Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen - Inkrafttreten am 01.01.2019

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen - Inkrafttreten am 01.01.2019

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2018, 07:48

>>>>> Siehe unten angefügtes Kurzstatement <<<<<

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Spahn: "Wir haben Wort gehalten“
Bundestag beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz


Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Damit wird das Sofortprogramm Pflege umgesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Wir halten Wort. Mit der Verabschiedung des Pflege-Sofortprogramms heute im Deutschen Bundestag lösen wir das Versprechen an alle Pflegekräfte in Deutschland ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern. Ab dem 01.01.2019 können Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen. Denn wir stellen sicher, dass die Krankenkassen 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanzieren.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn


Wesentliche Regelungen im Überblick

Pflegestellen
In der vollstationären Altenpflege werden die Voraussetzungen für 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen, die von den gesetzlichen Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden.
Um die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege zu verbessern, wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett ab 2019 vollständig refinanziert.

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Vergütung für Pflegekräfte
Ab 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind zur Finanzierung von Tariferhöhungen einzusetzen. Das ist zu belegen.
Die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.

Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.
Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden.
Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung der Einrichtung können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

Pflege zu Hause
Pflegende Angehörige erhalten leichter Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.
Wegezeiten in der ambulanten Alten- und Krankenpflege werden besser honoriert.
Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Krankenkassen akzeptiert werden.

Pflegepersonaluntergrenzen
Zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung im Krankenhaus werden die Pflegepersonaluntergrenzen weiterentwickelt. Dazu enthält das Gesetz entsprechende Aufträge an die Selbstverwaltungspartner.
2020 wird der sogenannte Gesamthausansatz eingeführt, der die Pflegepersonaluntergrenzen flankiert. Mit diesem Instrument wird das Verhältnis der Pflegekräfte zu dem zu leistenden Pflegeaufwand („Pflegequotient“) ermittelt, was Aufschluss über die Pflegepersonalausstattung und Arbeitsbelastung im gesamten Krankenhaus gibt.

Stroke Units
Zur Sicherung der Schlaganfall-Stationen (stroke units) in Krankenhäusern werden wirtschaftliche Belastungen der Krankenhäuser auf Grund von Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen insbesondere durch eine Verkürzung der Verjährungsfristen abgemildert.

Krankenhausfinanzierung
Es wird vorgegeben, dass die Höhe der Zu- und Abschläge bei der stationären Notfallversorgung zukünftig ohne eine Verbindung zum Landesbasisfallwert zu vereinbaren sind.
Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Die Anreize, für die Versorgung nicht mehr benötigte Krankenhausbetten abzubauen, werden verstärkt.
Für bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser in ländlichen Gebieten werden aus dem Pflegezuschlag ab 2020 insgesamt rund 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Rund 200 Millionen Euro aus dem Pflegezuschlag werden ab 2020 in die Landesbasisfallwerte überführt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass diese Mittel auch zur Finanzierung anderen Personalkosten als Pflegepersonalkosten genutzt werden.
Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Hierdurch wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden.

Digitalisierung
Der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung wird erweitert.
Die Frist für ärztlichen Praxen, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, wird aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie auf 1. Juli 2019 verschoben. Die notwendigen Verträge müssen die Praxen bis Ende März 2019 abschließen.

Qualitätsprüfung
Das von der Selbstverwaltung entwickelte neue System der Qualitätsprüfung und -darstellung wird ab dem 1. Oktober 2019 in der vollstationären Altenpflege verpflichtend eingeführt.

Downloads
Pressemitteilung: Bundestag beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PDF-Datei, 195 KB > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... g_PpSG.pdf

Weitere Informationen
Sofortprogramm Pflege - Alle Informationen auf einen Blick
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flege.html
Gesetzentwurf (Beschlussfassung Bundestag, 9.11.2018) 1 MB
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_PpSG.pdf

Quelle. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium vom 09.11.20218
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html

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Textübernahme aus Forum > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 28#p106328
Diesem Text sind umfängliche Stellungnahmen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vorangestellt (über 80 Beiträge) mit dem wesentlichen Tenor: Trotz einiger Leistungsverbesserungen reichen die beschlossenen Regelungen nicht aus, um den Pflegenotstand aufzulösen. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22697 Es besteht weiterer Handlungsbedarf! - Die Handlungsanforderungen sind in der zum Referentenentwurf abgelieferten umfangreichen Stellungnahme vom 06.07.2018 näher ausgeführt worden und weiterhin zutreffend > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf - Dazu ergänzend hinweisgebend mein ("Brand") Brief an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, vom 20.07.2018. > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22801 -


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Ärzte Zeitung vom 13.11.2018:

Pflegepersonalstärkungsgesetz
Vorerst nur ein Regelwerk der ersten Schritte

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz ist beschlossen. Die Herausnahme der Pflegekosten aus den Fallpauschalen birgt Risiken für Ärzte in den Kliniken. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr

Deutscher Krankenhaustag
Spahn wirbt bei Pflegekräften um neues Vertrauen

Anders als von Krankenhausvertretern befürchtet, gehe es nicht darum, Kliniken für punktuelle Lücken zu bestrafen, betont der Gesundheitsminister. Spahn appelliert an die Kliniken, gemeinsam mit der Politik Lösungen zu suchen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Re: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen - Inkrafttreten am 01.01.2019ee

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2018, 10:33

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Mit Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wird „Geburtsfehler“ der Pflegeversicherung behoben
Studierender der PTHV war an „Neujustierung“ der Pflegeversicherung beteiligt

Am 23.11.2018 hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals abschließend beraten und beschlossen. Mit dem Gesetz sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege und Betreuung der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu verbessern.

„Mit dem Gesetz wurde auch ein ‚Geburtsfehler‘ der Pflegeversicherung behoben. Mit der Entscheidung 13.000 Stellen in der stationären Pflege zusätzlich für die Behandlungspflege zu finanzieren, erkennt die Bundesregierung diesen Fehler offiziell an und beginnt mit der Behebung“, sagt David Leopold, Student der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV). Er hatte an dieser Entscheidung maß-geblichen Anteil. David Leopold hat mit seiner diesbezüglichen Studie „Medizinische Behandlungspflege. Erhebung des Bedarfs beim Übergang in die stationäre Altenpflege“ im Jahr 2017 die Genese dieses „Webfehlers“ der Pflegeversicherung dargestellt und die verschiedenen Studien, die das finanzielle Volumen, das der stationären Pflege bisher dadurch verloren ging, beziffert. In einer eigenen Erhebung hat er es mit ca. 3 Mrd. Euro beziffert. Diese Studie wurde seitdem vielfach zitiert – auch in diversen Bundestagsdrucksachen. Als Auftraggeber dieser Studie hat der Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD) in seiner Lobbyarbeit davon sehr profitiert.

Interview mit David Leopold:

1. Von Experten wird die Schaffung zusätzlicher Stellen für die Behandlungspflege als "Durchbruch" bezeichnet. Was ist daran so bedeutsam?

Wie eingangs erwähnt, wurde damit ein „Geburtsfehler“ des SGB XI behoben, der über 20 Jahre Bestand hatte. Bei der Einführung der Pflegeversicherung wurde aus verwaltungstechnischen Gründen zuerst übergangsweise die Regelung getroffen, dass die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in den stationären Altenhilfeeinrichtungen pauschal aus den Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden. Diese zeitliche Befristung wurde jedoch schrittweise zu einer Dauerlösung erklärt. Die bestehende, pauschalisierte Vergütung seitens der Pflegeversicherung steht in keiner Relation zu den tatsächlichen Aufwendungen der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Die Krankenkassen sparen so mit jedem Umzug eines behandlungspflegerisch versorgten Patienten in eine stationäre Pflegeeinrichtung die jeweiligen Aufwendungen, die im häuslichen Bereich vergütet werden müssten. Die 13.000 zusätzlichen Stellen, die geschaffen werden sollen, sind auf den ersten Blick ein Tropfen auf den heißen Stein. Jedoch ist die Botschaft, die damit vermittelt wird, umso wichtiger. Die besagte Gerechtigkeitslücke wurde anerkannt, da die zusätzlichen Stellen explizit für die medizinische Behandlungspflege geschaffen werden. Auf dieser Grundlage kann in Zukunft ein eigenständiger Vergütungsbestandteil in der stationären Altenpflege wachsen, der durch die Krankenversicherung finanziert wird.

2. Sehen Sie Chancen, dass in Zukunft die von Ihnen ermittelten ca. 53.000 zusätzlichen Stellen auch tatsächlich besetzt werden können?

Ich glaube nicht, dass in naher Zukunft diese Stellen generiert werden können. Zum einen wird es ein langwieriger politischer Prozess werden, auch hinsichtlich der Care und Cure Debatte. Ebenso bleibt abzuwarten, was das Team um Prof. Dr. Rothgang bezüglich des § 113c SGB XI entwickelt. Diese Ergebnisse werden die Personaldebatte ggf. stark beeinflussen. Zum anderen ist es mit der Finanzierung von neuen Stellen nicht getan, neu geschaffene Stellen müssen auch besetzt werden können.

3. Warum haben Sie sich für ein Masterstudium an der PTHV entschieden?

Die PTHV ist die einzige deutschsprachige Hochschule im Universitätsrang mit einer pflegewissenschaftlichen Fakultät. Dieses Alleinstellungsmerkmal finde ich sehr spannend, da ich dies auch mit der Professionalisierung der Pflege verbinde. Ich bin der Meinung, dass sich die Pflege klar von der Medizin abgrenzen muss, um ihr eigenes Profil zu entwickeln und das empfinde ich an einer medizinischen Fakultät ungleich schwieriger. Die PTHV zeichnet sich auch durch die zahlreichen Lehrstühle aus, die thematisch nahezu die ganze Bandbreite in der Pflege abdecken. Andere Universitäten haben hier meistens einen Schwerpunkt im Bereich Akutpflege. Natürlich waren auch die namhaften Professor/innen, die hier lehren und forschen, ein entscheidender Grund. An der PTHV darf man nicht nur kritisch Denken – es wird sogar erwartet. Meine Erwartungen wurden mehr als erfüllt.

4. Wissen Sie schon welchen Schwerpunkt Sie mit Ihrer Masterarbeit setzen wollen?

Ja, hier habe ich mir auch wieder ein politisch kontrovers diskutiertes Themengebiet ausgesucht. Ich werde mich näher mit dem Thema Fachkraftquote und Personalmix in der stationären Altenpflege beschäftigen. Hierzu wurde mir die Möglichkeit eingeräumt in einem Forschungsprojekt mitzuarbeiten, welches die Auswirkungen von alternativen Personalkonzepten auf die Qualität der Pflege, Teilhabe und Unterstützung der BewohnerInnen evaluiert.

5. Wie schätzen Sie Möglichkeiten ein, dass die akademische Pflegewissenschaft Einfluss auf die Politik nehmen kann?

Wie man sieht, ist es durchaus möglich mit Studien Einfluss auf die Politik zu nehmen. Natürlich müssen die Studien entsprechend „vermarktet“ werden, um Gehör zu finden. Die Politik ist auch in ihrer Entscheidungsfindung auf die Expertise der Wissenschaft angewiesen.

6. Wo liegen die Potenziale akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen im Kontext der Behandlungspflege?

Hier liegen die Potenziale zum einen in den teilweise anspruchsvollen Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege, die von der Akademisierung qualitativ profitieren. Aber auch im Bereich „Community Health Nursing“ wird das Thema medizinische Behandlungspflege eine Rolle spielen, da hier Tätigkeiten übernommen werden können, die bisher nur Ärzten vorbehalten sind. Auf der anderen Seite ist die Akademisierung ein Teil der Professionalisierung, diesbezüglich habe ich die Hoffnung, dass die Pflege auch in den Beschlussgremien für die medizinische Behandlungspflege wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss ein Stimmrecht erhält.

Information zur PTHV:
Die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar (PTHV) ist eine kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule (im Rang einer Universität) in freier Trägerschaft. Die Gesellschafter der PTHV gGmbH sind die Vinzenz Pallotti gGmbH und die Marienhaus Holding GmbH. Rund 50 Professoren und Dozenten forschen und lehren an der PTHV und betreuen etwa 450 Studierende beider Fakultäten.

Kontakt zur Pressestelle der PTHV:
Verena Breitbach, Tel.: 0261/6402-290, E-Mail: vbreitbach@pthv.de
Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.pthv.de

Quelle: Pressemitteilung vom 27.11.2018
Verena Breitbach Pressestelle
Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar
https://idw-online.de/de/news706718
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Eine bessere Finanzierung der Pflege und die Abkoppelung von Fallpauschalen müssen umgesetzt werden

Beitrag von WernerSchell » 27.02.2019, 13:41

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (27. Februar 2019, Nr. 04/2019)


Verhandlungspartner müssen Gesetzesauftrag erfüllen
Eine bessere Finanzierung der Pflege und die Abkoppelung von Fallpauschalen müssen umgesetzt werden


„Die Pflegepersonalkosten in der Patientenversorgung im Krankenhaus sind besser und unabhängig von Fallpauschalen zu vergüten. Das ist die Intention des Gesetzgebers und dieser haben die Verhandlungspartner zu folgen“, weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR) aktuell hin.

Hintergrund ist, dass sich Hinweise auf eine Regelung mehren, die den Zielen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zuwiderlaufen würde. Das hat jetzt ein breites Bündnis, zu dem auch der Deutsche Pflegerat gehört, zum Anlass genommen, eine sachgerechte Regelung der Finanzierung der Pflegepersonalkosten anzumahnen. Das gemeinsame Papier der Bündnisorganisationen zum Thema „Bessere Finanzierung der Pflege und Abkopplung von Fallpauschalen müssen umgesetzt werden“ liegt der Anlage bei.

Eine weitere gesetzliche Regelungslücke bestehe zudem darin, dass kein einheitlicher und fachlich anerkannter Maßstab für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Personalbesetzung vorgesehen sei oder entwickelt werde, heißt es seitens der Bündnisorganisationen weiter. Ein Instrument der Pflegepersonalbedarfsermittlung sei jedoch die notwendige Grundlage für die Vereinbarung des krankenhausindividuellen Pflegebudgets.

Zudem müsse die Dokumentation auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden, insbesondere durch die Streichung der Pflegekomplexmaßnahmen-Scores.

Die Bündnisorganisationen gehen davon aus, dass auf der Grundlage der aktuell absehbaren Umsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes dessen Ziele nicht erreicht werden. „Der Gesetzgeber muss schnell und präzise nachjustieren“, so Wagner abschließend.

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pfleger in Luxemburg verdienen im Schnitt 94 000 Euro pro Jahr

Beitrag von WernerSchell » 01.03.2019, 08:09

Trierischer Volksfreund vom 25.02.2019:

Pfleger in Luxemburg verdienen im Schnitt 94 000 Euro pro Jahr

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Luxemburg. Die Gehälter im Nachbarland sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ein Trierer Pflegeexperte forderte höhere Löhne in der Region.
Von Bernd Wientjes
Der Lohnunterschied zwischen Pflegekräften, die hier beschäftigt sind, und denen in Luxemburg wird immer größer. Nach einer Statistik der luxemburgischen Behörde für soziale Sicherheit haben Krankenpfleger 2017 im Durchschnitt 93 841 Euro brutto pro Jahr verdient. 2013 lag das Gehalt noch bei 80 821 Euro brutto. In Deutschland verdient eine Pflegerin je nach Berufsjahren und Funktion zwischen 27 000 und 47 000 Euro brutto im Jahr.
… (weiter lesen unter) … https://www.volksfreund.de/nachrichten/ ... d-37007761

Luxemburg lockt Pfleger mit hohen Gehältern
Luxemburg. Ein Großteil der Beschäftigten in Kliniken des Nachbarlandes kommt aus Deutschland. In beiden Ländern fehlt es an ausreichend Personal. Der Chef der rheinland-pfälzischen Pflegekammer fordert Luxemburg auf, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen.
Von Bernd Wientjes
Folgt man den Kommentaren auf der Internetseite der luxemburgischen Tageszeitung L’essentiel, müssten Krankenpfleger noch mehr verdienen. „Im Vergleich zu den Herrschaften im Bankensektor wird hier von den Pflegekräften wenigstens der Gesellschaft etwas zurückgegeben und nicht nur gescheffelt“, schreibt jemand zu der Berichterstattung über die seit 2013 gestiegenen Löhne der Krankenpfleger in Luxemburg, von rund 80 000 Euro brutto im Jahr auf rund 94 000 Euro. Jemand anderes schreibt auf Luxemburgisch: „Sie müssen nachts arbeiten, sie müssen sonntags arbeiten, sie müssen an Weihnachten und an den anderen Feiertagen arbeiten. Sie sind körperlich oft am Limit. Ich sag nur noch eins: Geschätztes Jahresgehalt Christiano Ronaldo, 227 Millionen Euro. Habt Ihr noch eine Frage?“
… (weiter lesen unter) … https://www.volksfreund.de/nachrichten/ ... d-37011105
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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„Ein Einheitstarifvertrag führt zu steigenden Eigenbeiträgen!“

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2019, 07:20

Ärzte Zeitung vom 25.03.2019:
Interview Thomas Greiner
„Ein Einheitstarifvertrag führt zu steigenden Eigenbeiträgen!“

Alles reguliert! So beschreibt der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege die Altenpflegebranche. „Ein Einheitstarif bremst unternehmerische Initiative endgültig aus“, warnt Thomas Greiner die Politik. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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