. „Wir lehnen Steuererhöhungen zur Rentenfinanzierung strikt ab“, sagte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe unserer Redaktion. „Aber es wird künftig einen Maßnahmen-Mix geben müssen, um die gesetzliche Rente dauerhaft über 2025 hinaus zu stabilisieren: Dazu gehört, dass wir Sorge für ein weiterhin hohes Wirtschaftswachstum tragen. Es darf zudem kein Denkverbot geben, ob wir Anreize benötigen, auch länger als bis 67 Jahre zu arbeiten“, sagte Gröhe, ... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-34339771
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Kritisches Urteil über Rentenpläne
Kritisches Urteil über Rentenpläne
Arbeit und Soziales/Ausschuss
Berlin: (hib/CHE) Die Rentenpläne der Bundesregierung werden von Experten eher kritisch beurteilt. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 5. November 2018. Zum einen verwiesen die Sachverständigen auf die hohen Kosten der Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz, ohne dass damit das Problem der Altersarmut gelöst werde. Kritisiert wurde auch die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Erwerbsminderungsrentnern und die Steuerfinanzierung der sogenannten Mütterrente.
Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf (19/4668) der Bundesregierung zur Einführung von Haltelinien beim Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025. Weiter möchte die Regierung die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente auf 65 Jahre und acht Monate in einem Schritt anheben, die Leistungen für Kindererziehungszeiten (Mütterrente) ausdehnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben entlasten. Außerdem bewerten die Sachverständigen Anträge der AfD-Fraktion (19/4843 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904843.pdf ) und der Linksfraktion (19/29; 19/31 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900029.pdf ) zu den Themen Mütter- und Erwerbsminderungsrente.
Die deutlichste Kritik kommt von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA): "Die Rentenpläne sind teuer, ungerecht und kurzsichtig. Die geplante doppelte Haltelinie ist einseitig an den Interessen der Rentner orientiert", schreibt die BDA in ihrer Stellungnahme. Der Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf betont in seiner Stellungnahme, die doppelte Haltelinie widerspreche dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut könne auf diese Weise jedenfalls nicht verringert werden, kritisiert Bomsdorf. Der Soziologe Gerhard Bäcker bezeichnet die Haltelinie beim Rentenniveau zwar als "überfällige Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der Rentenversicherung". Aber die Begrenzung auf das Jahr 2025 löse das grundsätzliche Problem nicht, weil das Rentenniveau nach 2025 schnell weiter absinken werde, so Bäcker in seiner Stellungnahme. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Stabilisierung des Rentenniveaus als "längst überfällig". Dies jedoch mit einer harten Deckelung des Beitragssatzes auf 20 Prozent zu verknüpfen, wälze die Belastungen von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer ab, kritisiert der DGB in seiner Stellungnahme.
Zur Reform der Erwerbsminderungsrente merkt Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, an: "Eine Verbesserung des Leistungsniveaus ist sozialpolitisch und verfassungsrechtlich geboten." Problematisch sei jedoch, dass diese ebenso wie die vorangegangenen Reformen den Bestands-Erwerbsminderungsrentnern nicht zugute komme. Damit würden jene benachteiligt, die gesundheitlich besonders beeinträchtigt sind, schreibt Welti in seiner Stellungnahme. Der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) bezeichnet die Vorschläge der Regierung als unzureichend. Die Ausdehnung der Zurechnungszeit sei zwar eine Leistungsverbesserung, eine deutlich größere Entlastung für die Betroffenen wäre jedoch die Abschaffung der sozial ungerechten Abschläge, so der SoVD in seiner Stellungnahme. Wie der SoVD, so kritisieren auch Eckart Bomsdorf, Gerhard Bäcker und der DGB, dass Bestandsrentner nicht von der Reform profitieren sollen.
Quelle: Mitteilung vom 05.11.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Arbeit und Soziales/Ausschuss
Berlin: (hib/CHE) Die Rentenpläne der Bundesregierung werden von Experten eher kritisch beurteilt. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 5. November 2018. Zum einen verwiesen die Sachverständigen auf die hohen Kosten der Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz, ohne dass damit das Problem der Altersarmut gelöst werde. Kritisiert wurde auch die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Erwerbsminderungsrentnern und die Steuerfinanzierung der sogenannten Mütterrente.
Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf (19/4668) der Bundesregierung zur Einführung von Haltelinien beim Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025. Weiter möchte die Regierung die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente auf 65 Jahre und acht Monate in einem Schritt anheben, die Leistungen für Kindererziehungszeiten (Mütterrente) ausdehnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben entlasten. Außerdem bewerten die Sachverständigen Anträge der AfD-Fraktion (19/4843 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904843.pdf ) und der Linksfraktion (19/29; 19/31 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900029.pdf ) zu den Themen Mütter- und Erwerbsminderungsrente.
Die deutlichste Kritik kommt von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA): "Die Rentenpläne sind teuer, ungerecht und kurzsichtig. Die geplante doppelte Haltelinie ist einseitig an den Interessen der Rentner orientiert", schreibt die BDA in ihrer Stellungnahme. Der Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf betont in seiner Stellungnahme, die doppelte Haltelinie widerspreche dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut könne auf diese Weise jedenfalls nicht verringert werden, kritisiert Bomsdorf. Der Soziologe Gerhard Bäcker bezeichnet die Haltelinie beim Rentenniveau zwar als "überfällige Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der Rentenversicherung". Aber die Begrenzung auf das Jahr 2025 löse das grundsätzliche Problem nicht, weil das Rentenniveau nach 2025 schnell weiter absinken werde, so Bäcker in seiner Stellungnahme. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Stabilisierung des Rentenniveaus als "längst überfällig". Dies jedoch mit einer harten Deckelung des Beitragssatzes auf 20 Prozent zu verknüpfen, wälze die Belastungen von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer ab, kritisiert der DGB in seiner Stellungnahme.
Zur Reform der Erwerbsminderungsrente merkt Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, an: "Eine Verbesserung des Leistungsniveaus ist sozialpolitisch und verfassungsrechtlich geboten." Problematisch sei jedoch, dass diese ebenso wie die vorangegangenen Reformen den Bestands-Erwerbsminderungsrentnern nicht zugute komme. Damit würden jene benachteiligt, die gesundheitlich besonders beeinträchtigt sind, schreibt Welti in seiner Stellungnahme. Der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) bezeichnet die Vorschläge der Regierung als unzureichend. Die Ausdehnung der Zurechnungszeit sei zwar eine Leistungsverbesserung, eine deutlich größere Entlastung für die Betroffenen wäre jedoch die Abschaffung der sozial ungerechten Abschläge, so der SoVD in seiner Stellungnahme. Wie der SoVD, so kritisieren auch Eckart Bomsdorf, Gerhard Bäcker und der DGB, dass Bestandsrentner nicht von der Reform profitieren sollen.
Quelle: Mitteilung vom 05.11.2018
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Renten steigen um 38 Prozent bis 2032 - das geht zu Lasten der Jüngeren
Die Rheinische Post berichtete am 29.11.2018:
Prognose der Bundesregierung:
Renten steigen um 38 Prozent bis 2032
Berlin Die Finanzlage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut, zeigt ein Bericht der Bundesregierung. Aber ab 2024 muss der Rentenbeitrag deutlich steigen.
Von Birgit Marschall
Die Renten werden nach der jüngsten Prognose der Bundesregierung bis zum Jahr 2032 um insgesamt rund 38 Prozent steigen – oder jahresdurchschnittlich um 2,5 Prozent. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2018 hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. Trotz des Rentenanstiegs wird das Rentenniveau von derzeit 48,1 Prozent – das ist das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittslohn – dem Bericht zufolge für künftige Rentner nach dem Jahr 2025 deutlich abnehmen. Es sinkt stufenweise über 45,8 Prozent im Jahr 2030 bis auf 44,9 Prozent bis zum Ende des Prognosezeitraums 2032. Gleichzeitig werde der Rentenbeitragssatz von zurzeit 18,6 Prozent des Monats-Bruttolohns 2024 an erstmals wieder steigen. Er nimmt in dem Jahr auf 19,9 Prozent zu – bis 2032 dann ein Beitragssatz von 22,5 Prozent erreicht wird.
… (weiter lesen unter) …. https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-34777273
+++
Birgit Marschall hat zu den Rentenbeschlüssen ergänzend eine Kommentierung vorgenommen mit dem Titel "Schlechte Aussichten für spätere Rentner". Damit wird verdeutlicht, dass die Beschlüsse der GroKo nichts Gutes für die Jüngeren bedeuten. "Die gesetzliche Rente sichert sie weniger ab, während zugleich wegen steigender Lohnzusatzkosten die Aussicht auf einen künftig genauso hohen Beschäftigungsstand wie heute sinkt". Mit dieser Kommentierung wird die kritische Beurteilung verschiedener Entscheidungen zum Sozialrecht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bestätigt. Die GroKo - Politik geht mit ihrer Geschenkementalität offensichtlich klar zu Lasten der nachrückenden Generationen. - Werner Schell
Prognose der Bundesregierung:
Renten steigen um 38 Prozent bis 2032
Berlin Die Finanzlage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut, zeigt ein Bericht der Bundesregierung. Aber ab 2024 muss der Rentenbeitrag deutlich steigen.
Von Birgit Marschall
Die Renten werden nach der jüngsten Prognose der Bundesregierung bis zum Jahr 2032 um insgesamt rund 38 Prozent steigen – oder jahresdurchschnittlich um 2,5 Prozent. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2018 hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. Trotz des Rentenanstiegs wird das Rentenniveau von derzeit 48,1 Prozent – das ist das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittslohn – dem Bericht zufolge für künftige Rentner nach dem Jahr 2025 deutlich abnehmen. Es sinkt stufenweise über 45,8 Prozent im Jahr 2030 bis auf 44,9 Prozent bis zum Ende des Prognosezeitraums 2032. Gleichzeitig werde der Rentenbeitragssatz von zurzeit 18,6 Prozent des Monats-Bruttolohns 2024 an erstmals wieder steigen. Er nimmt in dem Jahr auf 19,9 Prozent zu – bis 2032 dann ein Beitragssatz von 22,5 Prozent erreicht wird.
… (weiter lesen unter) …. https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-34777273
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Birgit Marschall hat zu den Rentenbeschlüssen ergänzend eine Kommentierung vorgenommen mit dem Titel "Schlechte Aussichten für spätere Rentner". Damit wird verdeutlicht, dass die Beschlüsse der GroKo nichts Gutes für die Jüngeren bedeuten. "Die gesetzliche Rente sichert sie weniger ab, während zugleich wegen steigender Lohnzusatzkosten die Aussicht auf einen künftig genauso hohen Beschäftigungsstand wie heute sinkt". Mit dieser Kommentierung wird die kritische Beurteilung verschiedener Entscheidungen zum Sozialrecht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bestätigt. Die GroKo - Politik geht mit ihrer Geschenkementalität offensichtlich klar zu Lasten der nachrückenden Generationen. - Werner Schell
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RENTE: EIN FÜNFTEL DER LANGJÄHRIG VERSICHERTEN HAT GERINGE ANSPRÜCHE ...
Neue Studie
RENTE: EIN FÜNFTEL DER LANGJÄHRIG VERSICHERTEN HAT GERINGE ANSPRÜCHE, WESTDEUTSCHE FRAUEN BESONDERS BETROFFEN
20 Prozent der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung haben trotz langjähriger Versicherungszeiten nur geringe Rentenansprüche, zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Veröffentlichung. 90 Prozent davon sind Frauen, viele haben lange in Teilzeit gearbeitet und zwischenzeitlich die Berufstätigkeit unterbrochen. Ein stärkerer sozialer Ausgleich in der gesetzlichen Rente würde das Risiko von Altersarmut ebenso reduzieren wie mehr und besser bezahlte Beschäftigung, ergibt die Untersuchung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Parallel kapitalgestützte Vorsorgeformen, etwa Aktiensparpläne, zu fördern, halten die IAQ-Forscher nicht für sinnvoll, weil sie die Menschen mit dem größten Risiko von Niedrigrenten nicht erreichen würden.
Geringe gesetzliche Renten bedeuten nicht in jedem Fall Armut. Wenn Ansprüche aus anderen Versorgungswerken bestehen, der Partner besser verdient hat oder Vermögen vorhanden ist, können auch Menschen mit kleiner Rente im Alter ihren Lebensstandard halten. Doch weil die gesetzliche Rentenkasse für die große Mehrheit in Deutschland das finanzielle Fundament der Altersvorsorge ist, erhöhen geringe Ansprüche das Risiko stark, sich nach Erreichen der Altersgrenze finanziell einschränken zu müssen. Außerdem gerät das Rentensystem in eine Legitimationskrise, wenn zu viele langjährig Versicherte nur dürftige Leistungen erhalten.
Welche Gruppen besonders häufig Niedrigrenten beziehen, obwohl sie lange Versicherungszeiten aufweisen, haben Prof. Dr. Martin Brussig und Lina Zink vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen mithilfe von Datensätzen von Rentenversicherung und Arbeitsagentur analysiert. Genauer: Wer von den zwischen 1940 und 1947 Geborenen nach wenigstens 30 Versicherungsjahren – die auch beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten enthalten können – eine Rente bekommt, die nicht wenigstens zehn Prozent über dem Existenzminimum liegt.
Das ist bei insgesamt jedem Fünften der langjährig Versicherten der Fall. 90 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Bei westdeutschen Frauen sind niedrige Rentenansprüche vor allem eine Folge von langen Kindererziehungszeiten, oft in Kombination mit Minijobs oder langjähriger Teilzeit. Bei ostdeutschen Versicherten beruhen sie oft auf langer bzw. wiederholter Arbeitslosigkeit in den Jahren nach 1990. Weitere Risikofaktoren sind diskontinuierliche Erwerbsbiografien, die durch späte Berufseinstiege, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Kindererziehungszeiten geprägt sind. Je mehr Faktoren zusammenkommen, desto höher der Anteil der geringen Rentenansprüche. So liegt in einer relativ kleinen Gruppe von westdeutschen Frauen, bei denen langjährige Teilzeitbeschäftigung in geringem Umfang, Arbeitslosigkeit oder Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit nach der Kinderbetreuungsphase zusammenkommen, der Anteil der Niedrigrenten bei 93,5 Prozent – trotz mindestens 30 Versicherungsjahren.
Das Risiko, im Alter mit einer Niedrigrente dazustehen, ließe sich nach Auffassung der IAQ-Forscher deutlich verringern. Ein stärkerer sozialer Ausgleich in der Rentenversicherung und Maßnahmen, die eine stabile vollzeitnahe Beschäftigung bei guter Bezahlung ermöglichen, würden den Betroffenen helfen. Und nicht nur ihnen: Auch der demografische Wandel wäre leichter zu bewältigen, wenn Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit ausweiten könnten und der Niedriglohnsektor eingedämmt würde. Parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung neue kapitalgestützte Vorsorgeformen, etwa Aktiensparpläne, zu fördern, hält IAQ-Experte Brussig dagegen nicht für sinnvoll.
Weitere Informationen:
Martin Brussig, Lina Zink: Erwerbsverlaufsmuster von Frauen und Männern mit Niedrigrenten (pdf), Altersübergangsreport 2/2018, November 2018. > http://www.iaq.uni-due.de/auem-report/2 ... 018-02.pdf
Infografik zum Download: in Böckler Impuls 19/2018 > https://www.boeckler.de/hbs_showpicture ... 39&chunk=1
Hintergrund: PM zur IMK-Studie „Den demografischen Wandel bewältigen: Die Schlüsselrolle des Arbeitsmarkts“ > https://www.boeckler.de/pdf/pm_imk_2018_04_18.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 06.12.2018
Kontakt:
Dr. Dorothea Voss
Leiterin Abteilung Forschungsförderung
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
>>> https://www.boeckler.de/cps/rde/xbcr/hbs/logo_hbs.png
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Riesterförderung hängt von Beiträgen zur gesetzlichen Rente ab
Ärzte Zeitung vom 16.01.2019:
Urteil
Riesterförderung hängt von Beiträgen zur gesetzlichen Rente ab
Die Förderung der Riesterrente steht und fällt mit Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung – entweder eigenen oder Beiträgen des Ehegatten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
Urteil
Riesterförderung hängt von Beiträgen zur gesetzlichen Rente ab
Die Förderung der Riesterrente steht und fällt mit Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung – entweder eigenen oder Beiträgen des Ehegatten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Das irreführende Rentenniveau
Die Rheinische Post vom 14.02.2019 berichtet:
Analyse
Das irreführende Rentenniveau
Berlin Analyse Kaum eine Größe ist politisch so umstritten wie das Rentenniveau. Dabei sagt es wenig über die tatsächliche Entwicklung der Renten aus. Schon gar nicht taugt es als Orientierungsgröße für den einzelnen.
Von Birgit Marschall
Man stelle sich vor, Deutschland würde wieder in eine tiefe wirtschaftliche Krise stürzen wie 2009. Angesichts der Übertreibungen am US-Immobilienmarkt und der vielen nicht nur handelspolitischen Konflikte, die vor allem von US-Präsident Donald Trump ausgehen, ist das gar nicht so unwahrscheinlich. In diesem Fall könnte es wieder Kurzarbeitergeld, Entlassungen und mehr Niedriglohnjobs geben, kurzum: Löhne und Gehälter insgesamt würden stagnieren oder sogar sinken. Eine Ziffer jedoch würde in einem solchen Fall nach oben springen: das Rentenniveau.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-36742155
Analyse
Das irreführende Rentenniveau
Berlin Analyse Kaum eine Größe ist politisch so umstritten wie das Rentenniveau. Dabei sagt es wenig über die tatsächliche Entwicklung der Renten aus. Schon gar nicht taugt es als Orientierungsgröße für den einzelnen.
Von Birgit Marschall
Man stelle sich vor, Deutschland würde wieder in eine tiefe wirtschaftliche Krise stürzen wie 2009. Angesichts der Übertreibungen am US-Immobilienmarkt und der vielen nicht nur handelspolitischen Konflikte, die vor allem von US-Präsident Donald Trump ausgehen, ist das gar nicht so unwahrscheinlich. In diesem Fall könnte es wieder Kurzarbeitergeld, Entlassungen und mehr Niedriglohnjobs geben, kurzum: Löhne und Gehälter insgesamt würden stagnieren oder sogar sinken. Eine Ziffer jedoch würde in einem solchen Fall nach oben springen: das Rentenniveau.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-36742155