Spahn: "Wir haben Wort gehalten“
Bundestag beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Damit wird das Sofortprogramm Pflege umgesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Wir halten Wort. Mit der Verabschiedung des Pflege-Sofortprogramms heute im Deutschen Bundestag lösen wir das Versprechen an alle Pflegekräfte in Deutschland ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern. Ab dem 01.01.2019 können Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen. Denn wir stellen sicher, dass die Krankenkassen 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Wesentliche Regelungen im Überblick
Pflegestellen
In der vollstationären Altenpflege werden die Voraussetzungen für 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen, die von den gesetzlichen Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden.
Um die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett ab 2019 vollständig refinanziert.
Vergütung für Pflegekräfte
Ab 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind zur Finanzierung von Tariferhöhungen einzusetzen. Das ist zu belegen.
Die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.
Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.
Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden.
Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung der Einrichtung können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.
Pflege zu Hause
Pflegende Angehörige erhalten leichter Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.
Wegezeiten in der ambulanten Alten- und Krankenpflege werden besser honoriert.
Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.
Pflegepersonaluntergrenzen
Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung im Krankenhaus werden die Pflegepersonaluntergrenzen weiterentwickelt. Dazu enthält das Gesetz entsprechende Aufträge an die Selbstverwaltungspartner.
2020 wird der sogenannte Gesamthausansatz eingeführt, der die Pflegepersonaluntergrenzen flankiert. Mit diesem Instrument wird das Verhältnis der Pflegekräfte zu dem zu leistenden Pflegeaufwand („Pflegequotient“) ermittelt, was Aufschluss über die Pflegepersonalausstattung und Arbeitsbelastung im gesamten Krankenhaus gibt.
Stroke Units
Zur Sicherung der Schlaganfall-Stationen (stroke units) in Krankenhäusern werden wirtschaftliche Belastungen der Krankenhäuser auf Grund von Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen insbesondere durch eine Verkürzung der Verjährungsfristen abgemildert.
Krankenhausfinanzierung
Es wird vorgegeben, dass die Höhe der Zu- und Abschläge bei der stationären Notfallversorgung zukünftig ohne eine Verbindung zum Landesbasisfallwert zu vereinbaren sind.
Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Die Anreize, für die Versorgung nicht mehr benötigte Krankenhausbetten abzubauen, werden verstärkt.
Für bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser in ländlichen Gebieten werden aus dem Pflegezuschlag ab 2020 insgesamt rund 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Rund 200 Millionen Euro aus dem Pflegezuschlag werden ab 2020 in die Landesbasisfallwerte überführt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass diese Mittel auch zur Finanzierung anderen Personalkosten als Pflegepersonalkosten genutzt werden.
Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Hierdurch wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden.
Digitalisierung
Der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung wird erweitert.
Die Frist für ärztlichen Praxen, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, wird aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie auf 1. Juli 2019 verschoben. Die notwendigen Verträge müssen die Praxen bis Ende März 2019 abschließen.
Qualitätsprüfung
Das von der Selbstverwaltung entwickelte neue System der Qualitätsprüfung und -darstellung wird ab dem 1. Oktober 2019 in der vollstationären Altenpflege verpflichtend eingeführt.
Downloads
Pressemitteilung: Bundestag beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PDF-Datei, 195 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... g_PpSG.pdf
Weitere Informationen
Sofortprogramm Pflege - Alle Informationen auf einen Blick
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flege.html
Gesetzentwurf (Beschlussfassung Bundestag, 9.11.2018) 1 MB
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_PpSG.pdf
Quelle. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium vom 09.11.20218
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html
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Textübernahme aus Forum > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 28#p106328
Diesem Text sind umfängliche Stellungnahmen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vorangestellt (über 80 Beiträge) mit dem wesentlichen Tenor: Trotz einiger Leistungsverbesserungen reichen die beschlossenen Regelungen nicht aus, um den Pflegenotstand aufzulösen. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22697 Es besteht weiterer Handlungsbedarf! - Die Handlungsanforderungen sind in der zum Referentenentwurf abgelieferten umfangreichen Stellungnahme vom 06.07.2018 näher ausgeführt worden und weiterhin zutreffend > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf - Dazu ergänzend hinweisgebend mein ("Brand") Brief an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, vom 20.07.2018. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22801 -
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Ärzte Zeitung vom 13.11.2018:
Pflegepersonalstärkungsgesetz
Vorerst nur ein Regelwerk der ersten Schritte
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz ist beschlossen. Die Herausnahme der Pflegekosten aus den Fallpauschalen birgt Risiken für Ärzte in den Kliniken. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
Deutscher Krankenhaustag
Spahn wirbt bei Pflegekräften um neues Vertrauen
Anders als von Krankenhausvertretern befürchtet, gehe es nicht darum, Kliniken für punktuelle Lücken zu bestrafen, betont der Gesundheitsminister. Spahn appelliert an die Kliniken, gemeinsam mit der Politik Lösungen zu suchen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr